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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Begoniaceen - Begriff

Stengel befreit, die starkem Rippen auf der Unterseite des Blattes einschneidet und die Blätter im Vermehrungsbeet platt auf sandige Erde legt und feucht hält. Sehr bald werden sich an den Schnittflächen aus Adventivknospen junge Pflänzchen entwickeln, die, wenn sie genügend erstarkt sind, in Töpfe gepflanzt und weiter kultiviert werden.

Als Blütenpflanzen sind geschätzt: B. discolor R. Br., mit großen rosenroten Blumen, zwischen den Blattachseln kleine Knöllchen tragend, die zur Vermehrung benutzt werden können; B. fuchsioides Hook., mit blutroten in endständigen Rispen stehenden Blumen; B. incarnata Lk. et Otto, mit fleischfarbigen Blüten, und B. diversifolia Grah., mit knolligem Wurzelstock und wenigen, aber großen rosenroten Blumen an blattwinkelständigen Stielen. Eine besondere Gruppe bilden die Knollenbegonien, welche jährlich aus den trocken im Gewächshaus überwinterten Knollen neue Stengel treiben, die im Herbste wieder absterben. Die Arten dieser Gruppe zeichnen sich durch Blütenreichtum und schön gefärbte große Blumen aus. Durch Kreuzungen der Stammarten und Vervollkommnung der gezüchteten Hybriden ist eine große Anzahl schöner Formen, namentlich auch mit gefüllten Blumen entstanden, die sich ebensowohl zur Kultur im freien Lande als auch zur Topfkultur für Zimmer und Gewächshaus eignen. Die Stammarten sind: B. boliviensis DC., Veitchii Hook. fil., Pearcei Hook. und Froebelii DC. Die Knollenbegonien tragen leicht Samen und lassen sich durch diesen schnell vermehren. Sie gelangen bereits im ersten Jahre zur Blüte.

Begoniaceen, Pflanzenfamilie aus der Ordnung der Passiflorinen (s. d.), mit etwa 350 Arten, die vorzugsweise im tropischen Amerika und Afrika einheimisch sind. Sie gehören mit Ausnahme einer einzigen sämtlich zur Gattung Begonia (s. d.).

Begräbnis, s. Bestattung der Toten.

Begräbniskassen, s. Sterbekassen.

Begräbnismünzen und Sterbemünzen, die auf den Tod fürstlicher, überhaupt hervorragender Persönlichkeiten als Denkmünzen, aber auch für den Verkehr geprägten Stücke (Sterbethaler, -Gulden, -Groschen), die entweder durch Aufschriften einen Hinweis auf das bezügliche Ereignis enthalten oder denen der Volksmund diese Bezeichnung, meist unberechtigterweise, beilegt; z. B. die sog. Sterbethaler Friedrichs d. Gr. mit "17. A. 86." und Friedrich Wilhelms IV. von 1861.

Begräbnisplätze, s. Bestattung der Toten.

Begrenzung des Grundeigentums, s. Grenze und Abmarkung.

Begriff, nach dem Wortsinn eine Zusammenfassung, und zwar die eines Mannigfaltigen der sinnlichen Vorstellung in der Einheit des geistigen Blicks, die schon Plato zu beschreiben wußte und welche Kant Synthesis (s. d.) nennt. Es sei eine Reihe gleichartiger Sinneseindrücke, z. B. der roten Farbe, oder auch ein und derselbe Eindruck eine Reihe von Zeitmomenten hindurch gegeben, so ist diejenige Zusammenfassung, durch die ich in diesen räumlich oder zeitlich verschiedenen Eindrücken der Einerleiheit (Identität) des Inhalts derselben mir bewußt zu werden vermag, der Ursprung des B. Doch will der B. nicht sowohl diese Betrachtung unter einem Gesichtspunkt, als den Gesichtspunkt selbst (sofern darunter ein sinnliches Mannigfaltiges sich betrachten läßt) bedeuten; die bestimmte Anwendung desselben auf ein so zu betrachtendes Gegebenes enthält vielmehr schon den Keim des Urteils (z. B.: dies ist rot). Daraus ist klar, daß B. und Urteil sich genau entsprechen und keins von beiden ohne das andere möglich ist. Gewöhnlicher allerdings als an jene ursprünglichste Form der Synthesis denkt man bei B., namentlich in der traditionellen Logik, an eine kompliziertere Anwendung der synthetischen Funktion: an die Zusammenfassung einer Reihe solcher ursprünglichen Synthesen zu einer neuen, meist weniger streng begrenzten Einheit. Da nämlich dieselbe gegebene Erscheinung nicht bloß unter einem einzigen, sondern unter einer ganzen Reihe von Gesichtspunkten erwogen werden kann, so liefert jede solche Betrachtung ein besonderes Merkmal dieses selben Gegebenen, welches also vollständig erst durch die ganze Reihe derselben bestimmt wäre. Aus dieser Auffassung des B. als eines Komplexes von Merkmalen versiehen sich die meisten Unterscheidungen, welche die Logik unter den B. macht.

Erkenntnistheoretisch wichtig ist das Verhältnis des B. zum Gegenstand. Nach Kants entscheidender Feststellung ist es eigentlich die Leistung des B., der Erscheinung den Gegenstand (in der Erkenntnis) zu setzen; Gegenstand ist dasjenige, "in dessen B. das Mannigfaltige einer gegebenen Anschauung vereinigt ist". Die Erscheinung ist für sich, bloß als Gegebenes der Anschauung (s. d.), noch unbestimmt; jede Bestimmung, was das in ihr Erscheinende "ist", d. h. des Gegenstandes, der erscheint, beruht auf der Synthesis der B. Daher sind B. allgemein nicht von vorausgegebenen Gegenständen abzulernen, vielmehr sind sie es, welche den Gegenstand (für uns, in der Erkenntnis) erst erzeugen. Das gilt nicht minder von sog. empirischen wie von "reinen" B., nur daß die letztern die Funktion der B. in der Erkenntnis, die Erscheinung zum Gegenstande zu gestalten (sie zu objektivieren), rein, d. h. bloß in ihrer allgemeinen Bedeutung als Gesetz des Erkennens, zum Ausdruck bringen (z. B. der B. der Größe), wogegen die empirischen die bestimmte Anwendung solcher allgemeinen Funktionen auf den gegebenen Stoff der Erfahrung darstellen (z. B. der B. der bestimmten Größe eines gegebenen Gegenstandes). Da somit empirische B. stets auf reinen beruhen und sie in sich enthalten, so ist klar, weshalb die letztern nicht umgekehrt von den erstern abgeleitet sein können. Sie lassen sich zwar jederzeit durch Analyse aus denselben wieder berauslösen, aber nur darum, weil sie in der ursprünglich synthetischen Erzeugung der Erfahrungsbegriffe von vornherein wirksam waren.

Ein System der reinen Verstandesbegriffe hat Kant in seinen Kategorien (s. d.) aufgestellt. Da das Grundgesetz der B. überhaupt das Gesetz der Identität ist, so müssen auch die reinen oder Stammbegriffe die Grundformen darstellen, in welche sich die begriffliche Identität, in Anwendung auf ein Gegebenes in Raum und Zeit, auseinanderlegt; so entspringt z. B. als erster und einfachster Stammbegriff der B. der Größe (s. d.). Auf der Synthesis der B. beruht auch die Bedeutung des Gesetzes in der Erkenntnis. Das Gesetz nämlich stellt auch nur eine synthetische Einheit der darunter begriffenen Erscheinungen dar; so besagt das Gesetz des Falls nur das, was in allen einzelnen Erscheinungen des Falls der Körper auf identische Art stattfindet. Dennoch ist das Gesetz nicht ein bloßer abgekürzter Ausdruck dessen, was in den Einzelerscheinungen bereits voraus gegeben und bekannt war, sondern es hat