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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Birne (Mundstück der Klarinette) – Biron

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Birne (Frucht)'

  • ihrer Größe wegen als Schaufrucht gesucht, wird zu dem Zweck aber nur an kleinen Zwergbäumen gezogen.
  • 13) Rundliche Kochbirnen, unterscheiden sich von den vorigen nur durch ihre Gestalt: Kuhfuß (Sommer), Wittenberger Glockenbirne (Herbst).
  • 14) Längliche Weinbirnen, das Fleisch ähnlich den vorigen oder auch halbschmelzend, aber von derbem, adstringierendem Geschmack und länglicher Form; meist Herbst- und frühe Winterbirnen zur Obstweinbereitung: Knausbirne, späte Grunbirne, Hohenheimer Mostbirne, Träublesbirne, Weilersche Mostbirne, Wildling von Einsiedeln, Harigelsbirne, Langstielerin, Süllbirne.
  • 15) Rundliche Weinbirnen, von rundlicher Gestalt, sonst den länglichen Weinbirnen gleich: Palmischbirne, Welsche Bratbirne, Champagner-Bratbirne, Schweizer Wasserbirne, Normannische Ciderbirne, Welsche Berglerbirne, Große und Kleine Rummelterbirne, Großer und Kleiner Katzenkopf.

Die Verwertung der B. als frisches Obst, in der Form von Dörrfrüchten, zu Obstwein und zum Kochen und Backen ist eine sehr weitgehende. Für den Obstwein (Cider) sind aber nur die eigentlichen Weinbirnen zu verwenden und zum Kochen mit wenigen Ausnahmen nur die eigentlichen Kochbirnen; die feinsten Tafelbirnen verlieren gekocht oft sehr an Geschmack, was bei Äpfeln nicht der Fall ist; zum Dörren eignen sich dagegen gerade die saftigsten und süßesten B. am besten (s. Obstverwertung), über das Holz des Birnbaums s. Birnbaumholz.

Birne, ein birnenförmiges Mundstück der Klarinette (s. d.).

Birnenessenz, s. Birnäther.

Birnenhaarstern, s. Apiocrinus.

Birnenhelm, eiserner Sturmhelm in Birnenform, mit breiten Rändern; im späten Mittelalter mehrfach vom Fußvolk getragen.

Birnenkraut, ein wohlschmeckender Obstsirup aus Birnensaft (s. Kraut).

Birnenöl, s. Birnäther.

Birnholz, s. Birnbaumholz.

Birni, ehemalige Hauptstadt von Bornu (s. d.).

Birnsauger, s. Birnblattfloh.

Birn-Trauermücke (Sciara piri Schmidb.), eine kleine, zu den Pilzmücken gehörende schwarze Mücke mit bleifarbigem Hinterleib, die ihre Eier in die noch nicht entfalteten Birnblüten ablegt. Die Larven leben im Kernhaus und veranlassen das Einschrumpfen und Abfallen der Birnen.

Biron (spr. biróng), Charles de Gontaut, Herzog von, Marschall von Frankreich, Sohn des bei der Belagerung von Epernay 26. Juli 1592 gefallenen Marschalls Armand de Gontaut, Baron von B., geb. 1562, stieg in Heinrichs IV. Kriegen als einer seiner tapfersten Gehilfen rasch empor, wurde Herzog, Marschall, Statthalter von Burgund. Voll unbändigen Ehrgeizes, knüpfte er schon 1595 mit dem span. Landesfeinde, bald danach mit dem Herzog von Savoyen an; im Savoyischen Kriege 1600 verstieg er sich sogar zu einem Mordversuch gegen den König; 1601 schloß er mit Spanien und Savoyen einen förmlichen Vertrag, der ihm selber eine span. oder savoyische Prinzessin und das Herzogtum Burgund in Aussicht stellte; der Preis war der gemeinsame Krieg gegen Frankreich und dessen Zerstückelung in einzelne Provinzstaaten. Heinrich IV., der von den Umtrieben B.s wußte, suchte seinen alten Waffengefährten trotzdem durch glänzende Aufträge an sich zu ketten, nahm seine heuchlerische ↔ Bitte um Verzeihung (Anfang 1601) gnädig entgegen, bis ihn das Geständnis von B.s Unterhändler La Fin die drohende Gefahr erkennen ließ und ein starkes Durchgreifen zur Pflicht machte. Nachdem er die südöstl. Provinzen militärisch gesichert, berief er B. selber an den Hof; dieser kam im Mai 1602, auf seinen Einfluß pochend, wurde verhaftet, des Hochverrats angeklagt und vom Parlament zum Tode verurteilt. Am 31. Juli 1602 starb er im Hofe der Bastille von Henkershand. – Vgl. Philippson, Heinrich IV. und Philipp III., Bd. 1 (Berl. 1870).

Biron, Ernst Joh. von, Herzog von Kurland, geb. 12. (22.) Nov. 1690 zu Kalnzeem, stammte aus der kleinen kurländ. Gutsbesitzerfamilie Bühren, welche einem alten Adelsgeschlechte Westfalens angehört. Er studierte in Königsberg und wurde Sekretär und Kammerjunker der Witwe des kurländ. Herzogs Friedrich Wilhelm (gest. 1711), Anna Iwanowna (s. d.), einer Nichte Peters d. Gr., die in Mitau lebte und deren Hoffräulein Benigna von Trotta, genannt Treyden, B. 1722 heiratete. Als Anna 1730 Kaiserin von Rußland wurde, nahm sie ihn dorthin mit, machte ihn zum Oberkammerherrn, beschenkte ihn mit Gütern und Geldern, mit denen er z. B. die noch jetzt im Besitze seiner Familie befindliche freie Standesherrschaft Polnisch-Wartenberg in Niederschlesien ankaufte, und überließ ihm die ganze Regierung. Was unter Anna für die Ordnung der Staatsverwaltung, für die Hebung der Flotte und des Heers geschah, ist zum großen Teil Verdienst B.s und anderer Deutscher, wie Ostermann, Münnich u. s. w., welche die Ideen Peters d. Gr. fortsetzten. Die Rücksichtslosigkeit ihres Verfahrens, die Grausamkeit gegen die altruss. Partei und vor allem der persönliche Hochmut B.s, der 1730 durch Kaiser Karl VI. deutscher Reichsgraf und nach dem Aussterben der herzogl. Familie Ketteler in Kurland durch Anna den Kurländern als Herzog aufgedrängt wurde (Juni 1737), schafften jenem «deutschen System» viele Feinde, denen gegenüber B. sich auch für die Zukunft dadurch zu sichern suchte, daß die Kaiserin (gest. 28. Okt. 1740) ihn auf dem Sterbebette zum Regenten für den von ihr zum Nachfolger bestimmten, erst wenige Monate alten Prinzen Iwan ernennen mußte. Infolgedessen kam Zwiespalt unter jene deutsche Partei; Münnich ließ sich von der beiseite geschobenen Mutter Iwans, der Prinzessin Anna von Braunschweig, so weit gewinnen, daß er mit Gardetruppen in der Nacht vom 19. zum 20. Nov. 1740 den Regenten in seinem Palais überfiel und mit seiner Familie auf die Festung Schlüsselburg schaffte. Man gab B. schuld, eine Thronveränderung beabsichtigt zu haben, und ein Gerichtshof, dessen Vorsitzende Münnich und Ostermann waren, verurteilte ihn zum Verluste aller Ämter und Würden, zur Konfiskation seines Vermögens und zum Tode; aber die Regentin Anna verwandelte diese Strafe 13. Jan. 1741 in lebenslängliche Verbannung nach Sibirien. Am 6. Nov. 1741 langte B. in dem ihm zum Aufenthalte bestimmten Pelym (Gouvernement Tobolsk) an. Wenige Wochen später aber wurde er durch die inzwischen zum Throne gelangte Kaiserin Elisabeth aus Pelym, wo nun Münnich einzog, entlassen und in Jaroslaw interniert. Hier lebte er in erträglichen Verhältnissen während der ganzen Regierungszeit Elisabeths. Die Thronbesteigung des Kaisers Peter III. 5. Jan. 1762 gab ihm die Freiheit, die der Kaiserin Katharina II. das Herzogtum Kur-

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 34.