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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Bischof

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Bischof (Getränk) - Bischof (Karl Gust.)

und den meisten österr. Diöcesen, durch das Staatsoberhaupt (nominatio regia). Immer bedarf die Wahl der päpstl. Bestätigung (Konfirmation). Der Gewählte muß wenigstens vor 6 Monaten die Subdiakonatsweihe erhalten haben, 30 J. alt und im Besitz eines akademischen Grades in der Theologie oder im kanon. Rechte sein; doch kann von diesen Erfordernissen der Papst Dispens erteilen. Die neuere Staatsgesetzgebung hat durchweg die Staats- (in Preußen die Reichs-)Angehörigkeit der Gewählten zum Erfordernis gemacht. Auf die Bestätigung durch den Papst erfolgt die Präkonisation (s. d.), dann die Konsekration oder Bischofsweihe (s. d.), an welche die Inthronisation sich unmittelbar anschließt. In Deutschland ist ein besonderer Eid der neugewählten B. zur Treue gegen den Landesherrn althergebracht; die preuß. Verordnung vom 6. Dez. 1873, welche diesen Eid zu einem Eid auf die Staatsgesetze erweiterte, ist durch Kabinettsorder vom 13.Febr. 1887 wieder aufgehoben. Die B. gehören zu den Prälaten (s. d.); in ihren eigenen Diöcesen hat nur der eigene Metropolit oder ein päpstl. Legat vor ihnen den Vorrang. In Preußen haben die B. den Rang der Oberpräsidenten. Ihr Unterhalt wird in Deutschland seit der Säkularisation zu Anfang des 19. Jahrh. aus den Staatskassen bestritten. Für die preuß. Bistümer und die zugehörigen Institute waren im Etat 1889/90 1255417 M. ausgesetzt. Über die Stellung der B. bei den Altkatholiken s. Altkatholicismus.

In der griechischen Kirche besteht dieselbe Auffassung vom bischöfl. Amt wie in der römisch-katholischen; doch gehen die B. nur aus der Zahl der Priestermönche hervor. Außerdem verlangt man jetzt noch die Absolvierung des Universitätsstudiums. Die Wahl erfolgt in den meisten Ländern durch die Synode, bedarf aber der Bestätigung durch den Landesherrn (so in Rußland und der Türkei).

Unter den aus der Reformation hervorgegangenen Kirchen hat nur die bischöfl. Kirche in England eine wirklich bischöfl. Verfassung und besondere durch den Empfang der Weihe bedingte Vorrechte des Bischofstandes beibehalten. (S. Anglikanische Kirche.) Auch in Schweden haben die B. die Reformation überdauert. Sie werden von dem König auf Vorschlag der Stifter gewählt und stehen unter dem Erzbischof von Upsala, als dem Primas der Kirche, welcher von sämtlichen bischöfl. Konsistorien gewählt und vom König bestätigt wird. Sie bilden einen eigenen, einflußreichen Stand auf den Reichstagen und tragen noch den bischöfl. Ornat. In Dänemark wurden 1536 die katholischen B., unter Einziehung ihrer Güter für den Staat, durch evangelische ersetzt, unter welchen der B. von Seeland den ersten Rang einnimmt. Sie stehen unter der Regierung zu Kopenhagen, welche die wesentlichsten kirchenregimentlichen Rechte ausübt. Auch in Deutschland bestanden einige Bistümer noch längere Zeit als protestantische fort (Meißen, Naumburg, Zeitz, Merseburg, Magdeburg, Osnabrück, Cammin, Lübeck); doch allmählich ging die bischöfl. Regierungsgewalt überall auf die Landesherren über, welche deshalb als Rechtsnachfolger der B. angesehen und oberste Landesbischöfe, Summi episcopi, genannt wurden (s. Summepiskopat). In Preußen erneuerte Friedrich I. bei seiner Königskrönung den Bischofstitel, indem er denselben dem ersten reform. und dem ersten luth. Hofprediger beilegte, was indessen ohne Nachfolge blieb, bis Friedrich Wilhelm III. 1816 den Hofprediger Sack in Berlin und den Generalsuperintendenten Borowsky in Königsberg zu B. (letztern 1829 zum Erzbischof) ernannte. Seitdem wurden noch mehrere hohe Geistliche in Preußen mit dem Titel eines B. neben dem eines Generalsuperintendenten ausgestattet. (Vgl. Nicolovius, Die bischöfl. Würde in Preußens evang. Kirche, Königsb. 1834; Jacoby, das bischöfl. Amt und die evang. Kirche, Halle 1886.) In neuester Zeit hat man auf orthodoxer Seite, im Zusammenhange mit dem Streben nach größerer Unabhängigkeit der Kirche vom Staate, der Wiederherstellung eines bischöfl. Regiments und der bischöfl. Würde in der evang. Kirche das Wort geredet. Erhalten hat sich die bischöfl. Würde auch noch in der evang. Brüdergemeine (s. d.), deren seit 1735 eingesetzte B. jedoch gänzlich von den Anordnungen der Direktion und Ältestenkonferenz der Unität abhängig sind.

Bischof, Getränk, wird bereitet, indem man die fein abgeschälte Schale von frischen grünen Pomeranzen mit Rotwein übergießt, diesen 10-12 Stunden ziehen läßt und dann mit Zucker versüßt. Das entsprechende aus weißem Wein bereitete Getränk heißt Kardinal.

Bischof, Karl, Berg- und Hüttenmann, geb. 4. Juni 1812 auf der königl. Saline zu Dürrenberg, studierte in Berlin Chemie, Physik und Geologie, arbeitete dann auf den Hüttenwerken des Grafen von Einsiedel zu Lauchhammer, besuchte 1839 nochmals die Berliner Universität, wurde 1843 als Hüttenmeister nach Mägdesprung berufen und später zum Bergrat ernannt; 1864 trat er in den Ruhestand. Er starb 23. Juni 1884 in Dresden. B. hatte schon 1829 einen kleinen Dampfwagen hergestellt, der auf gewöhnlichen Wegen lief und der erste seiner Art war, der in Deutschland hergestellt wurde. 1839 erfand B. die Gasfeuerung, die in ihrer weitern Ausbildung eine vollständige Umgestaltung der Feuerungsanlagen in vielen Industriezweigen herbeiführte und namentlich auf Hüttenwerken allgemeine Anwendung fand. B. schrieb: «Die indirecte Nutzung roher Brennmaterialien» (2. Aufl., Quedlinb. 1856), «Die anorganische Formationsgruppe» (Dessau 1864), «Geschichte der Schöpfung» (ebd. 1868).

Bischof, Karl Gust., Chemiker und Geolog, geb. 18. Jan. 1792 zu Wörd, einer Vorstadt Nürnbergs, studierte in Erlangen Chemie und Physik, habilitierte sich daselbst als Privatdocent, wurde 1819 außerord. Professor der Chemie und Technologie zu Bonn und 1822 ord. Professor der Chemie. Er starb zu Bonn 30. Nov. 1870. Mit Goldfuß veröffentlichte B. eine «Physik.-statist. Beschreibung des Fichtelgebirges» (2 Bde., Nürnb. 1817), mit Nees von Esenbeck und Rothe «Die Entwicklung der Pflanzensubstanz» (Erlangen 1819). Ferner schrieb B. ein «Lehrbuch der Stöchiometrie» (ebd. 1819) und ein «Lehrbuch der reinen Chemie» (Bd. 1, Bonn 1824). Mit besonderer Vorliebe betrieb B. seitdem Untersuchungen, die die Geologie vom physik.-chem. Standpunkte aus förderten; hierher gehören: «Die vulkanischen Mineralquellen Deutschlands und Frankreichs» (Bonn 1826), «Die Mineralquellen von Roisdorf» (ebd. 1826) und «Die Wärmelehre des Innern unsers Erdkörpers» (Lpz. 1837). Die «Physical, chemical and geological resarches on the internal heat of the Globe» (Lond. 1841) stehen hiermit in Verbindung, sowie viele einzelne, in Zeitschriften enthaltene Untersuchungen, unter denen z. B. die «Über die Entstehung der Quarz- und Erz- ^[Fortsetzung nächste Seite]