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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Bomhart; Bommel; Bomokandi; Bomst; Bon

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Bomhart - Bon

rückte, Kriegsdienste. Er war 1828 Oberst eines Regiments und kämpfte gegen Dom Miguel, bis er auf Madeira der Übermacht unterlag. Als Dom Pedro 1832 in Portugal landete, war B. einer der ersten, die sich unter seine Fahne stellten. Er zeichnete sich als General im Kriege gegen den Usurpator aus, stand auch als konstitutionell Gesinnter in den innern Kämpfen der nächsten Jahre auf seiten der Königin. Nachdem er im Sept. 1837 den absolutistischen Aufstand in Gemeinschaft mit Bandeira niedergeschlagen hatte, übernahm er im Kabinett des letztern das Kriegsministerium. Von den Absolutisten und Radikalen angefeindet, sah er sich jedoch 1841 veranlaßt, sein Portefeuille niederzulegen. Nach dem Siege der Absolutisten im Jan. 1842 beschränkte sich B. mit seinen Parteigenossen anfangs auf die parlamentarische Opposition. Als jedoch das Ministerium Costa-Cabral die Cortes auflöste, begann er zu Gunsten der Verfassung von 1837 den offenen Kampf gegen die Regierung, sah sich aber genötigt, 28. April 1844 zu kapitulieren und nach Spanien zu flüchten. Später beteiligte sich B. an der Erhebung gegen das Ministerium Saldanha, stellte sich an die Spitze des aufständischen Landvolks in den Provinzen, schlug die königl. Truppen im Nov. 1846 bei Marcella, unterlag aber 22. Dez. gegen Saldanha bei Torres-Vedras und wurde durch ein Kriegsgericht zur Deportation nach Afrika verurteilt. Die Amnestie vom Mai 1847 öffnete ihm die Rückkehr nach Portugal. Ende 1848 beteiligte er sich nochmals an den polit. Kämpfen, zog sich aber seitdem vom öffentlichen Schauplatz zurück und starb 15. Juli 1862.

Bomhart, s. Schalmei.

Bommel oder Zalt-Bommel, Stadt in der niederländ. Provinz Geldern, 15 km nordnordwestlich von Herzogenbusch, links der Waal, in welcher hier noch Ebbe und Flut der Nordsee bemerkbar sind, und an der Linie Bortel-Utrecht der Niederländ. Staatsbahnen, hat (1890) 3978 E., Post, Telegraph, ein schönes Rathaus, eine reform. Kirche mit vorzüglicher Orgel, Freskomalereien und hohem Turm sowie etwas Industrie. - Ehemals war B. eine sehr starke Festung, die 1598 von den Spaniern unter Mendoza vergeblich belagert, 1672 aber von den Franzosen nach tapferer Gegenwehr genommen wurde. Die nach der Stadt benannte, 26 km lange und bis 9 km breite, fruchtbare und weidereiche Insel, Bommeler Waard (Werder), wird dadurch gebildet, daß sich die Maas, nachdem sie 7 km oberhalb B. mittels des Sanct-Andrieskanals die Waal berührt hat, in einem nach Süden gewandten Bogen über Crevecoeur fließt und dann erst, 19 km unterhalb der Stadt, bei der Festung Woudrichem oder Woerkum, mit der Waal vereinigt. An der Westspitze des Werders liegt das Schloß oder Fort Loevenstein, berühmt als Gefängnis (1619) der Pensionäre Hugo Grotius von Rotterdam und Hogerbeets von Leiden, an der Ostspitze die St. Andriesschanze, welche die Spanier zu Ende des 16. Jahrh. als Trutz-Bommel erbauten. Die Schanze wurde von den Franzosen unter Delmas 11. Dez. 1794 bestürmt und erst 27. Dez. der ganze Werder erobert. Letzterer war im Dez. 1813 von den Franzosen stark befestigt, mußte aber vor dem preuß. General von Bülow geräumt werden.

Bomokandi, Majo-Bomokandi, linker Nebenfluß des Uelle im centralafrik. Gebiet der Niam-Niam, zwischen 3 und 4° nördl. Br. und 26 und 29° östl. L. von Greenwich, nimmt links mehrere Zuflüsse auf und ist sehr wasserreich. An seinem Oberlaufe wohnen Monbuttu. Das Gebiet des B. wurde von Junker und Casati erforscht.

Bomst. 1) Kreis (Landratsamt in Wollstein) im preuß. Reg.-Bez. Posen, hat 1036,41 qkm, (1890) 58 714 E., 6 Städte, 108 Landgemeinden und 39 Gutsbezirke. - 2) B., poln. Babimost, Stadt im Kreis B., 12 km südsüdwestlich von Bentschen, in 60 m Höhe, an der kanalisierten Faulen Obra und zwischen Seen, an der Linie Guben-Bentschen-Posen (Märkisch-Posener Bahn) der Preuß. Staatsbahnen, hat (1890) 2141 E., darunter 972 Evangelische und 90 Israeliten, Post, Telegraph, 2 kath., 1 evang. Kirche, Synagoge, Rathaus und kath. Hospital; Spiritusbrennereien, Wein-, Hopfen- und Obstbau, Schuhfabrikation und Pferdehandel.

Bon (frz., spr. bong, "gut") ist der allgemeine franz. Name für jeden Geldschein. Ein solcher Schein: "Gut für Tausend Mark" mit Datum und Unterschrift des Ausstellers erzeugt in Deutschland nicht überall eine Verpflichtung des Ausstellers, den Schein als Zahlung anzunehmen oder einzulösen, wenn der Name des Gläubigers nicht aus dem Papier hervorgeht, es sei denn, daß irgend ein deutsches Partikularrecht solche Verbindlichkeit ausspricht. Für Preußen ist dies nicht der Fall. Der B. gilt aber als kaufmännischer Verpflichtungsschein (Handelsgesetzbuch Art. 301), wenn er von einem Kaufmann ausgestellt ist und den Namen des Gläubigers enthält. Entscheidungen des Reichsgerichts Bd. 8, Nr. 8. B. du trésor, Schatzscheine, heißen in Frankreich die seit 1824 (als bons royaux) in Gebrauch gekommenen, übertragbaren und verzinslichen, eine Zahlungsfrist von 3, 6 und 12 Monaten vorbehaltenden Anweisungen auf den öffentlichen Schatz, mit denen bei augenblicklichem Geldmangel Verbindlichkeiten des Staates berichtigt oder Vorschüsse bei der Bank erhoben werden. Sie lauten auf den Inhaber und sollen sichere, aber noch ausstehende Jahreseinnahmen für den Fall eines ungewöhnlichen Bedarfs sofort verfügbar machen. Die B. du trésor, welche zu der schwebenden oder Flottierenden Schuld (s. d.) des Staates gerechnet werden, unterscheiden sich von den gewöhnlichen Staatsanleihescheinen, abgesehen von der Form ihrer Ausstellung, teils durch die kürzere Einlösungsfrist, teils durch den Umstand, daß sie nicht zur Deckung eines eingestandenen Deficits bestimmt sind. Das Budgetgesetz bestimmt jedes Jahr den zulässigen Betrag der Emission (früher 250, jetzt 400 Mill. Frs.), den Zinsfuß aber regelt der Finanzminister nach der Lage des Geldmarkts. Auch in England besteht der Brauch, durch Schatzscheine (Exchequer Bills, s. d., Exchequer Bonds und Treasury Bills) Staatseinkünfte vorwegzunehmen, ebenso in Rußland (sog. Serien), in den Niederlanden, in Belgien und im Deutschen Reiche, wo z. B. durch das Budget für 1891/92 die zulässige Emission von "Schatzanweisungen" auf 100 Mill. M. festgestellt wurde.

Bon, auch Tamasii-no-matsuri oder Tama-matsuri, das Laternenfest, welches in Japan den 13., 14., 15. und 17. Tag des siebenten Monats gefeiert wird. Es ist eine Art Totenfest, an welchem den Ahnentafeln der Verstorbenen Opfer dargebracht werden. 30 Tage vor und nach dem 15. wird jeden Abend eine Papierlaterne vor dem Hause angezündet.

Bon, Kap, oder Ras Addar, Vorgebirge in Tunesien (s. d.).