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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Buchfinke; Buchführer; Buchführung; Buchgewerbe; Buchgläubiger; Buchhaltung

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Buchfinke - Buchhaltung

Kapital» zu bilden, hat bei den franz. Arbeitern viel Anklang gefunden und ist häufig, und zwar nicht ganz ohne Erfolg, verwirklicht worden. Nach der Februarrevolution von 1848 im Depart. Seine in die Konstituierende Nationalversammlung gewählt, wurde B. durch den Einstuft der Partei des «National» Präsident dieser Versammlung, entfaltete jedoch nach dem Attentat vom 15. Mai so wenig Energie gegen die Empörer, daß er sein Amt niederlegen mußte. Seitdem schrieb er: «Histoire de la formation de la nationalité française» (2 Bde., Par. 1859). B. starb 12. Aug. 1865 zu Rhodez (Depart. Aveyron). Nach seinem Tode veröffentlichten Cerife und Ott seinen «Traité de politique et de science sociale» (2 Bde., Par. 1866). - Vgl. Ein Schüler Saint-Simons (in «Unsere Zeit», Jahrg. 1868, Bd. 4, Abteil. 2).

Buchfinke, s. Finke.

Buchführer, s. Buchhandel (S. 676d).

Buchführung, s. Buchhaltung.

Buchgewerbe, die Gesamtheit der Gewerbe, die an der mechan. Vervielfältigung litterar. Erzeugnisse und ihrer Ausstattung beteiligt sind, also: Verlagsbuchhandel, Papierfabrikation, Buchdruckerei, andere graphische Künste und Buchbinderei. Ein Museum für B. befindet sich in Leipzig, auch erscheint ein «Buchgewerbeblatt, Monatsschrift für alle Zweige des Buchgewerbes» (Leipzig, seit 1892). (S. Centralverein für das gesamte Buchgewerbe.)

Buchgläubiger, ein Gläubiger, dessen Forderung nur durch die Handelsbücher konstatiert ist, im Gegensatze zu Hypotheken-, Wechselgläubigern u.s.w.

Buchhaltung, Buchführung, heißt im allgemeinen jede planmäßige Rechnungsführung, welche den Zweck hat, uns eine klare Einsicht in unsere Wirtschaftsbewegung und unsere Vermögensverhältnisse zu verschaffen. Im engern Sinne vorzüglich vom Standpunkt des Kaufmanns aus begreift man darunter die nach gewissen Regeln geordnete, in besonders dazu bestimmten Büchern erfolgende Verzeichnung aller Geschäftsvorfälle, zu dem Zweck, zu jeder beliebigen Zeit nicht nur von der Geschäftsführung Rechnung zu geben, sondern auch den Stand des Vermögens genau zu beurteilen, welcher letztere in gewissen Zeiträumen, gewöhnlich alljährlich, festgestellt wird. (S. Bilanz.) Man unterscheidet zwei Methoden der Buchhaltung: die einfache und die doppelte oder italienische B. Die einfache B. stellt durch das sog. Kontokorrentbuch (s. d.), welches hier uneigentlich auch Hauptbuch genannt wird, im einzelnen nur das Verhältnis klar, in welchem unser Besitztum zu andern Personen steht; sie gewährt aber keine genauere Einsicht in die Wertergebnisse aller übrigen Teile des Geschäftsvermögens, wenn diese nicht durch eine Reihe von Hilfsbüchern besonders nachgewiesen werden, was aber sehr umständlich und oft nicht ausführbar ist. Die Vergrößerung oder Verminderung des Vermögens ergiebt sich hier in der Hauptsache nur summarisch aus der Vergleichung der jeweiligen Ergebnisse des Inventars (s. d.) mit denjenigen der frühern Geschäftsperioden. Die doppelte B. dagegen giebt im Hauptbuche (s. d.), in welchem alle Geschäftsvorgänge und Vermögensänderungen eine gedrängte, systematische Darstellung auf Einzelrechnungen oder Konten (s. Conto) finden, genauen Aufschluß über die einzelnen Teile des Besitztums und die Einzelabteilungen der geschäftlichen Thätigkeit, über sachliche Wertgegenstände, Forderungen und Schulden, Lasten und Erträgnisse und deren Anteil am Gesamtergebnis. Die Verbindung der anzulegenden Rechnungen untereinander beruht auf dem Gesetze der Gleichung, sodaß kein Conto für eine Summe Schuldner (Debitor) oder belastet (debitiert) werden kann, ohne daß nicht sofort ein oder mehrere Konten für den gleichen Betrag Gläubiger (Kreditor) sein oder erkannt (kreditiert) werden müssen, daher der Name «doppelte B.». Italienische B. heißt sie deshalb, weil diese Methode von einem ital. Mönche, Fra Luca Pacioli de Borgo, erfunden und 1494 in seinem zu Venedig erschienenen Werke «Summa de arithmetica, geometria, proportioni et proportinalita» zuerst beschrieben wurde. Die zunächst sowohl für die einfache als doppelte B. in Betracht kommenden Bücher sind diejenigen, in welche die Geschäftsvorfälle zuerst der Zeitfolge nach eingetragen werden, daher Grundbücher genannt, und aus welchen sie erst in die andern Bücher übergehen. Die gebräuchlichsten Grundbücher sind: das Memorial (s. d.), auch Prima-Nota, in der einfachen Buchführung öfters Journal genannt; das Cassabuch (s. d.) und in Warengeschäften das Einkaufsbuch (s. d.), auch Eingangsfakturenbuch genannt und das Verkaufsbuch (s. d.), welches zuweilen auch die Namen Ausgangsfakturenbuch und Strazze führt. Von hier aus werden sowohl in der einfachen als auch in der doppelten B. die Posten sogleich in die bezüglichen Nebenbücher (Scontro [s. d.] für Waren, Wechsel, Effekten u.s.w.) und insoweit dieselben auf das Rechnungsverhältnis zu unsern Geschäftsfreunden von Einfluß sind, in das Kontokorrentbuch übertragen. Während nun in der einfachen B. die buchhalterische Aufgabe damit ihre Erledigung findet, ist dies in der doppelten B. nicht der Fall. Vielmehr werden nach dieser Methode in bestimmten Zwischenräumen, gewöhnlich monatlich, alle Posten der einzelnen Grundbücher nach den Konten und Beträgen (der weitere Text der Einschreibungen kann wegbleiben) in ein besonderes Buch, das Journal (s. d.) übertragen, welches also hier die Bedeutung eines Sammelbuches hat, aus welchem sie sodann auf die Einzelrechnungen des Hauptbuches übergehen. Bei der Bildung der Journalposten, dem Journalisieren, werden die einzelnen Posten des betreffenden Grundbuches, insoweit sie den gleichen Schuldner oder Gläubiger haben, in einen Posten zusammengefaßt, wodurch die Eintragungen in das Hauptbuch sehr vereinfacht werden und die Mühe, welche die Führung des Journals verursacht, reichlich wieder ausgeglichen wird. Außerdem werden etwaige Fehler in den Grundbüchern in der Regel schon beim Übertrag in das Journal entdeckt, sodaß sie nicht in das Hauptbuch übergehen. Die Überzeugung, daß die Journalposten richtig in das Hauptbuch eingetragen sind, verschafft man sich durch das sog. Punktieren oder Kollationieren (s. d.), während die richtige Verteilung der Posten im Hauptbuche aus der sog. Probe- oder Monatsbilanz (s. Bilanz) ersichtlich ist. Über die Einrichtung des Hauptbuches und den Abschluß der Konten desselben s. Hauptbuch. ‒ Die neuere Zeit ist reich an Versuchen, eine neue Methode der B. zu entdecken, oder doch die beschriebene Art der doppelten Methode zu vereinfachen. Bei näherer Prüfung aber findet man, daß sie entweder nicht viel Neues bringen, oder die Vereinfachung nur auf Kosten der Klarheit und Ge-[^folgende Seite]