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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Burg (Befestigungswerk)

Aufmerksamkeit auf die Verteidigung des einzigen Zuganges. Lag die B. in der Ebene, so war man bemüht, ihr einen möglichst geringen Umfang zu geben, damit die Besatzung sie überall zu verteidigen vermöge. Der Kreis oder das Quadrat waren daher die beste Grundform, welche im 10. und 11. Jahrh. vorzugsweise bei den aus Holz und Erde errichteten B. (Spitzwällen, s. d.) in Anwendung kam. Ähnlich waren aber auch die Steinburgen. Diese bestanden aus einem Burgturm, meist von rechtwinkliger Gestalt, der sich nach unten in 2-3 terrassenförmigen Absätzen verbreiterte. Jeder dieser Absätze war mit Zinnen versehen. Diese Türme (s. Tafel: Burgen I, Fig. 2), die in neuerer Zeit ungenauer Weise Bergfried (s. d.) heißen, hatten im Erdgeschoß keine Thüren, der Eingang lag vielmehr mehrere Meter über dem Boden und war nur durch Leitern, herabgelassene Stricke, wohl auch durch Fallbrücken zugänglich. Die Türme hatten nach außen Buckelquadern, um das Emporschieben der Leitern durch den Feind zu erschweren, meist gar keine Fenster und waren daher zum Wohnen wenig geeignet, dienten vielmehr zur Verteidigung und zum Auslugen. Doch erhielten sie oft Kamine, in den tiefen Fensterbrüstungen Sehgelegenheit und backofenartige Gelasse zum Schlafen. Die Besatzung oder der Burgherr mit seiner Familie bewohnten sie nur im Augenblick der höchsten Gefahr, während für gewöhnlich sein oberstes Stockwerk dem Wächter zum Aufenthalt und im Kriegsfalle zur Aufstellung von Wurfgeschossen diente, mit Zinnen und einem Schutzdach gegen feindliche Geschosse versehen war. In ältester Zeit ward der Burgturm rund oder viereckig, später auch drei- und fünfeckig, dann aber stets mit schrägen Flächen und in spitzem Winkel den anfliegenden Geschossen entgegengestellt. In dem untern, nur durch eine Öffnung von oben zugänglichen, sehr stark und ohne Fensteröffnungen angelegten Teil des Burgturms befanden sich das Verließ oder Gefängnis, in das die Gefangenen hinuntergelassen wurden, und Vorratsräume. Die Abmessungen des Burgturms waren oft sehr bedeutende: in der Wartburg bei Eisenach 9 m breit, Mauerstärke 3 m, Thür 5 m über dem Boden, Verließ 12 m tief, Höhe bis zur Plattform 22 m; B. Steinsberg bei Sinsheim 11 m breit, Mauerstärke 3,8 m, 29 m hoch, Thür 12 m über dem Boden, Verließ 11 m tief; Niederburg zu Rüdesheim 9,5 m breit, Mauerstärke 3,6 m, Höhe 39 m; das Verließ ein Schacht von 2 m Breite und über 20 m Tiefe.

Die nur um den Burgturm gruppierten Anlagen nannte man Burgställe, festes Haus oder bei größerer Ausdehnung Hofburg; bei geringern Mitteln ihrer Erbauer oder bei beengender Lage auf Felsen (woher "Stein" in vielen Burgnamen) bestehen die Burgställe aus einer Umfassungsmauer, einem Palas, einem Frauenhause, einer Küche und dem Turme. Da sich aber Palas, Kemenate und Küche leicht im Turme anbringen ließen, so finden sich nicht selten B., die nur aus Mauer und Turm bestehen. Als Beispiel einer solchen nur für Besatzungszwecke dienenden Anlage mag die Oberburg bei Rüdesheim (s. Taf. 1, Fig. 3) gelten, deren Türme sich über drei inmitten eines Grabens gelegenen, von Zinnen umgebenen Stufen erhebt, sodaß der Zugang zu der letzten, nur durch Seile zugänglichen Thür hartnäckig auch nach der Einnahme der untern Bauwerke verteidigt werden kann. Bei andern B., die an der Lehne eines Berges liegen, bildet der meist breit angelegte Turm den Schild gegen die von der benachbarten Höhe kommenden Geschosse (Schildburgen). Oft werden dann auch zwei durch einen Wehrgang verbundene Türme angelegt. Als Beispiel einfacher Anlage dienen die B. Liebenzell (s. Taf. I, Fig. 1) und als solche reicherer Anordnung Schloß Ehrenfels (s. Taf. II, Fig. 5). In den meisten Fällen wurden die ältern Burgställe im 15. und 16. Jahrh. zu Hofburgen nachträglich umgestaltet, wie z. B. das Schloß Kriebstein in Sachsen (s. Taf. I, Fig. 4), in welcher der starke, mit sechs Pechnasen versehene Turm schon zu Ende des 15. Jahrh. von einem Hof und Baulichkeiten umgeben wurde, welche den Felsenkegel in allen Teilen für den Haushalt des Besitzers ausnutzen. Solche Hofburgen waren allseitig, namentlich an den von Natur schwachen Stellen von einem Wall, einem Graben und Mauer- oder Pfahlwerk (den Zingeln) umschlossen. Durch dieses gelangte man mittels eines, selten zweier Thoreingänge zu dem geräumigen Vorhofe (Zwinger, Zwingelhof, Zwingolf),der sich zwischen den Zingeln und der eigentlichen B. befand. Die Thore selbst waren entweder kleine B. für sich oder neben oder zwischen niedern, zur Verteidigung des Eingangs bestimmten Türmen angebracht. Ein Teil des Zwingers war gewöhnlich von Wirtschaftsgebäuden und Ställen eingeschlossen und durch einzelne, in der Umfassungsmauer angebrachte Türme geschützt, aber nach der B. zu offen und, wie überhaupt der ganze Zwinger, von letzterer durch einen Graben geschieden. Über den zwischen Zwinger und eigentlicher B. befindlichen Graben gelangte man, namentlich bei größern Burganlagen und Wasserburgen, auf einer Zugbrücke (Schiffbrücke, Slagebrücke) zu dem auf einem festen, in den Graben vorspringenden Mauerwerk ruhenden, ein Steingewölbe bildenden Thor (Porte, Fallthor; s. Taf. I, Fig. 5). Über diesem war die Mauer mit Zinnen versehen, hinter denen sich ein bedeckter, nach dem Innern der B. zu offener Gang (die Wer oder Letze) hinzog, von dem aus man durch die Luken (Fenster) der Zinnen mit Armbrüsten oder Steinen schoß. Hölzerne Wergänge wurden vor den Zinnen angebracht, damit man auf die Angreifer am Fuße der Mauer Steine senkrecht hinabwerfen konnte. Durch das Thor trat der Ankommende unmittelbar in den Burghof oder erst in einen zweiten, engern, von der Burgmauer und den im Burghof befindlichen Gebäuden gebildeten Zwinger. Bei letzterer Einrichtung gelangte man aus diesem innern Zwinger, der bisweilen nicht um die ganze B. herumlief oder teilweise, besonders in der Nähe der Frauenwohnungen, in einen Baumgarten umgeschaffen war, durch einen offenen, hallenartigen, mittels Fallgittern schließbaren Durchgang in den innern Burghof. Das Leben auf solchen B. hat man sich keineswegs als ein behagliches darzustellen. In den kleinen Burgställen fehlte es oft am Nötigsten. Die Heizung durch Kamine war ungenügend, die Fenster durch Brettläden verschlossen, sodaß man zwischen Dunkelheit und Zug zu wählen hatte, der Fußboden aus Estrich, die Zahl der Geräte war selbst noch im 15. Jahrh. unbedeutend. Doch fehlte selten in der Nähe ein Spiel- und Turnierplatz, ein Gärtchen u. dgl. In erweiterter Form zeigen solche Anlagen aus früherem Mittelalter das Schloß Ehrenfels am Rhein (s. Taf. II, Fig. 5) und aus dem 15. Jahrh. die an