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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Chavannes – Check

träge zur Klimatologie von Österreich-Ungarn» (ebd. 1872), «Die Sahara» (ebd. 1878), «Afghanistan» (ebd. 1879), «Afrika im Lichte unserer Tage» (ebd. 1881), «Die mittlere Höhe Afrikas» (ebd. 1881), «Afrikas Ströme und Flüsse» (ebd. 1883), «Reisen und Forschungen im alten und neuen Kongostaat in den J. 1884 und 1885» (Jena 1887), «Physik.-statist. Handatlas von Österreich-Ungarn» (Wien 1884‒87). Auch besorgte C. die 7. Auflage von Balbis «Allgemeiner Erdbeschreibung» (ebd. 1882‒84) und lieferte mehrere Karten, z. B. die «Physik. Wandkarte von Afrika» (2. Aufl., ebd. 1882).

Chavannes (spr. schawann), Alexandre César, schweiz. Anthropolog, geb. 1731 in Montreux, war 1759‒66 franz. Pfarrer in Basel, dann Professor der Theologie in Lausanne, wo er 1808 starb. Durch sein großartig angelegtes Hauptwerk «Anthropologie abrégée» (Lausanne 1788) wurde er der Begründer der anthropol. Wissenschaft.

Chavantes, Indianerstamm, s. Amerikanische Rasse (Bd. 1, S. 527 a).

Chaves (spr. schahwesch), das Aquae flaviae der Römer, Stadt und Festung zweiter Klasse im portug. Distrikt Villa Real, am linken Ufer des Tamega (Provinz Traz os Montes), 18 km von der span. Grenze, in 364 m Höhe, hat (1878) 6524 E., Post, Telegraph, drei Forts, ein altes festes Schloß (jetzt Gouverneurswohnung) und verfallene Festungswerke, die zum Teil in der durch eine 154 m lange Brücke von 12 (ehemals 18) Bogen aus der Zeit Trajans mit C. verbundenen Vorstadt Sta. Maria Magdalena liegen; eine Kollegialkirche, ein Armenhaus, zwei Spitäler und zwei Klöster; Leinweberei und Seidenindustrie. In der Nähe vielbesuchte Salzquellen (50‒56° C.) und Reste alter Römerbäder. Die Umgegend, die sog. Veiga da C., ist überaus fruchtbar; doch herrschen Wechselfieber.

Chavĭca, s. Piper.

Chawâridsch, s. Châridschiten.

Chawas, türk. Ehrenwache, s. Kawwás.

Chazal (spr. schasáll), Pierre Emanuel Felix, Baron, belg. General, geb. 1808 in Tarbes (im franz. Depart. Hautes Pyrénées), erlernte das Kaufmannsfach und leitete 1830 ein Tuchgeschäft in Brüssel, wurde aber bald von der revolutionären Bewegung fortgerissen, nahm am Kriege gegen Holland teil und avancierte rasch bis zum Generalintendanten der Armee. Fortgesetzte militär. Studien befähigten ihn, das Kommando eines Infanterieregiments zu übernehmen ; 1842 wurde er Brigadegeneral, 1847 Divisionsgeneral und 1844 wurde ihm das große Indigenat gewährt. Am 12. Aug. 1847 trat er als Kriegsminister in das liberale Kabinett Frère-Rogier und verwaltete sein Amt mit bestem Erfolg, bis er 1850 infolge seiner Opposition gegen die Herabsetzung des Militärbudgets seine Entlassung nahm. Nachdem ihm 1859 aufs neue die Leitung des Kriegsministeriums anvertraut worden war, setzte er das neue Landesverteidigungssystem und die damit verbundene Neubefestigung Antwerpens bei den Kammern durch und verteidigte dieses Projekt standhaft und erfolgreich der stürmischen Opposition der Stadt Antwerpen gegenüber. Nov. 1866 gab er sein Portefeuille an General Goethals ab und wurde wieder Divisionär und Adjutant des Königs. Bei Beginn des Deutsch-Französischen Krieges 1870 wurde ihm das Oberkommando der zwei zur Sicherung der belg. Neutralität mobil gemachten Armeekorps anvertraut. 1874, nach der Organisation der zwei großen Militärbezirke, wurde er an die Spitze des einen gestellt; Gesundheitsrücksichten nötigten ihn jedoch, die Entlassung aus dem aktiven Dienste nachzusuchen, worauf er zum Generaladjutanten des Königs ernannt wurde. Er starb 25. Jan. 1892 in Pau.

Chazaren, Volksstamm, s. Chasaren.

Chazor, Ortschaften des alten Palästina, s. Hazor.

Ch. C., studentische Abkürzung für Chargierten-Konvent.

Chebra kadīscha (heiliger Verein), ein in den meisten israel. Gemeinden bestehender Verein zur Vornahme der bei Beerdigungen üblichen Ritualien.

Chęciny, s. Chenziny.

Check oder Cheque (engl., spr. tscheck; frz. chèque, spr. schähk), eine Geldanweisung auf einen Dritten, bei dem man Gelder deponiert oder in anderer Weise gut hat. Seine Ausbildung hängt mit der Entwicklung des Depositen- und Girowesens eng zusammen. Die Sitte, Gelder einer Bank oder einem Bankier gegen eine mäßige Zinsvergütung zu überlassen und dieselben bei Bedarf durch Anweisungen auf die Bank oder den Bankier allmählich wieder abzunehmen, oder eine Schuld an einen Dritten durch solche Bankanweisungen zu bezahlen, hat sich in England und in den Vereinigten Staaten von Amerika viel früher und intensiver verbreitet als in Deutschland und den meisten kontinentalen Staaten. Damit steht im Zusammenhang, daß sich in jenen Ländern ein großartiges Verrechnungssystem ausbildete, welches in den großen Clearinghäusern von London und Neuyork seinen Mittelpunkt gefunden hat. Speciell in Deutschland hat erst die Einführung des Giroverkehrs (s. d.) bei der Reichsbank zur Hinterlegung von Geldsummen bei einer Bank und zur Verfügung über dieselben vermittelst C. in größerm Maßstabe Anregung gegeben.

Außer in England und Nordamerika hat das Checksystem in Frankreich, in Deutschland, in Österreich (für welches Land hierbei namentlich die Postsparkasse in Betracht kommt), Italien, der Schweiz, in Holland, Belgien und in andern Staaten Wurzel gefaßt. Zur Regelung der den C. betreffenden Rechtsverhältnisse sind Gesetze erlassen, u. a. in England die zugleich das Wechselrecht umfassende Bills of exchange act (1882), die franz. Checkgesetze von 1865 und 1874, das belg. Checkgesetz von 1873, in Italien (Handelsgesetzbuch von 1882, Art. 338‒343), in der Schweiz (Bundesgesetz über das Obligationenrecht von 1881, Art. 830‒837), in den Handelsgesetzbüchern von Spanien (1885), Portugal (1888) und Rumänien (1887). Am längsten ist der C. heimisch in Holland, wo er als Kassierspapier auftrat, d. h. als eine Quittung, in welcher der Aussteller bekannte, von seinem Kassenhalter einen bestimmten Betrag erhalten zu haben, der eben gegen Aushändigung der Quittung auszufolgen war. Dort finden sich Bestimmungen über den Inhabercheck im Wettbook von Koophandel (1838). In Deutschland wurde im März 1892 dem Reichstag der Entwurf eines Checkgesetzes vorgelegt, der jedoch keine Erledigung gefunden hat. Ein großartiger Checkverkehr kann sich auch ohne Checkgesetz entwickeln. Es sind dann die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts anzuwenden. Der C. wird in der Regel in Form einer Anweisung gefaßt. Das engl. Gesetz definiert: A cheque is a bill of exchange (ein Wechsel) drawn on a banker (auf einen Bankier gezogen) payable on demand (zahlbar bei Sicht). Das franz. Gesetz: Le chèque est l’écrit qui sous la forme d’un mandat de

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