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Clemens Romanus
C. (Ⅷ.), vorher Ägidius Nuñoz, Kanonikus zu Barcelona, wurde 1424 von drei Kardinälen zum Papst erwählt, mußte 1429 auf dem Konzil zu Tortosa entsagen, wodurch das große Schisma (s. d.) beendigt wurde.
C. Ⅷ. (1592‒1605), vorher Ippolito Aldobrandini, geb. 1536, seit 1585 Kardinal, stellte sich in Frankreich auf die Seite der Ligue; nachdem jedoch Heinrich Ⅳ. 1593 zum Katholicismus übergetreten war, absolvierte er ihn 1595 und blieb mit ihm in gutem Einvernehmen. Das Herzogtum Ferrara zog er nach dem Erlöschen des Hauptstammes der Este 1598 als erledigtes Lehen ein. In dem Streit zwischen Dominikanern und Jesuiten über das Verhältnis von Gnade und Freiheit des Willens vermied er eine Entscheidung, um keinen Orden zu verletzen. Er starb 5. März 1605. Von der Vulgata ordnete er 1592 eine zweite verbesserte Ausgabe an, nach ihm Clementina genannt.
C. Ⅸ. (1667‒69), vorher Giulio Rospigliosi, Nuntius in Spanien, dann Kardinalsekretär Alexanders Ⅶ., stellte zwar die Verfolgung der Jansenisten ein (der sog. Clementinische Friede), verbot aber die von ihnen besorgte Übersetzung des Neuen Testaments.
C. Ⅹ. (1670‒76), vorher Emilio Altieri, war 80 J. alt, als er Papst wurde, und hinterließ seinem Nachfolger den Streit um die Regalien (s. d.) mit der franz. Krone.
C. Ⅺ. (1700‒21), vorher Giovanni Francesco Albani, geb. 1649, seit 1690 Kardinal, erhob Einspruch gegen Preußens Erhebung zum Königtum, stand im Spanischen Erbfolgekrieg auf der Seite Frankreichs, ward aber 1709 zur Anerkennung des österr. Prätendenten Karl Ⅲ. gezwungen. Von den Jesuiten beherrscht, erließ er gegen die Jansenisten die Bulle «Vineam Domini» (1705) und die Konstitution «Unigenitus» (1713). Seine Werke (2 Bde., Frankf. 1729) enthalten Bullen, Reden und Briefe.
C. Ⅻ. (1730‒40), vorher Lorenzo Corsini, seit 1706 Kardinal, versuchte vergeblich, den Kirchenstaat durch Pavia und Piacenza oder San Marino zu erweitern und die deutschen Protestanten durch das Versprechen des ungeschmälerten Besitzes der säkularisierten Kirchengüter für Rom zu gewinnen.
C. ⅩⅢ. (1758‒69), vorher Carlo Rezzonico, seit 1737 Kardinal, stand ganz unter dem Einflusse des Staatssekretärs Torreggiani und erlebte die Verbannung der Jesuiten aus Portugal, Frankreich und Spanien und den Angriff des Nikolaus von Hontheim auf die päpstl. Hierarchie.
C. ⅩⅣ. (1769‒74), vorher Lorenzo Ganganelli, geb. 31. Okt. 1705 zu Sant Arcangelo bei Rimini, trat 1723 in den Minoritenorden, ward Konsultor der Inquisition, 1759 Kardinal und 1769 im Mai nach dreimonatlichem Konklave gewählt. Er neigte freisinnigern Ansichten zu, verbot z. B. die Verlesung der Bulle «In coena domini». Seine Abneigung gegen die Jesuiten war bekannt; dennoch zögerte er mit Auflösung des Ordens, um durch Unterhandlungen mit den Höfen möglichst große Zugeständnisse dafür einzutauschen. Erst 16. Aug. 1773 veröffentlichte er das auflösende Breve «Dominus ac Redemptor noster». Er starb 22. Sept. 1774. Die Vermutung, daß er vergiftet worden sei, ist grundlos. Sein Denkmal in der Kirche der Apostel zu Rom führte Canova nach Volpatos Angabe aus. C. beförderte Künste und Wissenschaften, u. a. auch durch die Stiftung des Clementinischen Museums, das, durch Pius Ⅵ. und Pius Ⅶ. bereichert, zur schönsten Zierde des Vatikans wurde. An Schriften hat C. nur Briefe und Sendschreiben hinterlassen. Die von Caraccioli herausgegebenen Briefe (deutsch, 4 Bde., Lpz. 1777‒80) vermengen Echtes mit Unechtem, ebenso die «Nouvelles lettres intéressantes du pape C. ⅩⅣ» (3 Bde., Par. 1776 u. ö.: deutsch, Lpz. 1790). – Vgl. Caraccioli, La vie du pape C. ⅩⅣ (Par. 1775; deutsch, Frankf. 1776); Reumont, Ganganelli, Papst C. ⅩⅣ., seine Briefe, seine Zeit (Berl. 1847); Theiner, Geschichte des Pontificats C.’ ⅩⅣ. (2 Bde., Lpz. 1853). Die Schrift von Latouche, «Clément ⅩⅣ et Carlo Bertinazzi, correspondance inédite» (Par. 1827), ist eine sinnreiche, anziehend geschriebene Erdichtung.
Clemens Romānus, einer der Apostolischen Väter (s. d.), war der Sage nach der erste oder dritte Bischof von Rom nach dem Apostel Petrus, Schüler des Petrus und Mittelsmann zwischen Judenchristentum und Heidenchristentum. Zuverlässiges über seine Person ist nicht bekannt. Ob der im Briefe an die Philipper 4, 3 als Mitarbeiter des Paulus erwähnte C. R. derselbe ist, wie schon ältere Kirchenlehrer annahmen, ist ebenso zweifelhaft als die Identität des röm. Gemeindehauptes mit dem wegen Hinneigung zum Christentums hingerichteten Vetter Domitians, dem Konsular Flavius Clemens. Im letztern Falle würde sein Tod etwa ins J. 96 n. Chr. fallen. Die spätere Sage weiß von seiner Verbannung in den Thrazischen Chersones und seinem Märtyrertode 102 n. Chr. zu erzählen. Die zahlreiche, dem C. R. zugeschriebene Litteratur zerfällt in einen heidenchristl. und einen judenchristl. Zweig. Zu dem erstern gehört namentlich der ihm zugeschriebene, jetzt vollständig wieder aufgefundene Brief an die Korinther, ein nach den meisten ums J. 94, nach andern erst um 120 anonym verfaßtes röm. Gemeindeschreiben zum Zwecke der Herstellung kirchlicher Ordnung in der von Parteien zerrissenen korinth. Gemeinde. Der Grundcharakter der Theologie in diesem Schreiben ist ein abgefärbter und stark ins Gesetzliche hinüberspielender Paulinismus. Der sog. zweite Brief des C. R. ist, wie sich seit der Wiederauffindung des vollständigen Textes ergeben hat, überhaupt kein Brief, sondern eine erst in der zweiten Hälfte des 2. Jahrh. verfaßte Homilie.
Zu den judenchristl. Schriften, welche seinen Namen tragen, gehören außer den Apostolischen Konstitutionen (s. d.) besonders die sog. Clementinischen Rekognitionen und Homilien, eine doppelte Überarbeitung einer ältern judenchristl. Schrift und eins der wichtigsten Denkmäler des essenischen Judenchristentums im 2. Jahrh. Petrus erscheint darin als der eigentliche Heidenapostel, während Paulus unter der Maske des Magiers Simon als falscher Apostel bestritten wird. Die Clementinische Überarbeitung kleidet diese Streitunterredungen des Petrus mit Simon in eine Art von Familienroman, dessen Held der von Petrus bekehrte C. R. ist. (Vgl. Langen, Die Klemensromane. Ihre Entstehung und ihre Tendenzen, Gotha 1890.) Außerdem existieren unter dem Namen des C. R. in syr. Sprache noch zwei Briefe an die Jungfrauen, ein frühestens aus dem 3. Jahrh. stammendes Machwerk. Am besten sind die beiden Briefe des C. R. von Hilgenfeld («Novum Testamentum extra, canonem receptum», Fascikel 1, Lpz. 1866; 2. Aufl. 1876), Bryennios (Konstantinopel 1875), Harnack und Gebhardt («Patrum apostolicorum opera, fasc. 1, pars 1»
^[Artikel, die man unter C vermißt, sind unter K aufzusuchen.]