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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Decimalsystem - Decision

gebrauchte Null giebt eine Decimalstelle. So erhält man: ½ = 0,5; ¾ = 0,75; ⅞ = 0,875 u. s. w. In den meisten Fällen wird die Division nie aufgehen; dann läßt sich der gegebene gemeine Bruch nicht völlig genau in einen D. verwandeln, aber je weiter man die Division fortsetzt, desto weniger ist der gefundene D. von dem gemeinen Bruche verschieden. Im Verlauf der Division wird bei solchen Brüchen immer endlich einmal, oft schon sehr bald, der Fall eintreten, daß eine schon früher dagewesene Folge von Decimalstellen wiederkehrt; man kann dann die Division sofort abbrechen. Z. B. ⅔ = 0,6666…, 8/11 = 0,727272…. Eine solche Folge wiederkehrender Decimalstellen heißt eine Periode; sie besteht in dem ersten Beispiel aus der einen Stelle 6, in dem zweiten Beispiel aus den beiden Stellen 72. Die Rechnung mit D. ist leichter als mit gemeinen Brüchen, weil die auf die Nenner bezüglichen Operationen wegfallen. Bei der Addition und Subtraktion von D. hat man die gleichnamigen Stellen zu addieren und zu subtrahieren. Mit 32,728 multipliziert man eine gegebene Zahl, indem man sie der Reihe nach mit 3 Zehnern, 2 Einern, 7 Zehnteln u. s. w. multipliziert und die gleichnamigen Kolonnen der einzelnen Zeilen (Produkte) addiert. Durch 32,728 dividiert man die gegebene Zahl, indem man sie mit dem Nenner 1000 multipliziert und das Produkt durch 32728 (d. i. 1000·32,728) dividiert.

Decimālsystem oder dekadisches System (Zehntel- oder Zehnersystem), dasjenige Zahlensystem (s. d.), dessen Grundzahl 10 ist; sodann diejenige Einteilungsart der Geldgrößen, Münzen, Maße und Gewichte, bei welcher jede höhere Einheit in 10 oder 100 oder 1000 u. s. w. niedrigere Einheiten geteilt wird, wie dies namentlich in dem Metrischen System (s. d. und Meter) der Fall ist. Für das Geldwesen ist das D. gesetzlich vorgeschrieben: in ganz Europa, ausgenommen Großbritannien und die Türkei (s. Lateinische Münzkonvention); ferner in ganz Amerika sowie in China und Japan.

Decimālwage, eine Wage, bei welcher durch geeignete Wahl der Hebelarmlängen die zur Ausgleichung der Last erforderlichen Gewichte nur den zehnten Teil des Lastgewichts ausmachen, daher das Zehnfache der Gewichtsstücke das Gewicht der gewogenen Last angiebt (s. Brückenwage).

Decĭme (lat. decima), in der Musik die zehnte Stufe der diatonischen Leiter, vom Grundton aufwärts gezählt. Das Wort wird sowohl im melodischen Sinne, d. h. für die Folge 1:10, als auch im harmonischen, d. h. für den Zusammenklang (10/1), gebraucht. In der Orgel ist die D. ein Register, das unter die sog. gemischten Stimmen gehört.

Décime (spr. -ßihm, d. h. Zehntel), gesetzlicher, aber im Verkehr nicht üblicher Name des Zehntels des franz. Frank = 10 Centimes, somit als Bruchteil der Geldeinheit = 8⅒ Pf. Reichswährung. Der D. ist durch ein Münzstück vertreten, welches in Frankreich seit 1796 aus Kupfer hergestellt wurde, seit 1852 aber aus Bronze angefertigt wird; neuerdings beabsichtigt man dort, den D. aus Nickelkupfer zu prägen. (Vgl. Decimo.) – D. (das lat. decima) wird ferner mehrfach ein Zuschlag zu gewissen Abgaben, vorzüglich zu Zöllen genannt (wenn er sich aus Kriegslasten herschreibt, speciell Kriegsdecime, Kriegszehnt, décime de guerre); dann hieß in Frankreich so die ehemalige Zehntsteuer auf die Einkünfte der Geistlichen, sowie (im Plural décimes) die jährliche Abgabe von geistlichen Pfründen an den König, der Pfründenzehnt.

Decimēter, ⅒ Meter (s. d.).

Decimieren (vom lat. decem, «zehn»), von einem Heeresteil, der sich der Feigheit oder Meuterei schuldig gemacht, den zehnten Mann mit dem Tode bestrafen. Die Entstehung dieser grausamen Maßregel fällt in das Altertum. Bei den Römern soll sie zuerst der Konsul Appius Claudius Sabinus im Kriege gegen die Volsker 471 v. Chr. angewendet haben; in spätern Zeiten, besonders nach dem ersten Bürgerkriege, auch unter den Kaisern, kommt sie noch oft vor, freilich in der Form der Vicesimation oder der Centesimation, wobei jeden zwanzigsten resp. hundertsten Mann der Tod traf. Im Mittelalter erscheint die Strafe seltener, und zum letztenmal ist sie im Dreißigjährigen Kriege nach der zweiten Schlacht von Breitenfeld 1642 an dem feldflüchtigen Regiment Madlo ausgeübt worden. Doch haben Feldherren auch später noch damit gedroht. Im Deutschen Militärstrafrecht ist diese oder eine ähnliche Strafe ausgeschlossen.

Decĭmo (ital., spr. detsch-, d. h. Zehntel), bis zur Einführung des franz. metrischen Systems (Ende 1870) ein kleines Längenmaß in Rom, der zehnte Teil der Oncia (des Bauzolls) und 1/120 des Bau-Palmo (Oncia architettonica) = 1,8599 mm. D. (gesprochen déß-) ist ferner in den span.-amerik. Freistaaten der Name einer Geldgröße, die in Argentinien ⅒ des (frühern) Real, also 1/80 des (Gold-) Peso (Piasters) = 5 Pf. ist und früher in Kupfer ausgeprägt wurde. In drei andern dieser Freistaaten bedeutet D. ⅒ des Peso oder 10 Centavos (als Silberscheidemünze) und ist als Bruchteil der silbernen Geldeinheit (zum Preis von 125 M. für 1 kg Feinsilber) in Mexiko = 30,54 Pf., in den Vereinigten Staaten von Columbien = 26,1 Pf. und in Chile = 28⅛ Pf. Reichswährung.

Děčín (spr. djetschihn), czech. Name von Tetschen.

Decina (ital., spr. -tschihna, d. h. Zehner), bis zur Einführung des franz. metrischen Systems (Ende 1870) ein Handelsgewicht in Rom von 10 Libbre oder Pfund = 3,39073 kg.

Decipieren (lat.), täuschen, betrügen.

Decipĭum, im Samarskit aufgefundenes Erdmetall, dessen Existenz noch zweifelhaft ist.

Decisi (ital., spr. -tschihsi, «die Entschlossenen»), eine Räuberbande, die der Priester Ciro Annichiarico um sich sammelte, um seit Okt. 1817 aufs maßloseste in der Südostspitze von Italien zu wüten; die D. schwollen rasch auf 30‒40000 Verschworene an. Ihre Führer erteilten Ernennungen und vollzogen zahlreiche Todesurteile im Namen der «Salentinischen Republik». Unter schwarzen Totenkopffahnen ritten ihre Schwadronen durchs Land, um es zu brandschatzen. Nur durch den Beistand des engl. Generals Church gelang es Ferdinand Ⅰ., der entsetzlichen Verbindung Herr zu werden. Dieser stürmte 27. Febr. 1818 das zwischen Tarent und Brindisi gelegene Hauptquartier Annichiaricos, den er mit 162 seiner Spießgesellen erschießen ließ.

Decision (lat.), in der ältern Rechtssprache eine richterliche oder gesetzgeberische Entscheidung, besonders einer zweifelhaften Rechtsfrage. So bezeichnet L Decisiones eine in den Codex Justinianeus aufgenommene Sammluug von 50 Konstitutionen Justinians zur Entscheidung jurist. Kontroversen. Im frühern sächs. Recht hießen D. (Decisiones electorales Saxonicae) die von Johann Georg Ⅱ. 1661