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Dielsdorf - Dienstansprüche
1871), "Doxographi graeci" (Berl. 1819; Preisschrift der Akademie), "Simplicii in Aristotelis Physica commentaria" ("Commentaria in Aristotelem graeca", IX, ebd. 1882), "Sibyllinische Blätter" (ebd. 1890). D. ist Redacteur der von der Akademie veranstalteten Ausgabe der griech. Kommentare zu Aristoteles sowie Mitherausgeber des "Archivs für Geschichte der Philosophie" (Berl. 1887 fg.).
Dielsdorf. 1) Bezirk im schweiz. Kanton Zürich, hat 157,9 qkm und (1890) 13510 E., darunter 537 Katholiken, in 25 Gemeinden. -
2) Dorf und Hauptort des Bezirks D., an der Linie Niederwenigen-Oberglatt der Schweiz. Nordostbahn, hat (1890) 736 E., darunter 53 Katholiken, Post, Telegraph, Kalksteinbrüche.
Dielytra, Pflanzengattung, s. Diclytra.
Diemat, früheres Feldmaß in der hannov. Landdrostei Aurich (um Emden u. s. w.) von 400 preuß. Quadratruten oder (die Längenrute zu 12 Fuß) 57600 preuß. Quadratfuß = 56,73833 a oder ziemlich genau 2 1/6 ehemaliger hannov. Morgen. Außer diesem gewohnlichen Feld-Diemat kam ein größeres Moor-Diemat vor, = 450 größere Quadratruten (die Längenrute zu 15 preuß. Fuß) oder 101250 preuß. Quadratfu0 = 99,73535 a = etwas reichlich 3 4/5 ehemalige hannov. Morgen. Es waren 512 Moor-Diemat = 900 gewöhnliche D. (S. Demat.)
Dieme, s. Feime.
Diemel, linker Nebenfluß der Weser, entspringt hart an der westfäl. Grenze am (Kahlen) Pön in Waldeck, durchfließt in einem ziemlich tiefen Thale dieses Fürstentum, begleitet ungefähr von Warburg an in nordostwärts gerichtetem Laufe die Grenze zwischen deu preuß. Provinzen Hessen-Nassau und Westfalen und mündet nach 80 km Lauf bei Carlshafen. Zuflüsse sind rechts, oberhalb Warburg die Twiste, bei Liebenau die Warme und bei Trendelburg die Esse, links die Hoppke.
Diemen, Anton van, niederländ. Staatsmann, geb. 1593 in Culenborg, wurde 1625 Mitglied des Hohen Rats der Ostindischen Compagnie, 1632 Generaldirektor und 1636 Generalgouverneur des niederländ. Ostindien. Er sandte 1642 eine Entdeckungsexpedition unter Abel Tasman (s. d.) aus und starb 19. April 1645 in Batavia. Nach ihm hieß Tasmania früher Van Diemensland.
Diem perdidi (lat.), ich habe einen Tag verloren, nach Sueton ("Leben des Titus", Kap. 8) ein Ausspruch des röm. Kaisers Titus, als er eines Abends daran dachte, daß er an jenem Tage noch keinem Menschen etwas Gutes erwiesen hatte.
Diemrich, Stadt in Siebenbürgen, s. Déva.
Dienende Brüder und Dienende Schwestern, die die häuslichen Bedürfnisse besorgenden Bewohner eines Mönchs- oder Nonnenklosters. In den geistlichen Ritterorden des Mittelalters hießen Dienende Brüder besonders die als gemeine Soldaten dienenden nichtadligen Brüder; bei den Freimaurern diejenigen Mitglieder, welche die Aufwartungverrichten.
Diener der heiligen Jungfrau, geistlicher Orden, s. Serviten.
Dienergebühren, s. Gebühren.
Dienger, Jos., Mathematiker, geb. 5. Nov. 1818 zu Hausen in Baden, bildete sich für das Lehrfach aus, wurde Lehrer, 1849 Vorstand der höhern Bürgerschule in Ettenheim und 1850 Professor der Mathematik am Polytechnikum zu Karlsruhe. Infolge einer Krankheit sah er sich genötigt, Ende 1868 seine Stelle niederzulegen; von 1879 bis 1888 war er Direktor der "Allgemeinen Versorgungsanstalt" in Karlsruhe (Lebens- und Rentenversicherung). Er schrieb: "Ausgleichung der Beobachtungsfehler nach der Methode der kleinsten Quadratsummen" (Braunschw. 1857), "Abbildung krummer Oberflächen aufeinander und Anwendung derselben auf höhere Geodäsie" (ebd. 1858), "Studien zur analytischen Mechanik" (Stuttg. 1863), "Theorie der elliptischen Integrale und Funktionen" (ebd. 1865), "Theorie und Auflösung der höhern Gleichungen" (ebd. 1866), "Handbuch der ebenen und sphärischen Trigonometrie" (3. Aufl., ebd. 1867), "Grundriß der Variationsrechnung" (Braunschw. 1867), "Die Differential- und Integralrechnung" (3. Aufl., 2 Bde., Stuttg. 1868, und als 3. Bd.: "Integration der partiellen Differentialgleichungen", 1863).
Dienstablösung, s. Reallasten.
Dienstadel, s. Adel (Bd. 1, S. 134 a).
Dienstag, der dritte Tag der Woche; die Bezeichnung D. entstand durch Einschaltung eines n aus der in Mitteldeutschland noch gegenwärtig üblichen Form Diestag (angelfächs. Tivesdäg, altfries. Tysdei, altnord. Tysdagr, engl. Tuesday) und bedeutet: der dem Kriegs- oder Siegesgott, dem Zio (altnord. Tyr, s. d.) geweihte Tag. Er ist altdeutsche Übertragung des lat. Dies Martis (franz. Mardi). Unmittelbar an die althochdeutsche Namensform Zio (im Genitiv Ziwes) lehnt sich die noch in oberdeutschen (alamann.) Mundarten gebräuchliche Form Zistag, Zistig. In Bayern hieß der Kriegsgott Er, weshalb der D. dort noch jetzt auch Erchtag oder Ertag heißt.
Dienstalter, die im Soldatenstande zugebrachte Zeit, die meist nach vollen Jahren berechnet wird, wobei Kriegsjahre doppelt, in Festungshaft oder nicht unverschuldeter Kriegsgefangenschaft zugebrachte Jahre gar nicht veranschlagt werden. Nach dem D. wird bei Unteroffizieren und Offizieren meist die Beförderung bestimmt; innerhalb derselben Charge bestimmt stets das D. die Reihenfolge, über den Einfluß des D. auf die Pension s. Invalidenversorgung.
Dienstansprüche, diejenigen Ansprüche, welche ein Beamter infolge seiner Anstellung an den Staat, die Gemeinde u. s. w., eine Militärperson infolge geleisteter Dienste erhebt oder zu erheben berechtigt ist. Sie sind verschiedenartiger, teils ehrenrechtlicher, teils vermögensrechtlicher Natur. Unter den letztern sind die wichtigsten die Rechte auf Gehalt, beim Soldaten Löhnung, und das Recht auf die Pension. Die diese betreffenden Verhältnisse sind in den Pensionsgesetzen der verschiedenen Staaten geregelt worden. (S. auch Anstellungsberechtigung, Invalidenversorgung, Militäranwärter.) In manchen Heeren gewährt eine bestimmte in einer Charge geleistete Dienstzeit Anspruch auf eine Dienstzulage, ebenso in den meisten die Zurücklegung bestimmter Dienstzeit den Anspruch auf Dienstauszeichnungen. Letztere bestehen in verschiedener Form, in Frankreich z. B. für die Unterchargen in Chevrons (s. d.), in Deutschland in auf der Brust zu tragenden Zeichen. Preußen hat ein Dienstkreuz für 25jährige Dienstzeit von Offizieren, Dienstauszeichnungen in Schnallenform für 9-, 15- und 21jährige Dienstzeit von Mannschaften des aktiven Dienststandes und die Landwehr-Dienstauszeichnung in zwei Klassen, ein Kreuz für 20jährige Dienstzeit von Offizieren und eine Schnalle für Offiziere und Mannschaften der Landwehr nach erfüllter Dienstpflicht, wenn sie einen Feldzug mitgemacht haben oder wenigstens drei Monate zum aktiven Dienste bei außerordentlicher Veranlassung ein-