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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Eisenbahngeld - Eisenbahnkonzession
um so mehr trat diese Neigung hervor. Die Vermeidung unnötigen Kostenaufwandes, unnötiger Schwierigkeiten, die Notwendigkeit einer schnellern und einfachern Verständigung über gemeinsame Angelegenheiten, die Bildung geschlossener Linien für die hauptsächlichsten Verkehrsströmungen, endlich das natürliche Übergewicht der mächtigern Verwaltungen über die in demselben Verkehrsgebiete belegenen kleinern Unternehmungen, alle diese Umstände haben die verschiedenen Formen der Verschmelzung des Eigentums, des Betriebes oder der Interessen der Eisenbahnen an die Hand gegeben, durch die eine allmähliche Verminderung der Zahl selbständiger Betriebssichrer herbeigeführt wird. In den Ländern des Privateisenbahnbetriebes haben wenige große Gesellschaften die übrigen Unternehmungen allmählich in sich aufgenommen.
Die nachstehende Übersicht zeigt, in welcher Weise die ursprünglichen 11 Haupt-Eisenbahngesellschaften in England sich sämtlich aus einer mehr oder minder großen Zahl kleinerer Unternehmungen zusammengesetzt haben.
Laufende Nummer Name der Eisenbahngesellschaften Die Eisenbahngesellsch. ward gegründet im Jahre durch Fusion von ursprünglichen Eisenbahngesellschaften in einer Anfangslänge von engl. Miles Ende 1870 betrug die Gesamtlänge engl. Miles waren davon fusioniert engl. Miles umfaßte die Fusionierung ursprüngliche Gesellschaften
London and North-Western
Great-Western
North-Eastern
Midland
Great-Eastern
London and South-Western
Great-Northern
Lancashire and Yorkshire
Manchester-Sheffield and Lincolnshire
London-Brighton and South-Coast
South-Eastern
1846 9 379 1507 1350 59
1836 - 118 1387 1157 37
1854 17 702 1281 1020 28
1844 3 180 972 678 17
1862 20 629 874 730 26
1846 - 106 666 342 22
1846 - - 633 273 15
1847 10 253 428 382 18
1846 3 232 364 362 11
1846 5 135 351 284 22
1846 3 142 327 87 7
^[Additionslinie]
Zusammen 8790 6665
Ebenso wie in England haben auch in Frankreich die großen Eisenbahngesellschaften sämtlich eine mehr oder minder große Zahl kleinerer Gesellschaften in sich aufgenommen. Schon 1852 vereinigten sich die vorhandenen 27 Gesellschaften zu 6 großen Gesellschaften: der Nordbahn, Ostbahn, Paris-Lyon-Mittelmeerbahn, Orléansbahn, Südbahn, Westbahn; Ende 1877 waren bereits 48 Gesellschaften mit 7852 km Bahnlänge durch Vereinigung in ihren Besitz übergegangen. (S. Französische Eisenbahnen.)
In den Ländern, in denen neben den Privateisenbahnen zugleich ein lebenskräftiger Staatseisenbahnbetrieb zur Entwicklung gekommen ist, hat naturgemäß dem Staate ein wesentlicher Anteil an der Aufsaugung der kleinern Unternehmungen zufallen müssen. Es ist dies der Fall in Preußen, Sachsen, Bayern, Württemberg, Baden, neuerdings auch Mecklenburg-Schwerin, Belgien, Dänemark, Norwegen. (S. die Artikel über die Eisenbahnen der einzelnen Länder.) - Vgl. die Denkschrift zu dem ersten Verstaatlichungsgesetz in Preußen vom 20. Dez. 1879 (Drucksachen des Hauses der Abgeordneten 1879/80, Nr. 5).
Eisenbahngeld. Den Eisenbahnverwaltungen ist, besonders bei Entstehung der ersten Eisenbahnen, vom Staate in einzelnen Fällen die Berechtigung verliehen, einen Teil ihres Anlagekapitals durch Herausgabe von unverzinslichen Wertzeichen zu beschaffen, die man wohl als E. bezeichnet hat. So wurde der Leipzig-Dresdener Eisenbahn von der sächs. Regierung erlaubt, 500000 Thlr. in unverzinslichen Kassenscheinen auszugeben, die an allen Eisenbahnkassen zum Nennwert angenommen und auf Verlangen in dar eingelöst werden mußten. Die Kassenscheine sind erst bei der Neuordnung des Papiergeldwesens im Deutschen Reiche (1874) eingelöst worden. Eine ähnliche Berechtigung wurde der Anhalt-Cöthen-Bernburger Eisenbahn verliehen. Einzelne ausländische Bahnen haben Scheidemünzen ausgeprägt, auch geben die Eisenbahnen hie und da Lohn-, Konsumvereins- und andere Tauschmarken an ihre Bediensteten aus, die man im weitern Sinne als E. bezeichnet hat.
Eisenbahngesellschaft für Deutsch-Ostafrika, s. Deutsch-Ostafrika (S. 222 a.).
Eisenbahngüternebenstellen, s. Eisenbahnagenten.
Eisenbahngütertarif, s. Eisenbahntarife (S. 898 fg.).
Eifenbahnhilfsgesellschaft, internationale, s. Eisenbahnwagen-Mietgesellschaften.
Eisenbahnhygieine, Inbegriff aller der öffentlichen Gesundheitspflege dienenden Einrichtungen der Eisenbahnen sowie der von den Reisenden zu beobachtenden Vorsichtsmaßregeln gegen die Gefahren bei Benutzung der Eisenbahnen (s. Eisenbahnkrankheiten).
Eisenbahnkartelle, s. Eisenbahnverbände (S. 912 a).
Eisenbahnkirche, s. Betriebsmittel (Bd. 2, S. 905 a).
Eisenbahnkommissare, Eisenbahnkommissariat, s. Eisenbahnbehörden (S. 847 b).
Eisenbahnkongreß, internationaler, s. Eisenbahnverbände (S. 913 a).
Eisenbahnkönige (Railway kings), in den Vereinigten Staaten von Amerika Bezeichnung für Persönlichkeiten, die sich durch den Erwerb der Mehrheit der Aktien maßgebenden Einfluß auf die Verwaltung einer oder mehrerer Eisenbahnen gesichert haben, sodaß die Wahlen der Aufsichtsräte, die Anstellung der Direktoren u. s. w. von ihrem Ermessen abhängt. Zu den bekanntesten E. gehören Jay Gould, C. P. Huntington, Leland Stanford und Vanderbilt (s. diese Artikel).
Eisenbahnkonzession, die vom Staate (gewöhnlich durch den Landesherrn) andern Personen erteilte Befugnis, eine bestimmte, dem öffentlichen Verkehr gewidmete Eisenbahn zu bauen und zu betreiben. Bei Staatsbahnen wird die staatliche Genehmigung zur Anlage der Bahn gewöhnlich zugleich in dem Gesetze erteilt, durch das die Baumittel bewilligt werden. Straßenbahnen, überhaupt Bahnen, die ausschließlich eng begrenzten örtlichen Verkehrsinteressen dienen (Kleinbahnen), unterliegen gewöhnlich, wie z. B. in Preußen, nur polizeilicher Genehmigung. Die wesentlichsten Punkte, die in E. festgesetzt werden, sind folgende: 1) Die Namen der Konzessionäre, denen die Erlaubnis zum Bau und Betrieb der Eisenbahnen erteilt wird. Die Konzessionäre können entweder einzelne Personen