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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Formsand - Formzahl
die Leiche des F. wieder aus dem Wasser und
ietzte sie in der Peterstirche bei.
Formsand, etwas thonhaltige Sandschichten,
die in der Formerei (s. d.) zur Herstellung von Sano-
iormen Anwendung finden und namentlich inner-
halb der tertiären Formation (Braunkohlenbildung",
seltener in diluvialen Ablagerungen vorkommen.
Formfchneidekunst,Formstecherei, die Kunst,
durch Ausschneiden in Holztafeln erhaben stehende
Muster hervorzubringen, welche zum Abdruck mit
Farben aus Kattun und andere Gewebe, aus Papier-
lapeten, Wachstuch u. s. w. bestimmt sind. Sie ist
also mit der Holzschneidekunst (s. d.), welche zum
Druck in der Buchdruckerpresse arbeitet, nahe ver-
wandt und geschichtlich die Mutter derselben. Der
mcchan. Teil beider Thätigkeiten besteht darin, die-
jenigen Teile einer auf das Holz getragenen Zeich-
nung, welche sich nicht abdrucken sollen, vertieft
auszuschneiden. Der Formschneidcr hat es aber
meist mit grooern, massigen Zeichnungen, der Holz-
schneider säst nur mit seinern Zügen zu thun, deren
vollkommene Ausarbeitung weit schwieriger ist. Da-
her kann sich ersterer verschiedener lHtecheisen, die
jenen der Bildhauer bei Holzarbeit ähnlich sind, be-
dienen, während der Xylograph beinahe alleö mit
Grabsticheln (früher mit einem Messer) in der Art
des Kupferstechers aussticht.
Formsprachen, s. Sprachwissenschaft.
Formstecherei, s. Formschneidekunst.
Formstift oder Absatzstift, quadratischer Na-
gel vhne Kopf zum Einschlagen in Stiefelabsätze.
Formtauben, Ziertauben, welche wie die Kröpf-,
Pfauen-, Hühnertauben u. s. w. wegen ihrer eigen-
tümlichen Körperform gezüchtet werden.
Formübertragung, s. Analogiebildung.
k'orniüla. (lat.), Formel (s. d.); ^. concorä^e,
Konkoroienformel (s. d.); I^ui'Äuitwti, Eidesformel;
1'. 00N36N3U8 Iieiveti", helvetische Konsensusformel.
Formular (neulat.), die vorgeschriebene Weise
einer Handlung, Rede oder Schrift; im Handeln-
Wesen Bezeichnung für gedruckte Vorfchriften (Sche-
mata), in welchen nur die zufälligen, im einzelnen
Fall veränderlichen Bestandteile ausgefüllt werden,
z. B. Avisbriefe, Wechsel, Checks, Quittungen,
Frachtbriefe^ Deklarationen u. s. w.
Formularprozctz, eine Form des röm. Civil-
proz.^es. Der Magistratus, bei denen die Parteien
ihren Prozeß anmeldeten, veranstaltete eine Vorver-
bandlung (Verhandlung in Mi-6), deren Ziel und
Endresultat die schriftliche Redaktion einer I^oi-inn!^
war, d. h. eines Schriftstücks, welches zunächst eine
bestimmte Person aus der Gefchworenenlistc zum
Richter im vorliegenden Falle ernannte und dann
diesem.Inäex in bestimmt formulierter Weile den
Auftrag gab, entweder zu verurteilen oder freizu-
sprechen. Die Rechtsfindung selbst, die Entscheidung
jener Alternative, war dann Aufgabe des Ver-
fahrens vor diesem ^näox (Verfahren in Mtlicio).
Der Magistratus konnte übrigeus die ^oi-inni^
auch verweigern (t'oi-inulüin ^ action^in äkneFln-s,
s. OLiiLFÄtio Nctioniz), wenn er sich überzeugte, dah
die Klage gänzlich grundlos sei. Die 1"c>i-innla6
machte der Magistrat nicht für jeden Fall ganz ver-
schieden, sondern es stellten sich im Lauf der Praris
für gewisse Kategorien von Klagen bestimmte For-
mulare fest, welche dann einen Bestandteil des
magistratischen Edikts bildeten. Durch das Edikt
(s. d.) u-no durch die Möglichkeit des actionein äars
und äene^ai-e hatte es der röm. Magistratus in
der Hand, das Nechtssystem in der Praris zu er-
gänzen und umzugestalten, indem er mit neuen
^oi-inuIuL neue Klagen schuf. Auf diefem Wege
ist namentlich das prätorifche Formelsystem zum
Schwerpunkt der ganzen röm. Justiz und Rechts-
wissenschaft geworden. Der F. bat unter seinen
verschiedenen Eigentümlichkeiten und Merkmalen
eins, das besondere Hervorhebung verdient, näm-
lich: daß nur auf Geld verurteilt wurde, also jeder
geltend gemachte Anfpruch in Geld umgesetzt wer-
den mußte, wenn er auch ein dinglicher war. In
lctzterm Falle erließ der ^uäex zunächst einen Be-
fehl l^u3sn3 oder Hi'ditvlltuZ), den erhobenen An-
spruch dirett zu befriedigen; die Verurteilung zu
Geld erfolgte erst, wenn diesem Befehl nicht genügt
wurde. Untergegangen ist der F. erst in der röm.
Kaiserzeit mit dem Abkommen der Geschworenen-
gerichtsverfassung und dem Aufkommen der sog.Nx-
ti-iwräinkrill. coZnitio, d. h. dem Verfahren, wo der
angegangene Beamte, ohne einen.luäex zu ernennen,
selbst entschied. Zu firieren ist dieser Zeitpunkt nickt.
Formulieren, in eine bestimmte Ausdrucks-
form bringen, s. Formel. ,
Formhl (von tormica, Ameise), das Radikal der
Ameisensäure. Es besteht aus je einem Atom Wasser-
stoss, Kohlenstoff und Sauerstoff, 11(^0, und ist in der
Ameisensäure, II(^() Oll, mitHydroryl, 011, verbun-
Formyljodid, s. Jodoform. ften.
Formylsciure, foviel wie Ameifenfäure.
Formzahl, Vollholzigkeitszahl, in der
forstlichen Baum- und Bestandsschätzung derjenige
Decimalbruch, den man erhält, wenn man mit dem
Inhalt einer Walze, die denselben Durchmesser und
dieselbe Höhe hat, wie der Baum, in den Inhalt des
letztern dividiert. Man unterscheidet Baum-, Schast-
und Dcrbholzformzahl, je nachdem man den Inhalt
des ganzen Baumes samt Reisig, oder nur den des
Schaftes, oder nur den des Derbholzes (s. Holzauf-
bereitung) in Rechnung stellt. Ferner unterscheidet
man Vrusthöhenformzahl, für welche die Grund-
stärkc in Brusthöhe (jetzt allgemein 1,3 m vom Boden)
gemessen wird, und echte oder Normalformzahl, für
welche diese Messung nicht in konstanter Höhe, son-
dern an einem in bestimmtem Verhältnis zur Scheitel-
höhe gelegenem Punkte erfolgt. Erstere sind die ge-
bräuchlichern, letztere und andere haben sich nicht be-
währt. Die F. werden mit Hilse einer großen Anzahl
gefällter ganz aenau berechneter Probestämme er-
mittelt und können nüt Vorficht wieder zur Schätzung
ganzer Bestände angewendet werden, wenn von
diesen durch direkte Messung die dummen sämt-
licher Kreisflächen (Grundstärken) aller Bäume und
deren durchschnittliche Scheitelhöhe bestimmt wurde.
Hätte man z. V. für einen Bestand die Stamm-
grundfläche (Summen sämtlicher Grundstärten) mit
45 hin, dessen durchschnittliche Scheitelhöhe mit
25 in durch Messung benimmt und könnte schätzungs-
weise oder nach Probeuntersuchungen die Vaum-
formzabl mit 0,5.2 annehmen, fo enthielte der Be-
stand 45 X 25 X 0,52 ^ 588 lin Holzmasse. Da
übrigens selbst Bäume gleicher Holzart, gleichen
Alters aus gleichem Standort sehr verschiedene F.
haben (bei der Fichte schwankt die Schaftformel
z. B. zwifchen 0,^ und 0,60), so läßt sich rechnungs-
mänig nicht vom Einzelbaum auf den Einzelbaum,
sondern nur vom großen Durchschnitt wieder aus
den großen Durchschnitt schließen. - Vgl. Vaur,
Holzmeßkunde (3. Ausl., Wien 1882)' ders., Die
Fichte in Bezug aus Ertrag, Zuwachs und Form