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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Frau; Fraubrunnen; Fraudation; Fraudulōse Geschäfte; Frauenarbeit

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Frau (Bergstock) - Frauenarbeit

Geschichte der deutschen Frauenwelt (4. Aufl., Lpz. 1879); Du Mont, Das Weib. Philos. Briefe über dessen Wesen und Verhältnis zum Manne (2. Aufl., ebd. 1880); Bücher, Die Frauenfrage im Mittelalter (Tüb. 1882); Baginsky, Das Leben des Weibes (3. Aufl., Stuttg. 1885); Schultz, Alltagsleben einer deutschen F. zu Anfang des 18. Jahrh. (Lpz. 1890); Ploß, Das Weib in der Natur- und Völkerkunde (3. Aufl., 2 Bde., hg. von Bartels, ebd. 1891); Ostrogorski, La femme au point de vue du droit public (Par. 1892); Bebel, Die F. und der Socialismus, früher u. d. T. Die F. in der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft (25. Aufl., Stuttg. 1895); Mantegazza, Die Physiologie des Weibes (deutsch, 3. Aufl., Jena 1894); Lombroso und Ferrero, Das Weib als Verbrecherin und Prostituierte (deutsch Hamb. 1894); Havelock Alis, Mann und Weib (deusch^[korrekt: deutsch] Lpz. 1894).

Frau, Bergstock, s. Blümlisalp.

Fraubrunnen. 1) Bezirk im schweiz. Kanton Bern, hat 120,9 qkm, (1888) 13057 E., darunter 12954 Evangelische und 84 Katholiken in 28 Gemeinden. – 2) Dorf und Hauptort des Bezirks F., an der Straße von Solothurn nach Bern, hat (1888) 472 evang. E., Post, Telegraph, Fernsprecheinrichtung und ein schönes Amtshaus, vor der Reformation Cistercienser-Frauenkloster (13. Jahrh.). – 1375 schlugen die Berner hier die Truppen des Abenteurers Ingelram von Coucy, und 1798 wurden hier die Berner von den Franzosen besiegt.

Fraudation (lat.), Betrügerei, Übervorteilung; Fraudātor, Betrüger, der sich eine Fraus oder eine F. zu Schulden kommen läßt; fraudulént, betrügerisch; Fraudulénz, betrügerisches Wesen; fraudulōs, trugvoll.

Fraudulōse Geschäfte, die zur Benachteiligung der Gläubiger geschlossenen Geschäfte, welche der Anfechtung (s. d.) unterliegen.

Frauenarbeit. Nirgends findet man in der Geschichte der menschlichen Wirtschaft eine Zeit, in der die Menschheit auf die Mitwirkung der Frauen bei der Arbeit verzichtet hätte, und welches auch die zukünftige Gestaltung der Gesellschaft sein möge, niemals wird ein Zustand erreicht werden, in dem die Mitarbeit der Frauen, welche meistens die größere Hälfte der Bevölkerung umfassen, entbehrt werden könnte. Mag in den wirtschaftlich und social besonders begünstigten Kreisen eine mehr oder minder vollkommene Entlastung der weiblichen Mitglieder vielfach stattgefunden haben, dem weiblichen Geschlecht als solchem erwächst daraus keine Befreiung. Von jeher bestand eine natürliche Arbeitsteilung zwischen beiden Geschlechtern. Die erste und wichtigste Aufgabe, welche dem weiblichen Geschlecht zufällt, bildet die Wartung und Erziehung der Kinder sowie die Verwendung und Erhaltung des vom Manne Erworbenen im Haushalte. Solange und in dem Maße wie im Haushalte für den Bedarf der Familie und der Hausgenossen unmittelbar die erforderlichen Güter erzeugt werden, d. h. im Zustande der Naturalwirtschaft, verbindet sich damit eine weitgehende Teilnahme an der Güterproduktion. Während aber dem Manne im Hinblick auf seine durchschnittlich größere Körperkraft und seine minder gebundene Stellung die schwerern Arbeiten in Feld und Wald zufallen, pflegen die Frauen sich den im Hause und seiner nächsten Umgebung erforderlich werdenden leichtern Arbeiten zu unterziehen. Kochen, Backen, Spinnen, Weben, Nähen, Kleidermachen, Reinigen, Wartung und Pflege des Viehs, Früchtesammeln liegt den Frauen ob; in primitivern Zuständen, in denen die Männer der Jagd, dem Fischfang, dem Kriege sich widmen, pflegt auch die schwerere Arbeit der Feldbestellung ihnen überlassen zu werden. Die Sklaverei und Hörigkeit überhebt wohl die Frauen der besitzenden, aber nicht die der minder bemittelten und der besitzlosen Klassen der gröbern wirtschaftlichen Arbeit. Die Leitung und Ausführung der für Beschaffung von Kleidern und Wohnungsausstattung erforderlichen und mancherlei andere Arbeiten bleiben auch in den obern socialen Klassen den Frauen vorbehalten. In der Erfüllung dieser Pflichten erblicken sie eine besondere Ehre.

In den ausgebildeten Fronhofwirtschaften lagen Frauen und Mädchen in besondern Frauenhäusern ihren häuslichen Arbeiten gemeinsam ob. Obwohl der Charakter des Zunftwesens im allgemeinen die Aufnahme von Frauen in die Zünfte ausschloß, waren diese dennoch in manchen, ihren hauswirtschaftlichen Verrichtungen verwandten Gewerben, namentlich wo diese unzünftig waren, arbeitend und erwerbend thätig. Hierin lag ein Ersatz für die durch die Ausbreitung der Gewerbe herbeigeführte Einengung des hauswirtschaftlichen Arbeitsgebietes. Frauen, Töchter und Mägde unterstützten meistens den Meister in seinem Betriebe durch Übernahme einfacher Verrichtungen, vielfach waren Mädchen selbst zu regelrechter Lehre als Lehrtöchter zugelassen. Die Meisterswitwe durfte das Handwerk ihres verstorbenen Mannes fortsetzen. In manchen Zünften, namentlich den Schneider- und Weberzünften, aber auch in andern Zünften war selbständige Erwerbung des Meisterrechts den Frauen erlaubt, wie denn auch reine Frauenzünfte vereinzelt vorkommen. Alleinstehende Frauen fanden Unterkunft und Beschäftigung, letztere auch gegen Erwerb in den verbreiteten Beghinenhäusern (s. Beghinen).

Schon in den letzten Jahrhunderten des Mittelalters, mehr noch aber im Anfang der Neuzeit, werden die Frauen aus den Zünften und der regelrechten gewerblichen Arbeit mit Erfolg von den Männern verdrängt, während zugleich die Beghinenhäuser nach der Reformation verschwinden. Dafür beginnt die zuerst in der Form der Hausindustrie sich entwickelnde moderne Großindustrie sie in zunehmendem Maße daheim gegen Lohn gewerblich zu beschäftigen, vor allem in den verschiedenen Zweigen der Textilindustrie: Spinnerei, Wirkerei, Stickerei, auch Weberei. Außer der größern Geschicklichkeit sicherten ihnen ihre geringern Lohnansprüche den Vorzug vor den Männern. Die in der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts zuerst in England, dann auch in andern Ländern im Bereiche der Textilindustrie aufkommenden Arbeitsmaschinen und die beginnende Verwendung mechan. Triebkräfte veranlaßten die Vereinigung der zerstreuten Arbeitskräfte - das Fabriksystem -, mithin eine ausgedehnte Loslösung der industriellen F. von dem häuslichen Familienleben. Die durch die Mitwirkung der Maschinen herbeigeführte Vereinfachung und Erleichterung der erforderlichen Handgriffe ermöglichte eine umfassendere Verwendung von Frauen und Kindern, die geringere Lohnansprüche machten. Bei dem freien Wettbetriebe, den die Großindustrie entfesselte, war die Beschäftigung von Frauen und Kindern sogar besonders begehrenswert. Unzulänglichkeit der Männerlöhne machten einen Zuschuß aus Lohnerwerb der weiblichen Familienglieder und der