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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Fußesbrunnen – Fußlager

Aktiengesellschaft, ist Sitz des Bezirksamtes, eines Amtsgerichts (Landgericht Kempten), Rent- und Nebenzollamtes und hat (1890) 2989 kath. E., Postexpedition, Telegraph, Wasserleitung; bedeutende Seilerwarenfabrik (Aktiengesellschaft, 750 Arbeiter) und Herstellung von Grabsteinen u. s. w. aus den nahen Marmorbrüchen sowie Landwirtschaft und lebhaften Handel mit Tirol. Die alte Burg auf hohem Felsen wurde 1322 vom Bischof Friedrich von Augsburg erbaut und von König Max Ⅱ. restauriert (namentlich der Rittersaal mit schön bemalter Holzdecke und die Kapelle). Unterhalb der Burg die 1701 auf alten Grundlagen neuerbaute Stiftskirche St. Magnus, mit Bildern und Grabsteinen alter Geschlechter, im Chor ein sehr altes Bild Karls d. Gr. und in der 1840 entdeckten roman. Krypta (10. Jahrh.), vielleicht der Grabstätte des heil. Magnus (gest. 654), Kelch, Stola und Stab dieses Apostels; in der St. Annakapelle ein zu Anfang des 17. Jahrh. gemalter Totentanz in 20 Abteilungen und ein in Holz geschnitzter Christus am Kreuz. Daneben die Benediktinerabtei St. Mang (oder ad Fauces), 629 vom heil. Magnus gegründet, und von Pippin reich ausgestattet, 788 zerstört, aber vom Augsburger Bischof Sigmund wiederhergestellt, mit sehenswertem Speisesaal. Auf dem rechten Lechufer steigt der interessante Kalvarienberg mit schöner Aussicht auf. In der Nähe der Stadt bei Faulenbach ist eine Schwefelquelle und 1 km oberhalb die schönste Stromschnelle auf deutschem Boden, der Lechdurchbruch St. Mangstritt, wo der heil. Magnus den Fluß überschritten haben soll. Ungefähr 4 km im SO. von F. das Schloß Hohenschwangau (s. d.).

F. (im Mittelalter Fauces oder Fuozzin, im Pagus Keltinstein) entstand um das St. Magnuskloster, gehörte einst zu den Besitzungen der Welfen, kam 1191 an die Hohenstaufen und durch Verpfändung 1226 an den Herzog Ludwig von Bayern. Unter König Friedrich Ⅲ. dem Schönen gelangte 1313 die Vogtei daselbst an die Bischöfe von Augsburg. Um diese Zeit wurde F. zur Stadt erhoben und befestigt. Im Schmalkaldischen Kriege ward F. 1546 von Schertlin von Burtenbach eingenommen, 1552 von Moritz von Sachsen, 1632 von den Schweden überrumpelt, 1646 von denselben geplündert. Am 13. Sept. 1796 wurden hier die Franzosen unter General Tarneau von den Österreichern, 11. Juli 1800 dagegen diese von jenen, und 18. Aug. 1805 die Württemberger von den Tirolern zurückgeschlagen. Die Stadt kam nebst der Burg 1802 bei der Säkularisation des Hochstifts Augsburg an Bayern, das St. Mangkloster aber mit allen Einkünften an den Fürsten von Öttingen-Wallerstein, von welchem es 1837 an die Freiherren von Ponickau überging. – Am 22. April 1745 wurde zu F. zwischen Bayern und Österreich ein Friede geschlossen, in welchem ersteres allen Ansprüchen auf das österr. Erbe entsagte, die Pragmatische Sanktion anerkannte und bei der neuen Kaiserwahl seine Stimme dem Großherzog Franz zu geben versprach. – Vgl. Preuß, Der Friede von F. (Münch. 1894).

Fußesbrunnen, Konrad von, s. Konrad von Fußesbrunnen.

Fußförmig, s. Blatt (Bd. 3, S. 86 a).

Fußgeburt, s. Fußlage.

Fußgefecht der Kavallerie. Kavallerie, die nicht erforderlichenfalls zu Fuß mit der Schußwaffe auftreten kann, wird bei ihren mannigfachen Aufgaben vor der Front der großen Heereskörper leicht auf an und für sich unbedeutende Hindernisse stoßen, die sie ohne Hilfe von Infanterie nicht überwältigen kann, z. B. Ortseingänge, Brücken, Wäldchen, selbst Buschwerk, wenn auch nur schwach vom Feinde besetzt. Um daher die Kavallerie von der Unterstützung durch Infanterie gewissermaßen unabhängig zu machen, ist sie mit einer Schußwaffe ausgerüstet und in den einfachsten Formen des Fußgefechtes unterwiesen und dadurch zu selbständigen und zu weitausgreifenden Unternehmungen befähigter. Jedoch bleibt das F. d. K. nur ein Notbehelf, zu einem nachhaltigen Feuergefecht hat sie nicht die Mittel; sie muß ihren Zweck möglichst schnell zu erreichen suchen und dazu von vornherein ihre verfügbaren Kräfte einsetzen. Da die Pferde der zum Fußgefecht abgesessenen Mannschaften von einer Anzahl anderer Mannschaften gehalten werden müssen und auch stets ein Teil der Abteilung als berittene Reserve verfügbar bleiben muß, so hat eine Kavallerieabteilung stets nur eine geringe Anzahl von Gewehren verfügbar. Ein schwieriger Punkt für das F. d. K. ist die Führung und Ausstellung der Handpferde. Bleiben dieselben der feuernden Abteilung zu nahe, so bieten sie dem Feinde ein vorzügliches Ziel; sind sie dagegen durch genügende Entfernung gedeckt, so können die abgesessenen Mannschaften bei einer ungünstigen Wendung des Gefechtes ihre Pferde überhaupt nicht mehr erreichen. Bei der deutschen Kavallerie sitzen nach dem Reglement zwei Mann von dreien zum Fußgefecht ab, während der dritte Mann zu Pferde bleibt und die ledigen Handpferde hält; in den meisten Fällen (bei größern Kavallerieabteilungen stets) bleiben außer den Pferdehaltern noch geschlossene Abteilungen, Züge oder ganze Eskadrons, als Reserve zu Pferde, um die Aufklärung und Beobachtung besonders in den Flanken fortzusetzen und die Handpferde sowie das notwendig werdende Aufsitzen der Fußmannschaften zu decken. Die fremden Kavallerien lassen meist, wenn sie zum Fußgefecht absitzen, den Säbel am Sattel befestigt zurück; die deutsche Kavallerie behält den Säbel (jetzt Stichdegen) bei sich, der stürmende Einbruch in den Feind erfolgt mit umgehängtem Karabiner, den Säbel in der Hand mit Hurrah! Die Taschenmunition der deutschen Kavallerie beträgt 45 Patronen pro Kopf.

Fußgelenk, s. Fuß (anatom.).

Fußgicht, Podagra, s. Gicht.

Fußgrind des Rindes, s. Schlempemauke.

Fußkloben, Werkzeug der Schmiede, bestehend aus einem Schraubstock mit Fuß.

Fußkrätze der Hühner, s. Dermatorhyctes.

Fußkuß, ein Zeichen demütiger Verehrung das die Päpste im Mittelalter von allen Christen forderten und selbst die deutschen Kaiser bis Karl Ⅴ. ihnen zugestanden. Während die gekrönten Häupter dem Papste nur noch den Handkuß leisten, wird der F. dem Papste nach seiner Wahl von sämtlichen Kardinälen und sonst vielfach bei feierlichen Audienzen von Laien und Geistlichen erteilt. Geküßt wird dabei das Kreuz auf den zum päpstl. Ornate gehörenden Schuhen (daher auch Pantoffelkuß).

Fußlage oder Fußgeburt, in der Geburtshilfe diejenige Lage des Kindes im Mutterleibe, bei welcher ein oder beide Füße demselben nach unten gegen den Muttermund gerichtet sind und auch zuerst geboren werden. (S. Geburt.)

Fußlager, im Maschinenbau, s. Lager.