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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Füßli – Fust

Füßli, Künstlerfamilie, s. Füeßli.

Fußmörser, früher gebrauchte, glatte Mörser, die in bestimmtem Winkel (meist 45°) auf einer Fußplatte festgegossen waren.

Fußpfund, die Einheit der mechan. Arbeit in denjenigen Maß- und Gewichtssystemen, bei denen als Einheit für die Länge der Fuß und für das Gewicht das Pfund angenommen wird, d. h. die Arbeit, die 1 Pfund 1 Fuß hoch hebt. Das F. ist in den Ländern, die das metrische System angenommen haben, durch das Kilogrammmeter (s. d.) ersetzt worden. (S. Arbeit [physik.] und Effekt.)

Fußpunkt, in der Geometrie, s. Lot; in der Astronomie, s. Nadir.

Fußpunktkurve, der geometrische Ort der Fußpunkte (s. Lot) aller Perpendikel, die von einem festen Punkte (dem Pol der F.) aus auf alle Tangenten einer gegebenen Kurve gefällt werden können. Auf der Tafel: Kurven Ⅰ, Fig. 3 findet sich als F. einer gleichseitigen Hyperbel für den Mittelpunkt als Pol eine Lemniskate. – Auch für Flächen giebt es entsprechende Untersuchungen.

Fußräude, s. Räude.

Fußschweiß, die übermäßige Absonderung von Schweiß an den Füßen, ist ein sehr verbreitetes und lästiges, meist angeborenes Übel, welches namentlich durch zu warme oder die Hautausdünstung zurückhaltende Fußbekleidung, durch übermäßiges Stehen und Gehen, durch Unreinlichkeit sowie durch übermäßige Fettleibigkeit befördert wird und sich vorwiegend im mittlern Alter, seltener im Kindes- oder Greisenalter vorfindet. Der F. wird nicht nur durch seinen widerwärtigen Geruch lästig, der auf die schnelle Zersetzung des abgesonderten Schweißes zurückzuführen ist, sondern er führt auch sehr leicht durch Erweichung und Schmelzung der Oberhautschichten zu schmerzhaften Entzündungen der Haut, namentlich zwischen den Zehen und an den Fußsohlen, wodurch die Kranken oft am Stehen und Gehen gehindert werden, keinerlei Fußbekleidung ertragen und gar nicht selten das Bett zu hüten genötigt sind; auch geben stark schwitzende Füße wegen der beständigen Feuchtigkeit der Fußbekleidung sehr leicht Anlaß zu starken Erkältungen. Wer an F. leidet, wechsele häufig seine Fußbekleidung, trage stets wollene Strümpfe, nehme öfters ein lauwarmes Fußbad und bestreue seine Strümpfe mit Salicylstreupulver (aus 3 Teilen Salicylsäure, 10 Teilen Stärkemehl und 87 Teilen Talk bestehend); auch das Einstreuen von Tannin wirkt nützlich. Vorzüglich wirken die in der deutschen Armee angewandten Bepinselungen mit einer 5prozentigen Chromsäurelösung – etwa alle 8‒14 Tage einmal. Das noch immer unter den Laien herrschende Vorurteil, daß plötzliches Ausbleiben oder Unterdrücken des F. zu schweren innern Krankheiten Anlaß geben könne, hat sich vor einer nüchternen wissenschaftlichen Kritik als durchaus unhaltbar erwiesen. Wer aber trotzdem nach Erkältungen u. dgl. seinen plötzlich ausgebliebenen F. wieder hervorrufen will, erreicht diesen Zweck am sichersten durch sehr warme, mit Senfmehl versetzte Fußbäder, durch Einstreuen von Senfpulver in die Strümpfe oder durch mehrtägiges Umwickeln der Füße mit Guttaperchapapier. In den Tropenländern verschwindet gewöhnlich selbst jahrzehntelang bestehender F. von selbst, was wohl in der allgemeinern Schweißbildung an der gesamten Körperdecke, in der häufigern Anwendung von Bädern sowie in der luftigern Fußbekleidung seinen Grund findet.

Fußton, s. Fuß (in der Orgel).

Fußventil, bei Dampfmaschinen ein aus dem Kondensator nach der Luftpumpe führendes Ventil, im allgemeinen bei Pumpen das im untern Teile derselben, dem Fuße, angeordnete Saugventil. Bei Brunnenpumpen nennt man F. ein in dem tiefsten Teil des Saugrohrs angebrachtes Saugventil, welches das Wasser in dem Saugrohr zurückhält. Ferner nennt man F. das Rückschlagventil, welches, am Ende der Saugleitung von Centrifugalpumpen angebracht, das Anfüllen derselben mit Wasser behufs Ingangsetzung ermöglicht.

Fußvolk, s. Infanterie.

Fußwaschen, im Morgenlande eine Pflicht der Gastfreundschaft, die der Wirt seinen Gästen persönlich oder durch seinen Diener leistete. Da nach dem Evangelium Johannis auch Jesus seinen Jüngern am Abend vor seinem Todestage die Füße wusch, um sie dadurch zur Demut und dienenden Liebe zu ermahnen (Joh. 13, 4 fg.), bildete sich im Abendlande vor der allgemeinen Einführung der Kindertaufe die Sitte, daß die Priester oder, wie in Mailand, der Bischof selbst, an den Neugetauften das F. vollzog. Von manchen wurde dieser Handlung eine sakramentale Wirkung zugeschrieben. Als bloße Kundgebung der Demut hat sie sich in der kath. Kirche sowie bei den Mennoniten, Wiedertäufern und andern Sekten erhalten. In Rom wird das F. am Gründonnerstag vom Papste, dem Kardinäle Handtuch und Becken halten, so vollzogen, daß er in der Clementinischen Kapelle 13 weiß gekleideten Priestern (früher waren es Arme) den rechten Fuß benetzt, darauf abtrocknet und küßt. Die 13 sog. «Apostel» werden dann in der Pauluskapelle gespeist und dabei vom Papste bedient. Die wollenen Kleider und das Handtuch sowie eine silberne Denkmünze erhalten sie zum Geschenk. Beim Beginn der Ceremonie wird die Antiphonie: «Mandatum novum do vobis» («Ein neu Gebot geb’ ich euch», Joh. 13, 34) gesungen; deshalb wird die ganze Handlung Mandatum genannt (daher heißt der Gründonnerstag englisch Maundy-Thursday). Ähnlich wird das F. von den Bischöfen und Klostervorstehern, auch an den Höfen mehrerer kath. Fürsten, sowie in der griech. Kirche besonders am russ. Hofe, am Gründonnerstag vollzogen. Die Herrnhuter haben es abgeschafft.

Fußwasser nach Koch, s. Geheimmittel.

Fußwurzel, s. Bein und Fuß.

Fust, Johann, Buchdrucker, entstammte einer angesehenen und begüterten Bürgerfamilie der Stadt Mainz, wo Glieder der Familie sich vom 15. bis 17. Jahrh. im Besitz geistlicher und weltlicher Würden, aber auch im Betrieb bürgerlicher Gewerbe nachweisen lassen. Erst im Anfang des 16. Jahrh. kam die Namensform «Faust» auf. Etwa Anfang 1450 gewann Gutenberg, der zu seinen Unternehmungen viel Geld brauchte und stark verschuldet war, F. für eine Geschäftsverbindung, in der F. 800 Fl. gegen Zins vorstrecken und jährlich 300 Fl. zu den Kosten des Unternehmens geben, Gutenberg aber das Gerät (zum Drucken) herstellen sollte; im Falle der Trennung sollte Gutenberg das geliehene Kapital zurückzahlen oder das Gerät dem F. verfallen. Die Partner wurden uneins, und 1455 klagte F. den Betrag von 2020 Fl. an Kapital mit Zins und Zinseszins gegen Gutenberg ein. Durch Richterspruch wurde Gutenberg Rechnungslegung, dem F. aber Nachweis in betreff der Zinsen auferlegt. Letztern führte F. 6. Nov. 1455 durch Ab- ^[folgende Seite]