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Galaterbrief – Galatz
Illyrien her am Ausgang der Diadochenzeit die Balkanhalbinsel überschwemmten, endlich auf Aufforderung des bithynischen Königs Nikomedes Ⅰ. 277‒276 v. Chr. den Hellespont überschritten und, obwohl nur 20000 Krieger zählend, längere Zeit als wilde Raubfahrer und schlecht gewöhnte Söldner sich allen Kleinasiaten furchtbar machten. Erst König Attalus Ⅰ. von Pergamon zwang sie (seit etwa 235 v. Chr.), sich mit festen Wohnsitzen in dem innern Teile Kleinasiens zu begnügen, der von dem phrygischen Pessinus aus sich ostwärts über den Halys hinaus bis jenseit Tavium ausdehnte. In dieser Landschaft, die seitdem Galatien hieß, südlich von Paphlagonien und Bithynien, wohnten sie in drei Hauptstämme geteilt: die Trocmer östlich vom Halys; im Westen dieses Stroms, im Centrum des Landes, bei Ankyra, die Tectosagen, und bei Pessinus die Tolistoagier. Durch die vieljährige Berührung mit der umwohnenden griech. und gräcisierten Bevölkerung nahmen auch diese G. einen Teil der griech. Civilisation an und wurden auch wohl Gallogräci genannt. Den Griechen fiel neben ihrer eigentümlichen Sitte namentlich die Gauverfassung der G. auf. Jeder der drei Stämme zerfiel in vier Unterabteilungen, Tetrarchien genannt, an deren Spitze je ein Tetrarch, ein Richter und ein Heerführer stand. Hierzu kam der alle Stämme zusammenfassende große aristokratische Senat von 300 Rittern, der in dem heiligen Eichenhain (Dryanetum) tagte und als höchster Gerichtshof fungierte. Die Kraft der G. wurde durch die Römer 189 v. Chr. unter Konsul Gnäus Manlius Vulso, der siegreich in ihr Land eindrang, stark erschüttert. Für Kriegshilfe gegen Mithridates von Pontus erhob später Pompejus d. Gr. 64 v. Chr. den Tetrarchen Dejotarus (s. d.), unter wesentlicher Vergrößerung seines Gebietes, zum König der G. Zu einer röm. Provinz aber ist Galatien erst bei dem Tode des letzten Fürsten, des Amyntas, 25 v. Chr. durch Kaiser Augustus gemacht worden; an die Bewohner dieser Provinz, denen Paulus das Evangelium gepredigt hatte, ist dessen «Epistel an die G.» (s. Galaterbrief) gerichtet. – Vgl. Perrot, Guillaume und Delbet, Exploration archéologique de la Galatie et de la Bithynie (Par. 1862‒72); Gelder, Galatarum res in Graecia et Asia gestae (Amsterd. 1888); Zwintscher, De Galatarum tetrarchis (Dissertation, Lpz. 1892).
Galăterbrief (Epistel Sankt Pauli an die Galater), eine der wichtigsten Schriften des Neuen Testaments, gehört zu den unzweifelhaft echten Briefen des Apostels Paulus. Er ist veranlaßt durch den schon fast geglückten Versuch, die durch Paulus bekehrten galatischen Heidenchristen ihm abspenstig zu machen und für die judenchristl. Lehre von der Notwendigkeit des mosaischen Gesetzes, der Beschneidung, der Feste und Fasten, auch im Christentum, zu gewinnen. Das Hauptbestreben des Apostels in dem Briefe ist es daher, die Unverträglichkeit der Gesetzesbeobachtung mit dem Glauben an Christi Kreuzestod darzulegen. Da aber die Gegner zugleich das Ansehen des Paulus herabzusetzen und dafür das der palästinensischen Apostel, insbesondere das der drei «Säulen» Petrus, Johannes und Jakobus, geltend zu machen suchten, so giebt Paulus zugleich eine eingehende Verteidigung seiner apostolischen Würde und seines Evangeliums. Indem er bei dieser Gelegenheit zugleich sein persönliches Verhältnis zu den «Säulenaposteln», insbesondere zu Petrus erörtert, gewährt er höchst interessante Einblicke in die Stellung der Parteien im apostolischen Zeitalter und in die Streitfragen, worüber unter ihnen gekämpft wurde. Die Abfassungszeit des Briefs fällt in das J. 55 oder 56. Die neueste Bestreitung der Echtheit des Briefs durch die Holländer Loman, Pierson, Naber, Straatmann, van Manen u. a., zuletzt durch R. Steck («Der G. nach seiner Echtheit untersucht», Berl. 1888), wurde von der deutschen Kritik mit großer Einhelligkeit zurückgewiesen. – Außer den Kommentaren von Winer, De Wette, Usteri, Meyer, Rückert, Wieseler, Lightfoot (10. Aufl., Lond. 1890), Sieffert (7. Aufl., Gött. 1886) u. a. vgl. F. Chr. Baur, Paulus (Stuttg. 1845); Hilgenfeld, Der G. (Lpz. 1852); Holsten, Zum Evangelium des Paulus und des Petrus (Rost. 1868); ders., Das Evangelium des Paulus, Bd. 1 (Berl. 1880); Lipsius, Handkommentar zum Neuen Testament, Bd. 2, Abteil. 2 (Freib. i. Br. 1892); P. V. Schmidt, Der G. im Feuer der neuesten Kritik (Lpz. 1892).
Galatĭen, Landschaft, s. Galater.
Galatīna, Stadt in der ital. Provinz und im Kreis Lecce, 20 km südlich von Lecce, auf einer schönen Hochebene gelegen, an der Linie Brindisi-Gallipoli des Adriatischen. Netzes, hat (1881) 9880, als Gemeinde 11163 E., eine Kirche Sta. Caterina mit Grabmal des Balzo Orsini, ein Gymnasium; Handel mit Öl, Wein und Baumwolle.
Galatōne, Gemeinde im Kreis Gallipoli der ital. Provinz Lecce, an der Linie Brindisi-Gallipoli des Adriatischen Netzes, hat (1881) 6198 E.
Galatz, Galați (fälschlich Galacz), Hauptstadt des rumän. Kreises Covurlui, am linken Ufer der Donau, unterhalb Braila, zwischen den Mündungen des Sereth (7⅓ km) und des Pruth (15¾ km), im S. des Bratiș- (Brat)-Sees, 167¾ km von dem Vorhafen Sulina (s. d.) gelegen, Endpunkt der von Focșani bis zur Donau sich erstreckenden, Rumänien gegen O. verteidigenden Festungswerke und Knotenpunkt der Linien G.-Braila-Buzau, G.-Ivesci und G.-Reni-Bender, hatte 1835: 7‒8000, 1889: 59143 E., neben Rumänen ein Gemisch von Griechen, Juden, Bulgaren, Ungarn, Armeniern und Westeuropäern. Das schnelle Wachstum erklärt sich durch die Freigabe der Donauschiffahrt seit dem Pariser Frieden (1856). Die Alt- und die gut gepflasterte Neustadt breiten sich amphitheatralisch auf einer sanft gegen den Strom abfallenden Erhöhung aus. Am Fluß zieht ein schöner Quai hin. G. ist Sitz eines Bischofs, eines Appellhofes, des Kommandos des 3. Armeekorps und der 5. Territorial-Militärdivision, eines Hauptzollamtes, der Europäischen Donaukommission (s. d.), der Österreichisch-Rumänisch-Russischen Pruthkommission, zahlreicher fremder Konsuln (darunter eines deutschen Konsuls und eines österr.-ungar. Generalkonsuls), hat 24 Kirchen (darunter eine katholische, 2 evangelische), 2 Synagogen und 16 Primärschulen, Gymnasium, Handels-, Handwerkerschule, je eine Vorbereitungsschule für Dorfschullehrer und für Marinezöglinge, ein Seminar, ein Militär- und 2 Civilhospitäler, 2 Kasernen und 1 Flottillenarsenal, 6 Buchdruckereien, 3 Lithographien, 1 große Dampfsäge, 2 Bierbrauereien, mehrere Dampfmühlen, 2 Kerzen- und mehrere Seifenfabriken. Der Freihafen ist seit 1883 aufgehoben. Es befinden sich in G. eine Schiffswerft, neben zahlreichen Privat- ein Regierungskornspeicher mit Elevator sowie eine Filiale der Banca Nationala a Romaniec. Von G. und Braila beginnt die Seeschiffahrt auf der Donau (Mai bis November).