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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Generalinspektion des Militärerziehungs- und Bildungswesens – Generaloberst

rale erhalten für diese Inspizierung vorübergehend den Titel Generalinspecteur.

G. werden in einzelnen Ländern die höhern Eisenbahn-Aufsichtsbehörden genannt, z. B. in Österreich-Ungarn und Italien (s. Eisenbahnbehörden).

Generalinspektion des Militärerziehungs- und Bildungswesens, militär. Behörde, die unter einem Generalinspecteur mit dem Range eines kommandierenden Generals steht und ihren Sitz in Berlin hat. Der G. d. M. u. B. sind unterstellt: 1) die Ober-Militärstudienkommission, 2) die Ober-Militärexaminationskommission, 3) die Inspektion der Kriegsschulen, 4) das Kadettenkorps.

Generalintendant, Chef des Feld-Intendanturwesens, steht im Kriege unter dem Generalinspecteur des Etappen- und Eisenbahnwesens und hat die allgemeine Leitung der Feld-, Verpflegungs- und Verwaltungsangelegenheiten. (S. Intendantur.) – G. ist auch der Titel einer Hofcharge, z. B. G. der Theater, der Hofmusik u. s. w.

Generalisation (lat.), Verallgemeinerung, d. h. Übergang von einzelnen und besondern Erfahrungssätzen zu allgemeinen; sie deckt sich also mit dem Verfahren der (unvollständigen) Induktion (s. d.). Generalisieren, verallgemeinern; allgemeine Regeln aufstellen.

Generalissimus (lat.), früher in Frankreich, im Deutschen Reiche, in Österreich und Rußland die höchste Generalscharge. Der G. war als Stellvertreter des Kaisers mit besonderer Machtvollkommenheit, oft auch in polit. Beziehung, bekleidet, z. B. Wallenstein, Prinz Eugen von Savoyen.

Generalität (lat.), Allgemeinheit, im Gegensatz zu Specialität; ferner die Gesamtheit der Generale.

Generalitätslande, s. Seeland (niederländ.).

Generalkapitän war in der ehemaligen Republik Venedig der nur für den Kriegsfall ernannte Oberbefehlshaber der im Felde stehenden Heeresmacht, in Frankreich im 17. Jahrh. eine Rangstufe zwischen den Marschällen und Generallieutenants. In Spanien ist G. gegenwärtig der höchstkommandierende General in einem bestimmten Landesteil. Die span. Monarchie zerfällt in 17 Generalkapitanate, wovon 11 auf Spanien, je 1 auf die Balearen, Afrika, Canarische Inseln, Cuba, Portoriko und Philippinen entfallen. Endlich ist G. Titel der mit hohen Generalen besetzten Commandeurstellen der Arcierenleibgarde (s. d.) in Österreich und der Hartschiere (s. d.) in Bayern.

Generalkommando, im deutschen Heere die Bezeichnnng der Kommando- und Verwaltungsbehörde eines Armeekorps, dessen Befehlshaber den Diensttitel Kommandierender General führt. Letzterm steht für die Leitung der militär. Angelegenheiten ein Stab zur Seite, der aus einem Chef des Generalstabes des Armeekorps, einigen Generalstabsoffizieren und Adjutanten besteht und im Kriege außerdem den Commandeur der Artillerie des Korps mit seinem Adjutanten und einen höhern Ingenieuroffizier mit seinem Adjutanten zu Mitgliedern zählt. Für die Leitung der Verwaltungsangelegenheiten verfügt der kommandierende General über die Korps-Intendantur, an deren Spitze ein Intendant steht, ferner über einen Korps-Auditeur, einen Korps-Generalarzt, einen Militär-Oberpfarrer und einen Korps-Roßarzt. Die Gesamtheit der genannten Personen bildet das G.

Generalkommission, die erstinstanzliche kollegiale Behörde für Gemeinheitsteilungen (s. d.) und Ablösungssachen (s. Reallasten) in Preußen (zweite Instanz: Oberlandeskulturgericht). G. bestehen für Brandenburg (einschließlich Berlin) und Pommern in Frankfurt a. O.; für Hannover und Schleswig-Holstein in Hannover; für Hessen-Nassau, die Fürstentümer Waldeck, Pyrmont und Schaumburg-Lippe in Cassel; für Ost- und Westpreußen und Posen in Bromberg; für die Rheinprovinz (soweit nicht Münster) in Düsseldorf; für die Provinz Sachsen, die Herzogtümer Anhalt und Sachsen-Meiningen, die schwarzburgischen Fürstentümer in Merseburg; für Schlesien in Breslau; für Westfalen und die Kreise Duisburg, Essen, Mülheim a. d. Ruhr, Ruhrort und Rees in Münster. – Als Militärbehörde in Dänemark (seit 18. März 1891) hat die G. den Zweck, Gutachten über Fragen abzugeben, welche die Mobilmachung, Zusammensetzung, Versammlung und Dislokation des Heers im Falle der Kriegsbereitschaft betreffen. Sie besteht aus dem Kronprinzen als Vorsitzenden, dem Chef des Generalstabes, den Generalinspecteuren der Fußtruppen und der Reiterei, dem General der Artillerie und dem General der Ingenieurtruppen als festen Mitgliedern.

Generalkonferenz der deutschen Eisenbahnen, s. Eisenbahntarife (Bd. 5, S. 899 a).

Generalkonsul, s. Konsul.

Generallieutenant, die Generalscharge (s. General), dessen Träger früher der Stellvertreter des Kriegs- oder Feldherrn war; in Österreich-Ungarn heißt ein Divisionsgeneral noch gegenwärtig Feldmarschalllieutenant (s. d.), d. h. Stellvertreter des Marschalls. – Jetzt befehligt ein G. im deutschen und russ. Heere eine Division.

Generalmajor, die niedrigste Generalscharge (s. General), mit der in Deutschland und Österreich gewöhnlich das Kommando einer Brigade verbunden ist und die aus diesem Grunde auch in einzelnen Armeen mit der Bezeichnung Brigadegeneral benannt ist, so z. B. in Frankreich, wo der Général de brigade dem Range und den Befugnissen nach dem G. entspricht. Die unterste Stufe der Generalität hieß in frühern Zeiten Generalwachtmeister, wie die unterste Stufe der Stabsoffiziere: Oberstwachtmeister. Als für die unterste Stabsoffizierstufe der Titel Major aufkam, wurde er unlogischerweise auch in den Titel Generalwachtmeister hineingebracht, sodaß nun der G. eine niedere Stufe ist als der Generallieutenant.

Generalmarsch, das Horn- oder Trommelsignal zum Alarm (s. d.).

Generalmilitärkasse, diejenige Kasse, welche die großen Zahlungen für die deutsche Armee zu leisten hat; sie ist Korpszahlungsstelle für das Gardekorps und für das 3. Armeekorps, hat ihren Sitz in Berlin und ist dem Kriegsministerium unterstellt. (S. Kriegszahlmeister.)

Generalnenner, s. Bruch (mathem.).

Generaloberst, im 16. und 17. Jahrh. noch Feldoberst genannt, war später der Titel des Führers größerer Heere. In neuerer Zeit giebt es in einzelnen Armeen, z. B. in der deutschen, G., deren Charge der des Generalfeldmarschalls gleichgestellt ist und die für einzelne Waffen ernannt werden. Sie tragen als Gradabzeichen auf Epauletten und Achselstücken drei Gradsterne. Die deutsche Armee zählt gegenwärtig (1895) vier G., die G. der Kavallerie: Großherzöge von Baden und Sachsen, Fürst Bismarck und Freiherr von Loë, Oberbefehlshaber in den Marken und Gouverneur von Berlin.