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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Geweihstuhl; Geweiht; Geweihte Hüte; Gewerbe

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Geweihstuhl – Gewerbe

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Geweih'

Hirsche mit drehrunden Stangen (bis zur Achterstufe). Es ist charakteristisch für das Elchgeweih, daß es keine Augsprosse hat. Dagegen gliedert sich der vordere untere Teil der Schaufel bei starken Hirschen oft als besondere Augschaufel (s. namentlich Fig. 22) ab. Das Fegen des G. erfolgt im September nach dem Verecken.


Figur 21, 22:

Gehörn nennt man die Hörner des Rehbocks; in Österreich sagt man dafür auch Gewichtl, mitunter Gestänge. Bereits im August oder September erheben sich die Rosenstöcke (Stirnzapfen) des anfangs Mai gesetzten (geborenen) Rehbockkalbes und im Dezember können die ersten kleinen Spieße vereckt sein. Im nächsten Februar wird dieses erste G. stets abgeworfen, mag es noch so unbedeutend erscheinen. Das sich sogleich wieder bildende zweite G. wird im Mai gefegt und im Spätherbst abgeworfen. Es ist also charakteristisch, daß der Rehbock während der ersten 20 Lebensmonate zweimal abwirft und zum drittenmal aufzusetzen beginnt. Das erste G. besteht entweder aus erbsengroßen Knöpfen oder kleinen Spießen, das zweite G. können Spieße oder Gabelstangen oder ausnahmsweise Sechserstangen bilden. Mit zunehmendem Alter vermehrt sich gewöhnlich die Stärke, die Perlung und die Endenzahl der G., vergrößert sich die Rose und verkürzt sich der Rosenstock. Das Ansprechen des Rehbocks und seines G. erfolgt nach der Endenzahl demselben; es wird dabei ebenso wie beim Edelhirsch und dessen G. verfahren.


Figur 23–28:

Fig. 23 zeigt die Stange des Spießbocks, Fig. 24 diejenige des Gabelbocks, Fig. 25 diejenige des Sechserbocks, Fig. 26 diejenige des Achterbocks und Fig. 27 diejenige des Zehnerbocks. Bilden die drei Enden jeder Stange ein Kreuz, ↔ wie in Fig. 28, so spricht man von einem Kreuzbock.


Figur 29:

Das normale Sechsergehörn ist in Fig. 29 dargestellt. Außerordentlich stark und vielendig entwickelt ist das G. der Urböcke. Beim Rehbock ist die merkwürdige Monstrosität des Perückengehörns – wie in Fig. 30 dargestellt – am häufigsten zu finden.


Figur 30:

Geweihstuhl, s. Geweih (S. 972a).

Geweiht, s. Benediktion.

Geweihte Hüte, s. Hut.

Gewerbe, im weitesten Sinne jede menschliche geistige oder körperliche Beschäftigung, welche regelmäßig und zum Zwecke des Erwerbes betrieben wird, jedoch mit Ausschluß der rein wissenschaftlichen (gelehrten) und rein künstlerischen Berufe, der Berufe der öffentlichen Beamten, Geistlichen, Lehrer, Rechtsanwälte und geprüften Ärzte; aber mit Einschluß des sog. Kunstgewerbes. In diesem Sinne spricht man auch von Handels-, Transportgewerben, von dem G. der Presse, von landwirtschaftlichen G. u. a., während man gewöhnlich die großen Gruppen des stehenden Handelsbetriebes und der Landwirtschaft dem G. entgegensetzt. Dagegen versteht man unter G. im engern Sinne diejenigen Arbeitsarten, welche die Be- und Verarbeitung von Rohstoffen zum Zwecke haben, also die sog. Veredlungsgewerbe, welche man auch unter dem Namen Gewerbefleiß oder Industrie zusammenfaßt. Die G. in diesem Sinne gliedern sich in drei Arten: Handwerk (s. d.), Hausindustrie (s. d.) und Fabrik (s. d.).

Das G. entwickelt sich später als die Rohproduktion, welche schon eine höhere Stufe erreicht haben muß, ehe das G. überhaupt anfängt. Dieses setzt einen höhern Grad von Arbeitsteilung, eine größere Dichtigkeit der Bevölkerung, ein gesteigertes Bedürfnismaß, eine größere Masse von Kapitalmitteln voraus, als jene. Im Gegensatz zu heute, wo die Standorte der Produktion dahin verlegt werden, wo die natürlichen Bedingungen der Produktion am günstigsten sind, mußte man ursprünglich das G. in den Mittelpunkten der Absatzgebiete beginnen, weil es an ausreichenden Kapitalien, namentlich an guten Transportmitteln fehlte. Daraus erklärt es sich, daß die Entwicklung des G. im spätern Mittelalter so eng mit dem Aufblühen des Städtewesens verwachsen war. Vom 7. bis 11. Jahrh, war in Deutschland das Handwerk mit den Fronhöfen (s. d.) verbunden; die Handwerker waren unfreies Gesinde, welches unter Aufsicht in gemeinsamen Räumen arbeitete. Daneben waren die Klöster die Sitze des G., namentlich der feinern Arten desselben, sodaß die höhere Kunstfertigkeit erst allmählich von den Klöstern auf das Bürgertum in den Städten überging. Hier entwickelte sich das G. einmal unter dem Schutze der besondern Privilegien der Stadt gegenüber dem platten Lande, also

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 975.