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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Goldlahn; Goldlaubkäfer; Goldlaufkäfer; Goldlegierungen; Goldleisten

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Goldlahn – Goldleisten

Goldlahn, s. Draht (Bd. 5, S. 480a).

Goldlaubkäfer, Goldlaufkäfer, s. Goldkäfer.

Goldlegierungen werden durch Zusammenschmelzen von Gold mit andern Metallen erzielt. Sie unterscheiden sich, selbst bei verhältnismäßig geringem Gehalt an fremdem Metall, vorteilhaft von dem reinen Golde durch größere Festigkeit, Härte, Widerstandsfähigkeit gegen Abnutzung. Aus diesem Grunde wird das Gold fast ausnahmslos in Gestalt seiner Kupferlegierung (rote Karatierung), oder der Silberlegierung (weiße Karatierung), oder der Kupfersilberlegierung (gemischte Karatierung) verarbeitet. Da das specifische Gewicht dieser G. geringer ist als das mittlere der Einzelbestandteile, so gestattet es keinen Rückschluß auf die Zusammensetzung einer Legierung.

Zur Wertbestimmung der G. diente früher in Deutschland die kölnische Mark (233,8555 g) als Einheit und diese wurde in 24 Karat = 288 Gran geteilt. Gegenwärtig braucht man das in 1000 Teile geteilte Gramm bez. Kilogramm als Einheit.

Goldkupferlegierungen dienen allgemein zur Anfertigung der Goldmünzen und zwar in den meisten Staaten mit einem Feinheitsgrade 900, die engl. Sovereigns und die russ. Imperials haben einen Feinheitsgrad 916 2/3, die österr. Dukaten 986, die ungar. Dukaten 989. Bei ganz gleichem Feinheitsgehalt unterscheiden sich die Goldmünzen häufig durch bald mehr ins Gelbe, bald mehr ins Rote spielende Farbe. Die hellere oder dunklere Färbung ist nicht, wie vielfach angenommen wird, Kennzeichen von Nachahmung, sondern beruht auf Operationen der Färbung, die nicht in allen Münzstätten gleichmüßig ausgeführt wird. In den deutschen Münzwerkstätten wird bei einem Feingehalt von 900 (Toleranz, d. h. zulässiger Fehler, 0,002) aus 1000 g Feingold 2790 M. oder aus 1000 g legiertem Gold 2511 M. geprägt: 2500 M. in Kronen (10 M.) oder Doppelkronen (20M.) wiegen 995,5 g. 155 Zwanzigfranksstücke wiegen genau 1 kg.

In der Goldschmiedekunst werden in Deutschland für feinste Gegenstände Legierungen zu 750 Feinheit (18 Karat), für bessere solche mit 583 Feinheit (14 Karat), für leichtere solche von 250 Feinheit (6 Karat) verarbeitet. Die dem Golde beigemischten Metalle verändern die Farbe desselben, ein Zusatz von Kupfer färbt es rötlich, Silber hellgelb. Für die verschiedenen Färbungen verwendet man folgende Mischungen:

FärbungenGoldSilberKupferStahlKadmium
GrünesGold . . . .2–61
""7516,68,4
""74,611,49,74,3
""7512,512,5
BlaßgelbesGold . . . .12
HochgelbesGold . . . .431
""14,776
""14,794
BlaßrotesGold . . . .311
""1011
HochrotesGold . . . .11
""12
GrauesGold . . . .3032
""41
""2911
BlauesGold . . . .1–31

Um G. an der Oberfläche goldreicher zu machen und ihnen dadurch eine mehr entsprechende gelbe Farbe zu erteilen, oder wie es in der Goldschmiedekunst heißt, um sie zu färben, werden sie durch Eintauchen in verdünnte Salpetersäure zunächst von anhaftendem Oxyd befreit und dann in der Goldfarbe gekocht.

Die Goldfarbe, die nach verschiedenen Rezepten bereitet wird, ist immer eine Chlor entwickelnde Mischung von Salzen und Säuren. Das sich entwickelnde Chlor greift die Legierung, aus der die Goldwaren bestehen (Gold-Silber, Gold-Kupfer oder Gold-Silber-Kupfer), an; Kupfer und Silber bleiben als Chloride, das Silberchlorid durch Mitwirkung von vorhandenem Kochsalz, gelöst, während das Gold als feine Schicht sich wieder ablagert und damit dem Arbeitsstück das Ansehen von feinem Gold giebt. Eine der am häufigsten angewandten Goldfarben wird folgendermaßen bereitet: Eine Mischung von 2 Teilen Kochsalz und 4 Teilen Salpeter wird in einem irdenen Topf in wenig kochendem Wasser gelöst und dann unter beständigem Rühren bis zur Trockne verdampft. Der Salzrückstand wird mit 3 Teilen rauchender Salzsäure übergossen und erwärmt, bis sich deutlicher Chlorgeruch zeigt, worauf die Werkstücke eingebracht werden. Nach fünf Minuten nimmt man eins der Werkstücke heraus, spült es in einem Gefäß mit kochendem Wasser und überzeugt sich, ob die gewünschte Farbe erreicht ist. Ist dies noch nicht der Fall, so kocht man von neuem und nimmt von Minute zu Minute eine Probe. Sobald die letzte Probe die richtige Farbe zeigt, wirft man die sämtlichen Werkstücke in heißes Wasser, spült sie in oft erneuertem heißen Wasser und trocknet sie zwischen Sägespänen. Je nach der Dauer des Kochens lassen sich Farbenabtönungen, die zwischen der der ursprünglichen Legierung und der des feinen Goldes liegen, herstellen, doch ist zum Gelingen der Färbung ein Goldgehalt von mindestens 14 Karat oder 583 Feinheit nötig.

Goldleisten, zur Herstellung von Goldrahmen (Bilder- und Spiegelrahmen), Vorhangsgesimse u.s.w. verwendete, mit Blattgold vergoldete Holzleisten. Die Fabrikation der G. umfaßt die Herstellung der Rohleisten, die Profilierung derselben, das Belegen mit gepreßten Verzierungen und das Vergolden. Als Material zu den Rohleisten dienen weiche Holzarten, am besten das Lindenholz, weil sich dieses, seiner feinfaserigen Struktur wegen, nicht leicht wirft; doch wird dasselbe meist durch das wohlfeilere Tannen- und Kiefernholz ersetzt. Das Holz muß möglichst gerade gewachsen, astfrei und trocken sein. Die Rohleisten werden entweder aus einem einzigen Streifen der Bohle angefertigt, oder es werden mehrere solche zu einer Leiste zusammengeleimt. Nachdem die Leisten durch Abrichten mittels des Hobels eine genau gleichmäßige Breite erhalten haben, werden diejenigen, welche als G. in den Handel kommen sollen, zu Stäben von ganz gleicher Länge geschnitten, während bei denjenigen, welche zu verzierten Rahmen dienen sollen, mittels der Kreissäge oder des Hobels der Falz zum Einsetzen des Glases, des Bildes und der Rückwand gestoßen wird. An der so weit vorgerichteten Rohleiste wird das Profilieren oder Kehlen vorgenommen, wobei in der Wahl der Profile das ausgebildete Schönheitsgefühl des Handwerkers in vollem Maße zur Geltung kommen kann. Das Profilieren geschieht entweder von Hand mittels ver-

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 132.