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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Heiliger Geist

zu betrachten. Anlaß hierzu gab vorzugsweise das vierte Evangelium, wonach Jesus als der vom Himmel gekommene und wieder zum Vater zurückkehrende göttliche Logos den Seinen nach seinem Scheiden den H. G., den Geist der Wahrheit, als den Beistand (Parakleten) verheißt, der sie in alle Wahrheit leiten und sie darüber belehren solle, was sie jetzt noch nicht zu verstehen vermöchten. Aber schon in der Anschauung des Urchristentums ist es der H. G., der den Glauben erweckt, die Gläubigen von der Sünde reinigt, sie als Gereinigte Gott zueignet und mit neuen Kräften des sittlichen Lebens erfüllt. Derselbe wird vorgestellt als eine objektive, über dem Menschen waltende und von oben her über ihn kommende Macht, ohne daß jedoch die gelegentlich vorkommende Personifikation des H. G. dogmatisch zu nehmen wäre. Als das die Gläubigen aus der Welt aussondernde und Gott zueignende Princip ward der H. G. in der Taufformel Matth. 28, 19 vom Vater und Sohn noch unterschieden. Die Summe des christl. Bewußtseins ist hier in dem Glauben an Gott den Vater, an Jesum Christum, den Sohn Gottes, unsern Erlöser, und an den H. G. als die in den Gläubigen waltende Gottesmacht zusammengefaßt. Als Person war der H. G. auch in dieser Zusammenstellung noch nicht verstanden.

Erst die Gnostiker (s. Gnosis) des 2. Jahrh. räumten dem H. G. eine Stelle unter ihren mytholog. Gestalten ein, in die sich für sie die göttliche Wesensfülle auseinanderlegte (Äonen), und in judenchristl. Kreisen fand sich die Auffassung vor, daß der H. G. ein Engelwesen sei, obwohl daneben wieder die Engelwelt nur als die Auseinanderfaltung des im H. G. zur Einheit zufammengefaßten göttlichen Wesens erscheint. Die Montanisten (s. d.) endlich bezeichneten den H. G. oder den Parakleten als den vom göttlichen Logos unterschiedenen Urheber der neuen Prophetie, die der Montanismus verkündigte, und als das die Kirche über die Gottesoffenbarung in der Apostelzeit noch hinaus zur Periode der männlichen Reife führende Princip. So wurde der H. G. seit dem Ende des 2. und Anfang des 3. Jahrh. auch von rechtgläubigen Kirchenlehrern, wie Irenäus, Tertullianus, Origenes, immer allgemeiner als ein besonderes, vom Logos unterschiedenes Subjekt gefaßt. Das Verhältnis der drei Personen zueinander aber ward in der Weise strenger Unterordnung gedacht, der H. G. insbesondere als hervorgebracht durch den Sohn und geringer als dieser. Nähere Bestimmungen blieben bis zum Ende des 4. Jahrh. der Freiheit der einzelnen Kirchenlehrer überlassen. Erst als die volle Gottheit des Sohnes und dessen Wesensgleichheit mit dem Vater kirchlich festgestellt war, erforderte es die Folgerichtigkeit des kirchlichen Dogmas, Gleiches auch vom H. G. auszusagen. Während das Konzil zu Nicäa (325) noch gar nichts Näheres über den H. G. festgestellt hatte, entspann sich 50 Jahre später ein heftiger Streit über die Ansicht des Patriarchen Macedonius von Konstantinopel, daß der H. G. nicht Gott, wie der Sohn, daher auch nicht «Herr» genannt oder göttlich verehrt werden dürfe, sondern ein Geschöpf und Diener des Vaters sei. Von den angesehensten Kirchenlehrern der Zeit, einem Athanasius, Basilius d. Gr., Gregor von Nyssa, Gregor von Nazianz als «Streiter wider den H. G.» (Pneumatomachen) bekämpft, wurden die Anhänger des Macedonius auf der Synode zu Konstantinopel (381) auch kirchlich verdammt. Dafür bestimmte ^[Spaltenwechsel] die Synode oder das ihr zugeschriebene Glaubensbekenntnis (s. Symbolische Bücher), der Geist sei «Herr», lebendigmachend, vom Vater ausgegangen und ebenso wie der Vater anzubeten und zu verehren. Die Benennung «Gott» und das Prädikat der Wesensgleichheit mit Vater und Sohn wagte selbst diese Synode dem Geiste noch nicht zu geben, doch wurde beides schon damals als rechtgläubige Meinung betrachtet. Ihren letzten Abschluß erhielt die orthodoxe Lehre vom H. G. im Abendlande durch den zuerst von Augustinus ausgesprochenen Satz, daß der H. G. auch vom Sohne ausgehe. Auf der Synode zu Toledo (589) kam jene Annahme zuerst in den lat. Text des konstantinopolitanischen Glaubensbekenntnisses, das die Worte «qui ex patre procedit» durch den Zusatz «filioque» hinter «patre» vermehrte. Dieser Zusatz ging dann auch in das Athanasianische Glaubensbekenntnis über, wo es heißt: «Spiritus sanctus a patre et filio procedens». Dieses Ausgehen aber dachte man sich als ein Aushauchen von seiten des Vaters und Sohnes (spiratio activa), im Gegensatz zu der Zeugung des Sohnes durch den Vater. Noch Papst Leo Ⅲ. hatte (809) Bedenken getragen, den Zusatz zum Symbol kirchlich anzuerkennen; aber in der Folgezeit ward er einer der Streitpunkte zwischen der röm. und griech. Kirche. Photius, Patriarch von Konstantinopel, erhob zuerst (867) gegen die abendländ. Kirche die Anklage der Verfälschung des Glaubens, was seit der Kirchenspaltung im 11. Jahrh. ein Hauptvorwurf der Orientalen gegen die Abendländer blieb. Dagegen ist die Vorstellung der lat. Kirche auch zu den Protestanten übergegangen. In der kirchlichen Dogmatik ist die Lehre vom H. G. ziemlich vernachlässigt. Dieselbe schreibt ihm eine Reihe von Wirkungen (Berufung, Erleuchtung, Heiligung u. s. w.) zu, die jedoch gewöhnlich in dem Kapitel von den göttlichen Gnadenwirkungen behandelt werden. Speciell des H. G. wurde fast nur in den Lehren von der buchstäblichen Eingebung der Heiligen Schrift durch den H. G. und von dem sog. testimonium Spiritus Sancti internum gedacht, worunter man früher die unmittelbar göttliche Beglaubigung der Wahrheit des Evangeliums im Menschengemüt, später die auf wunderbare Weise vom H. G. gewirkte Überzeugung vom göttlichen Ursprung der Bibel verstand.

Von der seit Mitte des 18. Jahrh. erwachten Kritik ward auch die orthodoxe Lehre vom H. G. immer entschiedener bestritten. Während der Supranaturalismus zu den unbestimmten Ausdrücken der ältern Väter zurückkehrte, bekämpfte der Rationalismus die Persönlichkeit des H. G. überhaupt mit philos. und exegetischen Gründen, und sah in ihm nur die unpersönliche göttliche Kraft, die uns sittlich erneuert. Den religiösen Gehalt in der Lehre vom H. G. hob zuerst Schleiermacher wieder hervor, indem er denselben als den christl. Gemeingeist oder als die die Gemeinschaft der Gläubigen beseelende und in alle Wahrheit leitende göttliche Lebensmacht beschrieb. Hegel deutete die Lehre vom H. G. dahin um, daß sie nur ein Ausdruck sein sollte für seine Theorie von dem ewigen Göttlichen (dem Vater), das aus seiner Entäußerung in der Welt (dem Sohne) zu sich zurückkehre und so im menschlichen Bewußtsein zu persönlichem Leben gelange. Gott als Geist ist hiernach der im Bewußtsein der endlichen Geister gegenwärtige Gott. Neuere spekulative Theologen sind seitdem bemüht gewesen, den H. G.