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Hessen-Cassel
konstituierende Gewalt der Deutschen Nationalversammlung an. Die Grundrechte wurden publiziert, die Reichsverfassung vom 28. März 1849 verkündet. Nach dem Scheitern derselben entschloß sich die Regierung, dem Dreikönigsbündnis beizutreten, und die 14. Juli 1849 nach dem neuen Wahlgesetze zusammengetretene Ständeversammlung genehmigte den Beitritt zum preuß. Bündnis. Aber die Unionsverfassung erschwerte dem Kurfürsten die ersehnte Unterdrückung der neuen Landesverfassung. Am 22. Febr. 1850 erhielt das Märzministerium seine Entlassung. Hassenpflug, Haynau, Baumbach, Lometsch, Volmar bildeten die neue Verwaltung. Hassenpflugs Aufgabe sollte es sein, die Union zu lösen und mit Hilfe Österreichs den Wunsch des Kurfürsten zu erfüllen. Dadurch erhielt der Ministerwechsel für ganz Deutschland eine entscheidende Wichtigkeit, indem hiermit Österreich gegen die preuß. Union und den parlamentarischen Bundesstaat aufzutreten Gelegenheit fand. Zwar versicherte Hassenpflug vor der Ständeversammlung (26. Febr.), zu Ausnahmemaßregeln nie die Hand bieten zu wollen; allein die Versammlung gab Hassenpflug gegenüber ein einstimmiges Mißtrauensvotum ab und ward vertagt. Nach ihrer Wiedereröffnung stellte ihr Verfassungsausschuß den Antrag, an der Union festzuhalten und gegen die beabsichtigte Wiederherstellung des Bundestags zu protestieren; aber noch ehe diese Anträge zur Verhandlung kamen, ward 12. Juni die Ständeversammlung aufgelöst, und Hassenpflug begab sich als Vertreter Kurhessens zur Plenarversammlung des Bundes nach Frankfurt. Die neuen Wahlen verstärkten die demokratische Partei. Das Ministerium legte kein Finanzgesetz vor und verlangte nur die Forterhebung der Steuern. Die Kammer beschloß (31. Aug.) die Erhebung und Deponierung der indirekten Steuern für Juli bis September, verweigerte aber die direkten Steuern für dieselbe Periode wegen mangelnden Finanznachweises. Am 2. Sept. ward die Versammlung aufgelöst und in einer Verordnung vom 4. Sept. einseitig die Forterhebung sämtlicher Steuern verfügt. Da die Verfassung ausdrücklich die Erhebung der Steuern ohne landständische Bewilligung untersagte, weigerten die Gerichte und die Verwaltungskollegien die Vollziehung dieser Verordnung. Das Ministerium verhängte darauf 7. Sept. über das ganze Land den Kriegszustand und übertrug die unbeschränkte Vollmacht dem General Bauer. Gleichwohl beharrten die Behörden bei ihrem verfassungsmäßigen Verhalten. Der ständische Ausschuß reichte gegen die Minister wegen Mißbrauchs der Amtsgewalt und wegen Hochverrats eine Klage ein, und General Bauer forderte seine Entlassung. Da begab sich 13. Sept. der Kurfürst plötzlich mit Hassenpflug nach Wilhelmsbad, wohin 17. Sept. auch der Sitz der Regierung verlegt wurde. Unterdessen hatte Hassenpflug bei dem in Frankfurt versammelten Engern Rate des Bundestags einen Beschluß erlangt (21. Sept.), der die kurhess. Regierung aufforderte, alle einer Bundesregierung zustehenden Mittel anzuwenden, um die bedrohte landesherrliche Autorität sicher zu stellen. Der ständische Ausschuß bestritt die rechtliche Gültigkeit dieses Beschlusses schon aus dem Grunde, weil nach Hassenpflugs früherer Erklärung der Bundestag aufgehört habe zu existieren; auch die preuß. Regierung wies auf diplomat. Wege dies Einschreiten einer nicht anerkannten Behörde zurück. Eine Verordnung vom 28. Sept. entzog hierauf den Gerichten jede Ermittelung über die Wirksamkeit der Septemberverordnungen und erklärte jedes deshalb eingeleitete Verfahren für unwirksam. Die Stelle des Oberbefehlshabers ward dem General Haynau übertragen, gegen welchen der ständische Ausschuß eine Anklage wegen Verfassungsverletzung und Hochverrat einreichte. Am 9. Okt. gab das Offizierkorps, mit geringen Ausnahmen, seine Entlassung. Ende des Monats erhielten sämtliche Truppen in und um Cassel Befehl zum Marsch ins Hanauische.
Die auswärtige Intervention war inzwischen vorbereitet worden. Das Bündnis in Bregenz (11. Okt.) hatte die Verabredungen festgesetzt, und der Engere Rat in Frankfurt beschloß 25. Okt., die von Hassenpflug angerufene Bundeshilfe zu gewähren. Am 1. Nov. überschritt ein bayr.-österr. Armeekorps unter Fürst Taxis die kurhess. Grenze und besetzte Hanau. Sofort überschritten im Norden des Kurstaates auch preuß. Truppen die Grenze und besetzten Cassel und Fulda. Am 8. Nov. kam es in der Nähe von Fulda bei Bronnzell zwischen den Preußen und der vorrückenden Bundesarmee zu einem Zusammenstoß. Aber das Eingehen der preuß. Regierung auf die österr. Politik, wie es zu Olmütz verabredet war, hatte auch das Geschehenlassen der Intervention in H. zur Folge. Die kurhess. Armee war bis auf die Cadres beurlaubt und einer Anzahl Offiziere der verlangte Abschied erteilt. Die Septemberverordnungen wurden jetzt durchgeführt, die Bürgerwehren entwaffnet, die Presse unterdrückt, die Steuern gewaltsam eingetrieben, die an der Verfassung haltenden Beamten und Richterkollegien mit Exekution belegt, die gesetzliche Rechtspflege durch Kriegsgerichte ersetzt. Am 22. Dez. rückten die Exekutionstruppen in Cassel ein, und 27. Dez. kehrte der Kurfürst dahin zurück. Eine Verordnung vom Jan. 1851 setzte Militärgerichte ein, und fremde Soldaten saßen über die hess. Beamten und Richter zu Gericht. Als die gesetzliche Frist zur Berufung der Ständeversammlung verflossen war, reichte der permanente Ständeausschuß gegen Hassenpflug eine Anklage beim obersten Gerichtshofe ein (3. März), worauf einige Mitglieder des Ausschusses verhaftet wurden. Eine Verordnung vom 29. Juni hob dann jenes Gesetz auf, das den Ständen eine Mitwirkung in der Besetzung des obersten Gerichtshofs einräumte. Unter Zunahme der Verarmung und Auswanderung der Bevölkerung verließ die Exekutionsarmee erst nach dreivierteljährigem Verweilen das Land. Während die polit. Prozesse sich häuften, ging mit der polit. Reaktion Hand in Hand die kirchliche, die, durch Vilmar vertreten, der pietistischen Richtung das Übergewicht zu verschaffen suchte.
Die Verfassungsangelegenheit trat in ein neues Stadium, als im März 1852 die Bundesversammlung die Verfassung von 1831 mit den Zusätzen von 1848 und 1849 außer Wirksamkeit setzte und dem von der Regierung vorgelegten Entwurfe im allgemeinen die Zustimmung erteilte. Dieser Entwurf wurde dann 13. April als neue Verfassung veröffentlicht und hiernach 30. Juni ein Landtag zusammenberufen. Als der Verfassungsausschuß wenig Neigung zeigte, die neue Verfassung zu genehmigen, löste Hassenpflug 4. Jan. 1854 die Stände auf und änderte dann einseitig die Grundlage des Wahlgesetzes, die Gemeindeordnung. Allein auch der hiernach gewählte Landtag wünschte die Ver- ^[folgende Seite]