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Hessen-Philippsthal – Hessen-Rheinfels-Rotenburg
Die Provinzialfarben sind Rot, Weiß, Blau.
Militärisch bildet die Provinz wesentlich den Ersatz- und Garnisonsbezirk des 11. Armeekorps (Generalkommando in Cassel, Kommando der 21. Division in Frankfurt a. M., der 22. in Cassel), zu dessen Verband indes auch noch die großherzoglich hess. Truppen als 25. Division (Kommando in Darmstadt) gehören. Oberpostdirektionen bestehen in Cassel und Frankfurt a. M.
Vgl. Die Veröffentlichungen des kaiserl. statistischen Amtes, weiter die des königl. Statistischen Bureaus in Berlin, insbesondere Gemeindelexikon für die Provinz H. (Berl. 1887); Viehstandslexikon für H. (ebd. 1884); Metz, Statist. Beschreibung des Reg.-Bez. Cassel (Cass. 1871); Statist. Beschreibung des Reg.-Bez. Wiesbaden (Wiesb. 1876 fg.) und eine Reihe von Monographien, deren Herausgabe die Regierung von Wiesbaden veranlaßt hat.
Hessen-Philippsthal, die jüngere Nebenlinie von Hessen-Cassel, ohne Landeshoheit, wurde von Philipp (geb. 1655, gest. 1721), dem dritten Sohne des Landgrafen Wilhelm Ⅵ. (s. Hessen-Cassel), begründet. Bei seines Vaters Tode 1663 erhielt Philipp zufolge des Testaments desselben eine Jahresrente. Durch seinen Bruder, den Landgrafen Karl, wurde er 1678 mit dem durch das Aussterben der Familie von Wersebe heimgefallenen Dorfe Herleshausen beliehen und ihm 1685 zur Errichtung einer beständigen Residenz das ehemalige Kloster Kreuzberg an der Werra eingeräumt, das er hierauf unter dem Namen Philippsthal, der dann auch auf das nahe gelegene Dorf Kreuzberg überging, in ein Schloß umwandelte. Auch ererbte er von seiner Mutter nicht unbedeutende Güter, namentlich die Hälfte des Schlosses und der Erbvogtei Barchfeld. Von seinen beiden ihn überlebenden Söhnen führte Karl (geb. 1682, gest. 1770) die Linie H. fort; Wilhelm (geb. 1692, gest. 1761) wurde der Stifter der Linie Hessen-Philippsthal-Barchfeld(s. unten). Der Landgraf Karl hatte seinen Sohn Wilhelm zum Nachfolger, der 1810 starb. Ihm folgte, da sein ältester Sohn, der Prinz Karl, bei der Belagerung von Frankfurt a. M. 2. Jan. 1793 seinen Tod gefunden hatte, dessen Bruder Ludwig, der als Gouverneur von Gaëta sich großen Ruhm durch tapfere Verteidigung dieser Festung erwarb. Ludwig starb 15. Febr. 1816, und da er keine männlichen Nachkommen hinterließ, so folgte ihm sein jüngster Bruder Ernst Konstantin, geb. 8. Aug. 1771, der bis 1796 in holländ. Diensten gewesen, 1808 Großkammerherr des Königs von Westfalen geworden und später wieder in niederländ. Dienste getreten war. Als Ernst Konstantin 25. Dez. 1849 starb, folgte ihm sein ältester Sohn Karl und diesem, der 12. Febr. 1868 starb, sein Sohn Ernst (geb. 20. Dez. 1846).
In der Linie Hessen-Philippsthal-Barchfeld folgte dem Stifter Wilhelm (s. oben) 1761 sein Sohn Friedrich (gest. 1777) und diesem sein Bruder Adolf (geb. 1742, gest. 1803), der seinen Sohn Karl August Philipp Ludwig (geb. 27. Juni 1784, gest. 17. Juli 1854) zum Nachfolger hatte. Diesem folgte sein Sohn Alexis Wilhelm (geb. 13. Sept. 1829), dessen landgräfl. Titel jedoch von seiten des Kurfürsten von Hessen erst 1857 anerkannt wurde. Landgraf Alexis vermählte sich 1854 mit der Prinzessin Luise, Tochter des Prinzen Karl von Preußen, welche Ehe 1861 geschieden ward. Da er kinderlos ist, beruht die Nachfolge auf der Nachkommenschaft seines jüngern Bruders Wilhelm (geb. 3. Okt. 1831, gest. 17. Jan. 1890), der in erster Ehe seit 1857 mit der Prinzessin Marie von Hanau, einer Tochter des Kurfürsten Friedrich Wilhelm Ⅰ., vermählt war, aus welcher Ehe, die 1872 geschieden wurde, zwei nicht successionsfähige Söhne und zwei Töchter hervorgingen; diesen verlieh der König von Preußen 28. Juli 1876 den Titel Prinzen und Prinzessinnen von Ardeck. In zweiter Ehe 1873 war Wilhelm vermählt mit Juliane (gest. 1878), Prinzessin zu Bentheim-Steinfurt, aus welcher Ehe eine Prinzessin und Prinz Clodwig (geb. 30. Juli 1876) hervorgingen; in dritter Ehe 1879 mit Adelheid (gest. 1880), Prinzessin zu Bentheim-Steinfurt; in vierter Ehe, der 1887 ein Sohn entsprossen ist, 1884 mit Auguste, Tochter des Herzogs Friedrich zu Schleswig-Holstein. ^[Spaltenwechsel]
Hessen-Rheinfels, ältere souveräne Nebenlinie von Hessen, von Philipp Ⅱ., dem dritten Sohne Philipps des Großmütigen, 1557 gestiftet (s. Hessen, Volksstamm), fiel nach seinem Tode 1583 an des Stifters zwei Brüder, Wilhelm Ⅳ. von Hessen-Cassel und Georg Ⅰ. von Hessen-Darmstadt. (S. auch Hessen-Rheinfels-Rotenburg.)
Hessen-Rheinfels-Rotenburg, die ältere, im Mannsstamm erloschene Nebenlinie von Hessen-Cassel, hatte des Landgrafen Moritz (s. Hessen-Cassel) jüngern Sohn Ernst zum Stifter, der, als der Vater 1627 die Regierung an seinen Sohn Wilhelm Ⅴ. abtrat, Rheinfels erhielt und nach dem Tode seiner Brüder, des Landgrafen Hermann zu Rotenburg (gest. 1658) und des Landgrafen Friedrich zu Eschwege (gest. 1655), alleiniger Inhaber der sog. Rotenburger Quart wurde, d. h. der sämtlichen den jüngern Prinzen des Landgrafen Moritz unter Hoheit der ältesten Linie überlassenen Ämter, Städte und Einkünfte. Diese bestanden aus der niedern Grafschaft Katzenelnbogen mit der Stadt und Festung Rheinfels, dem Amt und der Stadt Rotenburg, Wanfried, Eschwege, Treffurt, Ludwigstein, der Herrschaft Plesse, dem Amt Gleichen, nebst einem Viertel des Landzolls. Zwar teilten sich Ernsts Söhne Wilhelm (gest. 1725) und Karl (gest. 1711) in die Linien Rotenburg und Wanfried; aber schon Wilhelms Enkel Konstantin von Rotenburg (geb. 1716, gest. 1778) brachte infolge des Aussterbens der Linie Wanfried 1755 alle Besitzungen seines Hauses wieder zusammen; doch hatte er nach langem Streite durch einen 1754 abgeschlossenen Vergleich Rheinfels für immer an Hessen-Cassel abgetreten. Konstantin hatte seinen Sohn Karl Emanuel zum Nachfolger, dem bei seinem Tode 1812 sein Sohn Victor Amadeus (geb. 2. Sept. 1779) folgte. Durch den Frieden von Lunéville wurde 1801 der auf der linken Rheinseite gelegene Teil der Grafschaft Katzenelnbogen an Frankreich abgetreten und dafür durch den Reichsdeputationshauptschluß von 1803 das Haus Hessen-Cassel mit den mainzischen Ämtern Fritzlar, Naumburg, Neustadt und Amöneburg, den Stiftern Fritzlar und Amöneburg und der Reichsstadt Gelnhausen entschädigt, wogegen das Haus Hessen-Rotenburg, wie es sich seit der Abtretung von Rheinfels nannte, eine jährliche Rente von 22500 Fl. erhalten sollte. Kurhessen mußte 1815 versprechen, den Landgrafen von Hessen-Rotenburg für den durch die Abtretung von Katzenelnbogen an Preußen entstandenen Verlust von Domanialeinkünften durch grundherrliche Nutzungen innerhalb des kurhess. Staates zu entschädigen. Aber