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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Hochbaukuude - Hochberg (Geschlecht)
kann man die einzelnen Hochbauten auch einteilen
in Bauten für Kultus an lagen (Kirchen, städtische
Friedhöfe, Synagogen, jüd. Begräbnisplätze); Ge-
bäude für Unterrichts- und Erziehungs-
zwecke, wie Unterrichtsanstalten, Erziehungs-
anstalten, Schullehrerseminare und Kasernen; ferner
Gebäude für Heil- und Pflegezwecke als Kran-
kenhäuser, Militärlazarette, Irrenanstalten, Alters-
versorgungsanstalten und Asyle; dann die Ge-
fängnisse und Zwangsarbeitshäuser; die
Gebäude für öffentliche Behörden (Gerichts-
gebäude, Rathäuser, Gemeindebauten, Gebäude für
Post- und Telegraphenverwaltung, für Kreis-, Be-
zirks-, Provinzial- und Ministerialbehörden); die
Gebäude für öffentliche Sammlungen, wie
Museen, Bibliotheken, Archive, Ausstellungsbauten.
Gebäude für öffentliche Vorstellungen (Thea-
ter, Konzertfäle, Cirkusgebäude, Panoramen, Dio-
ramen); ferner die Saalbauten, Vereins-
häufer, öffentliche Vergnügungslokale und Fest-
hallen; die Gebäude für Gasthäuser, als Hotels,
Restaurationen und Kaffeehäuser; die öffent-
lichen Badeanstalten (mit ihren verschiedenen
Badeformen: Seebäder, Flußbäder, Landbäder);
die Gewächshäuser; die Gebäude für den Geld-
verkehr, wie Börsen und Banken; die Lager-
häuser und Speicher, die Markthallen, öf-
fentliche Viehmärkte- und Schlachthäuser,
Kaufläden und Geschäftshäuser; die Künst-
lerwerkstätten (das Maler-, Bildhauer- und
photogr. Atelier). Die Wohngebäude, Arbeiterwohn-
häuser und Arbeiterherbergen sind zu den städti-
schen Wohngebäuden zu rechnen, während der
Wirtschaftshof, die Wirtschaftsgebäude, Neben-
anlagen und ländlichen Wohngebäude die land-
wirtschaftlichen Gebäude umfassen. - In
Gegensatz zu H. wird oft bei städtischen Vauverwal-
tungen der Tiefbau gestellt, welcher die Anlage
und Unterhaltung der Schleusen-, der Gas-
leitungen,derBewässerungen, überhaupt der
Straßen- und unterirdischen Anlagen um-
faßt. - Nicht zu verwechseln ist der H. mit dem
Oberbau, unter welchem man bei Straßen und
Eisenbahnen die Herstellung des Planums bez. die
Anlage und Unterhaltung der Schienengleise u. s. w.
versteht. (S. Hochbaukunde.)
Hochbaukunde, die Lehre vom Hochbau (s. d.).
Sie läßt sich einteilen in bürgerliches, gewerb-
liches und landwirtschaftliches Bauwesen, in
Festungs-, Pracht- oder Schönbaukunde
u.s.w. Die bürgerliche oderCivilbauwissen-
schaft, die hier besonders in Betracht kommt, kann
wieder allgemein oder speciell sein. Die all-
gemeine H. beschäftigt sich zunächst mit der Bau-
Materialienlehre, welche die Gewinnung, Be-
arbeitung, die physische und chem. Beschaffenheit
und die Verwendung der Baustoffe bespricht. Hier-
auf folgt die specielle Betrachtung der einzelnen
Bauteile, die am geeignetsten in ihrer baulichen
Aufeinanderfolge zur Besprechung kommen, wie:
der Grund und Boden, die Gründungen, das Mauer-
werk im allgemeinen, Steinverbände; die Mauern
insbesondere, als: Grund- und Obermauern, Um-
fassungen, Scheidungen, Futter- und Wassermauern
und ihre Stärke; die Durchbrechungen der Mauern,
als: Thüren, Fenster, Thore, nebst Konstruktion der
Mauerbögen; die Balkenlagen, die Fußböden,
Decken und Zwischendecken, die Gewölbe, Treppen,
Dächer u.s.w. Ferner stellt sie die Regeln auf über
Lage, Anordnung und Einteilung der Gebäude in
Bezug auf ihre verschiedenen Zwecke und über die
Verbindung, Beleuchtung, Heizung und Lüftung
(Ventilation) der einzelnen Räume u. s. w. Bei.
weiterer Ausführung gliedert sich die H. in die spe-
cielle Mauer- und Zimmerkunde, welche die da-
hin einschlagenden Konstruktionen ausführlich be-
trachtet; in die Lehre vom Steinschnitt, die
Eisenkonstruktionslehre, die Lehre vom in-
nern Ausbau, das Entwerfen und Veran-
schlagen der Gebäude. Sie führt auch in die Ge-
schichte der Baukunst ein und handelt von der
Entstehung, dem Charakter und den Monumenten
der verschiedenen Bauwesen und Stilepochen. Die
eigentlich künstlerische Thätigkeit der Architekten kann
man unter dem Begriff H. nicht mit einbegreifen,
da sie ein freies Schaffen von Formen darstellt, zu
der die H. zwar Vorbedingung ist, das aber in das
Gebiet der Baukunst hinübergreift. Einen wichtigen
Bestandteil der H. bildet die zum Zwecke genauer
Ausführung nötige Darstellung der Gebäude durch
Zeichnung (s. Bauzeichnung).
Hochberg. 1) Markgrafen von H., ursprüng-
lich ein Nebenast des herzogl. Hauses von Zähringen,
haben ihren Namen von dem uralten Vergschlosse
H. (Hochburg, urkundlich Hachberg, 7-8 km
nördlich vonFreiburgi.Br.),das 1689durchdieFran-
zosen zerstört wurde, aber noch jetzt als Ruine be-
deutend ist. Stammvater dieses Astes warHermannI.
(gest. 1074), Herzog Vertholds 1. zweiter Sohn, der
durch eine Todteilung von den zähringischen Haus-
besitzungen die Herrschaften Hachberg und Sausen-
berg mit dem Reichslehn der Landgrafschaft über
den Vreisgau und durch die Hand seiner Gemahlin
Itha von Calw die Herrschaft Baden an der Oos
erhielt, wonach sein Sohn und Erbe sich benannte.
Seine Nachkommenschaft (die Markgrafen von Ba-
den) teilte sich 1190 durch die Brüder Hermann V.
und Heinrich I. in die beiden Zweige von Baden
und Hachberg, wovon letzterer 1300 durch die Brü-
der Heinrich 111. und Rudolf I. wieder in die Linien
von Hachberg und von Saufenberg zerfiel.
Jene schwächte sich fortwährend durch neue Landes-
teilungen und erlosch mit Ottos II. Tode 1418, wor-
auf zufolge Vertrags ihre Besitzungen an die Mark-
grafen von Baden sielen; die Eaufenberger Linie
dagegen vermehrte ihre Besitzungen sehr ansehnlich
und erlosch im Mannsstamm mit dem Markgrafen
Philipp 1503. Philipps einzige Tochter, Johanna^
die sich 1504 mit dem Grafen Ludwig von Longue-
ville vermählte, Stammmutter des Hauses Longue-
ville wurde und 1543 starb, erhielt die Grafschaft
Neuchätel; die übrigen Landschaften sielen wieder
an das markgräfl. Haus Baden.
2) Erneuert wurde der Name des Geschlechts H.^
als der Markgraf, spätere Großherzog von Baden
Karl Friedrich (s. d.) sich nach dem Tode seiner ersten
Gemahlin 178? in morg an atischer Ehe mit Luise
Karoline Geyer von Geyersberg (geb. 1768, gest.
1820) vermählte und diese durch den Kaiser 12. Mai
1796 zur Gräfin von H. erhoben wurde; ihre
Söhne wurden 1817 zu Markgrafen von Baden
und großherzogl. Prinzen erklärt. Mit dem Groß-
herzog Leopold (s. d.) gelangte 1830 diese Linie des>
Hauses Baden zur Regierung.
3) Alteschles. Adelsfamilie (eigentlich Hohberg)"
welche in einem ihrer vielen Zweige, der frühzeitig
die durch die romantische Lage ihres Waldschlosses
bekannte Herrschaft Fürstenstein (Kreis Waldenburg)