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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Indazin - Indépendance belge

strikte Nimar, im S. von dem Bombayer Distrikt Khandesch, im W. von Barwani und Dhar und hat (mit einigen Enklaven in Radschputana) 24 928 qkm mit (1891) 1 009 990 E., hauptsächlich Mahratten und neben diesen andere Hindu, Mohammedaner, Gond und Bhil. Das Land ist allenthalben fruchtbar, erzeugt Weizen und andere Getreidearten, Hülsenfrüchte, Zuckerrohr, Baumwolle, Tabak und besonders Opium in großer Menge. Die Militärmacht beträgt 5250 Mann Infanterie, 3300 Mann Kavallerie und 340 Mann Artillerie mit 24 Feldgeschützen.- Gründer des Staates war der Mahratte Malhār Rāo, ein Sudra aus der Schäferkaste, welcher während der ersten Invasion der Mahratten in Nordhindustan 1733 die Stadt I. als Lehn empfing. Der bedeutendste unter seinen Nachfolgern war Dschaßwant Rāo, der 1804 in das eigentliche Hindustan einfiel, aber 27. Nov. bei Farruchabad vom brit. General Lake geschlagen wurde und einen Teil seines Gebietes an die Engländer abtrat. Ihm folgte 1811 Malhār Rāo, der 1817 den Krieg von neuem begann, aber, 21. Dez. bei Mehidpur völlig geschlagen, im Vertrage von Mandeßar 1818 mit seinen Besitzungen in die Reihe der brit. Vasallen trat. Als er 1833 kinderlos starb, fanden Thronstreitigkeiten statt, bis 1844 Tūkadschl Rāo Holkar auf den Thron gelangte. Derselbe blieb den Engländern während des Aufstandes 1857 treu und erhielt 1862 unbeschränktes Recht, einen Nachfolger zu adoptieren. 1886 wurde sein ältester Sohn Schiwadschī Rāo von den Engländern als Maharadscha eingesetzt.

Indazin, ein zur Gruppe der Induline (s. d.) gehörender Farbstoff, der durch Einwirkung von Nitrosodimethylanilin auf Diphenyl-m-Phenylendiamin erhalten wird.

Indebite (lat.), ohne Verbindlichkeit; Indebĭtum, Nichtschuld; Indebĭti solutĭo, irrtümliche Bezahlung einer Nichtschuld; Indebĭti condictĭo, s. Bereicherung und Bereicherungsklage (Bd. 2, S. 746 b).

Indecént (lat.), unschicklich; Indecénz, Unschicklichkeit, besonders solche, die sich auf das Geschlechtsverhältnis bezieht.

Indeclinabilia (lat.), undeklinierbare Wörter, z. B. lat. pondo (Pfund).

In defectu (lat.), in Ermangelung, durch Unterlassung.

Indefinitum (lat., zu ergänzen, pronomen), unbestimmtes Fürwort: jemand, irgend einer u. s. w.

Indeklinabel (lat., "unbeugsam"), nicht deklinierbar (von Wörtern).

Indelebilis (lat.), unzerstörbar; daher im Sprachgebrauch der kath. Kirche der Ausdruck Character indelebilis (s. d.).

Indelikat (neulat.), unzart, unfein.

Indelta (d. h. eingeteilte), Truppen, die in Schweden auf Grund des Indelningsverks von alters her aufgebrachten Truppen, welche in Friedenszeit den weitaus größten Teil (19 Regimenter zu 2 Bataillonen und 5 Bataillone Infanterie, 5 Regimenter und 1 Jägerkorps Kavallerie, zusammen 23 567 Mann Infanterie und 3569 Reiter) des stehenden Heers bilden und bei der Mobilmachung durch Einstellung von Beväring-(Miliz-)Mannschaften auf ungefähr die doppelte Stärke gebracht werden können. Die Indelta-Soldaten werden vom ländlichen Grundbesitze gestellt und unterhalten. Die Grundstücke der einzelnen Provinzen sind in Gruppen geteilt, deren jede einen Mann zu stellen hat. Der Soldat erhält einen Torp (Wohnhaus mit Acker) und einen jährlichen Lohn in Geld oder Produkten, daneben, wenn er zum Dienste berufen wird, Sold von der Regierung; seit 1875 beziehen die Offiziere und Unteroffiziere statt des Einkommens aus dem Torp u. s. w. feste Besoldung. Die Mannschaft wird geworben und bleibt, solange sie rüstig ist, im Dienste: Mannschaften von 50 bis 60 Jahren sind nichts Seltenes. Die Anfänge dieser eigentümlichen Einrichtung reichen bis in den Beginn des 15. Jahrh. zurück. Der militär. Wert der Indelta-Truppen wird in Schweden selbst nicht hoch angeschlagen, doch sind bisher alle Versuche fehlgeschlagen, eine Reorganisation zu vereinbaren.

Indemnisieren (frz.), entschädigen, schadlos halten, Indemnität (s. d.) erteilen.

Indemnität (lat.), d. i. Straflosigkeit, spielt namentlich im engl. Verfassungsleben eine wichtige Rolle. Wenn die Regierung irgend etwas gethan hat, wozu ihr nach der Verfassung ein formelles Recht nicht zustand, was sie aber im Interesse des Landes für geboten hielt, so bringen die Minister beim nächsten Parlament eine Indemnitätsbill (Indemnity-bill) ein, deren Annahme den Verzicht des Parlaments auf Geltendmachung der Verantwortlichkeit enthält. Auch in den kontinentalen Staaten hat sich die gleiche Praxis eingebürgert, insbesondere für Etatsüberschreitungen unvorhergesehener Art. In neuerer Zeit wurde historisch bedeutungsvoll die I., welche der König von Preußen in feierlicher Thronrede vom 5. Aug. 1866 nach Beendigung des Deutschen Krieges von 1866 beim Landtage einholte wegen des während der Konfliktszeit ohne Zustimmung der Landesvertretung geführten Staatshaushalts. (S. Preußen und Konfliktsperiode.)

Indent (engl.) oder Indentgeschäft, Bezeichnung für ein vor etwa 20 Jahren im Verkehr mit Ostasien aufgekommenes, jetzt auch in anderweitigem Verkehr, z. B. mit Australien vorkommendes Geschäft, bedeutet im eigentlichen Sinne den Vertrag, durch welchen ein überseeisches, von Europäern geleitetes Handlungshaus einem eingeborenen Händler bestimmte europ. Waren zu einem in der Landesmünze festgesetzten Preise zu liefern verspricht. Dieser Vertrag hat lediglich die Natur eines Kaufvertrags. Unter I. versteht man aber auch ferner denjenigen Vertrag, welchen das überseeische Handlungshaus behufs Anschaffung der dem eingeborenen Händler zu liefernden Ware mit einem europ. Fabrikanten oder Handlungshause - in der Regel durch Vermittelung eines in Europa befindlichen Agenten oder Vertreters - abschließt. Dieser letztere Vertrag kann von so verschiedenartiger rechtlicher Natur sein, als es verschiedene Anschaffungsgeschäfte im Handelsverkehr giebt. Insbesondere kann er sich sowohl als Kauf- wie als Kommissionsgeschäft darstellen.

Indépendance belge, L' (spr. längdepang-dángß' belsch', "Belgische Unabhängigkeit"), 1830 gegründete, täglich dreimal in Brüssel erscheinende liberale Zeitung. Auflage: 60-80 000; Verleger und Herausgeber: Gaston Berardi. Es erscheinen auch zwei Wochenausgaben u. d. T.: "L' Indépendance internationale" (mit einer litterar. Beigabe) und "L' Indépendance d'outre mer" (für das entferntere Ausland), außerdem u. d. T. "Le Mouvement économique" eine besondere Wochenschrift für Gewerbe, Handel und Geldwesen. Die I. b., die früher "L'Indépendant" hieß und seit 1843 ihren jetzigen Titel führt, ist das verbreitetste Blatt in Belgien