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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Iskander; Iskánderijeh; Iskanderûn; Iskardo; Isker; Iskimid; Iskra; Iskudar; Isla; Isla-Christina; Islâm

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Iskander - Islam

hat 7728,2 qkm, 248 343 E., Eisenerze, Mühlsteine, Salz, Mineralwässer, Acker- und Melonenbau, Vieh-, Bienenzucht und Salzsiederei. -

2) Kreisstadt im Kreis I., 130 km südöstlich von Charkow, rechts des Donez, hat (1888) 21533 E., in Garnison die 3. donische Kosakenbatterie, fünf Kirchen, eine Realschule, Reste alter Befestigung, Wollwäscherei, Talg- und Wachssiederei, Töpferei und Handel mit Wolle, Bauholz, Honig und Wachs.

Iskander (Iskender), die orient. Bezeichnung Alexanders d. Gr. - I. ist Pseudonym des russ. Schriftstellers Alexander Herzen (s. d.).

Iskánderijeh, s. Alexandria (in Ägypten).

Iskanderûn, kleinasiat. Hafen, s. Alexandrette.

Iskardo, Hauptstadt von Baltistan, s. Skardo.

Isker oder Iskra, der Oskios der Griechen und Öscus der Römer, rechter Nebenfluß der Donau in Bulgarien, entspringt am Nordabhang des Rilo-Dagh, sammelt seine Quellbäche in dem 960 m hoch gelegenen Becken von Samakov, bricht zwischen Balkan- und Vitosgebirge zum Becken von Sofia durch, durchbricht dann in engem gewundenem Thale in nördl. Richtung den Balkan, durchschneidet das bulgar. Flachland und mündet, weder flöß- noch schiffbar, oberhalb der Alutamündung. Seine Länge beträgt 240 km, sein Gebiet 8792 qkm.

Iskimid, Stadt in Bithynien, s. Ismid.

Iskra, Nebenfluß der Donau, s. Isker.

Iskudar, Stadt in Kleinasien, s. Skutari.

Isla, José Francisco de, span. Satiriker, geb. 24. März 1703 zu Vidanes (Leon), zeichnete sich als Mitglied des Ordens der Jesuiten in mehrern Klöstern als Lehrer und Prediger aus und ging 1767 nach der Vertreibung der Jesuiten aus Spanien nach Bologna, wo er 2. Nov. 1781 arm und gelähmt starb. Schon in "La juventud triunfante" (1727) und "Dia grande de Navarra" (Madr. 1746) zeigte er sich als talentvollen Satiriker. Eine bleibende Stelle in der span. Litteratur erwarb ihm seine unter dem Namen Don Francisco Lobon de Salazar herausgegebene "Historia del famoso predicator Fray Gerundio de Campazas, alias Zotes" (Madr. 1758), die in dem ironisch dargestellten Lebenslaufe des Helden den bombastischen Kapuzinadenstil, der sich auf den span. Kanzeln eingenistet hatte, dem Gelächter preisgab und vernichtete. Die Inquisition verbot Schrift und Gegenschriften. Der zweite Teil erschien erst 1768 und in besserer Ausgabe 1770 mit dem fingierten Druckorte Campazas (d. i. Madrid). Es ist das vorzüglichste Sittengemälde Spaniens im 18. Jahrh., wenn es auch etwas eintönig, die Satire mehr witzig als geistvoll ist, und die Nachahmung des Cervantes stark hervortritt. In den spätern Ausgaben erschien das Werk mit einem dritten Teile: "Coleccion de varias peizas relativas á la obra de Fray Gerundio", vermehrt. Unter seinen Übersetzungen aus dem Französischen ist die nach seinem Tode erst (7 Tle. in 4 Bdn., Madr. 1797 u. ö.) erschienene des "Gil Blas" von Lesage berühmt dadurch, daß I. hier die später besonders von Llorente vertretene Behauptung aufstellte, Lesage habe den ganzen Roman einem Spanier entwendet. (Vgl. Franceson, Essai sur la question de l'originalité de "Gil Blas" (Lpz. 1857.) Die Fortsetzung, welche I. hinzufügte, ist wenig gelungen. Nach seinem Tode erschienen auch seine "Cartas familiares" (6 Bde., Madr. 1790) und "Rebusco de sus obras literarias" (2 Bde., ebd. 1797). Eine Auswahl seiner Werke bildet den 15. Band

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der "Biblioteca de autores españoles" (Madr. 1850). Die beste Ausgabe des "Fray Gerundio" ist die von Lidforß (2 Bde., Lpz. 1885); eine deutsche Übersetzung hatte Bertuch (ebd. 1773) gegeben. - Vgl. Goudeau, Les prêcheurs burlesques en Espagne (Par. 1891).

Isla-Christina, Ort bei Ayamonte (s. d.) in der span. Provinz Huelva.

Islâm, d. i. "Hingabe" (des Menschen) an Gott, wurde von Mohammed das aufrichtige Bekenntnis zu der durch ihn verkündeten Religion genannt. Diese forderte den Glauben an den einzigen allmächtigen Gott (Allâh), den Mohammed den Barmherzigen, Erbarmer (Al Rahmân al Rahîm) nannte, an die Vorherbestimmung der Handlungen und Schicksale der Menschen durch Gott, an die Auserwahlung Mohammeds und seine Sendung an die ganze Menschheit als "Beschluß der Propheten", an das zukünftige Leben nach dem Tode und die Vergeltung der guten und schlechten Handlungen in Paradies und Hölle, an die Auferstehung der Toten und den "jüngsten Tag". Mohammed, der sich selbst in der ersten Zeit seines Auftretens als Reformator und Wiederhersteller der reinen, dem Abraham geoffenbarten Religion bezeichnete, knüpfte seine Lehren an die heiligen Schriften der Juden und Christen an, von deren Inhalt er jedoch auf Grund der Mitteilungen von Mönchen und jüd. Halbgelehrten nur ganz verschwommene und verkehrte Kenntnis besaß, und von denen er die Meinung verbreitete, daß sie, in denen sein Erscheinen und sein Beruf vorher verkündigt sei, von den "Schriftbesitzern" (so nannte er Juden und Christen) gefälscht worden seien; er forderte die Anerkennung der alten Offenbarungen (Thora, Psalter und Evangelium) und den Glauben an die Sendung der ihm vorangegangenen Propheten von Adam bis Christus. Dem Christentum gegenüber opponierte er scharf gegen den Glauben an die göttliche Natur Jesu und an die Vaterschaft Gottes, dem Judentum gegenüber gegen die Fesseln des Ceremonialgesetzes, aus dem er jedoch neben einzelnen Gesetzen auch das Verbot des Genusses des Schweinefleisches übernahm, wozu er noch das Verbot des Weingenusses fügte. Die Glaubens- und Pflichtenlehre Mohammeds hat sich im Laufe seiner Wirksamkeit allmählich entwickelt. Während der Prophet die Glaubenslehren bereits in der ersten mekkanischen Periode verkündete, fällt die Einsetzung der rituellen Gesetze zumeist in die Zeit seines Aufenthaltes in Medina. Diese machten anfangs den jüd. Religionsgebräuchen manche Konzessionen - Fasten am 10. Tage des 1. Monats (s. Muharrem), Orientation gegen Jerusalem (s. Kibla) -, die jedoch angesichts des hartnäckigen Widerstandes der Juden, die Sache Mohammeds zu unterstützen, bald aufgehoben wurden. Die vom I. geforderten Grundpflichten sind folgende: 1) der Glaube, daß es keine Gottheit giebt außer Allah und daß Mohammed der Gesandte Allahs ist, 2) die Pflicht, fünfmal täglich den obligaten Gottesdienst (Szalat) zu verrichten, 3) die Almosensteuer (Zakât) an den öffentlichen Schatz zu entrichten, 4) das Fasten im Monat Ramadhân, 5) die Wallfahrt nach Mekka. Für die rituellen Pflichten wurden gleichzeitig einige begleitende Ceremonien festgesetzt (das Waschen vor dem Gottesdienst, das Rufen zu demselben); für die Wallfahrt wurden im allgemeinen die im Heidentum geübten Gebräuche (s. Haddsch) beibehalten, jedoch in monotheistischem Geiste umgebildet und umgedeutet. Neben