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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Italien (Verwaltung. Gerichtswesen. Finanzen)

vorgelegt werden. Weder Senatoren noch Deputierte erhalten Besoldung oder Vergütung, nur steht ihnen freie Fahrt auf Dampfern und Bahnen zu. Beide Kammern tagen alljährlich. Wird die Deputiertenkammer aufgelöst, so muß innerhalb vier Monaten eine neue berufen werden. 1892 machten von 2934445 Wählern nur 55,8 Proz. vom Wahlrechte Gebrauch. - Die Beziehungen zum Papst sind durch das sog. Garantiegesetz (s. d.) vom 13. Mai 1871 geregelt. - Es bestehen folgende Orden: der Annunciatenorden (s. d.), der Mauritius- und Lazarusorden (s. d.), der Militärorden von Savoyen (s. Militärverdienstorden), der Civilorden von Savoyen (s. Verdienstorden), der Orden der Krone von I. (s. Kronenorden).

Verwaltung. An der Spitze stehen 11 Ministerien: 1) das Ministerium für die auswärtigen Angelegenheiten; 2) das Kriegsministerium; 3) das der Marine; 4) das für Ackerbau, Industrie und Handel; 5) das der öffentlichen Arbeiten; 6) das Ministerium der Gnade, der Justiz und der Kulte; 7) das der Finanzen und 8) des Schatzes; 9) das Ministerium des öffentlichen Unterrichts; 10) das des Innern und 11) das der Posten und Telegraphen. Ferner bestehen ein Staatsrat, dessen vierte Sektion als oberstes Verwaltungsgericht fungiert, und ein selbständiger Rechnungshof.

I. zerfällt in 69 Provinzen, die in Compartimenti (s. oben S. 743 a) zusammengefaßt werden. Ihre Angelegenheiten unterstehen dem Provinzialrat und der Provinzialdeputation. Der Provinzialrat (20-60 Mitglieder) wird von den berechtigten Gemeindewählern der einzelnen Kreise der Provinz auf fünf Jahre gewählt. Ein Fünftel wird jährlich erneuert. Dieser Rat versammelt sich jährlich einmal und wählt aus seiner Mitte die Provinzialdeputation (6-10 Mitglieder). Der vom König ernannte Präfekt ist Repräsentant der vollziehenden Gewalt und wird von einem Präfekturrate unterstützt. Jedem Kreise (im ganzen 197) ist ein Unterpräfekt vorgesetzt, in Venetien und der Provinz Mantua, jedem Distrikte (87) ein Distriktskommissar. Die Organe der Gemeindeverwaltung sind ein Gemeinderat, von den Wahlberechtigten auf fünf Jahre gewählt, und eine Gemeinde-Giunta, die aus 2-10 vom Gemeinderate aus seiner Mitte gewählten Beisitzern und einem Vorsteher (sindaco) gebildet ist. Der Sindaco wird in den Kreishauptstädten und Gemeinden mit mehr als 10000 E. vom Gemeinderat aus seiner Mitte gewählt, sonst vom König ernannt. Außerdem hat jede Gemeinde einen Sekretär zu bestellen. Über Beschwerden der Gemeinden entscheidet seit dem Gesetz vom 10. Febr. 1889 die Giunta provinciale amministrativa, die aus Vertretern der Staatsgewalt und des Provinzialrats besteht. Ferner hat jede Provinz ein Provinzialschulkollegium, eine Finanzintendanz, einen Sanitätsrat, eine Postdirektion, ein Centralbauamt. Für größere Gebiete sind eingesetzt die Landes-Telegraphendirektionen, die Forstdepartements, die Bezirksbergämter.

Gerichtswesen. Es bestehen fünf Kassationshöfe (Turin, Florenz, Neapel, Palermo und Rom), 20 Appellhöfe und 4 Einzelsenate, 79 Schwurgerichtsbezirke, 162 Civil- und Kriminalgerichte (Tribunali), 1535 Amtsgerichte (Preture) und (1892) 8450 Friedensrichter (conciliatori). Letztere können in bürgerlichen Streitsachen (bis 100 Lire Wert) entscheiden. In 13 größern Städten sind besondern Stadtrichtern (pretore urbano) die Strafsachen übertragen. Die Civiltribunale urteilen seit Aufhebung der Handelsgerichte (1888) auch in Handelssachen. Von den Kassationshöfen ist nur der zu Rom in Strafsachen kompetent. 1890 wurden 335918 Personen verurteilt, darunter 270613 in der ersten Instanz der Prätoren, 62080 von den Tribunalen (als erster Instanz) und 3225 von den Geschworenen. Das Militärstrafverfahren ist öffentlich.

Finanzen. Infolge der Übernahme zahlreicher Schulden der Einzelgebiete, der teuern Eisenbahnbauten und vor allem der stetig gesteigerten Ausgaben für Heer und Flotte ist die Finanzlage nicht günstig. Die Steuerlast ist sehr hoch. Es bestehen an direkten Abgaben: die Grundsteuer von 96 Mill. mit 10 Proz. Zuschlag, die Gebäudesteuer auf Fabriken und Wohnhäuser und die Einkommensteuer auf mobiles Kapital und Arbeitslohn. Indirekte Einnahmen bringen die Zölle, die Fabrikatsteuer auf Spiritus, Bier, kohlensaures Wasser, Pulver, Zucker u. s. w., die Verbrauchssteuer, die Lotterie und die Staatsmonopole auf Tabak und Salz. Von den Steuern auf Geschäftsbetrieb sind die für Registrierung und die Erbschaftssteuer am einträglichsten. Das Finanzjahr läuft vom 1. Juli bis 30. Juni. Im Budget werden die Einnahmen (ordentliche und außerordentliche) in I. Wirkliche Einnahmen, II. Bewegung der Kapitalien, III. Eisenbahnbau, IV. Durchlaufende Einnahmen getrennt; dieselben Kategorien gelten für die Ausgaben der einzelnen Ministerien. Die Ziffern für Einnahmen und Ausgaben von 1887 bis 1893 (für das letzte Jahr nach dem Voranschlag) in Mill. Lire lauten folgendermaßen:

^[Tabelle]

1887/88 1888/89 1889/90 1890/91 1891/92 1892/93

Einnahmen 1936,7 1866,6 1903,1 1898,1 1747,9 1666,1

Ausgaben 1993,8 2097,1 1879,6 1852,4 1796,0 1694,2

-57,1 -230,4 +23,5 +45,7 -48,1 -28,1

Eine Übersicht über die wichtigsten Einnahmen nach dem Budget 1893/94 giebt folgende Tabelle:

^[Tabelle]

Einnahmen Taus. Lire

I. Ordentliche

Renten der Kapitalien der Domänen 10843

Staatseisenbahnen 74251

Verschiedene Zinsen u. Renten 4011

Grundsteuer 106400

Gebäudesteuer 85600

Einkommensteuer 236036

Erbschaftssteuer 37300

Von der Toten Hand 6600

Registrierung 61000

Stempelsteuer 73300

Konsulargebühren 750

Von Bank- u. Handelsgesellschaften 9890

Hypothekengebühren 5500

Andere Konzessionen 6400

Taxe auf Eisenbahnerträgnisse 18440

Zölle 240350

Verbrauchssteuer 66687

Fabrikationssteuer 31000

Tabaksmonopol 193500

Salzmonopol 63000

Strafgelder v. Steuern 2

Lotterie 75300

Post 49000

Telegraphen 15100

Katastergebühren 1400

Punzierung 3530

Schulen 5648

Gefängnisse 6115

Geldstrafen 2250

Verschiedenes 2307

Rückzahlungen 37304

Verschied. Einnahmen 8445

Domänenpachtgelder 14474

Zinsen 19860

V. d. Gemeindesteuern in Rom und Neapel 27938

Verschiedenes 1208

II. Außerordentliche

Beiträge und Rückzahlungen 13492

Verschiedenes 520

Verkauf von Domänen 2606

Verkauf von Kirchengütern 4620

Zinsablösung 1225

Verschiedenes 713

Schuldeneinziehung 8725

Verkauf von Tiber-Obligationen 4000

Verkauf v. Obligationen zur Bonifikation von Neapel 8000

Verschiedene Schulden 81013