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Rang | Fundstelle | |
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2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0100,
von Körperzahlbis Korps |
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beabsichtigt war, ausschließlich mit Zuchthaus bestraft. Wurde eine solche K. durch einen von mehreren unternommenen Angriff verursacht, so soll jeder, welcher daran teilgenommen, schon wegen dieser Beteiligung, wofern er nicht etwa ohne sein Verschulden
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2% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0048,
von Leiche (typographisch)bis Leichenschau |
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Deutschen Strafgesetzbuches (ähnlich das Österr. Strafgesetz von 1852, §. 306 und der Schweiz. Strafgesetzentwurf von 1896) mit Gefängnis bis zu 2 Jahren und fakultativem Ehrverlust bestraft. Wegnahme von Leichenteilen wird als Übertretung mit Geldstrafe
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2% |
Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0928,
von Touchierenbis Toucouleurs |
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) bestraft (Gerichtshof erster Instanz). Das deutsche Strafrecht verschärft ebenso wie bei der fahrlässigen Körperverletzung (s. d.) die Strafe (bis zu 5 Jahren), wenn der Thäter zu der von ihm aus den Augen gesetzten Aufmerksamkeit, vermöge seines Amtes
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2% |
Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0805,
Gesetzeskunde |
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, die sich gegen das Ankündigen von Geheimmitteln in der Rheinprovinz richten - das Vergehen wird mit Geld bis zu 600 Frcs. bestraft - in erster Instanz an das Landgericht, in zweiter Instanz an das Reichsgericht.
Gifthandel. Das Strafgesetzbuch
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2% |
Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0807,
Gesetzeskunde |
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Strafgesetzbuches bestimmt in Absatz 7 Folgendes:
Mit Geldstrafe bis 150 M. oder mit Haft wird bestraft, wer verfälschte oder verdorbene Getränke oder Esswaaren feilhält oder verkauft.
Das Gesetz vom 14. Mai 1879 betrifft den Verkehr mit Nahrungsmitteln
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2% |
Drogisten →
Erster Theil →
Gesetzeskunde:
Seite 0808,
Gesetzeskunde |
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- und Geschäftsräume, von Roll-, Zug- oder Klappläden oder Vorhängen, von Möbeln und sonstigen häuslichen Gebrauchsgegenständen nicht verwendet werden.
§ 12. Mit Geldstrafe bis zu einhundertundfünfzig Mark oder mit Haft wird bestraft:
1. wer den
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0340,
von Bankingtheoriebis Bankrott |
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Umstände vorliegen, mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren bestraft wird, ist dann vorhanden, wenn ein Schuldner, der seine Zahlungen eingestellt hat, oder über dessen Vermögen das Konkursverfahren eröffnet worden ist, in der Absicht, seine Gläubiger zu
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2% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0950,
von Dieburgbis Diede |
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wichtige Einteilung ist die in einfachen und ausgezeichneten oder schweren D., welch letzterer dann vorliegt, wenn ein D. unter besonders erschwerenden Umständen verübt wurde. Nach dem deutschen Strafgesetzbuch wird ein D. als schwerer bestraft, wenn
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2% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0739,
von Kindertagbis Kinematik |
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. Carolina) den K. als Mord bestrafte, zog die gemeinrechtliche Praxis und die moderne Gesetzgebung die besondern Thatumstände dieses Verbrechens in mildernde Berücksichtigung, namentlich die Aufregung der Mutter zur Zeit der That, die Furcht vor
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2% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0128,
von Majolikabis Majolikamalerei |
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einem hochverräterischen Unternehmen, selbst wenn dies in keiner Weise zur Ausführung gekommen, mit Strafe bedroht; ebenso wird es schon bestraft, wenn sich jemand zur Vorbereitung eines Hochverrats mit einer auswärtigen Regierung einläßt oder die ihm anvertraute Macht
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2% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0798,
von Mordantbis Mordwinen |
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(Verwandten- und Gattenmord) früher ausgezeichnet und wurden härter bestraft, wie denn noch jetzt das österreichische Strafgesetzbuch (§ 134) den Meuchelmord, Raubmord, den bestellten M. und den Verwandtenmord insofern hervorhebt, als der Versuch
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2% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0562,
von Teilbaubis Teiresias |
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Begehung der That zugesagt war, soll sie als Beihilfe bestraft werden. Im übrigen werden in dem deutschen Strafgesetzbuch Mitthäter, Anstifter und Gehilfen unterschieden. Mitthäter sind diejenigen, welche ein Verbrechen gemeinschaftlich ausführen
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2% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0672,
von Geheimkontenbis Geheimmittel |
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670
Geheimkonten - Geheimmittel
oder mit Gefängnisstrafe bis 3 Monaten bestraft. - Hat das Gericht wegen Gefährdung der Staatssicherheit für eine gerichtliche Verhandlung oder für einen Teil derselben die Öffentlichkeit ausgeschlossen, so kann
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2% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0286,
von Verpflegungszuschußbis Verrat |
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geordnet. Danach wird, wer vorsätzlich Gegenstände, deren Geheimhaltung im Interesse der Landesverteidigung erforderlich ist, in den Besitz oder zur Kenntnis eines andern gelangen läßt, mit Zuchthaus nicht unter 2 Jahren bestraft (zulässig daneben
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0638,
von Beleihenbis Belemniten |
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als einfache B. bestraft, wofern nicht etwa jene Thatsachen erweislich wahr sein sollten (§ 186). Es wird ferner die einfache wörtliche B. (§ 185) mit Geldstrafe von 3-600 Mk. oder mit Haft von einem Tag bis zu sechs Wochen oder mit Gefängnis
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0703,
von Desertoria sententiabis Desèze |
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bestraft, in leichten Fällen nur disziplinarisch mit Arrest, z. B., wie es öfters vorkommt, bei Rekruten, die aus Heimweh nach Hause gehen und nach einigen Tagen wiederkommen oder vom Vater zurückgebracht werden. Nur bei verschuldeter Abwesenheit über 7
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1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0265,
von Notidanusbis Notker |
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. Das deutsche Strafgesetzbuch bestraft die N. mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 600 Mk., wofern nicht etwa durch die N. ein schwereres Verbrechen, z. B. eine Notzucht, begangen wurde. Das Vergehen der N. ist vollendet, sobald das dem
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1037,
von Unzelmannbis Unzuchtsverbrechen |
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Frauensperson durch die Strafe der öffentlichen Kirchenbuße geahndet wurde. Das moderne Strafrecht erachtet den außerehelichen Geschlechtsverkehr an und für sich nicht mehr als strafbar. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch insbesondere bestraft
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 1012,
Zweikampf |
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und wird ohne Rücksicht auf einen Erfolg mit Festungshaft von drei Monaten bis zu fünf Jahren bedroht. Eine bei regelrechtem Z. zugefügte Körperverletzung wird nicht besonders bestraft; die Tötung des Gegners dagegen ist mit Festungshaft nicht unter drei, bez. nicht
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1% |
Brockhaus →
3. Band: Bill - Catulus →
Hauptstück:
Seite 0425,
von Brandschorfbis Brandstiftung |
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Menschen sich darin befanden: ein unbesetzter, auf der Fahrt begriffener Personenwagen der Eisenbahn), und sie wird mit 1-15 Jahren Zuchthaus bestraft, wogegen Zuchthaus von 10 bis 15 Jahren oder lebenslängliches Zuchthaus eintritt, falls der Brand den
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1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0092,
von Glückshakenbis Glückstadt |
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. ist nach
deutschem Strafrecht in dreifacher Beziehung strafbar:
1) Wer aus dem G. ein Gewerbe macht, wird mit Gefängnis bis zu 2 Jahren bestraft (fakultativ auch mit Geldstrafe von 300 bis zu 6000 M. sowie Verlust
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0204,
von Börsenschiedsgerichtbis Börsensteuer |
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Aufbewahrung von fremden Wert- ^
papieren ist aber durch ein besonderes Gesetz (Depot- !
gesetz, s. Depositum) vom 5. Juli 1896 erfolgt. z
Mit Gefängnis und zugleich mit Geldstrafe bis !
15000 M. wird bestraft, wer in betrügerischer Ab
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1% |
Emmer →
Hauptstück →
Hauptstück:
Seite 0081,
Italien |
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durch den Glauben an einen "guten" und an einen "bösen" Geist; andererseits durch die Fortdauer der Seele nach dem Tode, welche in diesem anderen Leben belohnt oder bestraft wird. Das Bestreben, die Zukunft zu erforschen, führte zu einer Ausbildung
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0266,
von Vergettebis Vergniaud |
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einer schweren Körperverletzung oder des Todes mit Zuchthaus nicht unter 5 oder 10 Jahren oder auf lebenslang bestraft, wer vorsätzlich einem andern, um dessen Gesundheit zu beschädigen, Gift oder andere Stoffe beibringt (durch Gewalt, Täuschung
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0513,
von Amtseidbis Amtsgerichte |
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hinsichtlich des dadurch begangenen Amtsverbrechens bestraft, wobei die Rücksicht auf den geleisteten Eid straferhöhend wirkt. Vgl. Deutsches Strafgesetzbuch, § 359.
Amtsentlassung, s. Dienstentlassung.
Amtserschleichung (Crimen ambitus
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0997,
Gefängniswesen (Vorsorge für Gesundheit, Disziplin, Beschäftigung der Gefangenen) |
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Behandlung aller derselben Strafanstalt zugewiesenen Verbrecher gefordert wird, und sodann, daß die Rücksicht auf die Sicherheit der staatlichen Ordnung gebietet, neben der Empfindlichkeit des Strafübels auch dafür zu sorgen, daß der bestrafte Verbrecher
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0221,
von Kriegsstandbis Kriegszustand |
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die Todesstrafe und in minder schweren Fällen Zuchthausstrafe. Auch wird derjenige, welcher im Feld einen Landesverrat begeht, wegen Kriegsverrats mit Zuchthaus nicht unter 10 Jahren oder mit lebenslänglichem Zuchthaus bestraft (s. Majestätsverbrechen). Schon
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0335,
von Kuppeleibis Kuppelungen |
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von Gelegenheit zur Unzucht begangen wird, und soll nach dem deutschen Strafgesetzbuch mit Gefängnis von 1 Tag bis zu 5 Jahren bestraft werden; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden
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1% |
Brockhaus →
2. Band: Astrachan - Bilk →
Hauptstück:
Seite 0918,
von Beugung (des Rechts)bis Beulé |
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. Strafgesetzentwurf von 1889 mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren bestraft. Im weitern Sinne gehört auch hierher der Amtsmißbrauch durch Erpressen von Geständnissen, durch vorsätzliche Eröffnung und Führung von Untersuchungen gegen Unschuldige
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1% |
Brockhaus →
14. Band: Rüdesheim - Soccus →
Hauptstück:
Seite 1028,
Sklaverei |
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wird mit Zuchthaus, wenn mildernde Umstände vorhanden sind, mit Gefängnis nicht unter 3 Monaten bestraft. Neben der Freiheitsstrafe soll auch auf Geldstrafen erkannt werden. Zuwiderhandlungen gegen die zur Verhütung des Sklavenraubes und Sklavenhandels erlassenen
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0515,
von Amtsverschwiegenheitbis Amtsvorsteher |
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einer Rechtssache und vorsätzliche Verhängung einer Untersuchung über Unschuldige. Ebenso wird der Beamte bestraft, welcher vorsätzlich eine ungerechte Strafe vollstrecken läßt (Zuchthaus bis zu fünf Jahren), während eine fahrlässige Handlungsweise
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1% |
Meyers →
1. Band: A - Atlantiden →
Hauptstück:
Seite 0621,
von Anstrengungsformbis Anstrich |
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; mittelbare Anstiftung, die Anstiftung zur Anstiftung. Der A. (intellektuelle, psychische, moralische Urheber) wird nach dem deutschen Strafgesetzbuch (§ 48) gleich dem Thäter bestraft. Auch der Versuch der Anstiftung ist (§ 49 a) für strafbar erklärt
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0620,
von Bégueulebis Behaim |
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entziehen, oder um ihm die Vorteile der strafbaren Handlung zu sichern. Während Wissenschaft und Gesetzgebung die B. früher als einen Fall der Teilnahme am Verbrechen behandelten, wird dieselbe jetzt als ein besonderes Delikt bestraft und zwar nach dem
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0819,
von Bestätigenbis Besteck |
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Vorteil zusagt oder gewährt in der Absicht, dadurch auf dessen amtliche Thätigkeit einzuwirken, macht sich einer strafbaren Handlung schuldig (aktive B.). Das deutsche Strafgesetzbuch unterscheidet folgende Fälle: 1) Es bestraft (§ 332) den Beamten
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0835,
von Betsaalbis Betschuanen |
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zu verschaffen, das Vermögen eines andern dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder Unterdrückung wahrer Thatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird wegen Betrugs mit Gefängnis (bis zu 5 Jahren) bestraft, neben welchem
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1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0326,
von Brandstiftungstriebbis Brandt |
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von 1 bis zu 15 Jahren ein. Dabei wird es aber noch als besonders schwere B. (§ 107) behandelt und mit Zuchthaus nicht unter 10 Jahren oder mit lebenslänglichem Zuchthaus bestraft, wenn a) der Brand den Tod eines Menschen verursacht hat, welcher sich
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1% |
Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0458,
Innere Medizin (9. Kongreß, Wien 1890) |
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Strafgesetzbuchs liegen. Nach dem genannten Paragraphen wird wegen Nötigung bestraft, wer einen andern widerrechtlich durch Gewalt oder durch Bedrohung mit einem Verbrechen oder Vergehen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt. In dem
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1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0050,
Arbeiterschutzgesetzgebung (das deutsche Arbeiterschutzgesetz vom 1. Juni 1891) |
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bestimmen versucht, an solchen Verabredungen (§ 152) teilzunehmen oder ihnen Folge zu leisten, oder andre durch gleiche Mittel hindert oder zu hindern versucht, von solchen Verabredungen zurückzutreten, wird mit Gefängnis bis zu 3 Monaten bestraft, sofern
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0079,
von Abtretungbis Abtriebsnutzung |
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. Es erklärt sich daher, daß in sehr vielen Fällen ein Erfolg nicht erzielt wird, und es entsteht alsdann die Frage, ob derjenige, welcher mit einem untauglichen Mittel die A. bewirken will oder sich an derselben beteiligt, wegen Versuchs der A. bestraft
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1% |
Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0974,
von Desinfektionsanstaltenbis Desintegrator |
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., und wenn infolge der Vernachlässigung Vieh von der Seuche ergriffen worden, mit Geldstrafe bis zu 3000 M. oder Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. 2) Nach dem Reichsgesetze, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom 23. Juni 1880
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0274,
von Dieburgbis Dieckhoff |
Öffnen |
272
Dieburg - Dieckhoff
den ist, darauf abermals eine dieser Handlungen begangen hat und wegen derselben bestraft worden ist, wenn er nun - zum drittenmale - stiehlt. Die Vorstrafen müssen ganz oder teilweise verbüßt oder erlassen sein. Ein
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0743,
von Ehefraubis Ehegartenwirtschaft |
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741
Ehefrau - Ehegartenwirtschaft
ist. Nach dem Deutschen Strafgesetzbuch wird der E., wenn wegen desselben die Ehe geschieden ist (s. Ehescheidung), an dem schuldigen Ehegatten sowie dessen Mitschuldigen mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0776,
von Eidesbruchbis Eierkonservierung |
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hinzusetzen werde", wissentlich
durch ein falsches Zeugnis verletzt, fo spricht man
von einem E. im w eitern Sinne. Dasselbe gilt
von dem Sachverständigeneide. Diese Art des E.
wird als echter Meineid mit Zuchthaus bis zu
10 Jahren bestraft. Der E
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0313,
von Erpfingenbis Erratische Blöcke |
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von Menschen, Bären u. s. w., ferner Waffen, Vasen, Ringe, Geräte aus Gold und Erz.
Erpressung. Nach dem Deutschen Strafgesetzbuch (§. 253) wird wegen E. bestraft: Wer, um sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0635,
von Feigwarzenbis Feile |
Öffnen |
, wird mit dem Tode bestraft.
Feigwarzen oder Kondylome, gewisse krankhafte Wucherungen der obern Hautschichten und gewisser Schleimhautpartien, welche sich als begrenzte, bald flache, bald warzenförmige, bald gelappte (hahnenkammförmige
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0777,
von Generalversammlungen (katholische)bis Generationswechsel |
Öffnen |
8000 M. oder mit Gefängnis
bis zu einem Jahre bestraft; wer in der G. die Aktien
eines andern, zu dessen Vertretung er nicht besngt
ist, ohne dessen Einwilligung zur Ausübung des
Stimmrechts benutzt, wird zu Geldstrafe von 10 bis
:l() M. sür jede
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0056,
von Herausforderungbis Herb. |
Öffnen |
.). Die Zuwiderhandlung wird mit Geld-
strafe bis 150 M. oder mit Haft bestraft, und wenn
sie durch falsche Angaben mit Kenntnis der Un-
richtigkeit begangen wird, mit Geldstrafe bis 1000M.
oder mit Haft oder mit Gefängnis bis 6 Monaten.
Über die bei folchen
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0764,
von Religionswissenschaftbis Rellstab |
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wird (Strafe: Gefängnis bis zu zwei Jahren und fakultativ Ehrverlust). Die Grabmälerzerstörung oder Beschädigung wird als Sachbeschädigung, die unbefugte Wegnahme von Leichenteilen als Übertretung bestraft und das Abpflücken von Blumen, die auf ein Grab
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0625,
von Jacobsonbis Jamagata |
Öffnen |
in die Kreiskommunalkasse. Der J. muß versagt werden gewissen unzuverlässigen, den
nicht im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindlichen, den unter Polizeiaufsicht stehenden und gewissen bestraften Personen; einer andern Kategorie
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0729,
von Wildbad Brennerbis Wilde Jagd |
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von Fallwild ist W. und ebenso wird als W. bestraft die Verfolgung des angeschossenen Wildes auf fremdes Gebiet (Jagdfolge). Dagegen kann nach dem Ausspruche des Reichsgerichts derjenige nicht wegen unbefugter Jagdausübung bestraft werden, welcher
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0457,
von Koagulumbis Koalitionsrecht |
Öffnen |
Englands verteidigt. Nach dem erneuerten Koalitionsgesetz von 1800 wurde die Koalition wie ein Verbrechen bestraft; jede Selbsthilfe der Arbeiter auf dem Wege der Vereinigung war mit schweren Freiheitsstrafen bedroht. 1824 wurde dieses drakonische Gesetz
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1052,
von Zwangsbewegungenbis Zwangsjacke |
Öffnen |
Vernachlässigung des Erziehungsrechts gefährdet ist, oder wenn sich die Erziehungsgewalt der Eltern und die Zuchtmittel der Schule als unzulänglich erwiesen haben. Die Z. kann also zur Anwendung gebracht werden bei schon bestraften jugendlichen Verbrechern
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0113,
von Unterzungendrüsebis Unzelmann (Friedr. Ludw.) |
Öffnen |
erkannt werden kann, bestraft; doch kann auch noch Geldstrafe bis zu 3000 M. hinzutreten, wenn sie begangen wird, um sich oder einem andern einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Derselben Strafe unterliegt die U. der Vorstandsmitglieder und ähnlicher
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1% |
Brockhaus →
11. Band: Leber - More →
Hauptstück:
Seite 0507,
von Majestätsbriefbis Majolika |
Öffnen |
oder weniger strafbar. Thätlichkeit gegen den Regenten eines Bundesstaates wird von Amts wegen, dessen Beleidigung nur mit Ermächtigung des Beleidigten bestraft. Thätlichkeit gegen ein Mitglied eines bundesfürstl. Hauses wird von Amts wegen bestraft. Auch
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1% |
Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0510,
von Facettenaugebis Fächer |
Öffnen |
. bestraft werden.'
Fächer, die aus Vaumblättern, Papier, Elfen-
bein, Federn, Taffeten und andern leichten Stoffen
gearbeiteten Vorrichtungen, mittels welcher man
sich Kühlung zufächelt oder zufächeln läßt. Der Ge-
brauch der F. im Orient, in Indien
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1% |
Kuenstler →
Hauptstück →
Lexikon:
Seite 0485,
von Schubackbis Schubert-Soldern |
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behandelt, z. B.: Rückkehr de s Wanderburschen, Wiedersehen alter Freunde, der erzählende Großvater, der bestrafte Schulknabe; doch fehlt es mitunter auch an drastischer Wirkung und dem nötigen Humor. Gänzlich verfehlt war vor kurzem sein Historienbild
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1% |
Kuenstler →
Hauptstück →
Lexikon:
Seite 0503,
von Somersbis Sonne |
Öffnen |
Geburtstag, Siegesdepesche (1871), geangelt und gefangen, bestraft, die hohen Steuern (1872), unterbrochener Briefwechsel, der Schulmeister, der Friedensversuch und dîner à part.
Sondermann , Hermann , Genremaler
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Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0119,
von Ausläuferbis Auslaugen |
Öffnen |
eine verschiedene. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch (§ 3 ff.) nähert sich in dieser Hinsicht dem sogen. Territorialitätsprinzip. Es bestraft nämlich die im A. begangenen Verbrechen der Regel nach nicht, doch kann (nicht "muß") 1) ein Ausländer
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0165,
von Auswehenbis Ausweisung |
Öffnen |
des Strafgesetzbuchs mit Haft bis zu sechs Wochen bestraft. Aber abgesehen von solchen speziell im Gesetz vorgesehenen Fällen, in welchen die A. mehr den Charakter einer Strafe trägt, kann dieselbe auch als polizeiliche Maßregel zur Anwendung kommen
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0477,
von Baugesellschaftenbis Baugewerkschule |
Öffnen |
bis zu einem Jahr bestraft wird. Ebenso bestraft dasselbe mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft denjenigen, welcher als Bauherr, Baumeister oder Bauhandwerker einen Bau oder eine Ausbesserung, wozu die polizeiliche Genehmigung erforderlich
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0846,
Beute |
Öffnen |
oder Festungshaft bis zu 3 Jahren, nach Umständen unter gleichzeitiger Versetzung in die zweite Klasse des Soldatenstandes, bestraft." Weiter ist hier (Art. 31) ausdrücklich erklärt, daß Hab und Gut des feindlichen Landes unter dem besondern Schutz des
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0927,
von Biformbis Bignon |
Öffnen |
. durch die formelle Eingehung der neuen Ehe. Das deutsche Strafgesetzbuch (§ 171) bestraft die Doppelehe mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren und für den Fall, daß mildernde Umstände vorliegen, mit Gefängnis nicht unter 6 Monaten. Der Religionsdiener
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1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0325,
von Brandraketenbis Brandstiftung |
Öffnen |
der öffentlichen Ordnung (crimen vis) bestraft wurde. Das deutsche Recht des Mittelalters bedrohte den Brandstifter mit schweren Strafen, namentlich den sogen. Mordbrenner mit der Strafe des Rades, und die peinliche Gerichtsordnung Karls V. strafte
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1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0402,
von Brese-Winiarybis Bresiny |
Öffnen |
und mit Niederreißung der Mauern, Schmälerung ihres Gebiets etc. bestraft. Doch erlangte sie ihre Selbständigkeit wieder, ward jedoch schon 1339 den Visconti von Mailand unterthan, denen sie 1428 von den Venezianern entrissen wurde, welchen sie mit kurzen
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1% |
Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0684,
von Departierenbis Deportation |
Öffnen |
der Prolongation einen D., während diejenigen mit hohem laufenden Zins gleichzeitig nur mit einem Report prolongiert werden.
Deportation (lat., "Wegführung"), diejenige Art der Verbannung, wobei der Bestrafte an einen bestimmten Ort verwiesen
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0949,
von Diebsinselnbis Diebstahl |
Öffnen |
im deutschen Strafgesetzbuch (§ 370, Ziff. 1) als besondere Übertretung bestraft. 3) Die Sache muß eine fremde, also einer dritten Person zugehörig sein; an seiner eignen Sache kann man keinen D. begehen. Aus ebendemselben Grund kann auch an einer herrenlosen
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0004,
von Distributivgenossenschaftenbis Disziplinargewalt |
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ist, kriminell bestraft, während ihn nur eine Schuldisziplinarstrafe trifft, wenn er den seinem Lehrer schuldigen Respekt verletzte. Der Unterschied zwischen der öffentlichen Strafe oder Kriminalstrafe und der Disziplinarstrafe besteht also darin, daß die erstere
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Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0342,
von Ehehaftbis Ehre |
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342
Ehehaft - Ehre.
E. an dem schuldigen Ehegatten und an dessen Mitschuldigen mit Gefängnis von einem Tag bis zu sechs Monaten bestraft. Die Bestrafung eines vollendeten Ehebruchs setzt aber voraus: einmal, daß die in Frage stehende Ehe, welche
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0100,
von Feibis Feigwarze |
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oder Zeichen vorkommt, mit dem Tod bestraft. Freiheitsstrafen treten ein und zwar Zuchthaus bei heimlichem Davonschleichen oder Zurückbleiben während des Marsches zum Gefecht, für absichtliches Verderben der Waffen und Vorschützen von Verwundung
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0109,
von Felddiakonenbis Feldeisenbahnen |
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Diebstahl, sondern als ein Polizeidelikt angesehen und geahndet. So bestraft das preußische Feld- und Forstpolizeigesetz vom 1. April 1880 den F., wofern der Wert des Entwendeten den Betrag von 10 Mk. nicht übersteigt, mit Geldstrafe bis zu 150 Mk
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0137,
Ferdinand (Österreich) |
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alle liberalen Bestrebungen mit der größten Härte niedergeschlagen und bestraft. Zur Unterstützung des Absolutismus organisierte F. eine kostspielige Militärmacht. Nichtsdestoweniger kam es zu einer Reihe von politischen Verschwörungen, in deren
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0915,
von Garnisonbis Garnitur |
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formierten Garnisonbataillonen), nicht ganz felddienstfähige Mannschaften (Halbinvaliden), früher auch unzuverlässige und schwer bestrafte Soldaten eingestellt wurden. Friedrich d. Gr. bestrafte selbst ganze Truppenteile für schlechtes Verhalten im Kampf
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0039,
von Geistlichebis Geistliche Bank |
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von Gemeindeämtern, Vormundschaften, vom Kriegsdienst etc.; ferner ein Beneficium competentiae (s. d.); einen privilegierten Gerichtsstand sowie, daß Mißhandlung und Beleidigung eines Geistlichen strenger bestraft werden sollten. Von diesen Vorrechten sind
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0041,
von Geistliche Güterbis Geithain |
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durch die Staatsbehörde, das letztere, daß der Bestrafte mit dem Vollzug durch die Kirchengewalt einverstanden sei. Ausführlicher ist das preußische Gesetz vom 13. Mai 1873 über die Grenzen des Rechts zum Gebrauch kirchlicher Straf- und Zuchtmittel
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0566,
von Gottesfurchtbis Gottfried |
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, ausgeliehenen Kapitalien oder sonstigen Revenuen hat.
Gotteslästerung (Blasphemie), Beschimpfung von Gegenständen religiöser Verehrung. Wenn die ältere Gesetzgebung derartige Delikte besonders streng bestrafte, wie z. B. die peinliche Gerichtsordnung Kaiser
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0765,
Großbritannien (Bildung, Nahrungszweige) |
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765
Großbritannien (Bildung, Nahrungszweige).
schein hat, als ob der irische Verbrecher sich nach den Schwesterkönigreichen wende, um dort seinem Gewerbe nachzugehen. Auch die Statistik der summarisch bestraften Übertretungen und Vergehen
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0223,
von Hausflurbis Hausgesetze |
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das unbefugte Verweilen in solchen, nachdem eine Aufforderung zum Weggehen seitens des Berechtigten erfolgt ist. Dies Vergehen wird mit Gefängnis von einem Tag bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 300 Mk. bestraft. Ein besonderer
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 0284,
von Hegumenosbis Heiberg |
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, oder um ihm die Vorteile des Verbrechens oder Vergehens zu sichern, als Begünstigung. Geschieht dies nun von dem Begünstiger um seines eignen Vorteils willen, so wird derselbe als Hehler bestraft und zwar, wenn der Begünstigte einen einfachen Diebstahl
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Meyers →
8. Band: Hainleite - Iriartea →
Hauptstück:
Seite 1012,
von Invinzibelbis Io |
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und das sittliche Wesen der Familie und des verwandtschaftlichen Verkehrs, wie sie erfahrungsmäßig auch zur Degeneration der Nachkommenschaft führt. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch bestraft den Beischlaf zwischen Verwandten auf- und absteigender
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0453,
von Landfriedensbruchbis Landgericht |
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wurde. Ein solcher L. wurde, nachdem das Faustrecht (s. d.) in Deutschland für ungesetzlich erklärt und der sogen. Ewige Landfriede errichtet worden war, mit der Reichsacht und später mit dem Schwert bestraft. Heutzutage bezeichnet man mit L
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0432,
von Meinekebis Meinhold |
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eines Eides verbieten und die Gesetze den Religionsgenossen statt des Eides eine feierliche Beteurungsformel gestatten. Diese Beteurungen gelten dem Eid gleich, und ihre Falschheit wird als M. oder fahrlässiger Falscheid bestraft. Mit Recht hat
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0613,
von Milchzähnebis Miles gloriosus |
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anheimgibt. So wird z. B. derjenige, welcher bereits zweimal als Dieb im Inland bestraft wurde, bei dem dritten Diebstahl mit Zuchthaus von einem bis zu zehn Jahren bestraft. Liegen aber m. U. vor, ist z. B. der Wertbetrag des Gestohlenen nur ein ganz
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0624,
von Militärverdienstkreuzbis Militärverdienstorden |
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und Vergehen derselben werden, wenn auch vor besondern Militärgerichten, doch nach dem bürgerlichen Strafgesetzbuch bestraft, während für die M. die besondern Vorschriften des Militärstrafgesetzbuchs, welche das Militärstrafrecht bilden, maßgebend
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Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0988,
von Nahrungsmittelbis Nahrungspflanzen |
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. Mit Gefängnis bis zu 6 Monaten und (oder) mit Geldstrafe bis zu 1500 Mk. wird bestraft: 1) wer zum Zweck der Täuschung im Handel und Verkehr N. oder Genußmittel nachmacht oder verfälscht, 2) wer wissentlich N. oder Genußmittel, welche verdorben
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0187,
von Polizeiaufsichtbis Poliziano |
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bis zu sechs Wochen bestraft. In Frankreich ist die P. durch Gesetz vom 30. Juni 1874 geregelt; das Maximum der P. ist hiernach der Zeitraum von 20 Jahren. Die Regierung hat das Recht, dem entlassenen Sträfling den Aufenthalt an gewissen Orten zu
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0433,
von Prsh.bis Prügelstrafe |
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, körperliche Züchtigung, ist in den deutschen Staaten nur noch als Disziplinarstrafmittel in manchen Gefängnisanstalten zulässig, während in verschiedenen Staaten auch in dieser Hinsicht die P. beseitigt ist. Als beschimpfende, das Ehrgefühl des Bestraften
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Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0595,
von Raubbaubis Raubtiere |
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unter fünf Jahren, bestraft, wenn der Räuber bewaffnet war; wenn der R. von mehreren ausgeführt wurde, welche sich zur fortgesetzten Begehung von R. oder Diebstahl verbunden hatten; wenn der R. auf einem öffentlichen Weg, einer Straße
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Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0444,
Schiedsrichter |
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bei dem zuständigen Gericht. Bestechung und Bestechlichkeit eines Schiedsrichters wird nach dem deutschen Strafgesetzbuch in derselben Weise bestraft wie bei einem wirklichen Richter. Auch wird der S., welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0362,
Strafrecht (Allgemeines) |
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Handlungen. Mißbräuchlich waren daher die in der englischen Rechtsgeschichte vorkommenden Bills of attainder, wonach im Weg der Gesetzgebung gewisse Handlungen nicht für die Zukunft für strafbar erklärt, sondern hinterher bestraft wurden
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0370,
von Strandlinienbis Strangulieren |
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oder mit lebenslänglichem Zuchthaus bestraft. Wurde eine S. fahrlässigerweise verursacht, so tritt (§ 326) Gefängnisstrafe ein. Wer endlich ein Schiff, welches als solches oder in seiner Ladung oder in seinem Frachtlohn versichert ist, sinken oder stranden macht
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0780,
von Totreifebis Toul |
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durch die leidenschaftliche Erregung das Bewußtsein des Thäters als getrübt erscheint, mit geringerer Strafe bedroht ist als der Mord. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch bestraft den Totschläger mit Zuchthaus von 5-15 Jahren. Dabei gilt es als Straferhöhungsgrund, wenn
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Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 1031,
von Unterpachtbis Unterschrift |
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es die einfache U. nur mit Gefängnis bis zu drei Jahren bedroht. Beim Vorhandensein mildernder Umstände kann auf Geldstrafe bis zu 900 Mk. erkannt werden. Wie beim Diebstahl, wird auch bei der U. der Versuch bestraft. Ebenso haben beide Verbrechen
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16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0097,
von Verbrechenbis Verbrüderungs-Entsagungsrevers |
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) im Gegensatz zum einfachen V. Wird dagegen eine verbrecherische Handlung milder bestraft als das Gattungsverbrechen, so liegt ein privilegiertes V. vor. Eine Mehrheit verbrecherischer Handlungen, welche zusammen als ein einziges V. angesehen und bestraft
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0162,
von Verstrickungbis Vertatur |
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Militärdienst zu entziehen, wird nach dem deutschen Strafgesetzbuch (§ 142) mit Gefängnis bis zu fünf Jahren und nicht unter einem Jahr bestraft; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Denjenigen, welcher einen andern
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0301,
Waadt (Geschichte) |
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. die Sehnsucht nach Befreiung vom Joch Berns wach; die Flugschriften und Zeitungsartikel Laharpes (s. d. 2) sowie die brutale Härte, womit Bern die Manifestationen der »Patrioten« bestrafte, steigerten die Unzufriedenheit. Die Verletzung der in dem
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0590,
von Widerdruckbis Widerstand |
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von 14 Tagen bis zu 2 Jahren. Wer es unternimmt, durch Gewalt oder Drohung eine Behörde oder einen Beamten zur Vornahme oder Unterlassung einer Amtshandlung zu nötigen, wird mit Gefängnis von 3 bis 5 Jahren bestraft. Wird die That von mehreren
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0758,
von Wucherblumebis Wüerst |
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Falles die Vermögensvorteile in auffälligem Mißverhältnis zu der Leistung stehen, wird wegen Wuchers ... bestraft«. Ebenso verboten ist die Ausbedingung wucherlicher Vermögensvorteile auf Umwegen, d. h. verschleiert oder wechselmäßig oder unter
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0508,
von Kontraktbruchbis Kontrollapparate |
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oder rechtsgültige Verordnungen oder gegen die von der Obrigkeit innerhalb ihrer Zuständigkeit getroffenen Anordnungen auffordern wird mit Geldstrafe bis zu 600 Mk. oder mit Gefängnis bis zu 2 Jahren bestraft.« Das Reichsgericht erblickte in der Provokation zum K
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0859,
von Sklavereibis Skorpion |
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der Jagd mit Zuchthaus nicht unter3 Jahren. Ebenso wird Sklavenhandel und alles, was damit zusammenhängt, mit Zuchthaus bestraft. Bei mildernden Umständen darf auf Gefängnis, jedoch nicht unter 3 Monaten, erkannt werden. Neben der Freiheitsstrafe
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Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0561,
von Amtsdeliktebis Amtsgerichte |
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Verletzung nicht als Meineid oder Eidesbruch, sondern nur soweit ein Amtsvergehen vorliegt, als solches bestraft wird. Auch vor Ablegung des A. begangene Amtsvergehen sind jedoch schon als solche straffällig. Der A. für die deutschen Reichsbeamten
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