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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Kaufhandel; Kaufladen; Kaufmann

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Kaufhandel – Kaufmann (Joh. Gottfr.)

Kaufhandel, s. Handel (Bd. 8, S. 731 a).

Kaufladen, s. Laden.

Kaufmann, wirtschaftlich und nach gemeinem Sprachgebrauch derjenige, welcher den Handel als seinen Beruf, also als seine Hauptbeschäftigung treibt. In diesem Sinne bilden die Kaufleute einen Stand, zu welchem auch die Handlungsgehilfen (s. d.) gerechnet werden. Landesgesetzlich wurden früher zu den Kaufleuten die gerechnet, welche der Kaufmannsgilde angehörten; der Code de commerce definiert im Art. 1: Sont commerçans ceux qui exercent des actes de commerce et en font leur profession habituelle, während die Engländer als Merchant die bezeichnen: who make it their living to buy and sell by a continued assiduity or frequent negotiation in the mystery of merchandizing. In einem vornehmern Sinne wird K. entgegengesetzt dem Handelsmann, Händler, Krämer, Trödler, Kleinkaufmann, Minderkaufmann (s. d.). Noch vornehmer wird der im Welthandel auftretende Großkaufmann als Kaufherr bezeichnet. Sonst unterscheidet man die Kaufleute je nach der Art des Handels (s. d.), welchen sie betreiben. Das Deutsche Handelsgesetzbuch versteht unter K. im Sinne seiner Bestimmungen den, welcher gewerbsmäßig (s. Handelsgewerbe) Handelsgeschäfte (s. d.) im eigenen Namen betreibt oder betreiben läßt, einschließlich der Handelsgesellschaften (s. d.). K. in diesem Sinne ist also nicht der Prokurist, der Handlungsgehilfe, der stille Gesellschafter, der Aktionär, der Direktor einer Aktiengesellschaft als solcher, wohl aber der Teilhaber einer Offenen Handelsgesellschaft. K. in diesem Sinne ist auch, wer die Handelsgeschäfte zwar gewerbsmäßig, aber als Nebenbeschäftigung betreibt, auch der Staat, soweit er gewerbsmäßig Handelsgeschäfte betreibt, z. B. als Eisenbahnbetriebsunternehmer, das Deutsche Reich, soweit es die Post betreibt. K. in diesem Sinne ist auch ein Unmündiger oder ein anderer Handlungsunfähiger, sofern sein Vormund oder Pfleger in seinem Namen Handelsgeschäfte gewerbsmäßig betreibt. Über Frauen, welche Handel treiben, s. Handelsfrau. Aus Gründen des öffentlichen Rechts dürfen öffentliche Beamte und Offiziere nicht Kaufleute sein.

Beim Betriebe des Handels unterliegt der K. im allgemeinen den Bestimmungen des Bürgerlichen Rechts und des Strafrechts. Auch die gesetzlichen Bestimmungen über den Konkurs und den strafbaren Bankrott (s. d.) sind jetzt für Kaufleute dieselben wie für Nichtkaufleute. Doch sind die kaufmännischen Rechtsbeziehungen im besondern Gegenstand des Handelsrechts (s. d.), das in den meisten civilisierten Staaten kodifiziert ist (s. Handelsgesetzbuch), Über das Verhältnis des K. zu Fabrik und Handwerk s. Handel und Handelsgewerbe. Über die kaufmännischen Firmen und ihre Eintragung s. Firma und Handelsregister. Über die Verpflichtung des K. zur Buchführung s. Buchhaltung und Handelsbücher. Über die Einrichtung besonderer Gerichte für Handelssachen s. Handelsgerichte und Handelssachen (Kammer für).

Kaufmann, Alexander, Dichter, geb. 14. Mai 1817 zu Bonn, studierte daselbst die Rechte, mit Vorliebe jedoch mittelalterliche Litteratur und Geschichte, und veröffentlichte 1850 «Cäsarius von Heisterbach», eine Monographie (2. Aufl., Köln 1862). In Berlin setzte er seine Studien fort und ward 1850 Archivar des Fürsten Löwenstein zu Wertheim, wo er 1. Mai 1893 starb. Seit 1857 war K. vermählt mit der Nürnbergerin Mathilde Binder (Pseudonym Amara George), geb. 5. Dez. 1835, der Dichterin der «Blüten der Nacht» (Lpz. 1856), der «Indianermythen» (Düsseld. 1856), sowie Verfasserin mehrerer Romane und Novellen. K.s lebensfrische «Gedichte» (Düsseld. 1852, mit Illustrationen von Vautier), «Mainsagen» (Aschaffenb. 1853), besonders «Unter den Reben» (Berl. 1871) machten ihn zu einem der beliebtesten Dichter des Rheinlandes. Mit seiner Gattin und Fr. Daumer gab er die «Mythoterpe» (Lpz. 1858) heraus.

Kaufmann, Christoph, herrnhutischer Arzt, «der Apostel der Geniezeit», geb. 14. Aug. 1753 zu Winterthur, studierte Arzneikunde zu Bern. Von Lavater, der ihn gleich nach Christus setzte, empfohlen, durchzog er 1776 in auffallender Tracht und mit affektiert einfacher und naturgemäßer Lebensweise Deutschland, um sich nach dem dessauischen Philanthropin zu begeben, wurde in Weimar von dem Herzog Karl August und Goethe freundlich aufgenommen, von dem Dichter-Maler Müller in seinem «Faust» als «Gottes Spürhund» persifliert, bald auch anderweitig in seiner Heuchelei und Renommisterei durchschaut und abgewiesen. 1777 kehrte er in die Schweiz zurück, führte dort ein patriarchalisches Leben und schloß sich der pietistischen Richtung an; 1781 aber mußte er die Schweiz verlassen, ging nach Schlesien, lebte von 1782 bis 1786 als Arzt in Neusalz, später in Berthelsdorf und Herrnhut, und starb 21. März 1795 in Berthelsdorf. – Vgl. Düntzer, Christoph K. (Lpz. 1882).

Kaufmann, Georg Heinrich, Geschichtschreiber, geb. 9. Sept. 1842 zu Münden, studierte in Halle und Göttingen Philologie und Geschichte, war von Ostern 1865 bis Herbst 1872 Lehrer am Gymnasium in Göttingen, dann Lehrer und später Oberlehrer am Lyceum zu Straßburg; 1888 wurde er als Professor für Geschichte an die Akademie zu Münster, 1891 an die Universität Breslau berufen. Außer der Dissertation «Die Werke des Cajus Sollius Apollinaris Sidonius als eine Quelle für die Geschichte seiner Zeit» (Gött. 1864) veröffentlichte K. die Streitschrift «Der Kampf der franz. und deutschen Schulorganisation und seine neueste Phase in Elsaß-Lothringen» (Berl. 1877), «Deutsche Geschichte bis auf Karl d. Gr.» (Bd. 1: «Die Germanen der Urzeit», Lpz. 1880; Bd. 2: «Von dem röm. Weltreiche zu der geistlich-weltlichen Universalmonarchie des Mittelalters 419–814», ebd. 1881) und «Die Geschichte der deutschen Universitäten» (Bd. 1: «Vorgeschichte», Stuttg. 1888); außerdem gab K. mit G. Maser die «Geogr. Faustzeichnungen» (Straßb. 1875) heraus.

Kaufmann, Joh. Gottfr., Mechaniker, geb. 14. April 1751 zu Siegmar bei Chemnitz, wurde Uhrmacher in Dresden und baute seit 1775 Uhren, die zugleich Flöte und Harfe spielten. Er starb 10. April 1818 in Frankfurt a. M. – Sein Sohn Friedrich, geb. 5. Febr. 1785 zu Dresden, gest. 1. Dez. 1866 daselbst, machte sich besonders durch die Erbauung des Trompeterautomaten bekannt (1808), konstruierte mit dem Vater gemeinsam das Bellonion, das Harmonichord, das Chordaulodion und das Symphonion (1839), den Vorläufer des von seinem Sohn Friedrich Theodor (geb. 9. April 1823 in Dresden, gest. 5. Febr. 1872 daselbst) 1851 fertig gestellten Orchestrions, sämtlich Instrumente aus dem Gebiete der automatischen Musikwerke. Repräsentant des Hauses (Firma «F. Kaufmann & Sohn») ist (1893) Hermann Friedrich K., geb.

^[Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.]