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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Kirchengesangvereine; Kirchengeschichte

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Kirchengesangvereine - Kirchengeschichte

sangbuchwesens war der luth. und der reform. Kirche gemeinsam. In beiden gab seit Ende des 17. und im Laufe des 18. Jahrh. die wechselnde religiöse Zeitrichtung Anlaß zur Einführung neuer Gesangbücher. Die seit der Mitte des 18. Jahrh. entstandenen leiden an rationalistischer oder halbrationalistischer Vernachlässigung des kirchlichen Glaubensinhaltes zu Gunsten einer poesielosen Aufklärung und Moral, denen zuliebe die alten Lieder oft auf geschmacklose Weise verändert wurden. Das erste Gesangbuch der neuen Richtung gab 1766 Zollikofer für die reform. Gemeinde in Leipzig heraus; es fand bald in ganz Deutschland (auch in Kopenhagen 1782) Nachahmung, sodaß zu Ende des 18. Jahrh. fast in allen evang. Kirchen Gesangbücher dieser Art im Gebrauch waren. Ihnen gegenüber wurde sowohl von seiten des religiösen Lebens als auch von seiten des poet. Geschmacks eine Reform der Gesangbücher etwa seit dem 4. Jahrzehnt des 19. Jahrh. immer allgemeiner als Bedürfnis empfunden, und Bunsen (Versuch eines allgemeinen evang. Gesang- und Gebetbuchs, Hamb. 1833, Allgemeines evang. Gesang- und Gebetbuch, ebd. 1846, neu bearbeitet von A. Fischer, Gotha 1881), Knapp (Evang. Liederschatz, 2 Bde., Stuttg. und Tüb. 1837; 4. Aufl. 1891), Stier (Evang. Gesangbuch, Halle 1835, 1853) u. a. brachten wertvolles Material zur Herstellung anderer, diesem Bedürfnis entsprechender Gesangbücher herbei. Aber die kirchliche Reaktion nach 1848 suchte alle neuern Lieder seit der Mitte des 18. Jahrh. auszuschließen, dagegen die alten mit womöglich allen ihren dogmatischen und sprachlichen Härten wieder aufzunehmen (wofür die Eisenacher Kirchenkonferenz 1853 mit ihrer Sammlung von "150 Kernliedern" Anleitung gab) und die so hergestellten Gesangbücher den Gemeinden aufzuzwingen. Es wurden dadurch Gesangbuchsstreite zwischen Behörden und Geistlichen einerseits und Gemeinden andererseits hervorgerufen, die in manchen Gegenden, namentlich in der Pfalz und in Hannover, von weittragenden Folgen für die kirchliche Entwicklung geworden sind. In neuester Zeit hat eine Reihe von Gesangbüchern (wie die in den Provinzen Schlesien, Brandenburg, Sachsen, Rheinland und Westfalen, Ost- und Westpreußen, im Großherzogtum Weimar, Baden, Hessen) eine im ganzen glückliche Vermittelung zwischen der pietätvollen Erhaltung des Alten und seiner Anpassung an das religiöse Bewußtsein und an die Sprache der Gegenwart gefunden. Für die ganze deutsche Armee, soweit sie evangelisch ist, ist ein eigenes Evangelisches Militär-Gesang- und Gebetbuch (Berlin) eingeführt. In der röm.-kath. Kirche hat man namentlich in neuerer Zeit in vielen Diöcesen mit Genehmigung der Bischöfe deutsche Gesangbücher eingeführt. (Vgl. Bäumker, Das kath. deutsche Kirchenlied, 3 Bde., Freib. i. Br. 1883-91.) Auch für den jüd. Kultus wurden deutsche Gesangbücher in verschiedenen Gemeinden eingeführt. (S. Kirchenlied.)

Kirchengesangvereine, deutsch-evangelische, Vereine zur Pflege und Verbesserung des evang. Kirchengesangs. Die K. stellen sich als Aufgabe, durch Darbietung der vorhandenen liturgischen Schätze in vierstimmigem Gesang die Andacht beim Gottesdienst zu fördern und den musikalischen Geschmack der Gemeinden zu bilden, aber auch den kirchlichen Volksgesang selbst zu reinigen und zu erneuern. In Sulz wurde 1875 das erste evang. Kirchengesangfest veranstaltet, 1879 vereinigten sich die hess. Vereine zu einem solchen Fest in Worms und 1881 wurde ein Verband Evangelischer K. für Südwestdeutschland mit vielen Ortsvereinen begründet. Nachdem auch in Ost- und Norddeutschland alte und neue Vereine sich angeschlossen hatten, tagte 1882 der erste Deutsch-evangelische Kirchengesangvereinstag zu Stuttgart unter Leitung des Geheimrats Hallwachs aus Darmstadt. Andere Vereinstage folgten in Frankfurt a. M., Halle, Nürnberg, Bonn, Berlin, Marburg. Zu dem Verband gehören 16 Landes- und Provinzialvereine mit nahezu 800 Ortsvereinen oder Kirchenchören und 25000 Sängern und Sängerinnen, sowie 21 einzelne Ortsvereine und Kirchenchöre. Vereinsorgan ist das "Korrespondenzblatt der evangelischen K. für Deutschland" (Darmstadt) und "Siona. Monatsschrift für Liturgie und Kirchenmusik", hg. von Herold (Gütersloh). - Vgl. die Denkschriften der deutsch-evang. Kirchengesangvereinstage (seit 1882) und Zimmer, Die deutsch-evangelischen K. der Gegenwart (Quedlinb. 1882).

Kirchengeschichte, die wissenschaftliche Erforschung und Darstellung des Entwicklungsganges der christl. Kirche, sowohl nach der äußern Seite, der Ausbreitung der Kirche und ihrer Stellung zu den weltlichen Gewalten, als nach der innern Seite, der Entwicklung ihrer Glaubenslehren, ihrer Organisation, ihres Kultus und ihres Einflusses auf das Kulturleben. Die Quellen der K. sind dreierlei: 1) Öffentliche Urkunden, d. h. namentlich die Akten, Beschlüsse und Verordnungen der großen Konzilien (s. Konzil), die päpstl. Erlasse, Glaubensbekenntnisse und Liturgien, dann die Konkordate, überhaupt Gesetze und Reichstagsakten, sofern sie kirchliche Dinge betreffen; endlich im geringern Maße Gebäude, Inschriften, Grabmäler und sonstige kirchliche Denkmäler; 2) Privatzeugnisse, d. h. Schriften der christl. Schriftsteller, und 3) traditionelle Überlieferungen, d. h. Legenden und Sagen. - Hilfsmittel der K. sind die Chronologie, die kirchliche Philologie, die Diplomatik, die kirchliche Geographie und Statistik. Einzelne Zweige der K. haben sich von ihr losgelöst und sind zu selbständigen Disciplinen geworden, so die Dogmengeschichte (s. d.), dann das Kanonische Recht (s. d.), in früherer Zeit auch die Patristik (s. d.) und neuerdings die Missionsgeschichte.

Eingeteilt wird die K. in die Epochen der alten, mittlern und neuern; diese Epochen zerfallen wieder in Perioden. Als Grenze zwischen der mittlern und neuern K. wird die Reformation, von einigen kath. Schriftstellern der Humanismus oder die Entdeckung Amerikas angenommen; die alte und mittlere K. finden ihre Scheidung entweder bei Gregor d. Gr. (um 600) oder Karl d. Gr. (um 800), jedenfalls durch die Zeit des Hervortretens der german. und slaw. Völker in den Vordergrund der K. Das 1. Jahrh. pflegt man als Leben Jesu und Geschichte des apostolischen Zeitalters gewöhnlich für sich zu behandeln, wie auch das 19. Jahrh. als neueste K. oft von der neuern losgelöst wird. Die Behandlung der K. hängt von dem Begriff ab, den man sich über das Wesen der Kirche (s. d.) gebildet hat, namentlich davon, ob man die Kirche überhaupt oder eine besondere Kirche, z. B. die katholische, als Selbstzweck betrachtet und die geschichtlichen Erscheinungen nur von diesem einseitigen, konfessionellen Standpunkte aus lediglich nach ihrem Nutzen oder Schaden für die Kirche beurteilt. Die wissenschaftliche Behandlung der K.,

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