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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Kommanditwechsel – Kommers

Kommandītwechsel wird der trassierteigene Wechsel genannt. (S. Trassieren.)

Kommando (ital.), ein Befehl (s. d.), der sofortige Ausführung verlangt, auch das im Reglement zur Herbeiführung einer bestimmten Handlung (Griff, Bewegung u.a.) vorgeschriebene Befehlswort. Man unterscheidet Ankündigungs- (Avertissements-)Kommando, das die Aufmerksamkeit auf die demnächst auszuführende Bewegung lenkt und diese selbst im voraus bezeichnet, und Ausführungskommando, das, zuweilen nur die Silbe eines Wortes bildend, die sofortige genaue Ausführung bezweckt. Eine besondere Art des K. ist das Signal. Ferner ist K. ein einem einzelnen oder mehrern gegebener Sonderauftrag: K. zu einer Lehranstalt, K. zur Dienstleistung bei einem Truppenteil u.a. Dann wird auch eine von ihrem Truppenteil für besondere Zwecke zeitweilig abgetrennte, meist durch Abgeben einzelner Mannschaften (Kommandierte) von verschiedenen Unterabteilungen gebildete Abteilung K. genannt, z. B. Wachkommando, Begleitkommando, K. zum Wasserholen u.a. Ist ein K. aus Leuten verschiedener Truppenteile gebildet, so nennt man es gemischtes K. Endlich bedeutet K. auch Befehlshaberschaft, Befehlshaberstelle, militär. Behörde; in diesem Sinne spricht man von einem Generalkommando, Divisions-, Brigade-, Regiments-, Bataillonskommando.

Kommandobrücke, ein schmaler Aufbau über dem Oberdeck quer über das Schiff, der dazu dient, dem wachhabenden Offizier, Kommandanten u.s.w. einen günstigen und vor Seewasser möglichst geschützten freien Standpunkt zum Manövrieren des Schiffs zu geben. Auf Panzerschiffen sind die K. teilweise mit Stahlschilden zum Schutz gegen leichtes Geschützfeuer versehen, oder es befindet sich mitten auf der K. ein stark gepanzerter Kommandoturm, worin sich auch die Kommandoelemente (Maschinentelegraph u.s.w.) befinden.

Kommandostab, Feldherrnstab, Feldmarschallstab, Marschallstab, das Zeichen der Würde der höchsten militär. Befehlshaber. Die Fürsten verliehen den Oberbefehlshabern ihrer Heere, ursprünglich als Zeichen der obersten Gerichtsbarkeit, K., welcher Gebrauch sich bis in die neueste Zeit erhalten hat. Der K. der franz. Marschälle ist seit dem 18. Jahrh, der Baton fleurdelisé, 20 Zoll lang, 1½ Zoll stark, mit blauem Sammet überzogen und reich gestickt; an seinem Ende befinden sich goldene Ringe, deren einer den Namen des Inhabers zeigt, während auf dem andern die Devise «Terror bellis decus pacis» eingraviert ist. Der K. der preuß. Generalfeldmarschälle zeigt auf himmelblauem Sammet abwechselnd goldene Königskronen und goldene heraldische königl. Adler, an den beiden Durchschnittsflächen aber den schwarzen heraldischen königl. Adler auf weißem Grunde und ist an beiden Enden mit goldener Einfassung versehen oder auch, wie der dem Könige von Sachsen zu seinem 50jährigen Militärjubiläum (24. Okt. 1893) und der dem Feldmarschall Moltke zu seinem 90. Geburtstag verliehene, mit Diamanten besetzt.

Kommandoturm, s. Kommandobrücke.

Kommandozeichen, Flaggen, die zum Zeichen der Anwesenheit des Höchstkommandierenden auf Kriegsschiffen geheißt werden, s. Deutschland und Deutsches Reich (Bd. 5, S. 154b).

Kommassation (neulat.), die Zusammenlegung (s. d.) der Grundstücke, Güter u.s.w. ↔

Kommendatār, Kommendātor (mittellat), s. Accomenda.

Kommendatārabt, ein Abt, dem das Einkommen einer Abtei ohne Amtspflichten überwiesen ist. Solcher K. gab es früher namentlich in Frankreich viele. (S. Abbé und Kommende.)

Komménde (mittellat. commenda, vom lat. commendare, anvertrauen), Kommanderie, Komturei, ursprünglich eine erledigte, von einem benachbarten Geistlichen einstweilen verwaltete Stelle; weiterhin eine in Interimsverwaltung befindliche Pfründe, deren hauptsächliche Einkünfte ein begüterter Laie bezog. So gab es namentlich im Fränkischen Reiche Laien- oder Kommendataräbte (abbates commendatarii). Die Päpste traten dieser Verweltlichung des Kirchenvermögens zwar mit Erfolg entgegen, gestatteten aber dafür, daß höhere oder sonst begünstigte Geistliche mehrere, selbst unvereinbare Stellen als K. an sich zogen. Das Tridentinische Konzil versuchte den frühern Mißbräuchen zu steuern, und wenn auch der Papst noch K. zu erteilen befugt ist, so ist das Institut doch von keiner praktischen Bedeutung mehr.

Bei den geistlichen Ritterorden trug man den Namen K. auf die Gebiete über, welche einzelnen Ordensmitgliedern (Komturen, commendatores) zur Verwaltung oder Nutznießung übergeben wurden. Die Aufsicht über die Komtureien einer Provinz führte der Landkomtur. Auch die Dotation eines Vikars oder Altaristen bei Domkirchen heißt Kommanderie.

Kommendenbrief ist die Urkunde, mittels welcher dem kath. Geistlichen ein Kirchenamt übertragen wird. Der Bischof empfängt für diese Übertragung eine Taxe, das Kommendengeld.

Kommensalismus (neulat.), s. Schmarotzertum.

Kommensurābel (lat.) sind gleichartige Größen, die sich durch eine und dieselbe gleichartige Größe ohne Rest messen und teilen lassen. Inkommensurabel hingegen sind Größen, deren Verhältnis irrational ist, d.h. durch den Quotienten ganzer Zahlen nicht ohne einen wenn auch noch so kleinen Fehler ausgedrückt werden kann, z.B. die Seite und die Diagonale eines Quadrats, der Durchmesser und der Umfang eines Kreises.

Kommentār (lat.), ursprünglich soviel wie Notizenbuch, skizzenhafter oder tagebuchartiger Bericht (s. Commentarii); jetzt gewöhnlich soviel wie Erklärung, fortlaufende und zusammenhängende Auslegung eines Buches; Kommentātor, Erklärer; kommentieren, erklären, auslegen. (S. Exegese.)

Kommérs (vom lat. commercium), in der Studentensprache soviel wie feierliches Trinkgelage. Kommersieren, einen K. abhalten, an einem K. teilnehmen; Kommersbuch, Sammlung von Liedern, welche beim K. gesungen werden, und von Studentenliedern überhaupt; die ältesten dergleichen Sammlungen waren: «Studentenlieder, gesammelt und gebessert», von Chr. W. Kindleben (Halle 1781), «Akademisches Liederbuch» (2 Bdchn., 1782 u. 1795, von Aug. Niemann), «Trink- oder Commerschlieder» (hg. von R–d–r [J. Chr. Rüdiger], Halle 1791), «Akademisches Lustwäldlein oder Ausbund lieblicher Burschenlieder» (gesammelt durch Herkules Raufseisen, Altdorf 1794). Die verbreitetsten sind gegenwärtig die bei Teubner in Leipzig und bei Schauenburg in Lahr erscheinenden Kommersbücher. – Vgl. Robert und Richard Keil, Deutsche Studentenlieder des 17. und 18. Jahrh. (Lahr).

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