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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Konfitüren – Kongo (Strom)

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Konfiskation'

öffentlichem unbefugtem Glücksspiel (s. d.), der verdorbenen Getränke und Eßwaaren, welche feilgehalten sind, der Fußangeln und verbotenen Waffen, welche gelegt oder geführt werden (§§. 360, 367); oder obligatorisch. Hierher gehören: Münzfälschung (s. d.), Wilddiebstahl (s. d.), unbefugtes Fischen von Ausländern in Küstengewässern (s. Fischereischutz), Bestechung (s. d.) bezüglich des Empfangenen oder seines Werts, ungeaichte oder unrichtige Maße und Gewichte, vorschriftswidrige Schankgefäße (Gesetz vom 20. Juli 1881, betr. die Bezeichnung des Raumgehalts der Schankgefäße), Nachdrucke und ähnliches, gesundheitsschädliche Nahrungsmittel (s. d.), die Zoll- und Steuerdefraudationen und die Konterbande bezüglich der defraudierten u.s.w. Gegenstände und oft der gebrauchten Geräte, die gegen Einfuhrverbote bei Viehseuchen eingeführten Viehstücke (Gesetz vom 23. Juni 1880, betr. Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen), das unbefugt nachgemachte Reichskassenscheinpapier (Gesetz vom 26. Mai 1885) und Vorräte von Sprengstoffen nach Maßgabe des Sprengstoffgesetzes (s. d.). – Nach Österr. Strafgesetz (§§. 240, 241) verfallen konfiscierte Waren, Feilschaften, Geräte dem Armenfonds des Orts der begangenen That. Auch die Kassen und Gerätschaften geheimer Gesellschaften sind verfallen (§. 296). Der Österr. Entwurf von 1889 sieht die K. vor bei den Werkzeugen und Produkten des Verbrechens oder vorsätzlichen Vergehens wie das deutsche Gesetz, und bei den Bestechungen.

Konfitüren, s. Confiture.

Konflagration (lat.), Verbrennung.

Konflikt (lat.), Zusammenstoß, Zusammentreffen, Streit.

Konfliktsperiode, in Preußen die Zeit von 1862 bis 1866, in der Bismarck, als das Abgeordnetenhaus die zur Militärorganisation notwendigen Mittel verweigerte, die Regierung ohne gesetzlich festgestelltes Budget weiterführte. (S. Preußen, Geschichte.)

Konfluénz (lat.), Zusammenfluß, das Zusammenlaufen.

Konföderation (lat.), s. Föderation und Bundesstaat. – Über die Barer Konföderation s. d.

Konföderationsartikel, die erste geschriebene Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika, die 1. März 1781 in Kraft trat und durch die jetzige Verfassung 30. April 1789 beseitigt wurde.

Konföderierte, die zu einer Konföderation (s. Föderation) verbundenen Staaten.

Konföderierte Staaten von Amerika, die 11 Südstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika, die 1861 die Union für aufgelöst erklärten und einen Sonderbund bildeten. (S. Vereinigte Staaten von Amerika, Missourikompromiß, Kansas-Nebraska-Bill.) – Vgl. J. Davis, Rise and fall of the Confederate government (2 Bde., Neuyork 1881); Wilson, Division and reunion (Lond. 1893).

Konfórm (lat.), gleichförmig, übereinstimmend; Konformität, Gleichförmigkeit, Übereinstimmung; Konformation, Gestaltung, Einrichtung; Übereinstimmung. K. in der Projektionslehre, soviel wie ähnlich in den kleinsten Teilen oder winkeltreu (s. Kartenprojektion, S. 197a).

Konformisten, s. Conformers.

Konfrontation (mittellat.), Gegenüberstellung, der gerichtliche Akt, bei welchem mehrere Personen, deren Aussagen miteinander im Widerspruch stehen, zum Zweck der Aufklärung und Beseitigung dieses Widerspruchs zugleich vorgelassen und angehalten ↔ werden, einander ihre abweichenden Angaben ins Gesicht zu sagen. Die Deutsche Strafprozeßordnung (§. 58) erklärt im Vorverfahren die Gegenüberstellung mit andern Zeugen oder mit dem Beschuldigten nur dann als statthaft, wenn sie ohne Nachteil für die Sache nicht bis zur Hauptverhandlung ausgesetzt werden kann, was namentlich von Rekognition zur Feststellung der Identität des Angeschuldigten gelten dürfte. Vgl. §. 168, 205 der Österr. Strafprozeßordnung.

Konfundieren (lat.), vermengen, verwirren, verblüffen.

Konfūs (lat.), verwirrt, wirr im Kopf.

Konfusion (lat.), Vermengung, Verwirrung, Bestürzung. In der ursprünglichen Bedeutung (confusio = Zusammengießung) wird das Wort noch juristisch gebraucht, s. Commixtio. über K. der Rechte s. Vereinigung.

Konfutation (lat., «Widerlegung»), die kath. Widerlegung der Augsburgischen Konfession (s. Apologie der Augsburgischen Konfession); Konfutationsbuch (Weimarer), eine von Flacius (s. d.) veranlaßte Protestation gegen alle Abweichungen von der luth. Lehre. – Vgl. Ficker, Die K. des Augsburgischen Bekenntnisses (Lpz. 1891).

Kon-fu-tse, falsche Schreibweise für Kung-fu-tse, s. Confucius.

Kong, Hauptort (mit 15000 E., hauptsächlich Mohammedaner) der Landschaft K., im Innern des franz. Protektorats Côte d'Ivoire (Elfenbeinküste) im nordwestl. Afrika, wurde 1888 zum erstenmal von einem Europäer betreten, von dem franz. Kapitän Binger (s. d.). Es ist einer der größten Handelsplätze von Westsudan, mit Baumwollweberei, Färberei und Pferdezucht und liegt in einer welligen Ebene (700 m). Das früher vermutete Konggebirge existiert nicht.

Konge-Aa, der dän. Name der Königsau (s. d.).

Kongedybet, s. Drogden.

Kongelation (lat.), das Gefrieren einer Flüssigkeit; Erfrieren eines Gliedes; Erkältung überhaupt und Erstarrung der Teile in der Kälte; K. der Zähne, das Stumpfwerden derselben; kongelieren, gefrieren, gerinnen.

Kongeniāl (neulat.), geistesverwandt.

Kongestion (lat.), s. Blutandrang und Hyperämie.

Kongestionsabsceß, s. Absceß.

Konglomerāt (lat.), ein durch Vermittelung bewegter Gewässer entstandenes Gestein, das aus lauter nuß- bis über kopfgroßen, abgerundeten Gesteinsrollstücken (Geröllen, Geschieben) besteht, die durch ein kieseliges, kalkiges, thoniges, eisenschüssiges oder sandiges Cement miteinander verkittet sind.

Konglutination (lat.), Zusammenleimung, Zusammenklebung; Konglutināt, soviel wie Konglomerat.

Kongo, Handelsbezeichnung für mehrere aus Benzidin hergestellte Azofarbstoffe (s. d.), die Baumwolle ohne Beize direkt anfärben. K. sind rote, Kongo-Korinth braunviolette Farbstoffe. – K. oder Kamphu heißt auch eine Sorte schwarzen Thees.

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 546.

Kongo (Congo) oder Zaire, größter Strom Afrikas, an der Westküste mündend, 4200 km lang, mit einem Stromgebiet von 3206050 qkm, nach dem Amazonenstrom der größte der Erde, entspringt 1600 m ü.d.M. als Tschambesi ungefähr in 9° südl. Br. und 32° östl. L. (von Greenwich) zwischen Njassa- und Tanganikasee, umfließt das Südende des Bangweolosees, dessen Ausfluß er aufnimmt,