Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Kongo (Strom)'
geht dann unter dem Namen Luapula nach N. und strömt nach etwa 300 km gewundenen Laufs in den See Meru
oder Moero (Mkata), 850 m ü.d.M. Von hier richtet er seinen Lauf nach NNW., vereinigt sich bei Ankoro unter 6° 30‘ südl. Br. und 27° östl. L. mit dem
Lualaba (s. d.), dann unter 5° 40' südl. Br. und 26° 45' östl. L. mit dem Lukuga (s. d.), dem Ausfluß des
Tanganikasees, weiter nördlich mit dem Luama, welcher dem Westgebirge des Tanganika entquillt, und erreicht, angewachsen bis zu einer Breite von
1000 m, in 4° 15' südl. Br. und 26° 16' östl. L. von Greenwich im Lande Manjema den Ort Njangwe unter der Benennung
Lualaba. Zwischen Njangwe und dem Äquator erhält er, in direkt nördl. Richtung fließend und schiffbar, von rechts
zahlreiche unerforschte Zuflüsse aus dem mächtigen Waldgebiete, darunter den Lira, Ulindi, Lowwa, Munduku (Leopoldfluß) und Lindi. Die teilweise von
Njangwe abwärts durch Stromschnellen gestörte Schiffbarkeit wird durch sieben Katarakte, die Stanleyfälle (7.
Katarakt in 0° 30' nördl. Br.; 450 m ü.d.M.), vollkommen unterbrochen. Unmittelbar nach diesen wendet er sich als schiffbarer Strom nach NW., dann von
dem 23.° östl. L. nach W. und von dem 20.° fast unausgesetzt nach SSW. Bis zur Mündung des Kassai fließt er, nach dem Einfluß des Aruwimi bis auf
20 km sich verbreiternd, durch meist dichtbewaldetes, versumpftes Land, mit einer Unzahl von Inseln übersät. Darauf verengt sich das Flußbett, bis
zuletzt das westafrik. Schiefergebirge fast senkrecht auf die Uferränder stößt. Zwischen der Mündung des Aruwimi und des Kassai, in der tiefsten Rinne
des eigentlichen Kongobeckens, erhält der Strom Zuflüsse, von denen einige ihm den Rang als Hauptstrom streitig machen, nämlich von rechts den
Aruwimi (s. d.), den Rubi (200 km schiffbar), Mongalla (550 m breit an der Mündung, 450 [?] km lang und 325 km schiffbar), den
Mobangi (s. Uelle), Sanga (1560 [?] km lang und 750 km schiffbar), Likuala (600 [?] km lang und 300 km schiffbar),
Alima (s. d.) und Lesini (250 km lang und 150 km schiffbar); von links den Lomami oder Boloko (800km schiffbar), Lulongo (960 km
schiffbar), Ikelemba, den Ruki (Bussira, Tschuapa, schiffbar bis 2° 15' und 23° 50'; endlich den Kassai (s. d.) oder Kwa. Nach der
Aufnahme des letztern Flusses verengt sich das von Bergen eingeschlossene Bett auf 3 bis 2 km, bis es sich bei 4° 10' südl. Br. noch einmal zum
Stanley Pool (s. d., 280 m ü.d.M., 60 m tief bei 210 qkm Fläche) erweitert. Darauf folgen auf einer Strecke von 275 km (bis Boma) 32
größere Wasserfälle oder Stromschnellen, die sog. Livingstonefälle. Der Strom fällt im ganzen um 255 m. Steil
abfallende Felsmassen von 100 bis 300 m zwängen den vielfach gewundenen Lauf auf 450–300 m, bei den Jellalafällen auf 225 m ein, während
zahlreiche tief eingerissene Flüsse und Bäche in die tobenden Wassermengen sich stürzen. Bei Vivi enden die Stromschnellen. Zwischen Banana und
Shark Point mündet der K., 11 km breit und 300 m tief, mit einem Volumen von 50000 cbm in der Sekunde, in das Meer, bleibt 22 km seewärts noch durch
süßes Wasser auf der Oberfläche, 40 km durch seine Strömung, 64 km durch eine theegelbliche, und 450 km durch eine bräunliche Färbung bemerkbar.
Von der Mündung aus hat er sich ein unterseeisches, 27 km langes Bett gegraben, dessen 360 m tiefe Sohle von 180 m hohen Ufern umsäumt wird.
↔ Jährlich setzt der K. eine erdige Masse von 350 Mill. cbm in die Tiefe des Oceans ab. Der K. ist schiffbar für große Dampfer bis Boma
und Matadi, dann vom Stanley Pool bis zu den Stanleyfällen (1600 km); in Verbindung mit dem Kassai und Sankuru gewährt er eine 1265 km lange
fahrbare Wasserstraße in das Innere des Kontinents. Die Schiffbarkeit des K. mit seinen Nebenflüssen beträgt im ganzen eine Länge von 11500 km. Sie
wird beeinflußt durch ein bedeutendes Steigen und Fallen des Flusses zweimal im Jahre; an der Mündung ist der höchste Stand im Mai und Dezember,
der niedrigste im März und August. – Die Erforschungsgeschichte des Kongogebietes
s. Afrika (Bd. 1, S. 191b).
Litteratur. Burton, Two trips to Gorilla-Land and the Cataracts of the Congo
(2 Bde., Lond. 1875); Johnston, Der K. Reise von seiner Mündung bis Bolobo (aus dem Englischen von W. von Freeden, Lpz. 1884); Wauters,
Le Congo au point de vue économique (Brüss. 1885); Stanley, Der K. (2. Aufl., Lpz. 1887); ders., Durch den dunklen
Weltteil (3. Aufl., ebd. 1891); Möller, Pagels, Gleerup, Tre år i K. (Stockh. 1887); Osk. Baumann, Beiträge zur
Geographie des K. (Wien 1887); Delcommune im «Mouvement géographique» (Par.1893).
Karten: R. Kiepert, Carte du Bassin du Congo (im Maßstabe von 1:4000000, 4.
Aufl., Berl. 1886); Wauters, Carte de la région des chutes entre Matadi et le Stanley Pool (1:600000; im
«Mouvement géographique», 1888); Habenicht, Specialkarte von Afrika (10 Blatt; 3. Aufl., Gotha 1892).
Kongokonferenz, die in Berlin vom 15. Nov. 1884 bis 26. Febr. 1885 abgehaltene internationale Konferenz zur Regelung der
Handelsfreiheit am Kongo und Niger. An derselben nahmen 14 Staaten teil. Die «Erklärung in betreff der Freiheit des Handels im Gebiete des Kongo,
seiner Mündungen und der benachbarten Gebiete» wurde 1. Dez. 1884 angenommen. Dieser zufolge sollte der Handel aller Nationen vollständige
Freiheit, insbesondere von Zöllen, genießen in allen Gebieten, die das Becken des Kongo und seiner Nebenflüsse bilden, einschließlich des
Tanganikasees, und in dem Gebiete, das sich östlich des Kongobeckens hinzieht bis zum Indischen Ocean, vom 5.° nördl. Br. Bis zur Mündung des
Sambesi im Süden, wobei für diese östl. Strecke ausdrücklich ausgesprochen wurde, daß der Grundsatz der Handelsfreiheit keine Anwendung finde auf
die Gebiete, die gegenwärtig einem freien und unabhängigen Staat angehören, und daß die Mächte ihren Einfluß bei den eingeborenen Beherrschern
des ostafrik. Küstengebiets zur Geltung bringen würden, um der Durchfuhr der Waren aller Nationen die günstigsten Bestimmungen zu sichern. Alle
Mächte, welche Souveränitätsrechte oder sonstigen Einfluß in den genannten Gebieten besitzen, übernahmen die Verpflichtung, über eine
menschenwürdige Behandlung der eingeborenen Bevölkerung zu wachen, die Aufhebung der Sklaverei allmählich anzubahnen und die Unter-
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 547.
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