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Kreisausschnitt – Kreiselbewegung
Ämter in der Verwaltung und Vertretung des Kreises zu übernehmen. In Hessen sind K. die Regierungsorgane der innern Verwaltung (Beamte: der Kreisrat, welcher die allgemeine Landesverwaltung im Kreise zu führen hat und Vorsitzender des Kreistags und Kreisausschusses ist, und der Amtmann als dessen Hilfsarbeiter). Kreise (s. Kreis) werden niedere oder mittlere Verwaltungsbezirke und größere Kommunalbezirke zwar auch in andern deutschen Staaten (Bayern, Württemberg, Baden, Elsaß-Lothringen, Braunschweig, Anhalt, Meiningen) genannt; die an der Spitze derselben stehenden Behörden oder Beamten werden aber als Kreisregierung, Landrat oder Kreisdirektor bezeichnet, nur in Waldeck als Kreisamtmann.
Kreisausschnitt, s. Kreis (geometrisch).
Kreisausschuß, in Preußen eine Behörde, die durch die Kreisordnung (s. d.) von 1872 geschaffen und für die Kreisverwaltung dem Landrat zur Seite gestellt wurde. Der K. besteht außer dem Landrat, der den Vorsitz führt, aus sechs Mitgliedern, welche vom Kreistag frei aus den Kreisangesessenen gewählt werden; das Amt ist Ehrenamt auf sechs Jahre und darf nur aus den gesetzlichen Gründen abgelehnt oder niedergelegt werden; alle zwei Jahre findet Drittelserneuerung statt; Geistliche und Elementarlehrer sind auszuschließen. Der K. ist neben seiner Eigenschaft als Verwaltungsbehörde der Selbstverwaltung und der allgemeinen Landesverwaltung auch Verwaltungsgericht unterster Instanz und hat, je nachdem es sich um Beschluß- oder Streitsachen handelt, ein verschiedenes Verfahren zu beobachten. In den selbständigen Stadtkreisen besteht an Stelle des K. ein Stadtausschuß, jedoch nur für die Geschäfte der allgemeinen Landesverwaltung und der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Kreischa, Marktflecken in der Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde der sächs. Kreishauptmannschaft Dresden, an der Lungwitz, hat (1890) 1708 E., Post, Telegraph, eine Kaltwasserheilanstalt und ist Mittelpunkt der Strohflechterei. Unterhalb K. der Lockwitzer Grund.
Kreisdeputierte, die Stellvertreter des Landrats in der preuß. Kreisverwaltung. Die zwei K. werden auf sechs Jahre vom Kreistag ans der Zahl der Kreisangehörigen frei gewählt und bedürfen der Bestätigung des Oberpräsidenten. Bei Behinderung des Landrats treten die K. nach der Reihenfolge ein, doch kann die Stellvertretung auch kommissarisch einem Regierungsbeamten übertragen werden. Bei kürzerer Behinderung des Landrats kann der Kreissekretär für ihn fungieren, doch nie im Vorsitz des Kreistags und Kreisausschusses.
Kreisdirektor, s. Landrat.
Kreis-Eisenbahn Flensburg-Kappeln, s. Deutsche Eisenbahnen (Bd. 4, S. 1004, D, Ⅲ, Nr. 21).
Kreiselbewegung oder Gyralbewegung, eine besondere Rotationsbewegung, bei der die Achse in bestimmter Weise frei beweglich ist. Nachstehende Fig. 1 zeigt einen Kreisel (Gyroskop), der aus einer mit einem Randwulst versehenen Scheibe a auf einer in Spitzen laufenden Stahlachse b besteht. Diese Spitzen sind in einem messingenen Ringe c befestigt, der mit einem Ansatzstück n versehen ist, in dessen unterer Fläche sich eine kleine Vertiefung bei o befindet. Wird nun die ganze Vorrichtung in der Stellung, wie es die Figur zeigt, mittels dieser Vertiefung auf eine Stahlspitze aufgesetzt, so fällt sie, wenn die Scheibe a nicht rotiert, um o sich drehend, durch ihr Gewicht herab, bis z den Boden berührt. Ist jedoch die Scheibe a. in rascher Rotation (in der Richtung nach r angedeutet), so behält der ganze Apparat, trotz seines bedeutenden Gewichts, seine horizontale Lage bei, sich dabei in horizontaler Ebene langsam um seine vertikale Achse drehend (in der Richtung nach s angedeutet). Die Drehungsrichtung wie die Geschwindigkeit hängt hier ebenfalls von Drehungsrichtung und Geschwindigkeit des Schwungrades a ab: dreht sich das Schwungrad, wie in der Figur, von z aus gesehen, im Sinne des Uhrzeigers, so dreht sich auch der Apparat, von oben betrachtet, im Sinne des Uhrzeigers; schnellere Rotation des Schwungrades hat langsamere Drehung des Apparats zur Folge. An dem Bohnenbergerschen Maschinchen dreht sich eine Kugel um eine Achse in einem Ring, der um eine zur erstern senkrechte Achse in einem zweiten Ring beweglich ist, der wieder um eine zur letztern senkrechte Achse gedreht werden kann. Die Kugel ist hierbei um ihren Mittelpunkt allseitig drehbar, behält aber, in Rotation versetzt, bei beliebigen Drehungen des Apparats die Richtung der Drehungsachse bei, ebenso wie die Erdachse beim Umlauf um die Sonne sich parallel bleibt. Da die Erde keine Kugel ist, sondern gewissermaßen am Äquator mit einem Wulst versehen ist, auf den die Sonne mit einem Kräftepaar wirkt, so bleibt sich die Erdachse auch nicht vollkommen parallel, wie es oben angegeben wurde, sondern beschreibt in ungefähr 26000 Jahren einen Kegel, welche Bewegung als Präcession (s. d.) der Nachtgleichen bezeichnet wird. Zum Verständnis dieser K. dient folgende Betrachtung. Ein von Kräften nicht ergriffener Körper bewegt sich geradlinig und gleichförmig (s. Beharrungsvermögen). Sind die Massenteile eines Körpers durch ihren Zusammenhang gezwungen, kreisförmige Bewegungen auszuführen, so können sie nur durch die Wirkung einer Kraft aus der Ebene ihrer Kreisbahn ausweichen. Rotierende Körper, an denen vermöge der regelmäßigen Verteilung ihrer Masse um die Drehungsachse die Centrifugalkräfte (s. d.) im Gleichgewicht
^[Abb.: Fig. 1.]
^[Abb.: Fig. 2.]
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