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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Mahlmühle; Mahlschatz; Mahlstatt; Mahlsteuern; Mähly; Mahlzähne; Mahlzeiten

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Mahlmühle - Mahlzeiten

Luft hinter den Steinen abgesaugt wird. Frische, mit dem Mahlgut durch das Steinauge nachströmende Luft kühlt die Mahlflächen und erhöht die Arbeitsleistung der Steine. Als Material der 0,8 bis 1,5 m im Durchmesser haltenden Mühlsteine werden Sandsteine, Basalte, Lavasteine, Porphyre, Granite und Süßwasserquarze benutzt, von welchen Sorten die franz. Süßwasserquarze aus La Ferté-sous-Jouarre (Depart. Seine-et-Marne) unter dem Namen "Franzosen" die weiteste Verbreitung besitzen. Für Spitzgänge und zum Schalenausmahlen werden gern Sandsteine verwendet. Bei der Arbeitsleistung der Steine kommt zweierlei, die Fortführung des Mahlgutes durch die Steine und die Zerkleinerung, das eigentliche Mahlen, in Betracht. Zur Fortführung des Mahlgutes werden in die Mühlsteine tiefe Furchen (Hauschläge) eingearbeitet. Die dazwischen stehen bleibenden Mahlbalken erhalten die zum Mahlen bestimmte seine Schärfe (Sprengschärfe), welche etwa aller sechs Tage mittels stählerner Mühlpicken erneuert werden muß.

Die Schleudermühlen oder Dismembratoren zerschlagen das Mahlgut, während es durch zwei mit Stahlstiften versehene Mahlscheiben hindurchgeht. In umstehendem Dismembrator (Fig. 3) ist die feste Mahlscheibe D mit dem Gehäuse E verbunden, während die auf der Welle B aufgekeilte Mahlscheibe A in den Kugellagern C mit 2-3000 Umdrehungen in der Minute umläuft. Eine Speisewalze mit Regulierungsschieber F führt das Mahlgut zwischen die Mahlscheiben, nach deren Durchgang es bei G aus dem Dismembrator tritt. H ist die Antriebscheibe. Für pneumatische Elevierung eingerichtete Dismembratoren erzeugen einen so starken Luftstrom, daß derselbe das Mahlgut nach den meist 3-4 Stockwerk höher gelegenen Sichtern hebt. Die Stahlstifte der Mahlscheiben müssen in 1-2 Jahren erneuert werden.

Bei allen Mahlvorgängen wird Wärme erzeugt, welche das im Mahlgut enthaltene Wasser zum Teil verdunstet. Zur Vermeidung von Niederschlägen des verdunsteten Wassers innerhalb der Maschinen, zur Kühlung der Arbeitsflächen und zur Erhöhung der Maschinenleistung werden alle angestrengt arbeitenden M. mit Aspirationseinrichtungen versehen, welche aus einem Sauglüfter bestehen, der die warme feuchte Luft durch in den Maschinen angebrachte Filter (beim Walzenstuhl c, beim Mahlgang k) absaugt. In den flach mahlenden Mühlen müssen oft auch Aufzüge und Sichter mit dergleichen Lüftungseinrichtungen versehen werden.

Mahlmühle, s. Mühlen.

Mahlschatz (lat. arrha sponsalitia), auch Brautschenkung, bedeutet, soweit es noch vorkommt, meist soviel wie Verlobungsgeld, eine Daraufgabe zum Zeichen, daß das Verlöbnis zu stande gekommen ist. Nach dem Bayrischen Landrecht wird der M. gültig versprochen, ohne daß die Beobachtung einer Form erforderlich ist; er muß wieder herausgegeben werden, wenn die Ehe nicht zu stande kommt oder für nichtig erklärt wird. Kommt die Ehe durch Verschulden eines Teiles nicht zu stande, so erhält dieser Teil den gegebenen M. nicht zurück, verliert vielmehr auch den seinerseits erhaltenen; die gleichen Bestimmungen finden sich auch im Sächs. Bürgerl. Gesetzbuch. Dem Deutschen Rechte entspricht es, daß der M. dem Verlobten, wenn die Ehe zu stande kommt, verbleibt. (S. auch Braut.)

Mahlstatt (von dem althochdeutschen mahal, Versammlung, Vertrag), Gerichts- und Versammlungsstätte der alten Germanen. Sie befanden sich nur im Freien, im Wald, unter offenem Himmel, unter einem Baume, auf einer Anhöhe. Ein Stein war meist der Stuhl des Richters. Solche Steine finden sich in manchen Gegenden Deutschlands noch heute.

Mahlsteuern sind Verbrauchsabgaben von Mehl- und Brotfrüchten jeglicher Art. Sie stellen wegen der großen Ausdehnung des Mehlverbrauchs große Erträge in Aussicht, belasten aber die ärmern Volksklassen verhältnismäßig zu hoch. Auch können sie sich schwer der verschiedenartigen Beschaffenheit der betreffenden Nahrungsmittel anpassen; die vollständige Erfassung des gesamten Verbrauchs erscheint unmöglich. Die Erhebungsform ist entweder die der Produktionssteuer (an den Prozeß des Mahlens anknüpfend) oder die der Thorsteuer, die beim Eingang des Mehls in die Städte erhoben wird. In neuerer Zeit sind die M. verschiedentlich beseitigt worden. Die in Preußen 1820 für größere Städte obligatorisch, für kleinere fakultativ eingeführte Mahlsteuer wurde durch Gesetz vom 25. Mai 1873 als Staatssteuer abgeschafft. In Holland wurde die Mahlsteuer 1855 aufgehoben, in Italien, wo sie 1869 eingeführt war und 1878 etwa 81 Mill. aufbrachte, 1884, in Belgien wurden die gesamten städtischen Octrois 1860 beseitigt. Zur Zeit unterliegt Mehl und Getreide in Deutschland, England und Rußland keiner Binnenabgabe. In Österreich dagegen wird das Mehl ebenso wie andere notwendige Bedarfsartikel (Kartoffeln, Hülsenfrüchte, Brotfrüchte, Hafer, Heu, Stroh, Brennholz u. s. w.) in Form der Thorsteuer belastet.

Mähly, Jakob, klassischer Philolog und Dichter, geb. 24. Dez. 1828 zu Basel, studierte daselbst und in Göttingen, war dann Lehrer in Basel, habilitierte sich 1842 an der dortigen Universität und wurde 1863 außerord., 1875 ord. Professor der Philologie. Seine wissenschaftlichen Werke sind: "Sebastian Castellio" (Biographie, Bas. 1862), "Wesen und Geschichte des Lustspiels" (Lpz. 1862), "Angelus Politianus" (Kulturbild aus der Renaissance, ebd. 1864), "Richard Bentley" (ebd. 1868), Orestis tragoedia (ebd. 1866), "Der Ödipus Coloneus des Sophokles" (Bas. 1868), "Geschichte der antiken Litteratur" (2 Bde., Lpz. 1880) und akademische Gelegenheitsschriften. Auch lieferte er zahlreiche Übersetzungen griech. und röm. Dichter. Auf belletristischem Gebiet machte er sich bekannt durch "Rhigmurmel", Gedichte in Basler Mundart (Bas. 1856), die epischen Dichtungen "Mathilde" (ebd. 1854; 2. Aufl. 1862) und "Das Erdbeben zu Basel" (ebd. 1856), das Idyll "Frieden" (ebd. 1862), ferner durch Novellen, Lustspiele, Gedichtsammlungen und Jugendschriften.

Mahlzähne, s. Zahn.

Mahlzeiten, die Zeiten der Nahrungsausnahme. Unter gewöhnlichen Verhältnissen, bei der Ernährung mit gemischter (animalischer und vegetabilischer) Kost ist der Mensch nicht im stande, die gesamte Nahrung auf einmal aufzunehmen. Man verteilt daher die Speisenaufnahme auf den ganzen Tag in der Weise, daß drei- bis fünfmal je eine Portion der Nahrung verzehrt wird. Dabei wird verhütet, daß der Verdauungsapparat plötzlich zu stark gefüllt und angestrengt wird, und erzielt, daß die Verdauung und Ausnützung besser ist, indem nicht fortwährend reichliche Mengen Speisebrei die Darmbewegung anregen und dadurch die Entleerung des