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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Mahomed - Mahratten

lungsbefehl zu setzenden Vollstreckungsbefehl, der einem Versäumnisurteil gleichkommt, so daß Einspruch dagegen stattfindet. Wird die Erlassung des Vollstreckungsbefehls nicht binnen einer sechsmonatigen Frist nachgesucht, welche mit Ablauf der im Zahlungsbefehl bestimmten Frist beginnt, so verliert der Zahlungsbefehl seine Kraft derart, daß auch die Wirkungen der Rechtshängigkeit erlöschen. - Wird dagegen vor Verfügung des Vollstreckungsbefehls vom Schuldner Widerspruch gegen den ganzen Anspruch oder einen Teil desselben erhoben, so verliert der Zahlungsbefehl seine Kraft; doch bleiben die Wirkungen der Rechtshängigkeit bestehen. Gehört eine wegen des Anspruchs zu erbebende Klage zur amtsgerichtlichen Kompetenz, so wird nun die Zustellung des Zahlungsbefehls der Klageerhebung gleichgeachtet, und jede Partei kann den Gegner zur mündlichen Verhandlung vor das Amtsgericht laden. Gehört eine wegen des Anspruchs zu erhebende Klage vor die Landgerichte, so muß binnen einer sechsmonatigen Frist, welche vom Tage der Benachrichtigung von der Erhebung des Widerspruchs läuft, besondere Klage beim zuständigen Gericht erhoben werden, widrigenfalls die Wirkungen der Rechtshängigkeit erlöschen. Die Kosten des M. werden als Teil der Kosten des entstehenden Rechtsstreites angesehen. In entsprechender Weise wird durch Erhebung des Einspruchs gegen den Vollstreckungsbefehl die Sache auf den Weg der Klage gedrängt. Vgl. Civilprozeßordnung §§. 628-643. - Vgl. Skedl, Das M. (Lpz. 1891).

Mahomed, Mahomet, unrichtige Schreibungen des Namens Mohammed.

Mahón (spr. maohn), Port-, Hauptstadt, Hafenplatz und wichtige Festung auf der Südostküste der Insel Menorca (s. d.), auf steiler Anhöhe, am Hafen gleichen Namens, hat (1887) 18445 E., eine got. Hauptkirche, großen Platz (Plaza de armas), langen Quai für die größten Schiffe und meist nach engl. Stil gebaute Häuser. Der Hafen, einer der besten am Mittelmeer und größten Spaniens, ist als Kriegshafen wichtig und durch Forts und Batterien gedeckt. Fast der ganze Handel der Insel Menorca geht über M. Die Stadt ist Sitz eines deutschen Konsuls. Eine Kunststraße führt von M. nach Ciudadela (s. d.).

Mahon (spr. maóng), Herzöge von, s. Crillon.

Mahōn (spr. mĕ[h]ohn), Viscount, s. Stanhope.

Mahonĭa Nutt., Mahonie, Pflanzengattung aus der Familie der Berberideen (s. d.) mit gegen 12 Arten in Asien und Amerika. Neuerdings rechnet man die Gattung M. zu Berberis (s. d.), von der sie sich nur wenig unterscheidet. Die bekannteste Art ist M. aquifolium Nutt., ein Strauch aus Nordamerika mit lederartigen und gefiederten Blättern, deren Fiederblättchen ausgeschweift gezähnt sind. Sie bildet einen sehr beliebten immergrünen Zierstrauch in Park- und Gartenanlagen. Derselbe blüht im Frühjahr reichlich und hat gelbe in Trauben stehende Blüten, die denen der Berberitze ähnlich sind. Die im Winter bräunlich werdenden Blätter werden viel zur Kranzbinderei benutzt. Durch Samen oder Ausläufer läßt sich die M. leicht vermehren.

Mahr, Nachtmahr, s. Mart.

Mahrati, richtiger Marāṭhī, eine der neuind. Sprachen (s. Indische Sprachen), wird im Lande der Mahratten (s. d.) gesprochen. Es hat zwei Hauptdialekte, das Konkaṇī, gesprochen in Konkaṇ, dem langen Strich an der Westküste zwischen den Westghats und dem Meere, und das Dakhaṇī, gesprochen im Süden und Osten. Das M. stößt im Süden und Südosten an dravidische Sprachen und wird von mehr als 17 Mill. Menschen gesprochen. Die Sprache der Gebildeten und der Litteratur ist stark mit Sanskritworten durchsetzt. Die reiche Litteratur des M. besteht größtenteils aus religiöser Poesie und Übersetzungen aus dem Sanskrit. Die berühmtesten Schriftsteller sind: Nāmdev und Dnjānoba im 13. Jahrh.; Srīdhar, der Übersetzer der Puranas im 16. Jahrh.; Tukārām, geistlicher Dichter und Reformator des Vishṇuglaubens, gest. 1649; Moropant, Verfasser religiöser Gesänge und Bearbeiter des Mahābhārata und anderer Werke um 1720. - Die bakhar oder Annalen sind in Prosa verfaßt. Grammatiken: Navalkar, The Student’s Maráthí Grammar (2. Aufl., Bombay 1880); Maffei, Konkani Grammar (Mangalore 1882). Wörterbücher: Molesworth, A Dictionary, Maráṭhí and English (2. Aufl., Bombay 1857); Maffei, English-Konkani and Konkani-English Dictionary (Mangalore 1883); Padmanji, English-Maráṭhí Dictionary (3. Aufl., Bombay 1889).

Mahratten, richtiger Marāṭhen oder Marathen, arisches ind. Volk von festem, starkem Körperbau und von kriegerischem, grausamem Charakter. Sie wohnen im südwestl. Vorderindien von Daman bis südlich von Goa und weit ins Dekan hinein und traten erst um die Mitte des 17. Jahrh. in der Geschichte auf, wo Siwadschi die Hindustämme des südl. Indiens zu einer Nationalpartei vereinigte und schließlich die Oberherrschaft im Dekan erwarb. 1664 nahm er den Titel Radscha (König) an und ließ Münzen mit seinem eigenen Namen prägen. Er starb 1680. Sein Enkel Sahn überließ die Regierung seinem ersten Minister, der den Titel Peschwa führte. Dieser verstand es, die Würde in seiner Familie erblich zu machen und alle Gewalt an sie zu bringen. Die Familie Siwadschis behielt nur die kleinen Fürstentümer von Sattra und Kolapur, deren erstes 1848 nach dem Aussterben der dortigen Linie an die Engländer fiel. Die Peschwa schlugen ihren Sitz in Puna auf und erweiterten ihr Gebiet durch siegreiche Kämpfe. Neben ihnen erhoben sich jedoch noch andere selbständige Reiche der M. In Nagpur in Berar gründeten die Bhonslas eine eigene Herrschaft, in Indaur die Holkar, in Gwaliar Ranodschi Sindhia, in Baroda die Gaekwar. Diese Zweige befehdeten sich gegenseitig. 1761 verbanden sie sich zum gemeinsamen Kampfe gegen den Afghanen Ahmad Schah Durani, wurden aber bei Panipat völlig besiegt. Seitdem hörte jede Einheit der M. auf. Bei den Peschwa in Puna brachen Familienzwistigkeiten aus. Der sechste Peschwa Madhu Rao Narayan wurde erst nach seines Vaters Tode geboren, die Rechtmäßigkeit seiner Geburt von dem Oheim seines Vaters Raghuba, der die Herrschaft für sich forderte, bestritten. Die Anhänger des Peschwa wandten sich an die Franzosen um Hilfe, Raghuba an die Engländer. Dies führte zu dem ersten Mahrattenkriege (1779-81). In dem Vertrage von Salbai (1782) wurde der Peschwa als Herrscher bestätigt, Raghuba erhielt eine Pension, an die Engländer wurden die Inseln Salsette, Elephanta, Karandscha und Hog abgetreten. Der Peschwa endete 1795 durch Selbstmord. Ihm folgte sein Vetter Badschi Rao II., der siebente und letzte Peschwa. Von dem Holkar von Indaur hart bedrängt, nahm dieser seine Zuflucht zu den Engländern und öffnete