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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Mantuanischer Erbfolgekrieg - Manuel I.

erhielt, als Heimat Virgils genannt, der in Andes (angeblich das jetzige einverleibte Dorf Pietole) geboren wurde. Die von Langobarden und Griechen umstrittene Stadt soll schon vor Karl d. Gr. befestigt worden sein und unterstand dann zuerst ihren Bischöfen, hierauf dem Markgrafen Bonifacius von Tuscien. Von Heinrich IV. 1090 belagert, versuchte sie schon 1110 die Herrschaft der Markgräfin Mathilde abzuschütteln und ward Freistadt nach deren Tode. 1236 von Kaiser Friedrich II., 1256 von Ezzelino da Romano vergeblich belagert, wurde sie 18. Juli 1630 von den Österreichern erobert und furchtbar verwüstet. Zwar erholte sie sich nachher wieder; doch seitdem sie aufgehört hatte, Residenz zu sein, kam sie allmählich mehr und mehr in Verfall. Sie wurde 1796 von den Franzosen blockiert und ergab sich ihnen 2. Febr. 1797 unter Wurmser; 1799 wurde sie denselben von den Österreichern unter Kray wieder entrissen, Anfang 1801 aber von neuem den Franzosen übergeben (s. unten).

Das Gebiet des ehemaligen Herzogtums M. kam nach Untergang des röm. Staates an die Goten, dann an die Langobarden, unter Karl d. Gr. an das Fränkische und unter Otto d. Gr. an das Deutsche Reich. Als kaiserl. Lehn kam es an die Este und 1052 an die Markgräfin Mathilde von Toscana, später an die Bonacossi, denen es nach mißglückten Versuchen anderer Ende des 13. Jahrh. gelang, sich zu Herren der Stadt zu machen, und von diesen 1323 an Lodovigo Gonzaga, der 1329 zum kaiserl. Vikar ernannt wurde, und unter dessen Nachkommen Künste und Wissenschaften in der Hauptstadt blühten (s. Gonzaga). Der letzte Herzog aus dem Hause Gonzaga, Karl IV., starb zu Padua 1708 ohne Erben. Seitdem behielt Österreich das Land und vereinigte es 1785 mit den mailänd. Landschaften, woraus es die österr. Lombardei bildete. 1797 kam es zur Cisalpinischen, dann zur Italienischen Republik, 1805 zum Königreich Italien, 1814 wieder zu Österreich, das 1859 die westl. Hälfte, 1866 den Rest des Landes mit der Hauptstadt an Italien abtrat. - Vgl. De Castro, I processi di Mantova; notizie storiche (Mail. 1863); D'Arco, Storia di Mantova (Mantua 1871-74).

Mantuanischer Erbfolgekrieg (1628-31), s. Gonzaga.

Mantuanisches Gefäß, s. Onyx und Steinschneidekunst.

Mantumbasee, See im Kongostaat, liegt in vollständig flacher Umgebung zwischen dem Äquator und dem 1.° südl. Br., nahe östlich der Mündung des Mobangi in den Kongo. Stanley fand ihn 1883.

Manu ("Mensch"), im Veda der Vater der Menschen; er wird mit Vorliebe Manush pitā ("Vater Manu") genannt. Er spielt die Hauptrolle in der ind. Sintflutsage. Es wird erzählt, daß M. einst einem Fische, den er in seinem Waschwasser fand, das Leben schenkte. Der Fisch sagte ihm eine Sintflut voraus und rettete M., indem er sich dessen Schiff an sein Horn binden ließ und es auf den Himalaja zog. Alle Menschen wurden vertilgt bis auf M., der sich aus flüssiger Butter, dicker Milch, Molken und Quark ein Weib bildete, mit der er die Menschen zeugte. Die Tradition macht M. zum Verfasser des berühmtesten ind. Gesetzbuches, des Mānavadharmaçāstra in 12 Büchern, das aber seinen Namen vielmehr in der Schule der Manavas hat. Unser Mānavadharmaçāstra ist eine junge Bearbeitung eines ältern Werkes, das noch nicht gefunden ist, aus dem man aber Citate hat. In seiner jetzigen Gestalt ist es stark interpoliert; Buch 1 und 12 sind späte Zusätze. Die Gesetze des M. wurden von den Brahmanen zur Norm für alle Kasten erhoben und gelten noch heute als bindend. Erste Ausgabe mit dem Kommentar des Kullūka (Kalkutta 1813); die kritisch beste Ausgabe von Jolly (Lond. 1887); eine Ausgabe mit sechs einheimischen Kommentaren gab Mandlik (3 Bde., Bombay 1886); Übersetzung mit wertvoller Einleitung gab Bühler in den "Sacred Books of the East", Bd. 25 (Oxford 1886). - Vgl. Johaentgen, Über das Gesetzbuch des M. (Berl. 1863).

Manna, Insel, s. Tau.

Manual (lat.), in der Buchhaltung, s. Memorial. - An der Orgel (s. d.) heißen M. die für das Spiel der Hände bestimmten Klaviaturen (zwei bis vier). Jedes M. hat besondere Stimmen, deren Gesamtheit durch Koppeln auf ein M. (Hauptmanual) übertragen werden kann.

Manualakten oder Handakten, die Privatakten, welche der in einer Rechtssache beauftragte Sachwalter zu führen hat. Aus ihnen lassen sich die gerichtlichen Akten, wenn solche durch irgend einen Zufall verloren gehen oder beschädigt werden, ergänzen. Im Civilprozesse kann das Prozeßgericht die Vorlegung der M., soweit diese aus Schriftstücken bestehen, welche die Verhandlung und Entscheidung der Sache betreffen, anordnen. Die M. sind Eigentum des Auftraggebers. Deshalb hat dieser jederzeit ein Recht auf Einsicht derselben. Dagegen ist der Rechtsanwalt zu deren Herausgabe vor Empfang seiner Auslagen und Gebühren nicht verpflichtet. Die Pflicht zur Aufbewahrung der M. erlischt für den Rechtsanwalt mit Ablauf von fünf Jahren nach Beendigung des Auftrags und schon vorher, wenn der Auftraggeber, zur Empfangnahme der M. aufgefordert, sie nicht binnen sechs Monaten in Empfang genommen hat. Vgl. Deutsche Rechtsanwaltsordn. §. 32 und Civilprozeßordn. §. 134.

Manualoperation, s. Chirurgie (Bd. 4, S. 235 b).

Manuarium jus (lat.), Faustrecht (s. d.).

Manubien (lat.), Kriegsbeute und das daraus gelöste Geld; auch Wuchergewinn.

Manubrium (lat.), Handhabe, besonders Bezeichnung für die aus dem Orgelgehäuse hervorstehenden Knöpfe der Registerstangen (s. Register).

Manucci (spr. -nuttschi), Buchhändlerfamilie, s. Manutius.

Manucium, lat. Name von Manchester.

Manuduktion (lat.), Handleitung, Anleitung.

Manuel I. Komnenos, byzant. Kaiser (1143-80), geb. 1122, war ein Sohn des Kaisers Johannes Komnenos und gelangte bei seines Vaters Tode (8. April 1143) zur Herrschaft. 1144 vermählte er sich mit Bertha (Irene), einer Verwandten des deutschen Kaisers Konrad III. Nach Überwindung der Gefahren, die ihm der Raubzug der sicil. Normannen (1147) nach Griechenland und der zweite Kreuzzug (1147 und 1148) bereiteten, gelang es ihm, sich für lange Zeit das entschiedene Übergewicht über die Seldschuken im östl. Kleinasien und über die franz. Ritterstaaten in Syrien zu sichern. In Europa beugte er nicht allein Serbien (1151) wieder unter seine Hoheit, sondern machte auch das Reich der Magyaren (1168) zu einem byzant. Vasallenstaat. Weniger erfolgreich in seinen Kämpfen mit den sicil. Normannen und mit den Venetianern, überspannte er seine Kräfte durch die Versuche, im Bunde mit den Orientalen, mit Hilfe des Papstes und der Lombarden den deutschen Hohenstaufen Friedrich I.