Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

736

Meier (Herm. Henrich) - Meile

Meier, Herm. Henrich, Großkaufmann und Parlamentarier, geb. 16. Okt. 1809 in Bremen, war (bis 1838) Vertreter des kaufmännischen Geschäfts seines Vaters in England und Amerika und wurde 1834 zum Associé des Hauses (Firma: "H. H. Meier & Co." in Bremen) ernannt. 1846 war er in Berlin mit Erfolg für die Dampfschiffahrt zwischen Deutschland und Nordamerika thätig, 1866 ebenso bei der Regulierung verschiedener Verhältnisse zwischen Hannover und Bremen. 1856 gründete er die Bremer Bank und 1857 den Norddeutschen Lloyd, deren Vorsitzender er seitdem ununterbrochen ist. Seit 1865 ist er auch Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (s. d.). 1848 wurde M. ins Frankfurter Parlament gewählt; ferner war er als Vertreter Bremens Mitglied des Konstituierenden und des ersten Norddeutschen Reichstags sowie der Reichstage von 1881 und 1884, als Vertreter Schaumburg-Lippes Mitglied des Reichstags von 1878 und schloß sich der nationalliberalen Partei an. Außer den Handelsgeschäften widmete er seine Thätigkeit noch der Errichtung einer großen Eisenhütte am Harz und andern Werken der Montanindustrie, sowie dem Bau einer Eisenbahn in Südamerika und der Herstellung zweier deutscher überseeischer Telegraphenlinien.

Meier, Ludw. Arnold Ernst von, Jurist, geb. 12. Okt. 1832 zu Braunschweig, studierte die Rechte in Heidelberg und Berlin, war eine Zeit lang im praktischen Justizdienst thätig, habilitierte sich 1857 in Göttingen, 1866 in Berlin, war 1867 und 1868 bei der Regierung in Stettin und beim Landratsamt in Swinemünde beschäftigt, wurde 1868 außerord. Professor in Halle, 1871 ord. Professor daselbst, 1886 Kurator der Universität Marburg, 1888 Kurator der Universität Göttingen, in demselben Jahre geadelt. M. schrieb: "Die Rechtsbildung in Staat und Kirche" (Berl. 1861), "Über das Verhältnis von Justiz und Verwaltung in England" (in Agidis "Zeitschrift für Staatsrecht", Bd. 1, 1866), "Über den Abschluß von Staatsverträgen" (Lpz. 1874), "Die Reform der Verwaltungsorganisation unter Stein und Hardenberg" (ebd. 1881), "Das Verwaltungsrecht" (in Holtzendorffs "Encyklopädie der Rechtswissenschaft", 5. Aufl., ebd. 1890), "Robert von Mohl" (in der "Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft", 1878).

Meierei, s. Holländerei und Milchwirtschaft.

Meierrecht, s. Meier (Beamter).

Meig., hinter Insektennamen Abkürzung für den Entomologen Joh. Wilh. Meigen, geb. 3. Mai 1764 zu Meigen bei Solingen, gest. 11. Juli 1845. Seine Hauptwerke sind: "Klassifikation und Beschreibung der europ. zweiflügeligen Insekten" (Bd. 1, Braunschw. 1804) und "Systematische Beschreibung der europ. zweiflügeligen Insekten" (7 Bde., Hamm 1818-38).

Meigssches Eisenbahnsystem, s. Einschienenbahnen.

Meije, La (spr. mähsch), zweithöchstes Massiv in der Ecrinsgruppe der Dauphiné-Alpen (s. Westalpen), nördlich von La Bérarde in Oisans, gipfelt in dem Pic Occidental (Grand Pic de la M.) mit 3987 m; der Pic Central erreicht 3970, der Pic Oriental 3880 m. Die drei Gipfel, welche zu den steilsten der Alpen gehören, werden nördlich vom Glacier de l'Homme, de Tabuchet und de la M., auf der Südseite vom Glacier des Etansons umlagert.

Meil, Joh. Heinr., Kupferstecher und Maler, geb. 1729 zu Gotha, ging 1747 nach Leipzig. Er malte dort Pastell- und Miniaturbildnisse und begann in Kupfer zu stechen und zu radieren. 1774 ward er nach Berlin berufen, wo er 1803 als Rektor der Akademie der Künste starb. Er stach vorwiegend Blätter kleinen Umfangs, zierliche Vignetten und Illustrationen, wie sie für Almanache und die dazumal beliebten Duodezausgaben zeitgenössischer Schriftsteller erfordert wurden. Manches hat er nach Chodowiecki kopiert.

In seiner Art wohl noch geschätzter und bekannter als Johann Heinrich war der jüngere Bruder desselben, Johann Wilhelm M., geb. 1733 zu Altenburg; empfing gleichfalls seine erste künstlerische Ausbildung in Leipzig und siedelte 1752 nach Berlin über. Vor seinem Bruder ward er hier 1791 zum Rektor der Akademie gewählt und starb als Vicedirektor derselben 1805. Mit großem Geschick stach und radierte er eine große Anzahl zierlicher Bildchen im Rokokogeschmack.

Meile, Wegemaß, stammt (wie auch das frz. mille, das engl. mile, das span. milla,, das portug. milha und das ital. miglio) von dem lat. millia (Mehrzahl von mille, tausend). Die alten Römer gaben die Entfernungen nach millia passuum (d. i. nach Tausenden von Schritten) an, und eine solche altrömische M. (später "milliarium") maß 1000 geometr. Schritte von ie 5 röm. Fuß. Sie entsprach somit 1472½ m. Nach dem Zerfall des Weströmischen Reichs wurde das röm. Meilenmaß, wenn auch mit mancherlei Verschiedenheiten, von den Völkern des Abendlandes festgehalten, doch kam daneben schon früh im Mittelalter noch ein anderes, größeres auf, das aus der altgall. Leuca oder Leuga hervorging und im Spanischen und Provençalischen als Legua (s. d.), im Portugiesischen als Legoa (s. d.), im Italienischen als Lega, im Französischen als Lieue (s. d.), im Englischen als League (s. d.) erscheint. Im allgemeinen wurde in den Staaten, die sich (wie England, Frankreich, Spanien und Portugal) beider Arten von Meilenmaßen bedienten, das größere zu 3 M. gerechnet. Außerdem bestanden neben den allgemeinen Meilenmaßen solche für besondere Zwecke, wie Postmeilen, Polizeimeilen, Seemeilen.

In Deutschland rechnete man bis 1872 allgemein nach deutschen und geographischen M. (zum Unterschied von der engl. geographischen M. [Seemeile] auch genauer deutsche geographische M. genannt), deren 15 auf einen Grad des Äquators (also 5400 auf den Äquator selbst) gehen. Die Länge dieser M. wird zu 7420,44 m oder 7,42044 km angenommen; daher 1 geogr. Quadratmeile = 55,0629 qkm (1 qkm = 0,0816 geogr. Quadratmeile). Nach Art. 4 der Maß- und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund vom 17. Aug. 1868 wurde eine deutsche M. zu 7500 m (7,5 km) bestimmt (daher 1 deutsche Quadratmeile = 56,25 qkm; 1 qkm = 0,017777 deutsche Quadratmeile), sie war der frühern sächs. Post- und Polizeimeile gleich, wurde aber durch Gesetz vom 7. Dez. 1873 aufgehoben. Die preußische M. begriff 2000 Ruten oder 24 000 preuß. Fuß und war = 7,532484 km. Die bis 1878 gesetzlich gewesene österreichische Postmeile hatte 24 000 Wiener Fuß oder 4000 Wiener Klafter = 7,5859 km (also 14,650 österreichische M. = 1 Äquatorgrad). Wegmaß ist jetzt in den meisten europ. und südamerik. Staaten das Kilometer (s. d.). In England gilt als geogr. Längenmaß die Statute mile oder British mile von 1760 Yards oder