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Meßagio – Messe (kirchlich)
Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Messageries Maritimes'
ihr eine jährliche Subvention von 12763498 Frs. gezahlt wird. Folgende Linien sind in Betrieb:
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1) eine Linie nach allen Teilen des Mittelmeers;
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2) nach Indien, China und Japan;
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3) nach Brasilien und dem La Plata;
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4) nach Australien und Neucaledonien;
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5) nach Ostafrika.
(S. Dampfschifffahrt.) Die Boote nach dem Mittelmeer und dem Osten gehen von Marseille, diejenigen nach
dem Atlantischen Ocean von Bordeaux ab. Die Direktion hat sich dem Staat gegenüber verpflichtet, nur solche Dampfschiffe
einzustellen, welche in Frankreich gebaut sind; ferner dürfen die im Mittelmeer nach Alexandria, Beirut und Saloniki laufenden
Dampfer im Mittel nicht unter 13, diejenigen nach dem Peiraieus und Smyrna nicht unter 12 und die im Atlantischen Ocean
fahrenden nicht unter 14 Knoten laufen. Für die andern Linien sind 11½–12 Knoten im Durchschnitt vorgeschrieben. Die
Dampfschiffsflotte bestand Ende 1893 aus 58 Seedampfschiffen mit 196397 Registertons, darunter viele von über 6000
Registertons. Die Passagierdampfer zeichnen sich in der Mehrzahl durch Eleganz der innern Einrichtung aus.
Messalina, Valeria, die Tochter des Marcus Valerius Messalla Barbatus und der Domitia Lepida, durch
beide Eltern mit Augustus’ Schwester Octavia verwandt. Sie wurde um 38 n. Chr. die dritte Gemahlin des spätern Kaisers
Claudius, dem sie eine Tochter, Octavia, und einen Sohn, Britannicus, gebar. M. ist verrufen wegen ihrer Zuchtlosigkeit, Hab- und
Herrschsucht. Als sie sich schließlich während der Abwesenheit des Kaisers in aller Form mit dem schönen und vornehmen
Gajus Silius vermählte und diesen zum Kaiser erheben wollte, handelten für Claudius seine treuen Hausbeamten, namentlich sein
Geheimsekretär Narcissus. Er wußte dem Kaiser das Todesurteil über M. zu entlocken und ließ es sofort vollziehen. – Ad. Stahr
hat in seinem Werke «Agrippina, die Mutter Neros» (2. Aufl., Berl. 1880) den vergeblichen Versuch gemacht, den Ruf der M. zu
retten; Wilbrandt behandelte sie in seinem Schauspiel «Arria und M.» (2. Aufl., Wien 1877).
Messalla Corvinus, Marcus Valerius, Gönner und Freund des Tibullus, geb. um 64 v. Chr., studierte als
junger Mann mit dem jüngern Cicero und Horaz zu Athen. Er hielt sich zur republikanischen Partei und focht 42 bei Philippi gegen
Octavianus, trat aber später zuerst zu Antonius und dann zu Octavianus über. Als Konsul (31 v. Chr.) befehligte er auf Octavians
Seite bei Actium; später kämpfte er siegreich in Gallien (Triumph 27 v. Chr.) und bewährte sich auch sonst in Augustus’ Dienst,
ohne auf seine altadlige Würde zu verzichten. Er starb um 9 n. Chr. angeblich eines freiwilligen, durch die Qualen körperlicher und
geistiger Leiden veranlaßten Todes. Um M. C. als Gönner gruppierte sich eine Anzahl von Dichtern, voran Tibull, die im
Gegensatz zu dem gouvernementalen um Mäcenas versammelten Kreis sich politisch mehr zurückhielten. M. C. selbst war ein
großer Freund des Griechischen, übersetzte und dichtete Griechisch; außerdem verfaßte er Reden und Memoiren.
Messana, dor. Namensform für Messene und alter Name von Messina (s. d.).
Messapĭa, im Altertum der flache südöstlichste Ausläufer Italiens, bewohnt von den
↔ Messapiern, einem mit den Illyriern verwandten Stamme, dessen
Besiegung 260 v. Chr. den Schlußstein in die Einung Italiens unter Rom fügte. An der Ostküste lag der Hafen Brundisium, im
Nordwestwinkel die große griech. Kolonie Tarent (s. d.).
Messaria, Hauptstadt der Insel Kythnos (s. d.).
Meßband, soviel wie Bandmaß (s. d.).
Meßbrief, die amtliche Urkunde über die Vermessung eines Seeschiffs.
(S. Schiffsvermessung.) Die Ausstellung der M. erfolgt durch die Vermessungsbehörden der deutschen
Küstenstaaten; diese Behörden sind dem zum Reichsamt des Innern gehörenden Schiffsvermessungsamt in Berlin unterstellt.
Der Inhalt aller M. wird nach dem Datum der Ausfertigung in Listen eingetragen, die die Vermessungsbehörden führen.
Messe, entstanden aus der lat. Formel: Ite, missa est (s. d.), womit
nach dem ersten Teile des altchristl. Gottesdienstes die Katechumenen (s. d.) entlassen wurden. Mit derselben Formel wurde auch der
zweite Teil des Gottesdienstes geschlossen. Dieses am Ende der katholischen M. noch jetzt gebräuchliche Schlußwort wurde dann als
Bezeichnung für beide Teile des Gottesdienstes gebraucht und man nannte dieselben
missa catechumenorum (Katechumenenmesse) und
missa fidelium (M. der Gläubigen). Allmählich hörte diese Teilung auf und es gestaltete sich
der Gottesdienst zu einer Reihe fortgesetzter Handlungen, die unter dem Namen M. sich um das
Meßopfer als ihren Höhepunkt gruppieren. Das Meßopfer ist nach griech. und röm.-kath.
Lehre die unblutige Darstellung des blutigen Opfers Christi am Kreuze (s. Transsubstantiation und
Abendmahl). Dieses Meßopfer oder die heilige M. im engern Sinne wird von der «heiligen Kommunion», d.h.
dem Genusse des Abendmahls durch die Gemeinde unterschieden. Häufig wird die M. gefeiert («gelesen», vom Ablesen der
vorgeschriebenen Gebete), ohne daß überhaupt Gemeindeglieder zugegen sind, da nach kath. Lehre der unmittelbare Zweck der
M. nicht die Erbauung der Gemeinde, sondern die Versöhnung Gottes ist. Der Segen dieser Versöhnung aber wird denen zu teil,
welchen er vom Priester zugewendet wird (die M. für jemand applizieren), Anwesenden und Abwesenden, Gläubigen und
Ungläubigen, Lebenden und Toten. Den Lebenden können durch die M. außer Sündenvergebung auch andere göttliche
Wohlthaten vermittelt werden; die M. für die Toten (Seelenmesse,
Totenmesse, missa pro defunctis,
s. Requiem) bewirkt Abkürzung des Fegefeuers (s. d.). Für
solche M. werden Vermächtnisse gestiftet, aus denen das Meßstipendium für den die M.
lesenden Priester bezahlt wird. Daneben sind auch einzelne, dem Priester sofort durch sog. Manualstipendien zu bezahlende M.
(sog. Handmessen) gebräuchlich, wie z. B. Braut- und
Hochzeitsmessen. Die römisch-katholische M. soll streng nach dem
Missale Romanum (s. Missale) in lat. Sprache an einem konsekrierten
Altar und in der Regel von jedem Priester täglich einmal gefeiert werden. Nach der Art ihrer Feier unterscheidet man
öffentliche (missae publicae), die am Hochaltar
celebriert werden und bei denen die Gegenwart der Gemeinde vorausgesetzt wird, und
Privatmessen (missae privatae), die der
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 803.