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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Munda – Mündig

krankend, als kruppöse, diphtheritische und merkurielle Entzündung. Der Mundkatarrh, welcher durch allerhand Reizungen der Mundschleimhaut, wie beim Durchbruch der Zähne, durch scharfe Zahnränder und abgebrochene kariöse Zähne, durch sehr heiße und scharfe Speisen und Getränke, durch übermäßiges Tabakrauchen (s. Leukoplakie) oder Tabakkauen u. dgl. entstehen kann, häufig aber auch als unmittelbare Fortsetzung entzündlicher Vorgänge in benachbarten Organen (Nase, Nachen, Magen, Luftröhre) oder im Gefolge allgemeiner Infektionskrankheiten (Scharlach, Masern, Pocken, Syphilis) auftritt, giebt sich durch Rötung, Schwellung und vermehrte Sekretion der Mundschleimhaut, ziemlich starke Speichelabsonderung, faden, pappigen Geschmack, üblen Geruch aus dem M. und starken Zungenbelag zu erkennen. Besonders schwere Mundkatarrhe kommen bei der akuten wie chronischen Quecksilbervergiftung vor. Eine eigenartige, mit Geschwürbildung einhergehende Entzündung der Mundschleimhaut ist die sog. Mundfäule (Stomatitis ulcerosa, Stomacace), bei welcher sich auf der geröteten, stark geschwollenen und leicht blutenden Schleimhaut des Zahnfleisches, der Lippen und Wangen mißfarbige, stark eiternde Geschwüre bilden; dabei speichelt der Kranke viel und riecht sehr übel aus dem M. Eine seltenere Krankheit der Mundschleimhaut ist der Lippen- und Wangenbrand oder Wasserkrebs der Kinder (Gangraena oris, Noma), der meist furchtbare Zerstörungen des Gesichts zur Folge hat. (S. Noma.)

Alle Entzündungen des M. erfordern die größte Reinlichkeit, die Entfernung scharfer Zahnränder und den häufigen Gebrauch schwach adstringierender Mundwässer (Salbei-, Eichen- oder Ulmenrindenabkochungen, schwache Lösungen von chlorsaurem Kalium, kohlensaurem Natrium u. dgl.).

Bildungsfehler des M. sind die Hasenscharte (s. d.) und der Wolfsrachen, welche nur auf operativem Wege sich beseitigen lassen.

Munda, alte Stadt im südl. Spanien, im Gebiet der Turdetaner, bekannt durch den Sieg Cäsars über die Söhne des Pompejus (17. März 45 v. Chr.). Die Lage steht noch nicht ganz fest.

Mundān (lat.), weltlich.

Mundart, s. Dialekt.

Mundation, s. Mundieren.

Mündel (lat. pupillus, pupilla), in der Rechtssprache der Minderjährige, der unter Vormundschaft steht, im Verhältnis zu seinem Vormunde. So auch in der Preuß. Vormundschaftsordnung.

Mündelgut, das vom Vormund verwaltete Vermögen eines Mündels. In der Gesetzgebung findet sich vorzugsweise der Ausdruck Mündelgelder verwertet, insbesondere soweit es sich um die Anlegung von M. handelt. Fast alle geltenden Rechte enthalten eingehende Vorschriften darüber, wie die Anlegung erfolgen darf. Vielfach finden sich namentlich Vorschriften, wann eine hypothekarische Anlegung als zulässig oder die Sicherheit als ausreichend zu erachten sei, z. B. Sächs. Bürgerl. Gesetzb. §. 1935, Preuß. Vormundschaftsordn. §. 39, württemb. Gesetz von 1833, Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 230, Deutscher Entwurf §. 1664.

Mundella, Anthony John, liberaler engl. Politiker, Sohn eines ital. Flüchtlings, geb. 28. März 1825 zu Leicester, wurde Kaufmann und begründete große Fabrikgeschäfte in Nottingham und Loughborough. Auf seine Veranlassung wurden 1859 die ersten Einigungsämter zwischen Arbeitgebern und Arbeitern eingerichtet (s. Gewerbegerichte); seitdem nahm M. hervorragenden Anteil an der Verhütung und Beilegung von Streiks. 1868 für Sheffield ins Unterhaus gewählt, errang er bald eine angesehene Stellung in allen Fragen der Socialreform und des Erziehungswesens, 1880‒85 unter Gladstone war er Vicepräsident des Erziehungswesens, in Gladstones drittem und viertem Ministerium (Febr. bis Juli 1886 und Aug. 1892 bis März 1894) Präsident des Handelsamtes; er blieb dies auch unter Lord Rosebery, trat aber im Mai zurück, weil sich bei der New Zealand Company, deren Verwaltungsrat er angehörte, Mißstände herausgestellt hatten.

Münden. 1) Kreis im preuß. Reg.-Bez. Hildesheim, hat 328,48 qkm und 1890: 22420, 1895: 23191 (11167 männl., 12024 weibl.) E., 3 Städte, 34 Landgemeinden und 8 Gutsbezirke. – 2) M., Hannoverisch-Münden oder M. in Hannover zum Unterschied von Minden in Westfalen, Selbständige Stadt und Kreisstadt des Kreises M., am Zusammenfluß der Fulda und Werra, an den Linien Hannover-Cassel und Halle-Nordhausen-Cassel der Preuß. Staatsbahnen, zwischen Ausläufern des Hohenhagens, des Kaufunger und Reinhardswaldes, Sitz des Landratsamtes, eines Amtsgerichts (Landgericht Göttingen), Hauptsteueramtes und einer Forstakademie, hatte 1890: 7227 E., darunter 373 Katholiken und 127 Israeliten, 1895: 8015 E., Postamt erster Klasse, Telegraph, zwei luth. Kirchen, die alte Hauptkirche St. Blasii mit Grabmal des Herzogs Erich Ⅱ. von Braunschweig und die St. Ägidiikirche mit dem Grabstein des Dr. Eisenbart, eine reform., eine kath. Kirche, Synagoge, ein Bismarckdenkmal (Bronzebüste von Karl Vegas, 1895); Fabrikation von Kandis, Hüten, chem. Produkten, Cigarren, Tabak, Blei, Holzwaren und Gummi und in der Nähe Mühlsteinbrüche und Braunkohlenwerke.

Münder am Deister, Stadt im Kreis Springe des preuß. Reg.-Bez. Hannover, an der Hamel zwischen Süntel und Deister, an der Linie Hannover-Altenbeken der Preuß. Staatsbahnen, Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht Hannover), hatte 1890: 2566 E., darunter 71 Katholiken und 35 Israeliten, 1895: 2802 E., Post, Telegraph, ein Aktien-Sol- und Schwefelbad mit schönen Anlagen; Stuhl- und Holzessigfabriken, Glashütten, Saline, Dampfziegelei, Steinkohlengrube und Sandsteinbrüche.

Munderkingen, Stadt im Oberamt Ehingen des württemb. Donaukreises, auf einer Anhöhe, fast ganz von der Donau umflossen, an der Linie Ulm-Immendingen der Württemb. Staatsbahnen, hatte 1890: 1918, 1895: 1877 E., darunter 60 Evangelische, Post, Telegraph, kath. Pfarrkirche, neue Donaubrücke (1893), Lateinschule, Gewerbebank; Fabrikation von Brauereiartikeln, Kunstmühle, Pferde- und Viehmärkte. M. gehörte bis 1805 zu Österreich.

Mundfäule, s. Mund.

Mundfriese, die ringartige Verstärkung des Geschützrohrmetalls an der Mündung.

Mundharmonika, s. Ziehharmonika.

Mundhöhle, s. Mund.

Mundieren (lat.), reinigen, ins Reine schreiben; Mundation, Mundierung, Reinschrift.

Mündig bedeutet nicht selten soviel wie volljährig und dem entsprechend Mündigkeit soviel wie Volljährigkeit. Es wird aber von Mündigkeit auch dann gesprochen, wenn die Pubertät, d. h. die Zeit nach Zurücklegung des Kindesalters (s. Alter),