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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Mundium - Mundt
gemeint ist-, vgl. Österr. Bürgert. Gesetzb. §§. 148,
151,246. Ehemündigkeit bezeichnet das Alter,
in welchem eine Ehe geschlossen werden kann (s. Ehe);
Testamentsmündigkeit, das Alter, in welchem
ein Testament errichtet werden kann (s. Lchtwillige
Verfügung); Eidesmündigkeit, das Alter, in
welchem eine Person als Zeuge vereidigt werden
oder einen Parteieid leisten kann (s. Eid). Im
Lehnsrechte spricht man von einer Lehnsmün-
digkeit, die z. B. nach Sächs. Lehnrechte mit
13 Jahren 6 Wochen 3 Tagen eintritt.
Mundium (vom altdeutschen munt, Hand, Ge-
walt, Schutz), Mundsch^aft, Vogtschaft, die
alte Bezeichnung für ein "Hchutzverhältnis, wie es
gegenwärtig noch bei der Vormundschaft besteht.
Darunter wurde verstanden das Recht und die
Pflicht des Schutzes, welchen der Vater über seine
Kinder, der Ehemann über die Ehefrau, der nächste
Verwandte über vaterlose Waisen, ein besonders be-
stellter Vormund über die unverheiratete Frau oder
über die Witwe ausübte. Der Begriff des M. be-
schränkte sich nicht auf das Familienrecht, sondern
umfaßte auch andere Schutz- und Abhä'ngigkeitsver-
hältnisse. Im M. des Königs standen auch Vasallen,
Freigelassene, Geistliche u. s. w. Das Bedürfnis nach
Schutz und Vertretung konnte ferner im Stande
(Hörigkeit), in der Beschaffenheit des Körpers oder
des Geistes oder in andern Zuständen begründet sein.
Mundkatarrh, s. Mund.
Mündklemme, s. Starrkrampf.
Mundkrampf, krampfhafte Verzerrung der Ge-
sichtsmuskeln, tritt beim Gesichtsschmerz und bei der
Eklampsie auf; auch soviel wie Lachkrampf (s. d.).
Mundlaute, s. Laut.
Mündlichkeit, im Civil- und Strafprozeß,
s. Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Rechtspflege.
Mundloch, die Öffnung eines bergmännischen
Stollens am Tage. M. heißt auch die an der Spitze
der Langgeschosse befindliche Öffnung. Sie dient
dazu, die Durchgangsöffnung für das Füllen des
Geschosses mit Sprengladung oder Kugelfüllung zu
bilden und den Zünder aufzunehmen. Die Mund-
lochbuchse und das Mundlochfutter nehmen
Zünderteile auf und werden mit diesen in das
M. eingeschraubt. M undlochschraube heißt die
während der Aufbewahrung der Geschosse an Stelle
der Zünder in das M. geschraubte Schraube.
Mundmehl, s. Mcl)lfabrikation.
Mundraub, die Entwendung von Nahrungs-
und Genußmitteln, z. B. Cigarren, in geringer
Menge oder von unbedeutendem Werte zum als-
baldigen (nicht sofortigen) Verbrauche. M. wird
nach §. 370,5 des Reichsstrafgesetzbuches auf (rück-
nehmbaren) Antrag mit Geldstrafe bis zu 150 M.
oder mit Haft bestraft. Ahnlich wie das deutsche
Recht ist der Österr. Entwurf zum Strafgesetz von
1889. Übrigens kommt es, wenn die Voraussetzun-
gen des M. vorliegen, nicht darauf an, ob etwa
mittels Einbruch oder Einsteigens gestohlen ist oder
sonst ein Erschwerungsgrund vorliegt. Auch in sol-
chen Fällen greift die mildere Strafe des M. Platz. -
Vgl. Berger, Der M. nach Entstehung, Geschichte,
Wissenschaft und Rechtsprechung (Hannov. 1895).
Mundfchaft, s. Mundium.
Mundschenk oder kurz Schenk, der bei fürstl.
Tafeln dem Getränk vorgesetzte Hofbediente.
Mundschließen und -Xdffnen, Ceremonie wäh-
rend des ersten geheimen Konsistoriums, dem neu er-
nannteKardinälebeiwohnen. DerPapstschließtibnen
den Mund, wodurch angedeutet wird, daß sie zunackst
im Konsistorium nicht mitstimmen dürfen, während
ibnen durch das Mund öffnen das Recht hierzu erteilt
wird. Darauf erfolgt die Übergabe des Kardinalrings.
Mundfeuche, akute Infektionskrankheit des
Menschen, die mit der Maul- und Klauenseuche (s. d.)
des Rindes, der Schafe und Schweine identisch ist
und durch Ansteckung von diesen auf den Menschen
übertragen wird. Als Vorboten der Krankheit stellen
sich 8-10 Tage nach erfolgter Ansteckung Kreuz-
schmerzen, allgemeines Unbehagen, Schwindel und
Verdauungsstörungen ein, worauf nach weitern
3 - 8 Tagen eine charakteristische Entzündung der
Mundschleimbaut zum Ausbruch kommt. Zunge
und Zahnfleisch schwellen an, so daß sich die Zäbne
lockern, und auf der ganzen Mundschleimhaut ent-
stehen Bläschen von verschiedener Größe, die platzen
und flache Geschwüre zurücklassen. Gleichzeitig ver-
breitet sich über den Körper oder einzelne Teile des-
selben ein bald bläschensörmiger, bald fleckiger Haut-
ausschlag. Die M. verläuft mit meist leichtem Fieber
und geht nach etwa zwei Wochen in Heilung über.
Die Behandlung erfordert fleißige Ausspülung des
Mundes mit desinfizierenden und adstringierenden
Mundwässern. jDmajjaden (s. o.).
Muudsir, ein Chalif aus der Dynastie der
Mundfperre, s. Starrkrampf.
Muudsperrer, s. Mundspiegel.
Mundspiegel, Mundsperrer, chirurg. In-
strument, das dazu dient, bei Operationen in der
Mund- und Rachenhöhle den Mund weit offen zu er-
halten; der beste ist der von Whitehead angegebene.
Mundt, Klara, bekannt als Romanschriftstellerin
unter dem Namen Luise Mühlbach, Gattin des
folgenden, geb. 2. Jan. 1814 zu Neubrandenburg
als Tochter des Oberbürgermeisters Müller, wandte
sich nach ihrer Verheiratung (1839) der Roman-
schriftstellerei zu. Sie starb 26. Sept. 1873 in Berlin.
Klara M., vielleicht die schreibseligste Romanschrift-
stellerin Deutschlands, begann mit tendenziösen
Gesellschafts- und Sensationsromanen; der beste
Roman dieser Epoche war "Aphra Behn" (3 Bde.,
Berl. 1849). Später pflegte sie ausschließlich
und unermüdlich den histor. Roman und gewann
mit ihren flachen, langwierigen Erzeugnissen einen
großen Leserkreis. Den Anfang machte ein Cyklus
von Romanen aus der Zeit Friedrichs d. Gr.:
"Friedrich d. Gr. und sein Hof" (3 Bde., Verl. 1853
u. ö.), "Berlin und Sanssouci oder Friedrich d. Gr.
und seine Freunde" (4 Bde., ebd. 1854 u. ö.), "Fried-
rich d. Gr. und seine Geschwister" (2 Abteil, zu je
3 Bdn., ebd. 1855 u. ö.), "Johann Gotzkowsky"
(3 Bde., ebd. 1850; 2. Aufl. u. d. T. "Friedrich d. Gr.
und sein Kaufmann", 1858). In ähnlicher Weise
behandelte sie sodann die Geschichte Napoleons I.
und seiner Familie (Berl. 1858 - 61, zusammen
21 Bde.) sowie Partien der österr. Geschichte: "Kaiser
Joseph II. und sein Hof" (12 Bde., ebd. 1856), "Prinz
Eugen und seine Zeit" (8 Bde., ebd. 1863), "Kaiser
Leopold II. und seine Zeit" (3 Bde., Lpz. 1865),
"Erzherzog Johann und seine Zeit" (12 Bde., Berl.
1859-62) u. s. w. Später folgten noch "Der Große
Kurfürst und seine Zeit" (3 Abteil, zu je 4 Bdn.,
Jena 1864-66), "Graf von Benjowsky" (4 Bde.,
ebd. 1865), "Kaiser Alexander und sein Hof"
l4 Bde., Berl. 1868), "Mohammed-Ali und sein
Haus" (4 Bde., Jena 1871) u. s. w.
Mundt, Theod., Schriftsteller, geb. 19. Sept.
1808 zu Potsdam, studierte in Berlin Philologie