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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0077,
von Mundiumbis Mundt |
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75
Mundium – Mundt
gemeint ist; vgl. Österr. Bürgerl. Gesetzb. §§. 148, 151, 246. Ehemündigkeit bezeichnet das Alter, in welchem eine Ehe geschlossen werden kann (s. Ehe); Testamentsmündigkeit, das Alter, in welchem ein Testament errichtet
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92% |
Meyers →
11. Band: Luzula - Nathanael →
Hauptstück:
Seite 0880,
von Mundelsheimbis Mundkrankheiten |
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zum Konzeptpapier).
Mündigkeit, s. Alter, S. 419.
Mundĭum (v. altd. munt, Hand, Schutz), im altdeutschen Recht eine Schutzgewalt, welche namentlich im Gebiet des Familienrechts vorkam, indem die Familienglieder in solche zerfielen, welche das M
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1% |
Meyers →
Schlüssel →
Schlüssel:
Seite 0207,
Rechtswissenschaft: Rechtsgeschichte |
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Leuterung
Morgengabe
Mundium
Oppugnation
Schwertmagen
Spillmage, s. Mage
Verbrechen.
Ungericht
Dardanariat
Malefikant
Rabenstein
Tortur
Folter, s. Tortur
Harte Frage
Jungfer
Peinliche Befragung
Territion
Urgicht
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0597,
von Bedenkzeitbis Bedingung |
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597
Bedenkzeit - Bedingung.
kannt), Buße, welche für außereheliche Schwängerung einer Leibeignen zu zahlen war; auch die Erlaubnisgebühr für Verheiratung Leibeigner. Das Wort kommt nach Grimm her von Bett (bedde) und Mundium (munt), d. h
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1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0443,
von Brixenthalbis Broadwood and Sons |
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Stadt B. übertragen. Ludwig der Deutsche befreite die Ländereien des Bistums schon 845 vom Bann des Gaugrafen und stellte sie unmittelbar unter das Mundium des Königs. 892, 901, 1028-1039 mehrten sich die Erwerbungen der Kirche namhaft, besonders
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0625,
von Frauenfrage (Litteratur)bis Frauenglas |
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) und das mittelalterliche Mundium (s. d.), so will sie doch durch Anerkennung der idealisierten Geschlechtsverschiedenheit gerade dem Interesse echter Weiblichkeit dienen und der Frau zu einer würdigen Stellung und zu einem segensreichen Wirkungskreis verhelfen. Dem Mann
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1% |
Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0665,
von Fremdenregimenterbis Fremdentruppen |
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der Nichtrömer (Peregrine) von den Rechtsinstituten des altrömischen Nationalrechts (Jus civile) ausgeschlossen. Ebenso galt bei den germanischen Völkerschaften der Fremde für rechtlos; er genoß jedoch, wie alle Hilfsbedürftigen, des besondern Schutzes (Mundium
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1% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0644,
von Leibis Leibeigenschaft |
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und bei den Langobarden Aldier (Aldiones) genannt. Das Verhältnis der Grundherren zu diesen Hörigen war kein Eigentumsverhältnis, sondern das einer Schutzgewalt (mundium). Es legte den Gutsunterthanen außer der Verpflichtung zu gewissen Dienstleistungen
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0811,
von Travailleur-Expeditionbis Travankor |
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811
Travailleur-Expedition - Travankor.
weltlichen Standesbeamten erfolgt ist. Im ältern deutschen Recht ist T. die Übergabe der Braut in die Schutzgewalt (Mundium) des Verlobten, dem sie "anvertraut" wird. Fast bei allen Völkern werden
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0255,
von Vogteibis Voigt |
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255
Vogtei - Voigt.
Vogtei (Voigtei, Mundium, Advocatia), Bezeichnung für die deutschrechtliche Schutzgewalt, d. h. die Befugnis, andre so zu schützen und so zu vertreten, daß diese dadurch in ein Abhängigkeitsverhältnis versetzt werden. Vögte
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0272,
von Freikuxbis Freiligrath |
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der Freigelassene im Mundium
des Herrn, so wurde er auch wie der römische liderwg
von seinem Patron beerbt. In andern Fällen der
F. rückte der Unfreie innerhalb der Unfreiheit um
eine Stufe höher, er wurde Höriger.
Freilichtmalerei, f. Hellmalerei
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0865,
von Germanienbis Germanisches Altertum |
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. Die Familie hatte die Gewalt über die Kinder und die Frauen, der Staat über die Männer; jene Gewalt war mundium (die Munt), diese lex.
Von den Ständen bildeten die Masse des Volks die Freien, die Frilinge oder Kerle, unter ihnen stand der Unfreie, über
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0380,
von Vögtebis Vogtland |
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. (S. auch Mundium und Schutzgerechtigkeit.)
Vogtland (veraltete Schreibart Voigtland, Terra advocatorum), seit dem 11. Jahrh. der Name für die Reichsdomänen an der obern Elster und Saale, welche die deutschen Könige durch Vögte (s. d.) verwalten
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Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 0381,
von Vogtländer Berglandbis Voigt (Georg) |
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der obern Weißen Elster zwischen Plauen in der sächs. Kreishauptmannschaft Zwickau und Greiz im Fürstentum Reuß. Im weitern Sinne dehnt man die Bezeichnung bis in die Umgegend von Berga aus.
Vogtschaft (Vogtei), s. Vögte, Mundium
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