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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Münzenberg; Münzentiere; Münzer; Münzfälschung

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Münzenberg – Münzfälschung

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Münze'

ausgeprägt sind. In früherer Zeit legte man die Münzplatte zwischen die Stempel und schlug einfach mit einem Hammer (daher noch der Ausdruck Münzen schlagen statt prägen) so lange auf den obern Stempel, bis das Gepräge in der gewünschten Tiefe erschien. Im Mittelalter wurde das Klippwerk und die Balancierpresse zur Ausführung des Prägprozesses verwendet. (S. Prägen.) Fig. 5 stellt ein Prägwerk nach dem verbesserten Uhlhornschen System dar. Die Maschine wird durch die auf der Antriebwelle W sitzende Riemenscheibe R in Gang gesetzt; auf derselben Welle sitzt das Schwungrad S, das eine gleichmäßige Bewegung der ganzen Maschine sichert. Die Kurbel K bethätigt den (in der Figur durch das vordere kompakte Gestell G verdeckten) Kniehebelmechanismus, der dem am Kolben T befestigten Oberstempel eine auf und ab gehende Bewegung erteilt. Beim Niedergang des Oberstempels wird die zuvor auf den Unterstempel selbstthätig gelegte Münzplatte geprägt. Damit unter dem starken Drucke der Rand der Scheibe nicht nach außen hin ausweicht und dadurch seine genaue cylindrische Gestalt einbüßt, ist die Scheibe während des Prägens von einem Stahlringe umschlossen, wodurch auch das Gepräge schärfer ausfällt, wie ein Vergleich heutiger Münzen mit solchen aus dem Anfang dieses Jahrhunderts, als das Prägen im Ringe noch wenig üblich war, erkennen läßt. Für die Herstellung gekerbter Ränder, die nicht auf der Rändelmaschine, sondern beim Prägen erzeugt werden, besitzt der Ring auf der Innenfläche eine entsprechende Gravierung. In dem Augenblicke, wo der Oberstempel nach ausgeübtem Drucke wieder nach oben geht, wird auch der Ring ein wenig gehoben, um die in ihm eingeschlossene fertige Münze zunächst von dem Unterstempel abzuheben; dann senkt sich der Ring so weit, daß die Münze vollständig frei auf dem Unterstempel liegen bleibt, von dem sie dann durch einen seitlich angebrachten Finger heruntergeschoben wird, worauf sie auf einer geneigten Bahn in einen Sammelbehälter gleitet. Alle diese Bewegungen werden von der Maschine selbstthätig und zwar verhältnismäßig rasch ausgeführt, so daß etwa jede Sekunde eine fertige Münze in den Behälter fällt. Aufgegeben werden die Scheiben durch den Zubringer z; der Hebel K dient zum Ein- und Ausrücken der Maschine. Der Fußhebel F bethätigt eine Bremse zur momentanen Stillsetzung der Presse.

Vor der Verausgabung scheidet man die Münzen aus, die Fehler (z.B. Prägfehler) erkennen lassen.

Die auf der Tafel abgebildeten Maschinen sind Konstruktionen der Aktiengesellschaft Ludw. Loewe + Co. in Berlin.

Vgl. Schlösser, Die Münztechnik (Hannov. 1884). Über den gegenwärtigen Stand des Münzwesens: Noback, Münz-, Maß- und Gewichtsbuch (2. Aufl., Lpz.1879); Nelkenbrecher, Taschenbuch der Münz-, Maß- und Gewichtskunde u.s.w. Neu bearb. von Dr. Ernst Jerusalem (20. Aufl., Berl. 1890); Treuber, Allgemeines Münz-, Maß- und Gewichtsbuch (2. Aufl., Dresd. 1891); O. Haupt, Arbitrages et parités (8. Aufl., Par. 1894). Litteratur zur Staats-und volkswirtschaftlichen Seite des Münzwesens s. Geld, zur Geschichte s. Numismatik.

Münzenberg, Stadt im Kreis Friedberg der hess. Provinz Oberhessen, hat (1890) 802 E., Post, Telegraph, evang. Pfarrkirche, Burgruine, Basaltbrüche.

Münzentiere, s. Nummuliten.

Münzer, Thomas, religiöser Schwärmer, geb. um 1490 zu Stolberg am Harz, studierte ↔ wahrscheinlich zu Wittenberg, war dann Lehrer in Aschersleben und Halle, später Kaplan in einem Nonnenkloster zu Beutwitz und kam 1520 als Prediger nach Zwickau, wo er mit Schwärmern wie Niklas Storch in Verbindung trat. 1521 ging er nach Prag, um sich unter den Hussiten Anhänger zu verschaffen; 1523 wurde er Prediger zu Allstedt in Thüringen. Durch mystische Schriften begeistert, eiferte er in seinen Predigten heftig nicht nur gegen Papsttum und Scholastik, sondern auch gegen das «knechtische, buchstäbische und halbe» Wesen der «leisetretenden» Reformatoren, forderte mit Berufung auf sein «inneres Licht» eine radikale Reformation in Kirche und Staat und Ausrottung aller Obrigkeit; ein kommunistischer Gottesstaat war sein Ziel. Deshalb mußte er 1524 auf Luthers Veranlassung Allstedt verlassen. Er ging, nach vorübergehendem Aufenthalt zu Mühlhausen auch von hier vertrieben, nach Nürnberg, dann nach Basel und dem Klettgau, trat in Verbindung mit den schweiz. Wiedertäufern und den süddeutschen Bauern und kam hierauf nach Thüringen zurück, wo er sich wieder in Mühlhausen niederließ. Hier gewann er, von einem entlaufenen Mönch, Namens Pfeifer unterstützt, die Massen, setzte den alten Rat ab und plünderte die Kloster und die Häuser der Reichen. Bei Beginn des Bauernkrieges 1525 rief «M. Mit dem Schwert Gideonis», wie er sich damals schrieb, seine Anhänger zum Vernichtungskampfe gegen die «gottlosen Fürsten und Pfaffen» auf. Als er aber dem bedrängten Frankenhausen zu Hilfe zog, ward er hier von dem Landgrafen Philipp von Hessen und Herzog Georg von Sachsen 15. Mai 1525 gänzlich geschlagen. Er ward in Frankenhausen ergriffen und im Lager bei Mühlhausen mit andern Rädelsführern, darunter Pfeifer, enthauptet. – Vgl. Seidemann, Thomas M. (Dresd. und Lpz. 1842); Falckenheiner, Philipp der Großmütige im Bauernkriege (Marburg 1887); Mexx, Thomas M. und Heinrich Pfeiffer (Gott. 1889).

Münzfälschung. Nach dem Deutschen Strafgesetz ist Gegenstand der M. sowohl das Geld als auch das Papiergeld und die folgenden ihm gleichgestellten Wertzeichen: auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen, Banknoten, Aktien (Interimsscheine und -Quittungen) und die zu diesen Papieren gehörenden Zins-, Gewinnanteils- oder Erneuerungsscheine, welche von dem Reiche, dem Norddeutschen Bunde, einem Bundesstaate oder fremden Staate, oder von einer zur Ausgabe solcher Papiere berechtigten Gemeinde, Korporation, Gesellschaft ausgestellt sind. Gleichgültig ist, ob die M. begangen ist im Inlande oder im Auslande, von einem Inländer oder von einem Ausländer; sie wird, sobald der Thäter von deutschen Gerichten zur Verantwortung gezogen wird, nach deutschem Recht bestraft (§. 4 des Strafgesetzbuchs). Im einzelnen wird unterschieden:

  • 1) Falschmünzerei:
  • a. Nachmachen von Geldzeichen;
  • b. Veränderung an verrufenen, d. i. außer Kurs gesetztem Gelde, um ihm das Ansehen von noch geltendem zu geben.
  • 2) Münzverfälschung, Veränderung an echtem Gelde, durch welche ihm der Schein höhern Wertes gegeben wird.
  • 3) Münzbetrug, Inverkehrbringen von nachgemachtem oder verfälschtem Gelde als echtem.
  • 4) Einführen von falschem Gelde aus dem Auslande zum Zwecke der Verbreitung. (Strafe ad 1–4: Zuchthaus nicht unter 2 Jahren und Polizeiaufsicht, bei mildernden Umständen Gefängnis bis zu 5 Jah-

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 87.