506
Oberwachtmeister - Objekt
des deutschen Privatrechts, Bd. 4 (2. Aufl., Berl. 1884), §. 266; Noth, System des deutschen Privatrechts, Bd. 2 (Tüb. 1880-81), §. 180.
Oberwachtmeister, s. Wachtmeister.
Oberwaldenburg, Dorf bei Waldenburg (s. d.) in Schlesien.
Oberweibig, s. Epigynus.
Oberweißbach, Flecken im Landratsamt Königsee des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt (Oberherrschaft), am Weißbach, auf dem Thüringer Wald, Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht Rudolstadt), hatte 1890: 1946, 1895: 2097 evang. E., Postamt zweiter Klasse, Telegraph; Porzellan-, Perlen- und Thermometerfabrikation; Herstellung von Heilmitteln. Zum Andenken an den hier geborenen Fröbel wurde auf dem Kirchberg der Fröbelturm errichtet.
Oberwerftdirektor, s. Werft.
Oberwesel, Stadt im Kreis St. Goar des preuß. Reg.-Bez. Koblenz, links am Rhein und an der Linie Köln-Bingerbrück der Preuß. Staatsbahnen, Station der Rheindampfer, hatte 1890: 2521, 1895: 2666 E., darunter 83 Evangelische und 37 Israeliten, Post, Telegraph, Reste der alten Stadtmauern mit 16 Türmen, Rathaus (1849), schöne got. Frauen- oder Stiftskirche (1307-31) mit wertvollen alten Gemälden, einem prachtvollen Altar (15. Jahrh.) und spätgot. Lettner, frühgot. Martinskirche mit Gemälden, got. Wernerkapelle auf der Stadtmauer an der Rheinseite; Weinbau (besonders in der Engehöll an der Schönburg) und in der Umgebung Schieferbrüche. Auf einem steilen Felsen die Trümmer der 1689 durch die Franzosen zerstörten Schönburg mit vier mächtigen Bergfrieden, die Wiege eines 1713 erloschenen Geschlechts, welchem Graf Friedrich Hermann von Schomberg, Marschall von Frankreich (gest. 1690), entstammte. - Vgl. Buy, Geschichte des Trechirgaues und von O. (Lpz. 1885).
Oberwesterwaldkreis, Kreis im preuß. Reg.-Bez. Wiesbaden, hat 325,01 qkm und 1890: 23562, 1895: 23827 (11689 männl., 12138 weibl.) E., 1 Stadt und 84 Landgemeinden. Das Landratsamt befindet sich in Marienberg.
Oberwiesenthal, Stadt in der Amtshauptmannschaft Annaberg der sächs. Kreishauptmannschaft Zwickau, an der böhm. Grenze, die höchste Stadt Deutschlands (914-924 m), zieht sich vom Abhange des hintern Fichtelbergs herab bis zur Mündung des Jungfernbachs in die Pöhl und grenzt hier an Unterwiesenthal und Böhmisch-Wiesenthal, ist Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht Chemnitz) und hatte 1890: 1947, 1895: 2031 E., darunter 134 Katholiken, Post, Telegraph, Oberförsterei; Spitzenklöppelei, Gorlnäherei, Nadlerei sowie Fabrikation von Steinnußknöpfen und Glacéhandschuhen. O. hieß ursprünglich die Neustadt über Wiesenthal.
Oberwinz, deutscher Name von Felvincz (s. d.).
Oberyssel oder Oberijssel (spr. -eißel), niederländ. Provinz zwischen Drenthe, Friesland und Geldern, den preuß. Provinzen Hannover und Westfalen und dem Zuidersee, hat ihren Namen von dem Flusse Yssel (s. d.), welcher die Südwestgrenze bildet, hat 3345 qkm und (1892) 302508 E., d. i. 90 auf 1 qkm. Vieh- und Bienenzucht, Torfstich und Ackerbau sind die Hauptbeschäftigungen; Weide und Wiese sind 32, Ackerland 18, unbebaut 34 Proz. des Bodens. Baumwollspinnerei und Weberei ist in der Landschaft Twenthe (Enschede, Oldenzaal u. s. w.) stark entwickelt. Bedeutend sind Stein- und Ziegelbrennerei an der Yssel. Hauptstadt ist Zwolle (s. d.).
Oberzell, Prämonstratenserkloster (Cella superior) bei Zell im Bezirksamt Würzburg des bayr. Reg.-Bez. Unterfranken, gehörte ehemals zum Bistum Würzburg und beherbergt seit 1817 die Schnellpressenfabrik von König & Bauer (s. d.).
Oberzug, im Bauwesen, s. Unterzug.
Oberzündung, s. Zündloch.
Ó-Besenyö, ungar. Groß-Gemeinde, s. Besenyö.
Obesĭtas (lat.), Obesität, die Fettsucht (s. d.).
Obīdos (spr. -dusch), Stadt im brasil. Staate Para, unterhalb der Mündung des Rio Trombetas in den Amazonas, ist wichtig als Dampferstation.
Obĭit (lat.), "ist gestorben" (Inschrift auf Grabdenkmälern).
Obischer Meerbusen, s. Ob.
Öbisfelde, Stadt im Kreis Gardelegen des preuß. Reg.-Bez. Magdeburg, an der Aller und den Linien Berlin-Stendal-Hannover, Magdeburg-Ö. (64,2 km) und den Nebenlinien Ö.-Lüchow (75,1 km) und Helmstedt-Ö. (35,5 km) der Preuß. Staatsbahnen, Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht Stendal) und Steueramtes, hatte 1890 (nebst der Kolonie Buchhorst) 1962, 1895: 2106 E., darunter 47 Katholiken, Postamt zweiter Klasse mit Zweigstelle, Telegraph, eine großherzoglich Hess. Domäne, Reste der alten Befestigungen, Katharinenkirche (14. Jahrh.), altes Rathaus, 1892 restauriert, Rolandsstatue, Rektoratsschule, Filiale der ständischen Sparkasse der Altmark; Branntweinbrennerei, Ackerbau, Vieh- und Schafmärkte.
Obiskrug, s. Nobiskrug.
Obit (lat. obĭtus), in der kath. Kirche der feierliche Gottesdienst vor einer Beerdigung; auch das jährliche Totenamt am Sterbetage einer um die Kirche verdienten Person.
Obituarĭum (mittellat.), Verzeichnis derer, für die ein Totenamt (Obit) zu halten ist, Seelenmeßbuch.
Obj, Strom in Sibirien, s. Ob.
Objékt (lat.) oder Gegenstand, in der Philosophie der Gegenstand des Vorstellens, der Erkenntnis, das Vorstellbare oder zu Erkennende. Bei den Scholastikern hieß so die Vorstellung selbst, ihrem unmittelbaren Inhalt nach, im Unterschied von der an sich gegebenen Sache, auf die sich die Vorstellung bezieht oder der sie entsprechen will und die in dieser Entgegensetzung das Subjekt (Unterliegende) hieß. Bei den neuern Philosophen ist der Gebrauch der Ausdrücke O., Subjekt, objektiv, subjektiv beinahe der umgekehrte; sie nennen vielmehr subjektiv die Vorstellung als solche, indem sie unter dem Subjekt der Vorstellung den Vorstellenden verstehen; O. oder Gegenstand dagegen die Sache, der die Vorstellung gemäß sein muß, um wahr zu sein. In dem Begriff des von der Vorstellung unterschiedenen Gegenstandes liegt nun ein Problem. Der Gegenstand wird zunächst als gänzlich unabhängig von unserer Vorstellung oder Erkenntnis betrachtet; aber eben dann ist es nicht zu verstehen, wie die letztere sich überhaupt ihrer Übereinstimmung mit dem Gegenstande soll versichern können, da wir doch nichts außer unserer Vorstellung oder Erkenntnis haben, womit wir sie vergleichen könnten. Die Lösung (durch die kritische Philosophie Kants, s. Kritik) beruht darauf, daß der Gegenstand allerdings in der Erkenntnis erst erzeugt werden muß, in derselben aber von dem bloß Subjektiven der Vorstellung, nämlich der Erscheinung (s. Phänomen) scharf und bestimmt unterschieden ist. Die Grundgesetze der Erkenntnis, auf denen die Konstitution des Gegenstandes in der Erkenntnis beruht, sind eben damit die Gesetze der objektiven Gültigkeit der