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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Octavier - Oddfellows
franz. Quelle, die ihrerseits aus den lat. "IlecoFui-
ti0N63 sancti (^1om6nti8" (um 100 n. Chr.) schöpfte,
übertragen hat (Straßb. 1535). Das oft aufgelegte
Buch erzählt, wie Kaiser O. seine verleumdete Ge-
mahlin mit ihren zwei Kindern verstößt, die ihr von
einem Affen und einer Löwin geraubt werden; nach
vielen Abenteuern und Türkenkämpfen, in denenFlo-
rens, der eine Sohn des O., der Pflegling des Pariser
Bürgers Clemens, einen Niesenfürsten erschlägt und
das Herz der Sultanstochter Marcebilla gewinnt,
findet sich die Familie wieder glücklich zusammen.
Simrock und Schwab haben den O. in ihren Volts-
büchersammlungen ernenert, Tieck hat ihn znm
Gegenstande eines von den Romantikern sehr be-
wunderten Schanspiels gewählt lIcna 1804).
Octavier, röm. plebejisches Geschlecht, das aus
dem ehemals volskischen Veliträ in Latium ab-
stammte und aus welchem zuerst Gajus Octavius
Rufus gegen 230 v. Chr. zu eiuem Ehrenamt, der
Quästur, gelaugte. Sein Sohn Gnüus Octa-
vius, Prätor 205, zeichnete sich im zweiten Puui-
1'chen Kriege als Feldherr und Diplomat aus.
Gajus Octavius, der andere Sohn des er-
wähnten Gajus Octavius Rufus, röm. Ritter, war
der Stammvater eines andern Zweigs des octa-
vischen Geschlechts, der, obwohl reich begütert, erst
durch Gajus Octavius, den Vater des Angustus,
zu fenatorifchcn Ehrenstellen gelangte. Dieser Gajus
Octavius verwaltete, nach der plebejischen Ädilität,
61 die Prätur, 60 und 59 mit dem Titel eines Pro-
konsuls die Provinz Macedonicn und bewährte sich
als tüchtiger und gerechter Beamter. Er war in
zweiter Ehe mit Atia, der Tochter des Marcus
Atius Balbus und der Inlia, Cäsars jüngerer
Schwester, vermählt, die ihm einen Sohn, Gajus
Octavius, den spätern Kaiser Augustus (s. d.),
und ciue Tochter, Octavia (s. d.), gebar, und starb >
58 kurz nach seiner Rückkehr nach Italien zu Nola.
Octavlus, s. Octavicr.
Octldt, im franz. republikanischen Kalender
(s. d.) der achte Tag einer Dekade.
Octli, Getränk der Mexikaner, s. Pulquc.
Octoborsäure, s. Vorsäure.
OotoZ^nus (grch., d. h. achtwcibig) oder okto-
gynisch, eine Blüte mit acht Narben oder Griffeln.
OcwFMig. nannte Liunö die achte Ordnung in den
Klassen I-XIII seines Systems.
ootopöHI., s. Kopffüßer.
Octroi (spr. oktröä) oder Octroy (Oktroi),
ein Wort der alten franz. Kanzleisprache, aus dem
lat. lnictoriuin (-- anctoi-itaZ) entstanden, das ur-
sprünglich soviel wie Bewilligung, Verstattung einer
Freiheit von feiten einer Regierung bedeutete und
daher besonders von Handelsprivilegien gebraucht
wurde, welche einer Gesellschaft oder einer Person er-
Handelscompagnicn die, welchen das aus-
schließliche Recht, einen bestimmten Handel zu trei-
ben, durch ein Privilegium bestätigt worden war.
In Frankreich versteht man unter O. die städtische
Accise, eine indirekte Gemeindesteuer, die von Ge-
tränken, Nahrungsmitteln, Brennmaterial, Vieh-
futter und Baumaterial beim Eingang dieser Waren '
in die Städte erhoben werden darf. Der Antrag
des Gemeinderats auf Einführung des O. bedarf
der Genehmigung der Regierung, ebenso der vom
Gemeinderate anfznftellende Tarif. Das O. ist für
die größern franz. Städte die wichtigste Finanz-
quelle. Iu Paris z. B. betrug das O. 1889: 30,24
Proz. der gesamten städtischen Einnahmen. An-
gesichts dieser Thatsache konnte die Agitation für
Äufhebuug des O. keinen Erfolg haben. In Belgien
dagegen wurde es 1860 abgeschafft und den Ge-
meinden daher andere Einnahmequellen (besonders
Anteil an gewissen Zöllen und staatlichen Ver-
brauchssteuern) gewährt. England besitzt nur in
den zu London bestehenden Abgaben für Kohlen,
Wein und Getreide etwas dem O. Ähnliches. Oster-
reich hat eine dem O. entsprechende Verzehrungs-
steucr auf Wein, Most, Vier, Branntwein, Fleifch,
Zucker und Mineralöl. (S. auch Fleifchsteuer, Ge-
meindesteuern und Mahlsteuern.)
Octroi-Konvention (spr. oktröä), s. Rhein.
Octroyieren (frz., spr. oktröaji-), auch oc-
troieren, bewilligen, verleihen; dann aufdrängen,
eigenmächtig erlassen. Octroyierte Verfassungen
sind, im Gegensatz zu den mit einer Volksvertretung
vereinbarten (paktierten) oder von einer konstitnieren-
den Nationalversammlung (Konvent) beschlossenen,
diejenigen, welche einseitig von Fürsten gegeben
werden. Ebenso bezeichnet man als octroyierte
Gesetze diejenigen Rechtsnormen, welche der Fürst
ohne vorherige Zustimmung der Volksvertretnng,
alfo im Verordnungswege, mit oder ohne Vorbehalt
der nachträglichen Genehmigung der letztern erläßt.
(S. auch Octroi.)
Ocubawachs, s. N^i-ist^a. und Wachs.
Ooüii (lat., ^meine^ "Augen"), der dritte Fastcn-
sonntag, nach seinem mit Psalm 25,15 beginnenden
Ocültos, s. Kammratten. ^Inti-oiwZ (s. d.).
0oü1u8 inuiiÄi (lat., "Wcltaugc"), alte Ve-
nennnng des Hydrophans (s. d.).
Od, bei Karl von Rcichcnbach (s. d.) Bezeichnung
einer von ihm angeblich entdeckten Kraft. Nach Rei-
chcnbach sollte sich das Od aus den Fingerfpitzen er-
heben und im schwachen Tageslichte über denselben
eine feine, einige Millimeter hohe, zarte Lohe (duf-
tigen Hauch) bilden, die aufwärts zieht, jedoch etwas
nach Süden geneigt; indes sehen nicht alle Men-
schen diesen Vorgang, sondern nur gewisse bevor-
zugte reizbare, sog. sensitive. Diefes Od, das aus
den Händen ausströmt, kann auch auf andere Kör-
per, z. B. Wasser, übertragen (verladen) werden.
Die verschiedenen chem. Substanzen, die verschiede-
nen Pole der Magnete, die verschiedenen Seiten der
Krystalle sollten entgegengesetztes Od ausströmen.
Sowohl die Erscheinungen selbst als die darauf ge-
baute Theorie haben sich indes als Irrtum erwiesen.
- Vgl. Fcchncr, Erinnernngen an die letzten Tage
der Odlchre und ihres Urhebers (Lpz. 1876).
Odal (schwed.) oder Odel (norwcg.), ursprüng-
lich das Geerbte (Erbgut), häufig m Zusammen-
setzungen^ wie Odalman, Odalbonde, Odaljord.
Odalänow, poln. Name von Adclnau (s. d.).
Odaliske (vom türk. Odalyk, Zimmcrmagd),
im Orient eine weiße Sklavin, der in den von der
Gebieterin bewohnten Räumen des Harems der
Dienst obliegt. In der Regel versteht man unter
O. die Mägde des großherrlichen Harems zu Kon-
stantinopel, die, meistens Kaukasicrinnen, in der
Zahl von mehrern Hunderten für das Serail käuf-
lich erworben werden. Der Sultan, dem ein Palast-
herkommen eine Ehe mit freien Türlinnen nicht ge-
stattet, ernennt aus ihrer Mitte sieben Kadinen
(s. d.), unter die die übrigen O. als Dienerinnen
verteilt werden.
Oddfellows (spr. -lohs; InäepeuäLnt Oräer ok
0., abgekürzt I. 0. 0.1?., d. i. Unabhängiger Orden