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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Österreichisch-Ungarische Monarchie (Verwaltung. Finanzwesen)

gebung rücksichtlich der innern, Kultus- und Unterrichts- und Justizangelegenheiten.

Verwaltung. I. Monarchie. Die gemeinsamen Verwaltungsbehörden sind 1) das k. und k. Ministerium des kaiserl. Hauses und des Äußern, dem das k. und k. Haus-, Hof- und Staatsarchiv und die Orientalische Akademie, bestimmt zur Heranbildung von Konsularbeamten im Orient, ferner die österr.-ungar. Gesandtschaften (27) und die auswärtigen Konsularvertretungen unterstellt sind; 2) das k. und k. gemeinsame (Reichs-) Finanzministerium, welchem die Reichscentralkasse unterstellt ist, und das die Oberleitung der Verwaltung der occupierten Provinzen, welche durch die Landesregierung in Serajewo besorgt wird, führt; 3) das k. und k. Reichskriegsministerium, dem die Marinesektion unter Leitung des Marinekommandanten als Chef derselben, ferner der Chef des Generalstabs mit den Truppeninspektoren und 15 Korpskommandanten und das Militärkommando in Zara untergeordnet sind; 4) der gemeinsame Oberste Rechnungshof, sämtlich in Wien.

II. Österreich. Die oberste Staatsverwaltung bilden in Wien der Ministerrat und die Ministerien des Innern, des Kultus und Unterrichts, der Justiz, der Finanzen, des Handels, der Eisenbahnen (seit 1896), des Ackerbaues und der Landesverteidigung sowie der Oberste Rechnungshof. Auch zwei Minister ohne Portefeuilles (für Galizien und für Böhmen) sitzen im Kabinett. In den Kronländern wird die polit. Verwaltung durch die Statthaltereien in Wien, Linz, Innsbruck (für Tirol und Vorarlberg), Graz, Triest (für Görz und Gradisca, Istrien und Triest), Zara, Prag, Brünn und Lemberg sowie durch die Landesregierungen in Salzburg, Laibach, Troppau und Czernowitz besorgt. Diesen unterstehen die Magistrate der 33 Städte mit eigenem Statut und 331 Bezirkshauptmannschaften. Nebst dieser staatlichen Verwaltung besteht unabhängig von ihr die autonome Verwaltung für die Landes-, Bezirks- und Gemeindeangelegenheiten und zwar in jedem Lande ein vom Landtage gewählter Landesausschuß, an dessen Spitze der vom Kaiser ernannte Landeshauptmann steht, die Gemeindeangelegenheiten werden von 28058 Orts- (oder politischen) Gemeinden besorgt. In größern Ländern besteht zwischen beiden als autonomes Organ die Bezirksvertretung.

III. Länder der ungarischen Krone. Der ungar. Ministerrat in Budapest besteht aus dem Ministerpräsidenten, dem königl. Ministerium am allerhöchsten Hoflager (in Wien) und den Ministerien des Innern, für Kultus und Unterricht, der Justiz, der Finanzen, des Handels, des Ackerbaues, der Landesverteidigung (Honvéd-), und dem kroat.-slawon.-dalmatin. Ministerium. Die polit. Verwaltung besorgen in Ungarn und in Siebenbürgen selbständige (autonome) Municipien in 63 Komitaten und die mit Municipalrecht bekleideten 26 königl. Freistädte und Städte, und in Fiume der königl. Gouverneur. In Kroatien und Slawonien (s. d.) besteht eine selbständige Verwaltung unter dem Banus (die königlich kroat.-slawon.-dalmatin. Landesregierung in Agram).

Finanzwesen. I. Das Reichsbudget für 1896 umfaßt (Gesetz vom 28. Juni 1895) 156291463 Fl. (138701204 ordentliche und 17590259 außerordentliche) Ausgaben und ebensoviel Einnahmen. Die Ausgaben betrugen bei dem Ministerium des Äußern 3,91 Mill. Fl., dem Kriegsministerium: a. Landarmee 122,21 Mill. Fl. ordentliche, 14,38 außerordentliche Ausgaben; b. Kriegsmarine 10,46 ordentliche, 3,11 außerordentliche; beim Reichs-Finanzministerium 2,06 Mill. Fl., beim gemeinsamen Obersten Rechnungshofe 120000 Fl.; ferner die Ausgaben für die Truppen im Occupationsgebiet 3,55 Mill. Fl. Die gemeinsamen Einnahmen betragen 2,69 Mill. Fl. bei den verschiedenen Verwaltungszweigen und 49,04 Nettoeinnahmen der Zölle, so daß noch 104552148 Fl. zu decken sind, wovon 71722774 Fl. auf Österreich, 32829374 Fl. auf Ungarn entfallen.

II. Die Budgets beider Reichshälften betrugen für 1895: 644,51 und 468,55 Mill. Fl. Einnahmen und 644,48 und 468,52 Mill. Fl. Ausgaben.

Die wichtigsten Einnahmen in Mill. Fl.:

Einnahmeposten Österreich Ungarn

Direkte Steuern 112,09 97,68

Grundsteuer 35,30 34,30

Gebäudesteuer 33,79 10,96

Erwerbssteuer 12,00 20,96

Einkommensteuer 29,90 23,19

Transportsteuer - 5,76

Exekutionsgebühren 1,09 1,58

Militärtaxe - 2,40

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Indirekte Steuern 347,31 172,71

Zölle 45,32 0,45

Verzehrungssteuern 112,37 70,36

Biersteuer 31,50 6,09

Branntweinsteuer 33,00 40,09

Wein- und Moststeuer 5,20 7,50

Schlachtviehsteuer 6,69 3,30

Zuckersteuer 25,06 7,25

Mineralölsteuer 7,21 6,13

Pachtungen 3,03 -

Verschiedenes 0,68 -

Salzmonopol 21,57 15,39

Stempelsteuer 21,28 12,78

Tabaksmonopol 89,35 52,09

Gerichtsgebühren und Taxen 38,37 19,03

Lotto 16,44 2,51

Mauten 1,01 0,03

Punzierung 0,33 0,05

Handel mit geistigen Getränken 1,15 -

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Staatseigentum und Staatsanstalten 0,11 -

Fiskalitäten 0,25 -

Staatsdruckerei 1,99 0,77

Münze 2,47 } 14,83

Bergwerke 7,10 }

Forste und Domänen 5,30 8,63

Posten und Telegraphen 39,82 16,62

Postsparkasse 2,63 -

Staatseisenbahnen 95,68 35,24*

* Reinertrag.

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Die wichtigsten Ausgaben in Mill. Fl.:

Ausgabeposten Österreich Ungarn

Civilliste 4,65 4,65

Kabinettskanzlei 0,08 0,08

Reichsrat und Reichstag 0,88 1,77

Reichsgericht 0,02 -

Ministerpräsidium 1,18 0,37

Anteil an den gemeinsamen Ausgaben 112,95 33,09

Ministerium des Innern 22,29 14,57

Ministerium am Hoflager - 0,06

Ministerium für Kroatien und Slawonien - 7,84

Ministerium für Landesverteidigung 21,01 14,07

Ministerium für Kultus und Unterricht 25,90 9,61

Ministerium für Finanzen 100,02 76,83

Ministerium für Handel 123,96 83,55

Ministerium für Ackerbau 17,36 16,55

Ministerium für Justiz 22,54 15,21

Verwaltung von Kroatien und Slawonien - 7,84

Verwaltung von Fiume - 0,03

Rechnungshof 0,17 0,14

Pensionen 19,31 7,90

Dotationen und Subventionen 7,34 0,65

Staatsschuld 163,93 90,63

Beitrag zur österr. Staatsschuld - 40,94

Grundentlastung - 9,00

Verwaltung der Staatsschuld 0,79 -

Durchlaufende Ausgaben - 20,76

Investitionen - 20,09