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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Pariser Fuß - Parität
aufrecht erhalten werden, die wirklich ausreicht, um
den Zugang zur feindlichen Küste zu verwehren.
Dieser Deklaration traten die andern Staaten bei,
mit Ausnahme der Vereinigten Staaten von Ame-
rika, von Spanien und einigen amerik. Republiken.
(S. Kaper und Seerecht.)
Pariser Fuß, s. Fuß (Längenmaß).
Pariser Gelb, soviel wie Chromgelb (s. Blei-
Pariser Gold, s. Blattgold. lchromat).
Pariser Grün, soviel wie Schweinfurter Grün
(s. d.) und Methylgrün (s. d.).
Pariser Gürtelbahnen, s. (^6inwr6 ä6 ?ai-i8.
Pariser Handschrift, s. Manessische Hand-
Pariser Lack, s. Karminlack. Schrift.
Pariser Linie, s. Linie (Längenmaß).
Pariser Rot, s. Eisenoxyd.
Pariser Schliff, eine Form von bearbeiteten
Bernsteinstücken, s. Bernsteinindustrie.
Pariser Stifte, s. Drahtstifte.
Pariser Violett, s. Methylviolett.
Pariser Weiß, eine sehr weiße Schlämmkreide.
?a.r"sk (mgl., spr. pärrisch), Kirchspiel, ist die
kleinste Einheit für die Verwaltung in England.
Die bürgerliche?, war ursprünglich identisch mit der
kirchlichen; doch hat die Zunahme der Bevölkerung
namentlich in den Städten die Einteilung der alten
Kirchspiele in mehrere Sprengel für kirchliche Zwecke
nötig gemacht, die auch ?. genannt werden, wäh-
rend die bürgerliche ?. unverändert blieb und noch
mit dem Namen der alten Pfarrkirche bezeichnet
wird. Die Organisation der bürgerlichen ö. erin-
nert noch immer an die Zeit, wo sie mit der kirch-
lichen Gemeinde identisch war. Die Gemeindever-
sammlung heißt V68tr^, weil sie sich ursprünglich
in der Sakristei der Pfarrkirche versammelte. Der
Vorsitzende ist in Dörsern noch immer der Pfarrer der
Kirche, welche ursprünglich die Pfarrkirche der ganzen
Ortschaft war. In den kleinern Ortschaften bestehen
noch immer (^ominon V68tri68, in welchen jeder
Hausvater Stimmrecht hat; Kirchspiele über 809
Einwohner sind berechtigt, statt ihrer sog. weiset
V68tri68 einzuführen, in welchen sich nur die erwähl-
ten V63ti')'in6n (12 für je 1000 Einwohner, jedoch
nie mehr als 120) versammeln. Die Hauptbeamten
der 1>. sind die 0v6i-866i-8, und ihre Hauptthätigkeit
besteht in der Verwaltung der Armenpflege und der
Eintreibung der Armensteuer (?00i- R^ts). Mit die-
ser Steuer zusammen, die an die Union (s. ?0or I^a^v)
eingezahlt wird, werden auch andere Steuern einge-
trieben, welche im Auftrage anderer lokaler Behörden
von der ?. zu erheben sind. Die Kirchspiele haben
zum Teil die Verwaltung der öffentlichen Straßen
llli^a.78) unter sich. (S. Wegeordnungen.)
Parifh-Alvars (spr. Pärrisch-), Elias, Harfen-
virtuos, geb. 28. Febr. 1808 in London, starb
25. Jan. 1849 in Wien. Er spielte Klavierwerke
von Beethoven, Chopin u. a. mit Leichtigkeit auf
der Harse; auch schrieb er für sein Instrument Kon-
zerte, Duos, Phantasien u. s. w.
?a.ri8k vounoil (engl., spr. pärnsch kaunßll),
die durch die I^ocal (^overnnient ^ct von 1894
für England neu geschaffenen Gemeinderäte, die zu-
gleich mit den durch dasselbe Gesetz geschaffenen
I)i8trict (^0uucii8 die Thätigkeit der 1888 eingeführ-
ten (üouut^ (^ouncilZ (s. d.) ergänzen. Die I)i8ti-iet
(^0uncii8 haben die Funktionen der Urdan und der
Kurai sanitär^ ^ut1ioi'iti68 (s. lloaltli ^ct8) und
cbenso der Behörden für öffentliche Wege (s. Wege-
ordnungen) übernommen, während sich die Befug-
Vrvckhaus' Konversation" Lexikon. 14. Nnfl.. XII.
nisse der?. lü. auf Beschaffung von Arbeiterwoh-
nungen, von Ackerland für Arbeiter, Errichtung
öffentlicher Bäder, Bibliotheken u. s. w. erstrecken.
Parisien (frz., spr. -siäng, "Pariser"), eine Art
kleiner, leichter Stoßdegen.
Parisienne, das Lied der Bürgermonarchie
Ludwig Philipps. Es wurde von Casimir Delavigne
(s. d.) zu einer bekannten Melodie Aubers während
der Barrikadenkämpfe (1830) gedichtet und von
Nourrit auf der Pariser Oper als "ll^innE doui-Asoi^)
vorgetragen. Das Lied beginnt mit den Worten:
"?6Upi6 t'rHNHÄi8) PLUpio (168 dlÄV68".
Parisienne, ein kleingemustertes Seidengewebc.
Parisii, kelt. Volk in GalliaLugdunensis, im cen-
tralen Thalbecken der Seine, mit der Hauptstadt Lu-
tetia (richtiger Lukotitia), dem spätern Paris (s. d.).
Parisismen, Wörter und Wendungen, die dem
Pariser Volksdialekt eigentümlich sind. (S. auch
Argot.)
Parisius, Ludolf, Politiker und Schriftsteller,
geb. 15. Okt. 1827 in Gardelegen, studierte in Halle
die Rechte, trat dann in den preuß. Iustizdienst,
wurde 1858 Kreisrichter in Gardelegen, 1864 wegen
Unterzeichnung des Wahlaufrufs der Fortschritts-
partei seines Amtes entsetzt und nahm seitdem sei-
nen Wohnsitz in Berlin. 1861-66 gehörte er dem
preuß. Abgeordnetenhause, 1867-87 dem Reichs-
tag an. 1868-72 gab P. das Wochenblatt "Der
Volksfreund" heraus. Er griff hier insbesondere den
reaktionären preuß. Kultusminister H. von Mühler
an und verfaßte zwei Satiren auf diefen: "Ein
preuß. Kultusminister, der seinen Beruf verfehlt hat"
"15. Aufl., Lpz. 1871) und "Excellenz, warum so
mißvergnügt?" (5. Aufl., ebd. 1871). 1882-91 war
er an der Redaktion des "Reichsfreund" beteiligt.
Er veröffentlichte einen "Kommentar zum preutz.
Genossenschastsgesetz" (Berl. 1867), einen "Kom-
mentar zum norddeutschen Genossenschaftsgesetz"
(ebd. 1868), "Die Genossenschaftsgesetze im Deut-
schen Reich" (ebd. 1876), "Deutschlands polit. Par-
teien und das Ministerium Bismarck" (ebd. 1878),
die Romane "Pflicht und Schuldigkeit" (Hannov.
1871) und "Im Wald und auf der Heide" (Berl.
1876), ferner "Deutsche Volkslieder" (Magdeb. 1879)
und "Bilder aus der Altmark" (mit dem Maler Her-
mann Dietrichs, 12 Lfgn., Hamb. 1882-84) u. a.
Paris-Lyon-Mittelmeerbahn, Paris-Or-
löansbahn, s. Französische Eisenbahnen.
Parität (lat.), der Zustand der Gleichberech-
tigung von zwei oder mehrern verschiedenen Reli-
gionsparteien. Paritätisch nennt man Staaten,
welche nicht bloß der kath. und prot. Bevölkerung
gleiche bürgerliche und polit. Rechte gewähren, son-
dern darauf abzielen, die prot. und die kath. Kirche
gleichmäßig und nebeneinander als Landeskirche
zu behandeln. Daß letzteres praktisch durchführbar
sei, daß sich die P. als Regierungsprincip bethätigen
lasse, wenn die kirchlichen Beziehungen des Staa-
tes nicht bloß eine äußerliche Natur haben sollen,
wird von vielen bestritten, welche statt dessen von
einem Simultanstaate reden, in welchem die Ne-
gierung einen konfessionellen (entweder prot. oder
kath.) Charakter bat, ohne daß dadurch die Selb-
ständigkeit und Gleichberechtigung der beiden Kir-
chen in ihrem Verhältnis zu einander, der Zugang
der Angehörigen beider Konfessionen zu Gemeinde-
und Staatsämtern, der staatliche Schutz gegen Be-
schimpfung der kirchlichen Einrichtungen beider
Konfessionen ausgeschlossen wird. Die Gleichbc-
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