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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Pfälzer Schweiz - Pfandbriefe
1583 an den Herzog von Lothringen veräußert und
iam 1661 an Frankreich. 1080 befestigte Vauban
den Ort zur Sperrung des Zaberner Passes. 1814
und 1815 von den Verbündeten nur eingeschlossen,
wurde P. 1870 den Deutschen, welche die Belage-
rung 8. Aug. begannen, 12. Dez. übergeben.
Pfälzer Schweiz, s. Annweiler.
Pfälzer Weine, zuweilen Hardtweine ge-
nannt, die im östl. Teile der Nheinpfalz, und zwar
vorzugsweise auf den Vorhöhen und Geländen des
mit dem Nheinstrom parallel ziehenden Hardtgebir-
ges von Neustadt bis unterhalb Dürfheim wachsen-
den Weine; die oberhalb Neustadt bis nach Land au,
namentlich beiHambach, Maikammerund Edenkoben
erbauten Weine (Pfälzer Oberländer Weine)
sind weniger gut. Die Pfalz ist das weinreichste Ge-
biet in Deutschland. Es sind darin mit Reben be-
standen 12750^ (1892), deren Ertrag durchschnitt-
lich auf 45 Kl vom Hektar im Werte von 80 M. pro
.Hektoliter berechnet wird. Im Hardtgebirge werden
mindestens 6-10000 M., in den besten Lagen bei
Forst und Deidesheim aber bis 100000 M. für den
Hektar Weinberg bezahlt, ein Preis, der sogar im
Nheingau nur selten vorkommt. Der Nebsatz ist vor-
wiegend Traminer (in neuerer Zeit auch Gewürz-
traminer) und Niesling; nächstdem werden Franken-
traube und Gutedel, aber auch der weihe Muska-
teller kultiviert, der letztere, damit dem Gutedel ein
Vouquet verliehen werden kann. Die Traminer zeich-
nen sich durch Süßigkeit, milden, angenehmen Ge-
schmack, die Nieslinge durch Bouquet und Jener
aus. Charakteristisch ist den P. W. der Mangel
an Säure. Die P. W. sind, mit wenig Ausnahmen,
Weißweine, sie nehmen unter den curop. Weinen den
zweiten Rang ein, nur hinsichtlich Bouquets und
Geistes stehen sie den wenigen Edelweinen ersten
Nanges nach. Die bevorzugtesten Produktions orte
sind:' I. Klasse: Forst (beste Lagen Kirchenstück und
Iesuitengarten, Hölle, Ungeheuer), Dcidesheim mit
Ruppertsberg (Grein, Kra'nzler, Kalkofcn, Musen-
Hang, Kißelberg und Hofstück), Wachenheim (Schen-
kenbühl, Grabhöckel), Dürkheim (Feuerberg, Spiegel-
berg), Ungstein, Kalstadt; 11. Klasse: Mußbach, Kö-
nigsbach (erzeugt auch Notweine trefflicher Qualität),
Herrheim, Neustadt (Vogelgesang, Klausenberg),
Gimmcldingen u. s. w.
Pfalzgraf ((^0M68 pNwtinu8), in der frank. Zeit
und im Mittelalter Gehilfe des Königs im Hof-
gericht, auch sein Stellvertreter im Vorsitz und des-
halb Nichter in Prozessen zwischen dem Könige und
Fürsten. Durch Otto I. wurden in Bayern, Schwa-
ben, Lothringen und Sachsen neben den Herzögen
P. geschaffen, denen eine Ncihe von Hobeitsrechten
und Besitzungen zugewiesen wurden, die bisher der
Herzog gehabt hatte, und seitdem erscheint der Titel
P. mehrfach unter den Großen des Neichs. Unter
den 1(> weltlichen Ncichsfürsten, die um 1180 den
Fürstenrang hatten, erscheinen neben 9 Herzögen
und 3 Markgrafen auch 2 P., der P. bei Nhein und
der P. zu Sachsen. Sie beanspruchten das Reichs-
vikariat, also die Stellvertretung des Königs in
Abwesenheit (bei. der Romfahrt) und bei Thron-
erledigung. Durch die Goldene Bulle 1356 wurde
dieser Anspruch anerkannt und so geregelt, daß das
Neich in zwei Gebiete geteilt wurde, ein Gebiet des
süchs. und eins des frank. Nechts; in diesem sollte
der P. bei Nhein, in jenem der Herzog (zugleich P.)
von Sachsen das Neichsvikariat führen. Die P. von
Bayern wandelten sich später in Herzöge um, die
P. von Schwaben hießen später P. von Tübingen,
die Lothringer P. später die rheinischen P. oder P.
bei Nhein. Wie aber Herzog und Markgraf, so
wurde auch P. bloß als Titel verliehen oder geführt.
Titularpfalzgrafen waren die P. von Kärnten,
Ortenburg und Kreiburg. (S. auch Hofpfalzgraf.)
- Vgl. Schroeder, Lehrbuch der Deutschen Rechts-
geschi'chte (2. Aufl., Lpz. 1894).
Pfalzgrafenstein, Schloß bei Caub (s. d.).
Pfälzische Eisenbahnen (063,75. km), Privat'
bahnen unter der Direktion der P. E. zu Ludwigs-
hafen, umfassen: 1) die Ludwigsbahn (310,45
km), Stammbahn Ludwigshafen-Neustadt-Kaisers-
lautern - Landstuhl - Hornburg - Verbach (Landes-
grenze, 106,93 km), 1838 genehmigt und 5847
-49 eröffnet; 2) M a rimili ansba h n (132,Wkm),
Stammbahn Neustadt-Landau-Winden-Weißenburg
(Neichslandsgrenze, 44,55 km), 1852 genehmigt und
1855 eröffnet; 3) Nord bah neu (219,12 km), dar-
unter die Alsenzbahn, Hochspeyer-Münster am
Stein (50,n km), 1867 genehmigt und 1870-71
eröffnet; die Donnersberg er Bahn (38,94 km),
Kaiserslautern-Enkenbach und Langmeil-Kirchheim-
bolanden-Alzcy (Landesgrenze), 1870 genehmigt
und 1873-75 eröffnet; die Zellerth albahn
(9,l:< km), Marnheim-Monsheim (Landesgrcnze),
1870 genehmigt und 1872 eröffnet; Läutert hal-
bahn (33,7 km), Kaiserslautern-Lauterecken, 1880
genebmigt und 1883 eröffnet. Im Bau befinden
sich die teils auch in Preußen belegene, 22,8 km
lange Glanthalbahn von Lauterecken über Mei'
senheim nach Staudernheim (Station der preusi.
Nhein-Nahebahn) sowie die Strecken Grünstadt-
Offstein in Hessen (7,0 km) und Ebertsheim-Hetten-
leidelheim (4,^ km). (S. auch Deutsche Eisenbahnen.)
Pfalz-Neuburg, s. Neuburg und Pfalz.
Pfalzstädte, im Mittelalter Städte, die aus
königl. Pfalzen erwuchsen, wie Frankfurt a. M.,
Nürnberg, Illm.
Pfand, der Gegenstand, welcher dem Gläubiger
für seine Forderung haftet. Derselbe konnte früher
das ganze gegenwärtige und zukünftige Vermögen
des Schuldners (Generalhypothek, s.d.) sein, jetzt nur
ein einzelnes Grundstück oder ein Grundstückvtom-
pler oder ein einem Grundstück gleichgestelltes Necht;
ferner eine bewegliche Sache oder eine Menge beweg-
licher Sachen (s. Pfandrecht) oder ein einer beweg-
lichen Sache gleichgestelltes Necht, z. V. ein Forde-
rungsrecht, eine Hypothek, ein Patentrecht u. s. w.
Pfandbriefe, uneigentlich auch Hypotheken-
briefe, Hypothekencertifikate (s. Hypothek)
genannt, seltener Realobligationen, waren ur-
sprünglich auf den Inhaber gestellte Hypotheken-
dokumente, die von landwirtschaftlichen Kreditver-
bünden (s. Landschaften) auf bestimmte Landgüter
ausgefertigt und außer dieser speciellen Sicherheit
auch noch durch die solidarische Haftbarkeit aller dem
Verbände angehörenden Güter garantiert waren.
In der neuern Zeit dagegen sind die Wertpapiere
dieses Namens überwiegend nur persönliche Schuld-
scheine der sie ausgebenden Genossenschaften oder
Aktiengesellschaften, die durch einen mindestens gleich
bohen Betrag von im Besitze der Ausgeber befind-
lichen Hypotheken gedeckt sind. Schon die neuen P.
der alten preuß. Landschaften haben im wesentlichen
diesen Charakter erbalten, wenn auch mit Beibehal-
tung einer engern Beziehung zu den zu Grunde lie-
genden Hypotheken und manchen besondern Vor-
sichtsmaßregeln. Bei einigen der aus Mücn gegri'm