Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Diese Seite ist noch nicht korrigiert worden und enthält Fehler.

443
Prinzenkronen - Prioritätsaktien
Prinzenkronen, Rangkronen (s. d.) sehr ver-
schiedener Art. Prinzen aus kaiserl. Häusern haben
Eonderkronen (s. Erzhcrzogshut); Prinzen aus
konigl. Häusern haben meist die geschlossene Königs-
krone (s. Tafel: KronenI, Fig. 9); Prinzen aus
großherzogl. Häusern führen die Hcrzogskrone
(s. Taf. I, Fig. 6); Prinzen aus souveränen Her-
zogshäusern haben die Herzogskrone in geschlossener
Form (s. Taf. II, Fig. 38) und Prinzen aus fürstl.
Häusern den einfachen Fürstenhut (s. Taf. I, Fig. 2).
Prinzenraub, sächsischer, die Entführung
der Söhne des Kurfürsten Friedrich des Sanft-
mütigen von Sachsen, Ernst und Albert, durch den
Ritter Kunz von Kaufungen aus dem Schlosse zu
Altenburg. Die Prinzen sollten ihm als Geiseln
dienen für die Erfüllung der Forderungen, die er
an deren Vater für geleistete Kriegsdienste zu haben
glaubte. Er verband sich mit Wilh. von Moscn,
Wilh. von Schönfels und andern Edelleuten. Ein
kurfürstl. Küchenjunge Hans Schwalbe verriet ihm
als die passendste Zeit zur Ausführung die Nacbt
zum 8. Juli 1455, wo sein Herr in Leipzig und die
meisten Hofleute bei einem Bankett in der Stadt
waren. Mit seiner Hilfe vollführte Kunz, der dem
Kurfürsten am 4. Juli einen Fehdebrief zugesckickt
hatte, den Raub, worauf die Räuber auf verschie-
denen Wegen die böhm. Grenze zu erreichen suchten.
Kunz war bereits in die Gegend von Elterlein und
Grünhain, unweit der damals böhm. Herrschaft
Schwarzenberg, gekommen, als er abstieg und dem
Prinzen Albert, der über Durst klagte, einige Beeren
zu pflücken erlaubte. Dabei soll dieser Gelegenheit
gefunden haben, sich einem Köhlir zu entdecken, der
darauf mit Hilfe anderer herbeigerufener Köhler
den Ritter und seine Gefährten gefangen genommen
habe. Das darauf bezügliche Vianifest des Kurfürsten
vom 26. Juli 1455 enthält davon nichts, sondern teilt
einfach mit, dasi die aufgebotenen Lehnsleute Kunzen
beim Kloster Grünhain gefangen genommen hätten.
Einen Namen des Köhlers, und zwar "Baccalari",
erwähnt zuerst Albinus ("Vergchromk", 1580); Sa-
gittarius in einem Schulprogramm von 1674 nennt
ihn Georg Schmidt und bezeichnet die Familie Triller
als seine Nachkommen. Das Gnadenkorn, welches
an den 'Altesten aus dem Geschlecht der Triller als
angeblicher Nachkommen des Köhlers verabfolgt
wurde, stammt erst von Kurfürst Moritz her. (Vgl.
Koch, Trillerfagen, Bd. 1, Meining. 1884.) Mosen
und Schönfels, die sich in einer Höhle bei Harten-
stein an der Mulde ("Prinzenhöhle") versteckt hatten,
lieferten den Prinzen Ernst gegen Zusicherung ihrer
Begnadigung freiwillig aus. Kunz wurde 14. Juli
zu Freiberg enthauptet, Hans Schwalbe und drei
Knechte wurden zu Zwickau gevierteilt. Vieles in
dem ganzen Hergang ist noch unaufgeklärt. - Vgl.
Schreiter, Geschichte des P. (Lpz. 1804); W. Schüfer,
Der Montag vor Kiliani u. s. w. (Dresd. 1855);
I. Gcrsdorf, Einige Aktenstücke zur Geschichte des
P. (Altcnburg 1855); von Braun, Die Stadt Alten-
bura in den I. 1350-1525 (ebd. 1872).
Prinzessin, ^. Prinz. ^Eisenbahnen.
Prinz-Heinrich-Bahn, s. Luxemburgische
Prinz-Heinrich-Hafen, Einbuchtung an der
Nordostküste von Neuguinea, in Kaiser-Wilhelms-
Land, etwa unter 5° 13' südl. Vr. und 145° 47'
o'stl. L. von Grcenwich.
Prinzipes. Princip.
Prinzipal (lat. princiMig, der Erste), der Eigen-
tümer einer Handelsniederlassung im Gegensatz zum
Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten; der
Dienstherr in kaufmännischen Fabrikgcschäftcn und
bei größern Gewerben (beim Handwerk der Meister)
im Gegensatz zu den Bediensteten. Der Direktor
einer Aktiengesellschaft, einer Versicherungsgesell-
schaft, einer Gewerkschaft ist nicht P., sondern selbst
Beamter; doch kann ihm die Ausübung der Rechte
des P. gegenüber den andern Bediensteten zustehen.
- In der Orgel ist P. der Name der Hauptstnumcn.
Prinzipalblafen, s. Clarino.
Prinzipal (lat.), die Stelle, Würde eines ?iin-
cepä (s. d.), Oberherrschaft, Vorrang.
Prinzmetall, s. Bathmetall.
^,'i^I ^eni^., hinter wissenschaftlichen Namen
naturhistor. Gegenstände gelegentlich vorkommende
aber falsche Abkürzung für den Prinzen Maximilian
von Wied (s. Wied); es müßte mindestens heißen
^)'i)lc?'^. M^icieci, besser ist bloß ^V6t"o.
Prinz-Wales Insel (spr. wehls), s. Pulo-Pi-
nang. ^s. Knurrhähne.
?rioiiötn8 tridülns, amerik. Knurrhahn,
Prior (lat., "Oberer"), bei vielen geistlichen Orden
Titel für einen Vorgefetzten. In manchen Klöstern
ist der P. der eigentliche Vorsteher (soviel wie Abt),
in andern der erste nach demselben. Die entsprechende
Stellung in den Nonnenklöstern nimmt die Priorin
ein. Großprior, bei den geistlichen Ritterorden
Titel des nächsten nach dem Großmeister. Amt und
Würde (auch Wohnung und Amtsdezirk) des P. und
der Priorin heißen Priorat (Prior ei). Beiden
Johannitern ist Priorat ein in mehrere Valleien ge-
teilter Provinzialdezirk.
Priorat, Prior ei, s. Prior.
?riori, s. ^ priori.
Priorinsignien, s. Prälateninsignien.
Priorität (lat.), das Recht, vor einem andern
zu einem bestimmten Vorteile zu gelangen. Sie
kann durch eine frühere Anmeldung des Anspruchs
(s. Präsentatum) oder durch den Charakter der For-
derung (Steuern, Gesindelohn u. s. w.) oder durch
die frühere Entstehung des Rechts (z. B. beim
Pfande) bedingt sein. Das durch eine frühere Pfän-
dung entstandene Pfandrecht geht dem Pfandrecht
aus einer spätern Pfändung desselben Gegenstandes
vor. Insbesondere wird von P. gesprochen, soweit es
sich im Konkursverfahren oder in einem andern Ver-
teilungsvcrfahrcn um die Frage handelt, in welcher
Reihenfolge mehrere Forderungen zu befriedigen
find. Im gemeinrechtlichen Kontursprozeß bestand
ein sehr verwickeltes System von Pfand- und Vor-
zugsrechten. Auch wurde das Liquidations- und
Prioritätsverfahren (s. d.) durch ein besonderes Ur-
teil, das Prioritats-, Lokations- oder Kollokations-
urteil (s. d.) genannt wurde, abgeschlossen. Nach der
Deutschen Konkursordnung erfolgt die Abgesonderte
Befriedigung (f.d.) der Pfandgläubiger unabhängig
vom Konkursverfahren. Im übrigen ist (in §. 54)
für die mit Vorrechten versehenen Gläubiger eine be-
stimmte Rangordnung vorgesehen, welche für die
Befriedigung maßgebend ist. (S. Rangordnung im
Konkursverfahren.)
Prioritäten, s. Prioritätsaktien.
Prioritätsaktien oder Stammprioritäts-
akticn oder Prioritäten, in Frankreich privi-
legierte Aktien (actioiiL pi-ivilL^Lä), Aktien,
denen gegenüber den übrigen Aktien ein Vorzug
eingeräumt ist, gewöhnlich nach der Richtung, daß
sie aus dem Reingewinn eine Dividende bis zu einem
bestimmten Betrage erhalten, bevor den einfachen