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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Punzenstich - Pupillenstarre

Endfläche, die mit kleinen, halbkugeligen Erhöhungen oder mit gekreuzten erhabenen Linien bedeckt ist. Außerdem werden die P. häufig statt des Grabstichels zur Herstellung von Petschaften, Münzstempeln u. s. w. sowie von Figuren, Ziffern und Buchstaben in Metall, insbesondere bei Anfertigung von Stempeln und Matrizen für Erzeugnisse der Schriftgießerei verwendet. Die P. des Graveurs unterscheiden sich von denen des Goldarbeiters dadurch, daß sie nicht bloß einfache Elemente einer Zeichnung, sondern ganze Bestandteile derselben enthalten, die höchst mannigfaltiger Art sein können.

Punzenstich, eine Abart der Kupferstechkunst (s. d.), bei der die Vertiefungen, sowohl die Zeichnung als die Schattierung, durch die Goldschmiedpunze (gehärtete Stahlstange mit abgerundeter Spitze) vermittelst eines Hammers in die Kupferplatte eingeschlagen werden. Deutsche und niederländ. Goldschmiede haben hauptsächlich diese Manier ausgebildet und sie zur Herstellung von Goldschmiedeornamenten verwendet. Das älteste Blatt in Punzenmanier rührt von Giulio Campagnola (geb. 1481) her.

Pupillardepositorium, s. Depositenwesen.

Pupillarische Sicherheit, s. Pupillen.

Pupillarsubstitution, im röm. Recht die letztwillige Anordnung des Inhabers der väterlichen Gewalt, durch welche derselbe für den seiner Gewalt Unterworfenen einen Erben beruft für den Fall, daß der der Gewalt Unterworfene vor Erreichung des zur Errichtung einer letztwilligen Verfügung erforderlichen Alters stirbt. Eine Quasipupillarsubstitution gestattete Justinian dem Vorfahren in ähnlicher Weise. Er darf dem geisteskranken Abkömmlinge, welchem er mindestens den Pflichtteil hinterläßt, für den Fall, daß dieser nicht genesen sollte, einen Nacherben berufen, zunächst beschränkt auf dessen Kinder oder Geschwister. Neuere Gesetzgebungen haben beide Rechtsbildungen, zumeist mit Ausdehnung auf die mütterlichen Vorfahren, zum Teil mit Modifikationen, zum Teil mit der Erweiterung auf Taube, Stumme und für Verschwender erklärte Personen, übernommen. Das Österr. Bürgerl. Gesetzb. §. 609 hat beide Rechtsbildungen beseitigt. Der Code civil und das Badische Landrecht haben entsprechende Vorschriften nicht, ebensowenig der Deutsche Entwurf.

Pupille (lat. pupilla), die Sehe oder das Sehloch, die runde, normalerweise tiefschwarz erscheinende Öffnung in der Regenbogenhaut, so genannt, weil auf derselben sich das kleine Bildchen (pupilla, Püppchen) projiziert, das die Hornhaut als kleiner Konvexspiegel von einem ins Auge schauenden Beobachter entwirft. Die P. dient hauptsächlich zur Regulierung der ins Auge gelangenden Lichtmenge und hat daher eine veränderliche Größe. Es befindet sich nämlich in der Iris ein doppelter Muskelapparat; der ringförmig die P. umkreisende Verengerer (sphincter) der P., der unter dem Einflusse eines Gehirnnerven (nervus oculomoturius) steht, und der radiär verlaufende Erweiterer (dilatator) der P., der dem vom Rückenmark kommenden sympathischen Nerven gehorcht. Die P. kann sich verengern sowohl durch Zusammenziehen des Verengerers als durch Erschlaffung des Erweiterers; sie kann sich erweitern sowohl durch Zusammenziehen des Erweiterers, als durch Erschlaffung des Verengerers. Eine Verengerung der P. tritt ein bei heller Beleuchtung, beim Sehen naher Gegenstände, bei Konvergenzstellung der Sehachsen, eine Erweiterung bei schwacher oder fehlender Beleuchtung, beim Fernsehen und bei Parallelstellung der Sehachsen. Das Pupillenspiel hört auf, wenn einer der beiden Muskeln gelähmt ist (Iridoplegie); bei Lähmung des Sphincter verharrt die P. im Zustande abnormer Weite (Mydriasis), bei Lähmung des Dilatator im Zustande abnormer Enge (Myosis). Daher deutet bei Lähmungszuständen eine bestehende Mydriasis auf Lähmung der Gehirnnerven, eine Myosis dagegen auf Lähmung des Rückenmarks. Durch Einbringen gewisser Pflanzenalkaloide, des Atropin, Daturin, Hyoscyamin, Cocaïn, Duboisin, kann die P. künstlich erweitert werden; diese Mittel werden daher als Mydriatika bezeichnet. Andere haben die Eigenschaft, die P. zu verengern, das Eserin oder Physostigmin, Pilocarpin, Morphium, Muskarin, Nicotin, und werden daher als Myotika bezeichnet. In der Augenheilkunde finden diese Alkaloide reichliche Verwendung.

Als Ausdruck gewisser Entwicklungsstörungen kommen sowohl partielle als totale Defekte der Iris vor, im ersten Falle hat die P. eine birn- oder schlüssellochförmige Gestalt (Koloboma), im zweiten (Irideremie) erscheint sie natürlich ungemein weit. Nimmt die P. nicht die Mitte der Iris ein, sondern liegt excentrisch, so nennt man dies Korektopie. Die runde Form der menschlichen P. geht bei den Tieren vielfach in anders gestaltete, bei der Katze z. B. in eine schlitzförmige über. Infolge von Entzündungsprozessen kann der Rand der P. entweder teilweise oder ganz mit der unmittelbar hinter ihr liegenden Linse verwachsen. Die P. wird dann enger und unregelmäßig, oder auch vollständig durch Auflagerungen geschlossen. (S. Pupillensperre.)

Pupillen (lat.), im röm. Recht minderjährige Kinder unter 14 und 12 Jahren (je nachdem sie männlich oder weiblich), sofern sie unter Vormundschaft stehen. Von den neuern Rechten ist dafür die Bezeichnung Mündel gewählt. Von P. abgeleitet ist der Ausdruck Pupillenkollegium, von dem man früher sprach, soweit kollegialische Behörden die Obervormundschaft wahrzunehmen hatten.

Die Mündelgelder (s. Mündelgut), welche auf Hypotheken angelegt werden, sollen nach verschiedenen Rechten in einer von diesen Rechten näher bestimmten Weise gesichert sein, oder mit andern Worten, bevor die Anlegung seitens der Obervormundschaft oder des Gegenvormunds genehmigt wird, soll dargethan sein, daß der Wert des Pfandgrundstückes, für dessen Ermittelung zum Teil Vorschriften bestehen, um einen näher bezeichneten Bruchteil den Betrag der Hypothek überschreitet. In einem solchen Falle spricht man von pupillarischer Sicherheit.

Pupillensperre (Atresia oder Synizesis pupillae), die Verlegung der meistens durch Verwachsungen stark verengten Pupille durch Auflagerungen auf der Vorderfläche der Linse. Das hierdurch verminderte oder aufgehobene Sehvermögen kann wiederhergestellt werden durch Bildung einer künstlichen, excentrisch gelagerten Pupille (Koremorphosis) mittels einer Iridektomie (s. d.).

Pupillenstarre, der Zustand, in welchem die Pupille dauernd dieselbe Weite bewahrt entweder infolge der Lähmung der in der Regenbogenhaut enthaltenen Muskeln (Iridoplegie) oder infolge Wegfalls der Pupillenbewegungen auslösenden Nerventhätigkeiten (reflektorische P.).