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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Scheidemünzenbronze - Scheiner
österr. Gesetz vom 2. Aug. 1892 (Art. 11) sind
die Beträge auf 50 Kronen sür Einkronenstücke,
10 Kronen sür Nickelmünzen und 1 Krone sür Kupfer-
münzen festgesetzt. In den Staaten der Lateinischen
Münzkonvention ist die Annahmevcrpflichtung für
Silberscheidemünzen auf 50 Frs., in England aus
40SHÜI., in der Skandinavischen Münzkonvention
auf 20 Kronen beschränkt. Die öffentlichen Kassen
dagegen nehmen in der Negel die S. in jedem Be-
trag in Zahlung und sind verpflichtet, dieselben in
gewissen Beträgen und bei bestimmten Kassen gegen
Courantgeld umzutauschen (deutsches Münzgesetz
Art. 9 und Bekanntmachuug des Reichskanzlers vom
19. Dez. 1875). (S. Münze und Münzwesen.)
Scheidemünzenbronze, s. Bronze.
Scheiden (beimVlatt), s. Blatt (Bd.3, S, 86d).
Scheidenbruch (llorui^ v^iu^iä), die Ein-
lagerung von Eingeweiden in einen Scheidcnvorfall.
Scheidenentzündung (V^iuitiä), s. Len-
korrhöe. Mfer (s. d.).
Scheidenflügler, ungewöhnlicher Name für
Scheidenhaut, s. Hoden.
Scheidenkatarrh (V^initiä), s. Leukorrhöe.
Scheidenschuäbler (^inoniäicklle), eine sehr
merkwürdige, aus nur einer Gattung ((^iioiii8^m-6t.)
und 2 Arten ((Monig alda. ^c")st. und 01n0ni8
minor ^lttT-i?., s. Tafel: Stclzvögel II, Fig. 7)
bestehende Vogelfamilie von nicht ganz klarer syste-
matischer Stellung, die indessen meist den Stelz-
vögeln zugezählt wird. Ibre Körpergestalt erinnert
an die der Hühner; der Schnabel trägt oben auf der
Wurzel eine Art Dach oder Hornscheide, das sich
über die Nasenlöcher legt. Die Füße sind kurz, vicr-
zehig. Das Gefieder ist rein weiß, ohne Abzeichen.
Sie leben von Aas, niedern Seetieren, besonders
aber von den Eiern und Jungen der Pinguine. Sie
finden sich auf den einsamen Inseln des antarktischen
Oceans nördlich bis Kerguelenland.
Scheidenvorfall (^i-oi^LULv^ill^e), der Vor-
fall der vordern oder hintern Scheidcnwand, weist
ganz ähnliche Erscheinungen auf wie der Gebär-
muttervorfall und ist auch wie dieser zu bebandeln.
(S. Gebärmutterkrankheiten, Bd. 7, S. 611 d.)
Schcideschlamm, s. Zuckerfabrikation.
Scheidethäler, s. Thal.
Scheidetrichter, Vorrichtung des chcm. Labo-
ratoriums, dessen man sich bedient, um zwei mit-
einander nicht mischbare Flüssigkeiten mechanisch zu
trennen. Er besteht aus einem kugelförmigen, einer-
seits mit einem verschließbaren Tubulus, anderer-
seits mit einem Hahnrohr versehenen Gefäß, in dem
man die Flüssigkeiten nach ihrem specifischen Gewicht
sich sondern läßt, um dann die schwerere durch den
abwärts gerichteten Habn auslausen zu lassen.
Scheidewafser, s. Salpetersäure (S. 227 d).
Scheideweg, soviel wie Kreuzweg (s. d.).
Scheidingen, alte Stadt, s. Vurgscheidungen.
Scheidler, Dorette, s. Spohr, Louis.
Scheidt, Kaspar, deutscher Dichter, Vetter und
Lehrer Fischarts, starb 1505 wahrscheinlich als
Schulmeister zu Worms an der Pest. Er bearbeitete
Dedekinds (s. d.) lat. "Grobianus" ausgezeichnet
in deutscher Sprache (Worms 1551 u. ö.; neu hg.
von Milchsack in den "Halleschen Neudrucken", Nr. 34,
35). Unbedeutender sind seine "Lobrede von wegen
des Mcyen" (Worms 1551), "Frölick Heimfart"
(1552), "Lob und Satzung der Musica" (1561), eiue
Versifikation derRegeln der Wormser Meistergesang-
schule. - Vgl. Haussen, Kaspar S. (Straßb.' 1889).
Scheidt, Samuel, Organist, s. Orgelspicl.
Scheidung, Bezeichnung für verschiedene tech-
nische Arbeiten, besonders für die Aufbereitung
(s. d.) der Erze und für ein Verfahren in der Zucker-
fabrikation (s. d.), das auch Defäkation (De-
fctation) genannt wird.
Scheidung der Ehe, s. Ehescheidung und
Scheidung von Tisch und Bett.
Scheidung durch die Quart, soviel wie Quar-
tation, s. Goldscheiduug.
Scheidung von Tisch und Bett (86Mr2.tio
a tiitti'0 6t men8^), im Gegensatz zur Auflösung der
Ehe dem Bande nach (s. Ehescheidung) die Trennung
zweier Eheleute auf Zeit oder Dauer, also die bloße
Beseitigung des ehelichen Zusammenlebens. Nach
der herrschenden Lehre der kath. Kirche kann vermöge
derSakramentseigcnschaft der Ehe eine Ehe niemals
gelöst werden, von einzelnen ganz seltenen Aus-
nahmen abgesehen, in welchen der Papst dispen-
sieren kann. In der Regel ist nicht eine Auflösung
dem Bande nach, sondern nur eiue Trennung von
Tisch und Bett zulässig, und diese nur durch geist-
liche Gerichte. Eine immerwährende Trennung wird
nur ausgesprochen in wenigen Fällen (Ehebruch,
Fleischcsverbrechen); auch dann noch ist sie, im
Falle des Ehebruchs, unzulässig, wenn Verzeihung
ausdrücklich oder stillschweigend gewährt ist, und
ferner stets, wenn der andere Teil ein gleiches Ver-
gehen begangen bat. Zeitweise Trennung kann ver-
langt werden aus gewissen Gründen, welche ent-
weder eine Zerstörung des ehelichen Lebens herbei-
führen oder die Trennung notwendig erscheinen
lassen mit Rücksicht auf die Sicherheit oder das
Wobl des unschuldigen Ehegatten. Auch eine größere
Zahl von Rechten ließ die zeitweise Trennung zu,
teils als Sicherungsmahregel während des Rechts-
streits, teils als selbständige Mahregel, teils aber
auch, um der Möglichkeit eiuer Aussöhnung Raum
zu lassen. Der <^(xi6 civil und das Vadische Land-
recht gaben ein Wahlrecht zwischen Scheidung und
dauernder Trennung (Art. 300, 310); die Vor-
schriften sind in Frankreich bei der Wiedereinführung
der Sckeidung durch Gesetz vom 27. Juli 1884 nicht
unerheblich geändert. Das Deutsche Reichsgesetz
vom 6. Febr. 1875, §. 77 verbietet die beständige
Trennuug von Tisch und Bett und läßt statt der-
selben nur die Scheidung zu.
Scheinbare Doppelpunkte, s. Raumkurven.
Scheinbild, s. Bild. - S. als mediz. Lehr-
mittel, s. Phantom.
Scheiner, Christoph, geb. 25. Juli 1579 zu Wald
bei Mindelheim in Schwaben, war Mitglied des
Jesuitenordens, Professor der Mathematik und des
Hebräischen in Ingolstadt, Innsbruck und Freiburg
i. Vr.; 1622 wurde er Vorstand des neugegründeten
Iesuitenkollcgiums zu Neisse in Schlesien. Nach
längerm Aufenthalt in Bern (1624-33) und Wien
kehrte er 1639 nach Neisse zurück und starb daselbst
als Rektor des Jesuitenkollegs 18. Juni 1650. S.
ist bekannt durch seiue Erfindung des Pantographen
oder Storchschnabels (1603) und durch seine ein-
gehenden Arbeiten über die Sonncnflecken und
Sonnenfackeln. Er bestimmte aus den Beobachtun-
gen der Flecken zuerst die Rotationszeit der Sonne
und die Lage ihres 'Äquators und erkannte die von
der Achsendrehung der Sonne unabhängige Eigen-
bewegung der Flecke und Fackeln. S. verdanken wir
auch die erste .Narte der Mondberge. Er veröffent-
lichte: "NoLü Hi-LiiiÄ" (Bracciani 1630).
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